mini|John Demjanjuk während des Prozesses in Jerusalem, 1986 John Demjanjuk (, wiss. Transliteration Ivan Mykolajovyč Demjanjuk; * 3. April 1920 in Dubowi Macharynzi als Iwan Mykolajowytsch Demjanjuk, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik; † 17. März 2012 in Bad Feilnbach, Deutschland) war während des Zweiten Weltkrieges ein ukrainischer Soldat der Roten Armee. Nach seiner Gefangennahme durch die deutsche Wehrmacht im Jahr 1942 diente er als Hilfswilliger. Er gehörte zu den Hilfstruppen der SS, die Personal für den Betrieb der Konzentrationslager stellten. In der unmittelbaren Nachkriegszeit lebte er für kurze Zeit in dem damaligen Sammel-Auffanglager Ganghofersiedlung im Ortsteil „Kumpfmühl-Ziegetsdorf-Neuprüll“ in Regensburg, wo er auch heiratete.
Ab 1952 lebte Demjanjuk in den USA. Von dort wurde er 1986 nach Israel überstellt und hier wegen angeblicher Verbrechen im Vernichtungslager Treblinka zum Tode verurteilt. Auf seine Berufung hin änderte der Oberste Gerichtshof Israels 1993 dieses Urteil und sprach ihn frei, weil er verwechselt worden war: In Treblinka sei er jedenfalls nicht Aufseher gewesen. Er kehrte daraufhin in die USA zurück.
Im Jahr 2009 wurde Demjanjuk nach Deutschland ausgeliefert und dort für seine Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor als erster und bisher einziger nichtdeutscher untergeordneter NS-Befehlsempfänger vor Gericht gestellt. Am 12. Mai 2011 verhängte das Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Dabei konnte Demjanjuk keine konkrete Tat individuell zugeschrieben werden, aber das Gericht betrachtete bereits seinen Dienst in Sobibor 1943 als ausreichend für eine Verurteilung, da Demjanjuk dort „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen sei. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig: Demjanjuk starb, bevor über die von ihm und der Staatsanwaltschaft eingelegten Revisionen entschieden war.
Leben Bis Kriegsende mini|Trawniki-Wachen in Sobibor 1943. Demjanjuk möglicherweise der Wachmann in der Mitte der ersten Reihe, er wurde aber nicht zweifelsfrei identifiziert.
Nach Abschluss einer vierjährigen Schulzeit arbeitete Demjanjuk als Traktorist in einer Kolchose. 1940 wurde er von der Roten Armee eingezogen und geriet im Mai 1942 bei der Schlacht von Kertsch in deutsche Kriegsgefangenschaft.Der falsche Iwan?, In: „FAZ“, 11. Mai 2009.Nach 66 Jahren von der Vergangenheit eingeholt. In: „Basler Zeitung“, 12. Mai 2009. Er kam in ein Kriegsgefangenenlager bei Chełm, wo die SS ihn vermutlich als sogenannten Hilfswilligen rekrutierte.Machte die Not ihn zum Mordgehilfen der SS?, „Stern“ vom 13. Juli 2009.Die Fußvölker der »Endlösung« in Die Zeit vom 23. April 2009, Nr. 18.Klaus Hillenbrand: Der Handlanger des Todes. In: „taz“, 8. April 2009. Im Zwangsarbeitslager Trawniki erhielt er eine militärische Ausbildung, anschließend vereidigte ihn die SS.Thomas „Toivi“ Blatt: Sobibór – der vergessene Aufstand. Münster/Hamburg, 2004. Seite 139. Zu Sobibor vgl. auch: Jules Schelvis: Vernichtungslager Sobibór, Münster / Hamburg 2003. Seine erste Aufgabe war die Bewachung jüdischer Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft. Kurz darauf war Demjanjuk vermutlich im KZ Majdanek eingesetzt, unklar ist, in welchem Bereich. Am 27. März 1943 soll er in das Vernichtungslager Sobibor abkommandiert worden sein, dort als einer von etwa 130 Hilfswilligen unter dem Kommando von 20 bis 30 Deutschen gedient habenDemjanjuk vor Gericht – Wer ist der Mann, der nicht Iwan ist?, In: „FAZ“, 30. November 2009. und mit der Außensicherung betraut gewesen sein.Späte Aburteilung eines „Hilfswilligen“?. In: „FAZ“, 3. Juli 2009. Anfang Oktober 1943 durch die SS ins bayerische KZ Flossenbürg versetzt,Der Albtraum des Jules Schelvis. In: „Stern“, 18. März 2009. war er in diesem Zusammenhang auch als Wache im KZ-Außenlager Regensburg tätig. Dann diente Demjanjuk wohl noch kurz in der auf deutscher Seite kämpfenden Russischen Befreiungsarmee (Wlassow-Armee).
Nach dem Krieg Im Mai 1945 nach Kriegsende stellte sich Demjanjuk im Lager für „Displaced Persons“ (DP) in Landshut vor. Im Juli 1947 war er Lastwagenfahrer für die US Truck Company 1049 in Regensburg und heiratete die Ukrainerin Wera, die er in einem DP-Lager kennengelernt hatte. Über Bad Reichenhall und Feldafing kam er am 14. September 1949 nach Ulm, wo laut Geburtsregister am 7. April 1950 in der als Lager genutzten Sedankaserne seine Tochter geboren wurde. Im Oktober 1950 versuchte Demjanjuk erstmals über das Resettlement Center in Ludwigsburg in die Vereinigten Staaten auszuwandern, kehrte aber wegen Tuberkulose-Verdachts nach Ulm zurück. Erst am 29. Januar 1952 reiste die Familie über Bremerhaven aus.Augsburger Allgemeine Zeitung, 12. und 22. November 2008. Dort änderte Demjanjuk seinen Vornamen von Iwan auf John. Im November 1958 erhielt er die US-Staatsbürgerschaft. Er lebte mit seiner Frau zunächst in Indiana, später in Seven Hills, Cuyahoga County, Ohio, wo er als Produktionshelfer bei Ford arbeitete.
1975 schickte die sowjetische Regierung an US-Senatoren eine Liste mit 70 Namen angeblicher NS-Kollaborateure, die in die USA emigriert waren, auf der auch Demjanjuk stand.
Im Sommer 1976 veröffentlichte eine in New York erscheinende ukrainische Zeitschrift die Aussage Ignat Daniltschenkos, eines verurteilten Sobibor-Wächters, er habe dort gemeinsam mit Demjanjuk Dienst versehen. 1977 gelangten die US-Behörden an eine Kopie seines Dienstausweises mit seinen Einsatzorten. Darüber hinaus fanden die Ermittler eine Verlegungsliste, die bestätigt, dass Demjanjuk am 27. März 1943 an die Dienststelle Sobibor abkommandiert worden war. Etwa zur gleichen Zeit meldeten sich in Israel Überlebende des Vernichtungslagers Treblinka, die auf Fotos von Demjanjuk den als „Iwan der Schreckliche“ berüchtigten Wärter zu erkennen glaubten. Diese Aussagen bildeten die Grundlage für die spätere Auslieferung und den Prozess in Israel. John Demjanjuk wurde am 23. Juni 1981 die US-Staatsbürgerschaft aberkannt, weil er bei seiner Einreise 1952 bezüglich seines Dienstes falsche Angaben gemacht hatte.
Prozess in Israel Im Oktober 1983 stellte Israel ein Auslieferungsersuchen an die USA, dem am 27. Januar 1986 stattgegeben wurde. Am 25. Februar 1987 begann die Verhandlung in Jerusalem. Der Prozess wurde zu einem internationalen Medienereignis. Demjanjuk sagte aus, er sei über Jahre ein einfacher Kriegsgefangener gewesen. Angesichts der Zustände im Lager bei Chełm schien es jedoch unglaubwürdig, dass er dort so lange überlebt haben konnte. Das zuständige Bezirksgericht hielt sich deshalb an die Zeugenaussagen von fünf Überlebenden aus Treblinka und an zwei nicht ganz deutliche Erklärungen von ehemaligen SS-Angehörigen. Es hatte keine Zweifel, dass Demjanjuk der berüchtigte Treblinka-Massenmörder „Iwan der Schreckliche“ war, und verurteilte ihn am 25. April 1988 nach dem Gesetz zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern zum Tode.
Demjanjuk legte gegen das Urteil Berufung ein. Bei Recherchen, die durch die Auflösung der Sowjetunion möglich wurden, fanden Ermittler Aussagen von 37 in der UdSSR verurteilten Treblinka-Wächtern. Aus diesen ging hervor, dass der Nachname von „Iwan dem Schrecklichen“ im Lager Treblinka nicht Demjanjuk, sondern Martschenko gelautet hatte. Zudem stellte sich heraus, dass das dem Justizministerium der Vereinigten Staaten unterstellte Office of Special Investigations (OSI) bereits vor dem Ausbürgerungsverfahren Unterlagen zurückgehalten hatte, die darauf hindeuten, dass Iwan Martschenko und nicht John Demjanjuk „Iwan der Schreckliche“ gewesen war.Die falsche Schuld. In: Die Zeit Nr. 44, 23. Oktober 1992. Am 29. Juli 1993 sprach der Oberste Gerichtshof Israels Demjanjuk einstimmig frei. Die Richter hatten „begründete Zweifel“, dass er als „Iwan der Schreckliche“ in Treblinka tätig gewesen war. John Demjanjuk kam nach siebenjähriger Untersuchungshaft zurück in die USA, obwohl ihn das Gericht für einen Sobibor-Aufseher hielt – deswegen war er aber nicht angeklagt und auch nicht ausgeliefert worden. 1998 erhielt er seine US-Staatsbürgerschaft zurück.
Prozess in den USA und Ausweisungsanordnung 2001 begann in den USA ein weiterer Prozess, in dem OSI-Chefermittler Edward Stutman aussagte, Demjanjuk habe während des Zweiten Weltkriegs in verschiedenen Konzentrationslagern als Wächter gedient. Dem folgte das Gericht und erkannte ihm die US-Staatsbürgerschaft am 30. April 2004 erneut ab.PDF (02-3529)
Im Dezember 2005 wurde seine Abschiebung in die Ukraine angeordnet, wogegen sich Demjanjuk erfolgreich wehrte.US 'Nazi guard' faces deportation. BBC News, 22. Dezember 2006. Am 24. März 2009 gab die Einwanderungsbehörde bekannt, Kontakt mit der deutschen Regierung aufgenommen zu haben, um die für eine Auslieferung nach Deutschland notwendigen Dokumente zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft München I warf Demjanjuk Beihilfe zum Mord an 29.000 Menschen im Vernichtungslager Sobibor vor., Reuters, 25. März 2009.
Eine Abschiebung nach Deutschland versuchten Demjanjuks amerikanische Anwälte Anfang April 2009 zu verhindern. Am Ende der juristischen Auseinandersetzung wurde ein Aufschub der Auslieferung nach Deutschland durch John Paul Stevens, Richter am obersten Gericht der USA, im Mai 2009 abgelehnt.Oberster Richter verweigert Demjanjuk Abschiebungs-Aufschub, Spiegel Online, 7. Mai 2009.
Ermittlungsverfahren in Italien und Polen Demjanjuk war verdächtigt worden, als Mitglied der unter Führung von Odilo Globocnik nach Triest versetzten Einheiten im Jahr 1943 im Konzentrationslager Risiera di San Sabba Gräueltaten an Häftlingen begangen zu haben. Das Landgericht Triest stellte die Ermittlungen jedoch mit Entscheidung vom 29. April 1992 aus Mangel an Beweisen ein., JuNSV Bd.XLIX, Lfd.Nr.924, S. 377.
Auch in Polen war gegen Demjanjuk wegen der Tötung polnischer Staatsangehöriger durch ukrainische Wachmannschaften in den Vernichtungslagern des Generalgouvernements, insbesondere in Treblinka, ermittelt worden. Auch dieses Verfahren wurde aus Mangel an Beweisen durch das polnische Institut für nationales Gedenken / IPN / Bezirkskommission zur Strafverfolgung von Verbrechen gegen das Polnische Volk in Łódź am 19. Dezember 2007 (Aktenzeichen S 14/04/Zv) vorläufig eingestellt., JuNSV Bd.XLIX, Lfd.Nr.924, S. 376.
Prozess in Deutschland Vorbereitungen Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen führte gegen Demjanjuk ein Vorermittlungsverfahren durch mit dem Ergebnis, dass er zwischen März und September 1943 als Aufseher im Lager Sobibor an der Ermordung von „mindestens 29.000 Menschen“, darunter 1.939 Deutsche, mitgewirkt habe.Deutsche Staatsanwälte erwirken Haftbefehl gegen Demjanjuk, Spiegel Online, 11. März 2009 Anhand der Transportlisten wurden die Namen der Opfer ermittelt. Beweise dafür, dass Demjanjuk Häftlinge eigenhändig ermordet habe, gab es nicht. Sobibor war jedoch ein reines Vernichtungslager, Aufseher seien in allen Bereichen eingesetzt worden.Michael Martens: Mit Zufall und Akribie in Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 13. Mai 2009, S. 2.
Die Zentrale Stelle gab im November 2008 die Akten an die Staatsanwaltschaft in München ab.Mutmaßlichem Massenmörder Demjanjuk droht Anklage in Deutschland Spiegel Online, 10. November 2008 Der Bundesgerichtshof bestimmte mit Beschluss vom 9. Dezember 2008Beschluss des 2. Strafsenats vom 9. Dezember 2008 – 2 ARs 536/08, 2 AR 309/08 das Landgericht München II als zuständiges Gericht.Bundesgerichtshof Beschluss vom 9. Dezember 2008 Pressemitteilung
Im Februar 2009 bestätigte das Bayerische Landeskriminalamt die Übereinstimmung von Demjanjuks in den USA archivierten SS-Dienstausweises mit einer Reihe weiterer vorliegender Ausweise dieser Art. Die Münchner Staatsanwaltschaft I beantragte daraufhin am 11. März 2009 einen internationalen Haftbefehl, um eine Auslieferung nach Deutschland zu erreichen.