mini|Unterzeichnung des Vertrages im Salon Murat des Pariser Élysée-Palasts. Im Bild (v. l.) am Tisch: Gerhard Schröder, Konrad Adenauer, Charles de Gaulle, Georges Pompidou und Maurice Couve de Murville|275x275px

Der von dem französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle initiierte Élysée-Vertrag (französisch Traité de l'Élysée), konrad-adenauer.de (ohne die vorgeschaltete Gemeinsame Erklärung) wie der deutsch-französische Freundschaftsvertrag von 1963 meist genannt wird, ist das erste große und zugleich grundlegende Abkommen zur deutsch-französischen Zusammenarbeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Vertrag sollte in Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland geregelte Konsultationen zur Koordination und gemeinsamen Planung aller wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik sicherstellen.

Der Vertrag wurde mit einer gemeinsamen Erklärung am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Präsident Charles de Gaulle im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet und trat am 2. Juli 1963 nach der Ratifizierung durch die Parlamente beider Länder in Kraft. Er war in Deutschland, den USA, Großbritannien und anderen Ländern umstritten und führte zu Unstimmigkeiten und Protesten.

Der Bundestag ratifizierte den Vertrag und die gemeinsame Erklärung in einem Gesetz und stellte diesem eine Präambel voran. Die Präambel bekräftigte zur Enttäuschung de Gaulles die engen Bindungen Deutschlands an die USA und NATO, das Bemühen Deutschlands um eine Aufnahme Großbritanniens in die EWG und das Streben nach übernationalen Regeln. De Gaulles Intention, der amerikafreundlichen Politik Großbritanniens eine deutsch-französische Allianz unter französischer Führung entgegenzusetzen, war damit gescheitert. Die Kritiker des Vertrags betrachteten ihn daher als „Triumph des Atlantizismus“.

Das Abkommen brachte beide Länder nach langer „Erbfeindschaft“ und verlustreichen Kriegen einander näher, führte aber entgegen der verbreiteten Meinung zu keiner tiefgreifenden Kooperation in Fragen der Wirtschaft, Forschung, Verteidigungs- und Außenpolitik.

Juristisch gilt der Vertrag als inhaltsleer, er hat keine Verbindlichkeit und ist die Basis für eine lediglich freiwillige Zusammenarbeit. Seine Bedeutung wird hauptsächlich in der politischen Symbolik von Versöhnung und Freundschaft gesehen, die besonders bei den Jubiläumsfeiern beschworen wird.

Wie alle völkerrechtlichen Verträge Deutschlands wird auch der Elysée-Vertrag im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts unter der Archivsignatur: PA AA, BILAT FRA 115 a verwahrt.

Bezeichnungen Der offizielle Titel lautet: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit oder auch Vertrag zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die französisch-deutsche ZusammenarbeitBeispiel: In der Regel werden diese kürzeren Bezeichnungen verwendet: Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit (vgl. die abgebildeten Briefmarken) deutsch-französischer Freundschaftsvertrag Élysée-Vertrag (vgl. die abgebildete Münze) Deutsch-Französischer Vertrag

Überblick über den Inhalt des Élysée-Vertrags, 22. Januar 1963 Der Vertrag hat drei Teile: I. Organisation, II. Programm, III. Schlussbestimmungen.

Teil I, zur Organisation, legt die verbindlichen Konsultationen auf höchster Ebene fest, zwischen Präsident und Kanzler wie der Minister und leitenden Ministerialbeamten; Teil II, zum Programm, enthält in Abschnitt A die Koordination von Entscheidungen und Maßnahmen der Auswärtigen Angelegenheiten, in Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der europäischen politischen Zusammenarbeit in Fragen der Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich in Angelegenheiten der NATO, des Europarats, der WEU, der OECD und der UN in der Entwicklungshilfe verstärkt innerhalb der EWG hinsichtlich Wirtschaftspolitik, Energiepolitik, bei Verkehrs- und Transportfragen, in der industriellen Entwicklung und der Ausfuhrkreditpolitik. mini|Letzte Seite des Vertrags mit den Schlussbestimmungen, abgedruckt im Bundesgesetzblatt, zweisprachig. Abschnitt B betrifft die Koordination der Verteidigungspolitik Abschnitt B I legt folgende Ziele fest Gründung gemeinsamer Institute für operative Forschung Personalaustausch mit entsprechendem Sprachunterricht gemeinsame Rüstungsvorhaben und ihre Finanzierung gemischte Kommissionen zu Rüstungsvorhaben Abschnitt B II betrifft das Vorhaben der Regierungen, die Voraussetzungen zu prüfen, „unter denen eine deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes hergestellt werden kann“. in Abschnitt C. die Koordination der Erziehungs- und Jugendfragen. Der Abschnitt bezieht sich auf die Memoranden vom 19. September und 8. November 1962. Als einzelne Ziele werden genannt: In Absatz a): Erhöhung der Zahl deutscher Schüler, die Französisch lernen, und der französischen Schüler, die Deutsch lernen, außerdem Sprachkurse an den Universitäten in Absatz b): Gleichwertigkeit der Schulzeiten, der Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome in Absatz c) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung durch Forschungsstellen Gruppenaustausch ein Austausch- und Förderungswerk mit einem Gemeinschaftsfonds, der der Begegnung und dem Austausch von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern zwischen beiden Ländern dient. in Teil III finden sich die Schlussbestimmungen.

Äußere Form des Dokuments mini|Die französische Version des Vertrags, letzte Seite mit den Unterschriften. Die äußere Gestaltung des Dokuments ist ungewöhnlich und der Eile und dem Mangel an Vorbereitung geschuldet, mit der der Staatsvertrag beschlossen und fertiggestellt wurde. Die rote Umrandung entspricht französischen Dokumenten, in deutschen war sie blau. Die Siegel wurden speziell angefertigt, da die Dienstsiegel nicht verfügbar waren. Damit ist es Ausdruck der überraschenden Entscheidung beider Staatsmänner, der Vereinbarung, die ursprünglich nur als Protokoll geplant war, den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrags zu geben. Die deutsche Ausfertigung des Vertrags enthält in der Urschrift 12 doppelseitig beschriebene Blätter mit den Maßen 23 × 35,5 cm, einen aufgedruckten roten Rand mit Goldschnitt. Die dreifach gelochten Blätter sind mit schwarz-rot-goldenem Farbband gebunden.

Inhalt der Gemeinsamen Erklärung, 22. Januar 1963 In der gemeinsamen Erklärung erklären sich Adenauer und de Gaulle mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten einverstanden, wie sie in dem am selben Tage unterzeichneten Vertrag niedergelegt wurden.

Adenauer und de Gaulle versichern sich zum Abschluss der Konferenz vom 21. und 22. Januar 1963 in Paris ihrer Überzeugung, dass der Vertrag ein geschichtliches Ereignis darstellt, das der „Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk“ diene und eine „Jahrhunderte alte Rivalität“ beende. Das Verhältnis der beiden Völker zueinander werde von Grund auf neu gestaltet. mini|Gemeinsame Erklärung im Bundesgesetzblatt Die Unterzeichneten betonen ihr gemeinsames Bewusstsein der Bedeutung der Solidarität für Sicherheit und wirtschaftliche wie kulturelle Entwicklung. Sie anerkennen die Bedeutung der Rolle der Jugend für die Festigung der deutsch-französischen Freundschaft. Die verstärkte Zusammenarbeit wird als unerlässlicher Schritt auf dem Wege zu einem vereinigten Europa gesehen.

Gesetz zur Ratifizierung des Vertrags und der Erklärung, 15. Juni 1963 Der Bundestag gab der Ratifizierung von Vertrag und Erklärung Gesetzesform und stimmte diesem Gesetz zu. Zur Klärung des politischen Verständnisses stellte der Bundestag dem Vertrag im Gesetz eine Präambel voran, in der sein politisches Grundverständnis geklärt wurde. Die deutsch-französische Zusammenarbeit wurde in den Rahmen des deutsch-amerikanischen und nordatlantischen Bündnisses gestellt und in wirtschaftlicher Hinsicht auf eine durch Großbritannien erweiterte EWG und auf GATT bezogen.

Motive der Vertragschließenden De Gaulle war vom Grundmotiv französischer Deutschlandpolitik getrieben, das er schon 1943 in einem Nachkriegsplan ausgearbeitet hatte: Es musste auf jeden Fall verhindert werden, dass sich die angelsächsische Welt mit Deutschland zulasten Frankreichs verbündete. Seine Einstellung wurde in dem Satz deutlich: „Seit Jahrhunderten haben die Engländer versucht, die Annäherung der Gallier und Germanen zu verhindern. Heute sind es die Amerikaner.“ Ein weiterer Grund war die Überzeugung de Gaulles, dass die USA Europa als Kriegsschauplatz auch in einer nuklearen Auseinandersetzung sich selbst überlassen würden. Die Zerstörung Europas habe für sie nicht dieselbe Bedeutung wie eine Schädigung der USA selbst. Sie würden umgekehrt ihre europäischen Verbündeten unter Umständen auch einer Verständigung mit Moskau opfern. Aus diesen Gründen vertrat er die Überzeugung, Europa müsse auf eine deutsch-französische Säule gestützt werden, die ein Gegengewicht zur amerikanischen Macht im europäischen Westen darstellen sollte.

Dabei wollte er den Deutschen, die seiner Meinung nach komplexbehaftet waren, entgegenkommen, um sie bei der „Dekolonisierung“, der Abkopplung von den USA, zu unterstützen.

In der Vereinbarung von Nassau vom 21. Dezember 1962 sah de Gaulle ein „trojanisches Pferd“ der USA.

Adenauer dagegen ging es in erster Linie um die deutsch-französische Aussöhnung und ihre „dauerhafte Verankerung“.

Beide Staatsmänner wollten mit diesem Vertrag auch eine Annäherung des anderen an die Sowjetunion eindämmen,Ansbert Baumann, Begegnung der Völker? Der Élysée-Vertrag und die Bundesrepublik Deutschland. Deutsch-französische Kulturpolitik von 1963 bis 1969, Frankfurt am Main (Peter Lang) 2003, S. 28–29. dabei spielte die Erinnerung an die Französisch-Russische Allianz von 1894, die Entente von 1907 und an Rapallo 1922 eine Rolle.

Vorgeschichte mini|Deutsche Briefmarke von 1973, Gemeinschaftsausgabe mit Frankreich: 10 Jahre Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit. mini|Deutsche Briefmarke von 1988, Gemeinschaftsausgabe mit Frankreich: 25 Jahre Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit. mini|Deutsche Briefmarke von 2003 (gestaltet von Tomi Ungerer), Gemeinschaftsausgabe mit Frankreich: 40 Jahre Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit. mini|2-Euro-Gedenkmünze von 2013, Gemeinschaftsausgabe mit Frankreich: 50 Jahre Élysée-Vertrag. Die Absicht Frankreichs nach dem Zweiten Weltkrieg, sich international als Großmacht zu etablieren und Deutschland aus Sicherheitsgründen zu schwächen, also zu dezentralisieren, das Ruhrgebiet zu internationalisieren und das Rheinland abzutrennen, war nach der Verschärfung des Ost-West-Konfliktes im Frühjahr 1947 in einer bipolaren Weltordnung politisch nicht mehr durchsetzbar. Westdeutschland wurde von den USA ab 1948 als staatlich zu stärkende strategische Sicherheitszone gegen den Kommunismus betrachtet. Die Integration Deutschlands in ein europäisches Bündnis unter der Führung Frankreichs erwies sich in dieser Situation für Frankreich als Rettungsanker: Deutschland sollte angesichts der amerikanischen Hegemonialpolitik in einer engen Partnerschaft unter Kontrolle gehalten werden.

Am 2. Juli 1948 wurde das Deutsch-Französische Institut in Ludwigsburg gegründet.Hans Manfred Bock, Projekt deutsch-französische Verständigung. Die Rolle der Zivilgesellschaft am Beispiel des Deutsch-Französischen Instituts in Ludwigsburg, Opladen (Leske + Budrich), 1998, S. 56–58.

1949 wurde der Europarat gegründet. 1950 konzipierte dieser eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft.

1950 schlossen die Städte Montbéliard und Ludwigsburg den ersten Vertrag einer Städtepartnerschaft.Henrik Uterwedde, Die deutsch-französischen Beziehungen. Eine Einführung, Opladen (Barbara Budrich) 2019, S. 123–124.