Die Dänische Nationalbank (dänisch: Danmarks Nationalbank oder kurz Nationalbanken) ist die Zentralbank von Dänemark. Sie ist Mitglied im Europäischen System der Zentralbanken. Da Dänemark nicht Mitglied der Eurozone ist, obliegt der Bank die Hoheit über die Ausgabe der Landeswährung, der Dänischen Krone. Sie ist verantwortlich für die Geld- und Währungspolitik. Die dänische Währung ist seit 1999 über den Wechselkursmechanismus II an den Euro als Leitwährung gebunden. Am 1. August 1818 gründete König Friedrich VI die Dänische Nationalbank als privates Bankinstitut. Ihre Unabhängigkeit wurde 1936 gesetzlich verankert.

Geschichte Gründung 1736 wurde die erste Bank Dänemarks zur Unterstützung des Wirtschaftssektors gegründet. Es war „Den Københavnske Assignations-, Veksel- og Lånebank“, genannt Kurantbank. Die Ausgabe der auf dänische Reichstaler („Rigsdaler courant“) lautenden Kurant-Banknoten erfolgte zunächst gegen Silbermünzen, d. h. gegen tatsächliches Kurantgeld. Die Kurantbank gab jedoch mehr Noten aus, als sie selbst durch Silbermünzen decken konnte. Hauptgrund dafür war die Gewährung von ungesicherten Krediten an den dänischen Staat. Weil die Einlöseverpflichtung der Banknoten gegen Silber nicht eingehalten werden konnte, wurde 1757 die Pflicht zur Einlösung der Banknoten in Silbermünzen abgeschafft. Gleichzeitig wurden die sogenannten Kurant-Noten als gesetzliches Zahlungsmittel verpflichtend, obwohl es sich um reines Papiergeld handelte. Der Vertrauensverlust in die Kurantbank und die von ihr ausgegebenen Banknoten legte 1791 den Grundstein für die Gründung von Den dansk-norske Speciesbank. Ihr wurde das Monopol der Notenausgabe für den Doppelstaat Dänemark-Norwegen übertragen. Ein paar Jahre später kam es in Dänemark aufgrund der napoleonischen Kriege (1807–1814) zu hoher Inflation. Erneut hatte der dänische Staat seine Ausgaben über die Emission ungedecker Banknoten der Kurantbank zu decken versucht. Der anschließende Staatsbankrott führte 1813 zur Währungsunion, die zwangsweise auch die bisher in Währungsfragen weitgehend unabhängigen Herzogtümer Schleswig und Holstein umfasste. Eine neue Notenbank – die Rigsbank – wurde gegründet. Das Umtauschverhältnis von Banknoten der alten Währung (Kurantrigsdaler) gegen solche der neuen Währung (Rigsbankdaler) betrug 6:1.

Am 1. August 1818 gründete König Friedrich VI. die Nationalbank in Kopenhagen (Nationalbanken i Kjøbenhavn) als privates Bankinstitut. Der König erteilte ihr das Monopol auf die Ausgabe der Krone für zunächst 90 Jahre. Ihr oberstes Ziel war es, das Geldsystem wiederherzustellen. Dieses Ziel wurde bereits 1830 erreicht. Zwischen 1840 und 1870 stieg die Bedeutung von Sparkassen und Privatbanken. Die Entwicklung der Kreditwirtschaft vollzog sich vor allem im Bereich der Landwirtschaft überaus positiv. Die Nationalbank konnte sich nun verstärkt auf die Rolle als Zentralbank konzentrieren. Mit Beitritt Dänemarks zur Skandinavischen Münzunion 1873 wurde der 1845 eingeführte Silberstandard durch den Goldstandard abgelöst und eine gemeinsame Währung (Krona in Schweden und Norwegen, Krone in Dänemark) beschlossen. www.nationalbanken.dk.

Skandinavische Münzunion 1873–1921 Dänemark und Schweden unterzeichneten am 27. Mai 1873 den Vertrag zur Skandinavischen Münzunion (SMU). Norwegen trat der SMU erst 1877 bei. Mit der Währungsunion wurde das Dezimalsystem und die gemeinsame Währung eingeführt. Der Vertrag zur SMU enthielt eine Ausstiegsklausel mit einer Aufkündigungsfrist von einem Jahr. Jedes Land behielt seine eigene Zentralbank (Riksbank in Schweden, Nationalbanken in Dänemark, Norges Bank in Norwegen). Zur Überwachung einigten sich die Länder auf eine jährliche Informationspflicht gegenüber den Mitgliedsstaaten über alle geldpolitischen Aktivitäten.

Neben den Goldmünzen prägte vorerst jedes Land eigene Scheidemünzen in Silber und Bronze. Die unterschiedlichen Bezeichnungen und das Gewicht waren im SMU-Vertrag geregelt. Nur die Goldmünzen und die verschiedenen Scheidemünzen wurden innerhalb der SMU als Zahlungsmittel akzeptiert, ausgenommen waren die Banknoten. Schweden akzeptierte die Banknoten der Mitgliedsländer zum gleichen Nennwert bereits seit Eintritt in die SMU 1873. Jedoch wurde dies formal erst 1894 zwischen Schweden und Norwegen vertraglich festgehalten. 1901 unterzeichnete auch Dänemark mit Schweden solch ein Abkommen. 1905 zerbrach die politische Union Schweden-Norwegen. Damit verfielen auch die Vereinbarungen, Zahlungsmittel zum gleichen Nennwert zu akzeptieren.U. Michael Bergman: Do Monetary Unions Make Economic Sense? Evidence from the Scandinavian Currency Union, 1873-1913. In: The Scandinavian Journal of Economics, Band 101, Nr. 3 (Sep., 1999), pp. 363–377. jstor.

Erster und Zweiter Weltkrieg (1914–1945) Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 begann der Zerfall der Skandinavischen Währungsunion. Da die Goldreserven abnahmen, setzen die drei Zentralbanken die Tauschbarkeit von Gold aus. Zudem wurde ein Ausfuhrverbot für Gold verhängt. Dieses Verbot setzte nicht nur die Stabilität der Wechselkurse zwischen Ländern mit Goldstandard außer Kraft, sondern auch deren Funktion der Geldpolitik. 1921 wurde der Goldstandard aufgehoben und die drei Länder verließen endgültig die SMU. In Dänemark wurde der Goldstandard bereits 1924 wieder eingeführt. Inflation und Krisen machten es schwierig, Gold und Währung auf gleichen Nennwert (Goldparität) zu bringen. Daher wurde ein Währungsgesetz (Valutaloven fra 1924) mit dem Ziel verabschiedet, die Goldparität wiederherzustellen. Diese wurde 1926 erreicht, aber durch eine Deflation und eine hohe Arbeitslosenquote von über 20 Prozent erkauft. Der Goldstandard währte nicht lange. Die Weltwirtschaftskrise 1929 führte zur erneuten Aussetzung des Goldstandards und zu seiner endgültigen Aufgabe 1931.

Kurz vor Dänemarks Besetzung durch deutsche Truppen 1940 brachte die Nationalbank ihre Goldreserven nach New York. Dort verblieben sie während des gesamten Krieges. Heute lagert ein Großteil des Goldes bei der Bank of England in London.http://www.nationalbanken.dk: (englisch) Während der Besatzungszeit (1940 bis 1945) war Dänemark zur Finanzierung der Besatzungskosten verpflichtet. Dadurch stieg die Geldmenge stark an und führte 1942 zu einer Aufwertung der Krone um 8 %. 1944 trat Dänemark dem Internationalen Währungsfonds (IWF) bei und beteiligte sich am festen Wechselkurssystem von Bretton Woods. Nach dem Krieg war es vorrangiges Ziel, die Inflation einzudämmen und die Geldmenge zu reduzieren. Am 23. Juli 1945 wurden alte gegen neue Banknoten ausgetauscht. Dieser Tag wurde auch als „Vermögenskontrolltag“ (formuekontroldag) bezeichnet.

Nachkriegszeit bis 2002 1967 stellte die Nationalbank ihre Funktion der privatwirtschaftlichen Kreditvergabe ein. Während dieser Zeit verschärften sich die Probleme mit dem Bretton-Woods-System. Die USA entschieden sich 1971 für die Abkopplung des Dollars vom Gold, was zum Ende des Bretton-Woods-Systems 1973 führte. Die dänische Krone unterlag seitdem keinem festen Wechselkurs mehr. Mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) 1979 wurde in Dänemark der Wechselkursmechanismus I eingeführt. Die Einführung des Euro am 1. Januar 1999 führte zum Wechselkursmechanismus II für die EU-Länder, die (noch) nicht Mitglied der Währungsunion sind. Am 28. September 2000 lehnten die dänischen Wähler in einem Referendum mit 53,1 % der Stimmen die Einführung des Euros ab. Die Krone bleibt über den WKM II an den Euro gekoppelt.

Organisation

Die Organisationsstruktur der Bank ist durch das Nationalbankgesetz geregelt. Die Leitungsorgane der dänischen Nationalbank bilden die Direktion mit drei Mitgliedern, der Vorstand (bestyrelse) mit sieben Mitgliedern und der Verwaltungsrat (repræsentantskab) mit 25 Mitgliedern.

Direktion Die Direktion besteht aus drei Mitgliedern. Sie sind für die Geldpolitik der dänischen Nationalbank verantwortlich.Nationalbanken - Organisation www.nationalbanken.dk, abgerufen am 4. November 2014.

+ Direktion (Stand: April 2012) Name Amtsantritt Funktion Lars Rohde 2013 Präsident Per Callesen 2011 Direktor Hugo Frey Jensen 2011 Direktor

+ Präsidenten der dänischen Nationalbank seit 1907 Name Amtszeit Name Amtszeit J. Winther 1907–1924 Ove Jepsen 1935–1955 J.H. Lauridsen 1909–1920 H. Haugen-Johansen 1939–1957 Marcus Rubin 1913–1923 Holger Koed 1949–1950 Westy Stephensen 1913–1939 Svend Nielsen 1950–1964 C. Ussing 1914–1924 S. Hartogsohn 1956–1963 J.P. Dalsgaard 1920–1923 Frede Sunesen 1957–1979 H. Green 1923–1931 Svend Andersen 1963–1982 H.C.O. Rosenkrantz 1923–1935 Erik Hoffmeyer 1965–1994 J.Kr. Lindberg 1924–1932 Ole Thomasen 1980–1996 F. Schrøder 1925–1936 Richard Mikkelsen 1982–1990 C. V. Bramsnæs 1933–1949 Bodil Nyboe Andersen 1990–2005 Nils Bernstein 2005–2013 Lars Rohde seit 2013

Vorstand Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden vom Wirtschaftsminister aus dem Verwaltungsrat berufen. Bei der Auswahl der übrigen fünf Mitglieder wird eines aus den Regierungsfraktionen, ein anderes aus der Opposition ernannt. Der Vorstand tagt in der Regel zehn Mal im Jahr und nimmt organisatorische Aufgaben wahr. Zudem obliegt ihm die Prüfung des Jahresabschlusses der dänischen Nationalbank. Vorstandsvorsitzender ist seit dem 6. Dezember 2011 Søren Bjerre-Nielsen, sein Stellvertreter ist Michael Dithmer.

Verwaltungsrat Dem Verwaltungsrat gehören 25 Mitglieder an. Acht davon werden vom dänischen Parlament Folketing aus den Reihen seiner Abgeordneten gewählt. Zwei werden vom Wirtschaftsminister ernannt. Die anderen 15 Mitglieder werden auf Grundlage ihres Expertenwissens, z. B. Leitung von Unternehmen, vom Verwaltungsrat selbst gewählt (jeweils drei pro Jahr). Sie sollten aus verschiedenen Landesteilen und Berufsgruppen kommen. Eine Beteiligung von Arbeitnehmervertretern ist ebenfalls vorgesehen, so dass dem Gremium auch jeweils drei Gewerkschaftsfunktionäre angehören. Sitzungen finden einmal im Quartal statt. Auch der Verwaltungsrat erfüllt organisatorische Aufgaben und genehmigt den Jahresabschluss der dänischen Nationalbank. Derzeit ist Søren Bjerre-Nielsen Vorsitzender des Verwaltungsrates, Helle Bechgaard stellvertretende Vorsitzende.

Ziele und Aufgaben Die Dänische Nationalbank ist laut Gesetz drei Hauptzielen verpflichtet. Erstes Ziel ist die Erhaltung der Preisstabilität. Dieses wird durch eine feste Wechselkurspolitik verfolgt. Das zweite Ziel besteht in der Gewährleistung eines sicheren Zahlungsverkehrs. Hierzu gehören die Ausgabe der Banknoten und Münzen sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Bargeld und elektronischen Zahlungen. Das dritte Ziel ist der Erhalt der Geldstabilität. Dies wird erreicht durch Beurteilung der finanziellen Stabilität, Aufsicht der Zahlungssysteme, Erstellen von Statistiken sowie der finanziellen Verwaltung der Kreditaufnahme und Schuldenmanagement der Regierung. Die dänische Nationalbank ist in ihrer Geldpolitik unabhängig von der dänischen Regierung. Sie muss aber die Regierung über die Änderung der Zinssätze informieren. Die Entscheidungen liegen jedoch allein bei der Direktion.Nationalbanken - Ziele www.nationalbanken.dk, abgerufen am 4. November 2014.

Geldpolitik