Von der Sperrung von Internetinhalten in Deutschland waren bisher mehrere Websites und Internetdienste aus unterschiedlichen Gründen betroffen. Weitere Sperrungen in größerem Umfang wurden gefordert.
Bisherige Sperrungen Usenet-Sperrungen 1991/1992 In der Ausgabe Dezember 1991 berichtete die Zeitschrift Emma über Pornographie im Usenet, das zur damaligen Zeit in Deutschland fast ausschließlich über Universitäts-Server verteilt wurde. Emma leitete daraus einen „Porno-Skandal“ her, demzufolge Professoren und Studenten die Computertechnik der Universitäten dazu missbrauchten, Pornographie zu konsumieren. Dabei argumentierte Emma, dass diese Daten Bandbreite und Speicherplatz auf steuerfinanzierter Infrastruktur für universitätsfremde Zwecke bänden. Emma wies dabei ablehnend auf sadomasochistische Pornographie hin und belegte dies mit einem Bild des Comiczeichners Dolcett.Der Papiertiger
In der Folge dieser Veröffentlichung griffen andere Medien – darunter die taz, der Südwestfunk und der Süddeutsche Rundfunk – die von Emma unterstellten Tatsachen und kritischen Folgerungen auf und berichteten in ähnlichem Tenor. Mehrere Universitäten ließen infolge der medialen Berichterstattung aus dem bisher unzensiert weitergeleiteten Usenet bestimmte Gruppen sperren. In einigen Fällen betraf das auch Foren, die nicht der Verbreitung von Pornographie dienten, sondern Diskussionsforen für sexuelle Minderheiten waren.vgl. Arne Hoffmann: Das Lexikon des Sadomasochismus. Der Inside-Führer zur dunklen Erotik: Praktiken und Instrumente, Personen und Institutionen, Literatur und Film, Politik und Philosophie, S. 343, Schwarzkopf & Schwarzkopf 2000, ISBN 3-89602-290-3.
Sperrungen gegen www.xs4all.nl (1996/1997) Anfang April 1997 sperrte das DFN die IP-Adressen des niederländischen Anbieters XS4ALL für einige Tage.Der Versuch einer Zensur im Internet, Linksammlung bei nadir.org Ursache war die Ansicht der Bundesanwaltschaft, dass Provider möglicherweise mit einer Strafverfolgung wegen Beihilfe zu rechnen hätten, wenn sie den Abruf der Zeitschrift Radikal, gegen die zwischen 1984 und 1997 210 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung durchgeführt wurde, in ihren Datennetzen nicht unterbinden. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor im Dezember 1996 per Rechtshilfe versucht, in den Niederlanden gegen die Ausgabe Nr. 154 der Zeitschrift vorzugehen.
Zuvor im September 1996 hatte eine Selbstkontrolle der Internetwirtschaft, die Internet Content Task Force (ICTF) des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, ECO, ihren angeschlossenen Unternehmen trotz grundsätzlicher Bedenken dagegen eine Sperrung aufgrund möglicher strafrechtlicher Verfolgung empfohlen.
Als Gegenmaßnahme gegen die IP-Sperre begann xs4all.nl zunächst, seine IP-Adresse, ähnlich wie bei dynamischem DNS, regelmäßig zu verändern. Daraufhin wurde die Sperre auf den gesamten von RIPE NCC an xs4all.nl zugewiesenen IP-Bereich erweitert, was zu massivem Overblocking führte. Aus der weltweiten Ablehnung der Sperre heraus wurde als nächste Stufe die Website von Radikal auf immer mehr Servern als Mirrorradikal mirror list as of 27-9-1996, Mail an fitug über Mirrorliste, 27. September 1996. gespeichert, so dass auch diese Server hätten gesperrt werden müssen. Da auch einige Provider wie T-Online nicht sperrten,TP: Fall Radikal endgültig ad acta gelegt, Telepolis heise.de, 30. Jan 1998. stellte die Bundesanwaltschaft in diesem Eskalationsstadium ihren Druck ein.
Im Rahmen dieser Sperraktion wurde auch die Homepage der damaligen stellvertretenden PDS-Vorsitzenden Angela Marquardt wegen eines Links gesperrt und gegen sie vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben. Das Gericht sprach sie frei.TP: Hyperlink-Prozess: Freispruch für Angela Marquardt, Telepolis heise.de, undatiert.
Sperrungen in Nordrhein-Westfalen (2001) Anfang Oktober des Jahres 2001 beschuldigte die Bezirksregierung Düsseldorf unter der Federführung des Regierungspräsidenten Jürgen Büssow (SPD) 56 Internet-Provider, unzulässige Inhalte entsprechend dem Staatsvertrag über Mediendienste zu verbreiten, und forderte die Provider auf, sowohl drei Webseiten mit rechtsextremem Inhalt als auch die Schockerseite rotten.com, die sich unter anderem mit der Darstellung von Terrorismus, brutalen Morden, Suiziden, Grausamkeit oder Vergewaltigung befasst, zu sperren. Dabei wurde den Providern mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Mark oder einem gerichtlichen Verfahren gedroht, sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen. Zwölf der betroffenen Provider kamen der Aufforderung nach, andere klagten allerdings dagegen. Büssow forderte darüber hinaus eine bundesweit einheitliche Kontrolle des Internets.
Scharf kritisiert wurde die Maßnahme vor allem von Jörg Tauss, dem damaligen Beauftragten für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion. Berliner Zeitung vom 23. November 2001.Heftige Proteste gegen neue Web-Zensurgelueste Auch die damalige Internet-Beauftragte der CDU und spätere Befürworterin von Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie, Martina Krogmann (CDU), verurteilte die Forderungen nach Internetsperren als „populistische(s) Vorgehen“. Sie warnte im Zusammenhang mit damaligen Zensurvorwürfen davor, dass immer mehr „Ahnungslose auf den Vorstoß eines Einzelnen aufspringen“. Dies sei „absurd und schädlich“, würde sich aus „einem Medienbegriff der 70er“ speisen und „dem Internet und der Netzwirtschaft erhebliche Schäden zufügen“.
Da rotten.com nach Protesten von der Sperrung ausgenommen worden und die rechtsextreme Seite Front14 zwischenzeitlich vom Netz gegangen war, blieben nur das Internetforum Stormfront und die Website der NSDAP-Aufbauorganisation des Neonazis Gary Lauck gesperrt.Lektionen im Internet, Universität München, undatiert.
Im Juni 2005 bestätigte das zuständige Oberverwaltungsgericht die Sperrverfügungen als rechtmäßig.Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Sperrungsverfügung in NRW, Heise vom 14. Juni 2005. Eine spätere Analyse offenbarte, dass sämtliche Provider einerseits mehr Inhalte sperrten als vorgeschrieben und andererseits viele die zu sperrenden Inhalte nicht vollständig blockierten.Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere, c’t 9/09. Da die Bezirksregierung Düsseldorf die Sperrverfügungen bislang nicht zurückgenommen hat, dauern die Sperren bis heute an. Die beiden Websites sind allerdings aus dem Netz der deutschen Telekom wieder erreichbar.
Sperrung mehrerer pornografischer Websites durch Arcor (2007) Zwischen dem 11. und 17. September 2007 sperrte der deutsche Internetzugangsanbieter Arcor den Zugriff auf YouPorn und weitere Websites mit frei zugänglichem pornografischen Material für alle seine 2,4 Millionen Kunden. Nach Auskunft Arcors erfolgte die Sperrung freiwillig auf die Aufforderung eines Anbieters kostenpflichtigen pornografischen Materials mit der Begründung, die betroffenen Seiten verstießen gegen deutsches Recht zum Jugendmedienschutz, indem sie einen Zugang ohne Altersnachweis ermöglichten.Arcor sperrt Zugriff auf Porno-Seiten, heise online, 10. September 2007.Konrad Lischka: Vorbild Filmindustrie. Porno-Anbieter kämpfen gegen Web-Konkurrenz, Spiegel Online, 11. September 2007.
Die Sperrung wurde wieder aufgehoben, nachdem klar wurde, dass durch die Sperrung der IP-Adressen der gesperrten Sites auch viele weitere Angebote ohne pornografische Inhalte betroffen waren.Konrad Lischka: Fehlerhafte Zensur-Methode. Arcor stoppt den Porno-Filter, Spiegel Online, 17. September 2007.
Am 19. Oktober 2007 erwirkte die Kirchberg Logistik GmbH (die selbst eine Website mit pornografischen Inhalten betreibt, zum Beispiel Erotikfilme zum Download anbietet) vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung, nach der Arcor den Zugang zu der Website blockieren muss, wobei Arcor diese Sperre mittels DNS-Manipulation realisiert.Stefan Krempl: Arcor installiert leicht umgehbare Netzsperre für YouPorn, heise online, 24. Oktober 2007. Daraufhin erfolgten Abmahnungen gegen 19 weitere deutsche Internetdienstanbieter,Konrad Lischka: Jugendschutz. Abmahnwelle drängt Internetanbieter zur Web-Zensur, Spiegel Online, 22. Oktober 2007. die diese jedoch nicht zu Zugangssperrungen bewegten, und es wurden einstweilige Verfügungen gegen die Freenet-Tochter KielNET und Tele2 beantragt, um diese Provider wie schon zuvor Arcor zur Implementierung einer Zugangssperre zu zwingen.
Am 23. November lehnte das Landgericht Kiel die von Kirchberg Logistik beantragte einstweilige Verfügung mit der Begründung ab, die Bereitstellung eines Internetzugangs sei inhaltsneutral und KielNET sei demnach nicht für den Inhalt der Seiten verantwortlich.Ingo Pakalski: Gericht: Provider muss keine Pornoseiten sperren. Einstweilige Verfügung von Kirchberg Logistik abgelehnt, Golem.de, 23. November 2007. Arcor entschied am Tag zuvor, gegen die erwirkte einstweilige Verfügung rechtlich vorzugehen, da man nicht als einziger Provider zur Sperrung verpflichtet sein wolle.Stefan Krempl: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur YouPorn-Sperre eingelegt, heise online, 22. November 2007. Am 12. Dezember wies auch das Landgericht Düsseldorf den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Tele2 zurück und verneinte eine Verkehrssicherungspflicht von Internetzugangsanbietern.Stefan Krempl: Weiterer Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen, heise online, 13. Dezember 2007. Im weiteren Verlauf verweigerten die dritte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine von ueber18.de-Geschäftsführer Tobias HuchLG Frankfurt: Zugang zu Tierpornografie mittels GOOGLE muss nicht gesperrt werden. In: Pressemeldung der Huch Medien GmbH, 13. Dezember 2007. als Protest gegen die Sperrungsverfügung der sechsten Zivilkammer und deren Auswirkungen auf die Rezipientenfreiheit beantragte einstweilige Verfügung gegen Arcor, die Arcor zur Sperrung der Suchmaschine Google verpflichten sollte, weil auch Google wie YouPorn den Zugriff auf eine Vielzahl von pornografischen Inhalten ohne ausreichende Altersverifikation ermögliche.OLG: Provider nicht für Netzinhalte verantwortlich. In: heise.de, 23. Januar 2008.
Am 8. Februar 2008 folgte die 12. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts der Argumentation des Oberlandesgerichts und hob im Hauptsacheverfahren die gegen Arcor erwirkte Sperrungsverfügung wieder auf, woraufhin Arcor die installierte DNS-Sperre von YouPorn entfernte.Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren. In: heise.de, 15. April 2008.
Sperrung gegen gutenberg.org (2018) Seit dem 1. März 2018 sind alle Nutzer mit einer deutschen IPv4-Adresse vom Angebot gutenberg.org ausgeschlossen. Grund ist eine Klage des S.-Fischer-Verlages.Gutenberg.org: S. Fischer Verlag kritisiert Aussperrung der deutschen Nutzer In: heise.de, 6. März 2018. Die generelle Sperrung wurde im Oktober 2021 wieder aufgehoben, einige Werke sind aber noch bis 2028 von deutschen IPs gesperrt.
Sperrung von kinox.to und weiterer Streaming-Portale (2018) Constantin Film hat gegenüber Vodafone eine einstweilige Verfügung erwirken können, die verlangt, dass Vodafone allen Kabelkunden den Zugang zu kinox.to sperrt. Die Sperrung wirkt sich nicht auf DSL- und Mobilfunkkunden aus. Bei der Sperrung handelt es sich um eine DNS-Sperre, die allgemein als unwirksam gilt, da sie sich sehr leicht umgehen lässt. Vodafone ist gegen die einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht München vorgegangen. Das Oberlandesgericht bestätigte die Auffassung von Constantin Film, wodurch Vodafone weiterhin sperren muss. Seit dem 19. Dezember 2018 sperrt Vodafone auch die Portale Serienstream und Burning Series. Grund hierfür ist eine Beschwerde von Sky, dessen Serien auf diesen Portalen bereitgestellt werden. Darüber hinaus werden auch libgen.io und boerse.to gesperrt.
Gründung der Clearingstelle Urheberrecht im Internet und Sperrung zahlreichen urheberrechtsverletztender Webseiten (2021)