Die 8. Mot.-Schützendivision (NVA), kurz 8. MSD,Abkürzung in: (Hrsg.) ZMSBw: Potsdam 2020. anfangs als motorisierte Schützendivision bezeichnet und ehemals Mot.-Schützen-Division geschrieben war ein Großverband der Nationalen Volksarmee der DDR.
Geschichte
Herkunft der militärischen Formationen mini|Gliederung der Mech.-Bereitschaft der KVP am Beispiel: Dresden (1955) Bereits bei Schaffung der Kasernierten Volkspolizei (KVP)Mit Befehl 500/50 des Chefs der Hauptverwaltung Ausbildung (C-HVA), Generalinspekteur Heinz Hofmann, zur Reorganisation der bis dahin gebildeten Volkspolizei-Bereitschaften und – Schulen wurde der zielstrebige Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (KVP) eingeleitet. Anfang der 1950er Jahre wurden neben Infanterieverbänden, darunter die KVP-A-Bereitschaft Schwerin, auch mechanisierte Verbände aufgestellt. Die maßgebliche Forderung aus der Sowjetunion nach originären DDR-Streitkräften bekam erst Öffentlichkeit, nachdem im November 1955 in der Bundesrepublik Deutschland die Bundeswehr geschaffen wurde.Torsten Diedrich, Rüdiger Wenzke: Die getarnte Armee – Geschichte der Kasernierten Volkspolizei 1952–1956. Berlin 2001, S. 453 f.Zeittafel für das Jahr 1956. In: Autorenkollektiv: Zeittafel zur Militärgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik. 1949–1988. 2., erweiterte und durchgesehene Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989, ISBN 3-327-00720-9, S. 56–74.
Am 18. Januar 1956 verabschiedete die Volkskammer der DDR nach Rücksprache der SED-Führung mit dem ZK der KPdSU das Gesetz „über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“. Für die einsatzbereiten Formationen der KVP begannen de-facto bereits im Spätherbst 1955 die Vorbereitungen zur Umwandlung in reguläre Streitkräfte der DDR.Zum Beispiel wurde in der KVP-Chronik (Quelle: BA/MA 3/3056 KVP) das 2.mot.A-Kommando der KVP-Bereitschaft Halle für den Zeitraum vom 1. Dezember 1955 bis 1. Oktober 1956 bereits als „17. mot.Schtz.Regt.“ (Schreibweise lt. Chronik) ausgewiesen. Eine wichtige Orientierung für den Aufbau, die Struktur, Ausrüstung und Ausbildung gab Ende Januar 1956 die erste Tagung der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages. Die zu schaffenden bewaffneten Kontingente der NVA sollten in die Vereinten Streitkräfte integrierbar sein.Antrag der DDR-Delegation zur Eingliederung der bewaffneten Kontingente der NVA in die Vereinten Streitkräfte und Beschluss des Politischen Beratenden Ausschusses der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages 27.–28. Januar 1956 in Prag. In: Autorenkollektiv: Zeittafel zur Militärgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik. 1949–1988. 2., erweiterte und durchgesehene Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik:, Berlin 1989, ISBN 3-327-00720-9, S. 57.
Vorgesehen war, nach sowjetischem Vorbild strukturierte Mechanisierte Divisionen (zwei MD), Infanteriedivisionen (drei ID) und Panzerdivisionen (drei PD) aufzustellen. Bereits im Sommer 1956 wurden auf der Grundlage neuester sowjetischer Vorstellungen über Aufbau, Ausrüstung und Einsatz der Streitkräfte Veränderungen erforderlich. Die im Aufbau befindlichen Infanteriedivisionen und Mechanisierten Divisionen der NVA wurden in Erweiterung des ursprünglichen Befehls 1/56 durch Befehl 99/56 des Ministers vom 17. Oktober 1956 in Mot.-Schützendivisionen bzw. in Panzerdivisionen umformiert.Siehe: Über die Hauptverwaltung Ausbildung (HVA) und die Kasernierte Volkspolizei (KVP) zu regulären Streitkräften der Deutschen Demokratischen Republik. In: Gerold Möller (Hrsg.): 11. Motorisierte Schützendivision. Halle, Bad Frankenhausen, Hermsdorf, Sondershausen, Weißenfels, Wolfen, Zeithain. Geschichte und Tradition, Entwicklung und Dokumentation. 3., überarbeitete und ergänzte Auflage. Halle 2005, S. 6–7.
Das zum 1. März 1956 gebildete Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV)Befehl Nr. 1/56 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 10. Februar 1956 über die Bildung der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Nationale Verteidigung und die Einführung der Uniformen der Nationalen Volksarmee zum 1. März 1956. ordnete diese Formationen den zwei Kommandos der Militärbezirke (Kdo MB III und Kdo MB V) der Landstreitkräfte zu.Autorenkollektiv: Zeittafel zur Militärgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik. 1949–1988. 2., erweiterte und durchgesehene Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989, ISBN 3-327-00720-9, S. 57. Aus dem Bestand der Kommandos wurde im Felddienst je ein Armeekommando gebildet. Dem KMB V (Standort Pasewalk/Neubrandenburg), als verantwortlichem militärischen Führungsorgan im NordterritoriumDer Verantwortungsbereich des Militärbezirks V erstreckte sich auf das Gebiet der DDR-Bezirke Frankfurt/Oder, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin. Dazu war das Kommando des Militärbezirks bereits in Friedenszeit strukturell als Feldführung der 5. Armee und in den territorialen Militärbezirk V aufgeteilt. (Quelle: Bundesarchiv. BArch DVH 17. Kommando des Militärbezirks V. Institutionengeschichte.) der DDR, wurde die aufzustellende 8. Infanteriedivision/Mot.-Schützendivision (Standort des Stabes – Schwerin) zugeteilt. Ab 1972 wurde das Kommando Landstreitkräfte gebildet, das im Auftrag des MfNV die beiden Militärbezirke führte.Wilfried Kopenhagen: Die Landstreitkräfte der NVA. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-613-02297-4, S. 40–41.
Aufstellung und Auftrag der 8. MSD Die Division wurde ursprünglich am 30. Juni 1956 als 8. Infanteriedivision (8. ID) laut Befehl Nr. 42/56 des Ministers für Nationale Verteidigung, Generaloberst Willi Stoph, aus der A-Bereitschaft Schwerin (Infanterie) der Kasernierten Volkspolizei (KVP) im Militärbezirk V aufgestellt. Die 8. ID wurde am 4. Oktober 1956 mit Übergabe der Truppenfahne an Oberst Karl Nacke in Dienst gestellt und vereidigt.Bundesarchiv: BArch DVH 21. 8. Motorisierte Schützendivision. Institutionengeschichte.
Die 8. Infanteriedivision wurde am 1. Dezember 1956 laut Anordnung Nr. 106/56 des Chefs des Hauptstabes der NVA in 8. motorisierte Schützen-Division (8. MSD) umbenannt.
Gliederungsgrundlage für die Schaffung dieses Verbandstyps war weitestgehend die Mot.-Schützendivision der Sowjetarmee. Ihre Struktur entsprach in späteren Jahren einem Personalbestand von nahezu 11.000 im Garnisonsdienst. Im Unterschied zu den sowjetischen Divisionen hatten die Mot.-Schützendivisionen der NVA keine Kampfhubschrauber und verfügten bei den Mot.-Schützen- und Panzerformationen über geringeren Kampfbestand.Kopenhagen 2003, S. 39
Der Auftrag der 8. MSD bestand verfassungsgemäßDas Gesetz zur Ergänzung der Verfassung (1949) wurde am 26. September 1955 von der Volkskammer der DDR beschlossen. Artikel 5 erklärt den „Dienst zum Schutz des Vaterlandes und der sozialistischen Errungenschaften der Werktätigen zur ehrenvollen nationalen Pflicht der Bürger der DDR […] und gemäß Artikel 112 obliegt der Republik die Gesetzgebung über den militärischen Schutz der Heimat und den Schutz der Bürger.“ Zit. nach Zeittafel 1955. In: Autorenkollektiv: Zeittafel zur Militärgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik 1949 bis 1988. 2., erweiterte und durchgesehene Auflage. Berlin 1989, S. 54–55.Artikel 7 der Verfassung der DDR (1968): documentarchiv.de darin, dass dieser taktische Verband der NVA im Bündnis mit den Koalitionsstreitkräften „das friedliche Leben der Bürger der DDR und aller Staaten der sozialistischen Gemeinschaft gegen jegliche Angriffe der aggressiven Kräfte … schützt und die Souveränität der DDR, ihre territoriale Integrität sowie Unverletzlichkeit ihrer Grenzen und ihrer staatlichen Sicherheit gewährleistet.“Nationale Volksarmee der DDR (NVA). In: Autorenkollektiv: Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. Band 2: Mi–Z. 2., durchgesehene Auflage. Berlin 1987, ISBN 3-327-00478-1, S. 677. Die Division war ab 1962 zu Handlungen im Bestand operativer Gruppierungen (Armee, Armeekorps) beliebiger Teilnehmerstaaten der Ersten Strategischen Staffel der Vereinten Streitkräfte auf dem Westlichen Kriegsschauplatz (WKSP) vorgesehen.
Das auch für Seelandungen ausgebildete Mot.-Schützenregiment MSR-28 (Standort – Rostock) wurde am 28. Februar 1990 aus der 8. MSD und den Landstreitkräften herausgelöst und als Küstenverteidigungsregiment 18 (KVR-18) der Volksmarine der DDR unterstellt.
Militärische Ausbildung in der 8. MSD Die Ausbildung in der Division, bezeichnet als Gefechtsausbildung der Truppen, war darauf gerichtet, das militärische Handwerk gut zu erlernen. In nahen Standorträumen unterlag die Ausbildung keinerlei Einschränkungen durch die erhobene Forderung nach ständiger Gefechtsbereitschaft. Seit den 1970er Jahren, mit Einführung neuer Ausbildungsprogramme, verlief die Ausbildung in jedem Ausbildungshalbjahr (Dezember–Mai bzw. Juni–November) in fünf Etappen:Sebald Daum: Die Gefechtsausbildung im Militärbezirk. In: Autorenkollektiv: Der Militärbezirk Leipzig. 1956–1990. Kurzer geschichtlicher Abriss. (Hrsg.) Förderverein für das Militärhistorische Museum Anhalt e. V., Dessau-Roßlau 2016, S. 19–23.Gerold Möller (Hrsg.): 11. Motorisierte Schützendivision Halle. Bad Frankenhausen, Hermsdorf, Sondershausen, Weißenfels, Wolfen, Zeithain. Geschichte und Tradition, Entwicklung und Dokumentation. 3., überarbeitete und ergänzte Auflage. Halle 2005, S. 111–115. mini|Ausbildungsetappen Mot.-Schützen Programm Landstreitkräfte ab 1981 Militärische Einzelausbildung in der jeweiligen Dienststellung; Einheitsausbildung (Gruppe/Besatzung/Bedienung, Zug, Kompanie/Batterie) und „Komplexausbildung“ mehrerer Waffengattungen sowie die Herstellung der Geschlossenheit für Bataillone/Abteilungen; Taktische Übungen mit und ohne Gefechtsschießen; Abschlussüberprüfung oder Inspektion, in der Regel verbunden mit Truppenübungen der Truppenteile und der Division; Militärische Grundausbildung der Neueinberufenen sowie zeitgleich die Vorbereitung der Technik, Bewaffnung und Ausbildungsbasis auf die nächste Nutzungsperiode (Sommer oder Winter).
Aus dem Truppenbestand des Militärbezirks V, darunter aus der 8. MSD, wurden die Kräfte und Mittel für Ehrenparaden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, gestellt. Für diese Verbände, Truppenteile und Einheiten waren modifizierte Ausbildungsetappen in der Einheitsausbildung vorgesehen.
Übungstätigkeit in der 8. MSD Im Zuge dieser Ausbildungsorganisation war gesichert, dass der Wehrdienstleistende im Verlaufe seiner Dienstzeit an ein bis zwei Übungen der Kompanie-/Batterie-Ebene und an einer gleichen Anzahl Übungen in der Bataillons-/Abteilungsebene teilnahm. Im Weiteren absolvierte die 8. MSD: im Zweijahres-Rhythmus eine Truppenübung der Division bzw. eine Kommandostabsübung für die Stäbe der Division und der Truppenteile, unter Teilnahme von Darstellungstruppen; in den Jahren ohne Divisionsübung leiteten die Führungsorgane der 11. MSD taktische Übungen der Regimenter (MSR, PR) mit und ohne Gefechtsschießen; die Teilnahme an Manövern im Koalitionsbestand (siehe unten).
Höhere Bereitschaftsstufen in den 1960er Jahren
Handlungen der 8. MSD bei der Grenzsicherung zu West-Berlin (1961) Der Ministerrat der DDR wurde formell am 11. August 1961 durch die Volkskammer der DDR beauftragt, zur Sicherung an der Staatsgrenze der DDR, einschließlich der Grenze zum Gebiet von West-Berlin, erforderliche Maßnahmen einzuleiten, die sich aus Vereinbarungen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrags ergaben. Ein Stab unter Leitung des Sekretärs des Nationalen Verteidigungsrats (NVR) der DDR, Erich Honecker, koordinierte die Handlungen. Der Vorsitzende des NVR, Walter Ulbricht, setzte am 12. August gegen 16 Uhr die vorbereiteten Befehle und Anweisungen in Kraft.Autorenkollektiv: Zeittafel zur Militärgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik. 1949–1988. 2., erweiterte und durchgesehene Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989, ISBN 3-327-00720-9, S. 142–148.