Kartäuserkloster Marienehe Die ehemalige Lage der Kartause Marienehe in Rostock Das Kartäuserkloster Marienehe (lateinisch Domus Legis Marie) war das einzige Kloster des Kartäuserordens in Mecklenburg. Es lag vor den Toren der Hansestadt Rostock auf dem Gebiet der heutigen Gemarkung Marienehe im Rostocker Ortsteil Schmarl und existierte von 1396 bis zu seiner Auflösung während der Reformation im Jahre 1552. Kartausen waren in Norddeutschland selten, von den Anfang des 16. Jahrhunderts vorhandenen fast 200 Klöstern befanden sich lediglich sechs im Norden Deutschlands.Lisch, S. 12.

Geschichte mini|hochkant=2|Abbildung auf der Vicke-Schorler-Rolle als „Closter zu Margine“ Marienehe wurde im Mittelalter Mergene oder Mergnew genannt. Dieser alte slawische Name wurde bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts von der Bevölkerung verwendet, erst danach setzte sich der von den Mönchen verwendete Name Marienehe durch.

Gründung Mergnew war bis 1333 ein Lehen der adligen Familie von Barnekow, die es dann an Rostocker Patrizier verkauften. Der aus einem alten Patriziergeschlecht stammende Rostocker Winold Baggel kaufte 1393 eine Hälfte des Ortes und erwarb 1395 die andere Hälfte dazu, um diese Hälfte kurz darauf an seinen Schwiegervater Mathias von Borken, ebenfalls einen Rostocker Patrizier, zu veräußern. Im Jahr 1396 stiftete Winold Baggel gemeinsam mit Mathias von Borken das Kloster. Die Stiftungsurkunde wurde am 2. Februar 1396 ausgestellt. In dieser wird ausdrücklich die Gabe der Maria von Borken, Baggels Frau, erwähnt.Lisch, S. 7. Am 27. Februar 1396 erteilte Herzog Albrecht III. seine Einwilligung. In der Urkunde ist ebenfalls von dem Ort Mergene und Mergnew die Rede. Die Stiftungsurkunde sowie die Einwilligungen des Landesherrn und des Diözesanbischofs sind im Original erhalten geblieben.Archiv der Hansestadt Rostock / AHR, Bestand Marienehe

Am 7. März 1396 wurde die Stiftung vom Schweriner Bischof Rudolf III. im Beisein seines Weihbischofs Johannes bestätigt,Mecklenburgisches Urkundenbuch MUB XXIII. (1911) Nr. 12933. der dem Kloster einen Ablass verlieh, es von der bischöflichen Gerichtsbarkeit befreite und der Schenkung ein Haus in der Stadt Rostock hinzufügte, das das Neue Hospital genannt wurde. Rudolf war ein Vetter des Herzogs Albrecht III. und wollte mit dieser Unterstützung des Klosters der glücklichen Befreiung des Herzogs im Jahr 1395 gedenken. Dieser war bei kriegerischen Auseinandersetzungen in Dänemark unter Margarethe I. sieben Jahre gefangen gehalten worden. Bischof Rudolf legte für das Kloster den Namen Himmelszinnen fest, dieser setzte sich jedoch nicht durch, stattdessen der ebenfalls in der Urkunde christlich aus Mergene umgedeutete Name Marienehe.Lisch, S. 10.

Es ist anzunehmen, dass die ersten Mönche des Ordens in dem Rostocker Haus Unterkunft fanden und 1398 mit dem Bau des Klosters begannen. Zum ersten Konvent der neuen Besiedlung gehörten Mönche aus den Kartausen Erfurt, Hildesheim und Eisenach. Erster Rektor war Johannes Schilp, der jedoch schon um 1400 als erster Prior in das Kartäuserkloster Frankfurt (Oder) wechselte. Am 3. März 1399 schenkten mehrere Rostocker, Schweriner und Parchimer Bürger aus einer Familie 11 Mark Rostocker Pfennige jährliche Einkünfte aus dem Dorf Evershagen bei Marienehe. Die Kartause Marienehe gehörte am Ende des 14. Jahrhunderts zur späten Blüte des Ordens.

Im August 1404 wurde anlässlich einer Visitation durch die Prioren der Kartausen Grünau und Nördlingen der Bereich festgelegt, in dem sich die Mönche bewegen durften: Mit der Erlaubnis des Priors war ihnen ein Raum in der Breite von einer Pforte hinter dem Chore bis an die Warnow und in der Länge vom Dorf Marienehe bis an die Grenze der Stadt Rostock dafür gestattet, wobei sich hier „keine Weiber sehen lassen sollten“.Lisch, S. 6. Die Herkunft der Visitatoren lassen Lisch vermuten, dass auch die ersten Mönche aus Mitteldeutschland kamen.Lisch, S. 13.

Wirken Während der nächsten 100 Jahre wirtschafteten die Mönche der Kartause erfolgreich. Sie erwarben Dörfer in Mecklenburg, darunter Schutow bei Rostock, Sievershagen, Evershagen, Elmenhorst, Mönchhagen und Pastow, sowie Dörfer in der Umgebung von Stralsund im Fürstentum Rügen wie Devin, zum großen Teil Muuks, Schmedeshagen, Hohendorf, Teschenhagen, Brandshagen und Lüdershagen. Auf der Insel Rügen gehörte Götemitz dem Kloster, ebenso viele kleinere Besitzungen (Gottes-, Armen- und Werkhäuser) und Pacht- und Zinseinnahmen in Mecklenburg. In den 150 Jahren des Bestehens standen der Kartause 15 Prioren vor. Die Prioren gehörten, der hohen Bedeutung des Klosters entsprechend, den Landständen an.

Die zweite Generation der Mönche von Marienehe kannte sich überwiegend aus dem Studium in Prag.Gerhard Schlegel: Universität und Kartause - ehemaligen Studenten und Professoren in norddeutschen Kartausen. In: Akten des II. Internationalen Kongresses für Kartausenforschung in der Kartause Ittingen. Ittingen 1995, S. 67–84. Acht urkundlich erfasste Mönche hatten dort Kontakt zu den Mönchen der Prager Kartause Mariengarten. Heinrich Rezcekow von Ribnitz war 1376 Student an der Prager Universität, 1392 dort Rektor und nach seiner Priesterweihe 1400 Prior von Marienehe. Henning Wacholt studierte 1392 in Prag und gehörte 1394 zur Verhandlungsgruppe der Rostocker Hanse-Ratssendeboten bei Gesprächen mit dem Deutschen Orden.MUB XXII. (1907) Nr. 12654, MUB XXIII. (1911) Nr. 13514. 1398 war er an der Marienkirche in Rostock, ist dann von 1404 bis 1424 urkundlich als Prokurator für die Außenkontakte der Kartause Marienehe unter dem Prior Heinrich von Ribnitz nachweisbar. 1423 kam ein weiterer ehemaliger Student aus Prag zu den Rostocker Kartäusern. Der Lübecker Hermann Schipmann studierte 1398 in Prag, ab 1409 in Leipzig und wurde dort als Professor der Theologie 1422 zum Rektor gewählt. 1425 wurde er als Vikar der Kartause erwähnt.

Große Bedeutung für die Brüder hatte die Gründung der Universität Rostock am 12. November 1419. Die Kartäuser arbeiteten wissenschaftlich, sie waren gebildet und beschäftigten sich neben der Feldarbeit mit dem Abschreiben von Büchern. Das Kopieren von theologischen Schriften sahen die Kartäuser als besondere Lebensaufgabe für die Welt an, da sie ja auf die Wortverkündigung verzichten mussten.

Die Zusammenarbeit zwischen der Universität und der Kartause entwickelte sich für beide Seiten vorteilhaft. Beleg für die gute Zusammenarbeit ist die Festlegung in den Statuten der Universität, die festschrieb, dass bei Streitigkeiten zwischen dem Konzil der Universität und dem Rat der Stadt, die nicht durch die eingesetzten Schiedsmänner beider Parteien beilgelegt werden können, der Prior der Kartause Marienehe oder der Abt des Klosters Doberan Obmann sein solle, dessen Entscheidung unter allen Umständen zu respektieren sei.

Um 1444 war Bauabschluss mit Weihe der Klosterkirche.

Eine weitere Klostergründung im Jahr 1462 ergab für die Mönche der Kartause fruchtbringende Zusammenarbeit. Die Brüder vom gemeinsamen Leben ließen sich im Rostocker Stadtgebiet nieder und bauten das Michaeliskloster. 1475 begründeten sie hier die erste Buchdruckerei in Mecklenburg. Beleg für den Nutzen für die Kartäusermönche ist die umfängliche Bibliothek in Marienehe.

Als Magnus II. von Mecklenburg 1487 die Einrichtung eines Domkollegiatstifts gegen den Willen der Rostocker Obrigkeit durchsetzte und daraufhin ein langjähriger Streit zwischen Herzog und Rat ausbrach, die als Rostocker Domfehde in die Geschichte einging, stellten sich die Mönche von Marienehe auf die Seite des Rates. Verhandlungen über die Errichtung des Domkapitels fanden in Marienehe statt.Lisch, S. 19.

Beginn der Reformation Die Reformation in Mecklenburg nahm in Rostock ihren Anfang. Befördert wurde sie durch die Entschlossenheit großer Teile der Bürgerschaft und den freien Geist der Universität. Bereits 1523 begann Joachim Slüter, Kapellan an der Petrikirche, lutherisch zu predigen. 1529 drängte die Bürgerschaft darauf, an allen Pfarrkirchen evangelische Prädikanten zuzulassen und am 1. April 1531 wurde die Abschaffung der „papistischen“ Gottesdienste angeordnet. 1534 wurden das Dominikanerkloster und das Franziskanerkloster, die beide innerhalb der Stadt lagen, aufgehoben und eingezogen. Die Brüder vom gemeinsamen Leben mussten ebenfalls 1531 ihre Bruderschaft beenden und sich 1533 unter den Rat der Stadt stellen. Da sie ihre Stiftung nach dem Zeitgeist reformierten, behielten sie ihren Besitz und erhielten die Weisung, eine deutsche Schule zu führen und weitere Volksschulen einzurichten.

Während der schwierigen Zeiten der Reformation war Marquard Behr Prior des Klosters. Der aus einer adligen Familie stammende Behr hatte sein Amt 1525 angetreten. Im Jahr 1529 wird nachweislich berichtet, dass Marienehe katholisch war. Am 14. September 1530 nahm Kaiser Karl V. auf dem Reichstage zu Augsburg die Mönche der Kartause Marienehe wegen ihrer Treue für ihre Regeln und die Ergebenheit gegen den Kaiser in „Schirm und Geleit“ und bestätigte ihre Rechte und Besitzungen. Dies nützte dem Kloster Marienehe nichts, denn ihren Lebensunterhalt erwirtschafteten die Mönche hauptsächlich durch den Betrieb des Hauses innerhalb der Stadtmauern und waren dem Rat somit ausgeliefert.

Der Fall Hans Prange Eine eher nebensächlich erscheinende Auseinandersetzung um die Verhandlungen eines entlaufenen Mönchs gab den Enteignungsbestrebungen der Stadt neue Nahrung. Bereits 1491 war der Mönch Hans Prange wegen Ungehorsam und schlechtem Leben zur üblichen Gefängnisstrafe im Kloster Marienehe verurteilt worden, wie dies die Regeln der Kartäuser ausdrücklich vorsahen.

Durch Fürsprache einiger Rostocker Verwandter Pranges bei den Herzögen Magnus und Balthasar wurde Prange aus dem Gefängnis entlassen und schwor den Eid, dass er „zu Recht gefangen gehalten worden sei und Gnade nur zur Besserung seines Lebens um Gottes Willen verdiene“. Er wolle zur Besserung in der Kartause Gottesgnade bei Stettin verbleiben, bis er wieder nach Marienehe gerufen würde.

Im Jahr 1531, vierzig Jahre später, entlief er aus Stettin nach Rostock. Als den Mönchen in Marienehe dies bekannt wurde, verlangten sie die Rückkehr des Abtrünnigen. Der Rat der Stadt ersuchte deshalb beim Herzog um das Recht, kommissarisch handeln zu dürfen und schickte den Gelehrten Johann Oldendorp, den Ratsherren Johann von Herverden und den Notar Lambert Takel nach Marienehe, um darüber zu verhandeln.

Am 2. April 1532 versammelte man sich im Kloster zum „freundlichen Verhör“.Lisch, S. 31. Mit den drei Kommissaren erschienen auch etwa 40 Rostocker Bürger samt Dienern und stellten sich schützend vor Prange. Marquard Behr lehnte mit den harschen Worten, er verhandele nicht mit „dem Verräter und Feind des Kreuzes Christi“ weitere Gespräche ab und verließ den Raum. Eine Beschwerde des Priors über die gewalttätige und unziemliche Behandlung wies der Rat ab und verbot den Mönchen, die Stadt zu betreten.

Die Kommission verklagte in einem Brief vom 14. April das Kloster beim Herzog, da sie sich durch Marquard Behr verunglimpft, verspottet und verachtet sah, und warf dem Prior vor, die Kommission beleidigt zu haben. Nach dem Bericht der Marieneher Brüder missbilligte der Herzog am 23. Mai das Verfahren des Rates, warf der Kommission Hinterlist vor und wies an, dass das „mutwillige Verbot“, die Stadt zu betreten, wieder aufzuheben wäre. Über das Schicksal des Hans Prange ist nichts weiter bekannt geworden und nach dieser Auseinandersetzung konnten die Kartäuser eine Zeitlang unbehelligt ihren Geschäften nachgehen.

Ende des Klosters