Kino.to war eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website für Kinofilme, Serien und Dokumentationen. Kino.to gehörte zu den 50 meistbesuchten Websites in Deutschland. Laut Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde die Website täglich von über 200.000 Besuchern mit etwa vier Millionen Klicks aufgerufen, von 2008 bis 2011 waren es acht Milliarden Klicks.Peter Schilder: „Manchmal sogar sehr viel Geld.“ In: faz.net. 7. Juni 2012. Nach Aussage des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche stammten über 96 Prozent der Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. „Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche“ 3. November 2010. Im Juni 2011 wurde die Website und ein Netzwerk aus Sharehostern, auf denen die Streams hochgeladen wurden, vom Netz genommen und die Betreiber verhaftet.

Konzept Über Kino.to waren mehrere tausend Videos, ein Großteil davon in deutscher Sprache, kostenlos abrufbar. Ein Einverständnis der Rechteinhaber zur Veröffentlichung der Videos bestand dabei nicht. Im Juni 2011 waren nach Betreiberangaben 2.625 Serien, 22.849 Filme und 7.557 Dokus online. Laut den Angaben dort 22.849 Filme, 7.557 Dokumentationen und 2.625 Serien (im Februar 2009 . In: Gulli.com. 12. Februar 2009.). Es handelte sich bei den Angaben nicht um verschiedene Filme, denn fast alle Filme und Serien-Episoden waren (zum Beispiel von verschiedenen Release Groups auf unterschiedlichen Streamhostern) als so genannte Dupes oder Mirrors mehrmals vorhanden. Aktuelle Kinofilme erschienen bei Kino.to, sobald ein Release verfügbar war, in der Regel zunächst nur als so genannte Screener, Cam-Rips, Telesyncs oder Telecines. Um Filme ansehen zu können, konnte je nach Videoformat und Streamhoster ein Adobe-Flash-Plug-in oder DivX-Web-Player erforderlich sein. Im Unterschied zur Konkurrenzseite Movie2k.to bot Kino.to nach eigenen Angaben pornografische Inhalte nicht an. Das Geschäftsmodell der Seite selbst basierte auf Werbung, Premiumangeboten und Abofallen und bescherte den Betreibern einen Gewinn in Millionenhöhe. Die verlinkten Streamhoster wurden zum großen Teil von den Betreibern von Kino.to mittelbar oder unmittelbar betrieben.kino.to: Polizeiaktion gegen Filmpiraten in: heise.de vom 8. Juni 2011.

Nachdem die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) im Verbund mit der niederländischen Antipiraterievereinigung BREIN gedroht hatte, gegen Kino.to vorzugehen, wurde der niederländische Server der Website abgeschaltet.Christian Heger: Spielfilme im Internet. Der Traum von der globalen Videothek. In: FAZ.net, 25. Dezember 2009. Der Firmensitz war unbekannt.Vorsicht Falle: Warnung vor dem Web-Kino. In: Spiegel Online, 6. April 2009. Die Domainendung .to der Website steht für den Südsee-Archipel Tonga.Raubkopierer: Kino.to statt Kino. In: Focus.de, 16. März 2009.

Deutschland Filmfirmen und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen halten das Angebot für rechtswidrig. So müsse Kino.to als Aggregator zumindest als Störer haften. Seit 2008 ging die GVU gegen die Kino.to-Betreiber, die in Deutschland vermutet wurden, vor.

Für Besucher von Kino.to war die Rechtslage in Deutschland umstritten, bisher hat es noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben. Die Organisation Respect Copyrights vertritt die Auffassung, dass das Anschauen von Videostreams von Internetplattformen wie Kino.to verboten sei,Was ist verboten und was ist erlaubt im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Medien? Respect Copyrights.de FAQ da es sich um illegale Vorlagen handele. Beim Streamen solcher Dateien werde auf dem Rechner eine Zwischenspeicherung durchgeführt und rechtlich gesehen somit eine Kopie von einer illegalen Vorlage erzeugt, die selbst auch immer illegal sei.Danke dass Sie sich lieber das Original anschauen und nicht die Kopie (PDF; 350 kB) Flyer von Respect Copyrights.de: „Aktuelle, vollständige Kinofilme stehen grundsätzlich nicht mit dem Einverständnis der Rechteinhaber als Streaming-Angebot im Internet bereit. Daher handelt es sich bei solchen Dateien um illegale Vorlagen. Beim Streamen wird auf deinem Rechner eine Zwischenspeicherung durchgeführt. Rechtlich gesehen erzeugst du somit eine Kopie. Und eine Kopie von einer illegalen Vorlage ist selbst auch immer illegal.“in einer älteren Version von RespectCopyrights.de: „Vollständige aktuelle Kinofilme stehen niemals legal auf Streaming-Seiten, wie etwa YouTube. Wenn man sich so ein illegales Streaming-Angebot anschaut, begeht man eine Straftat, da aufgrund der Technik beim Streamen eine Zwischenspeicherung auf dem eigenen Rechner durchgeführt und damit rechtlich gesehen eine Raubkopie erzeugt wird.“ siehe auch Frank Patalong: Entertainmentbranche: Copyright-Lobby nimmt Streaming aufs Korn. In: Spiegel Online, 25. Dezember 2009. Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist ,Stefan Krempl: Experten warnen vor rechtlichen Grauzonen bei Video-Streaming. In: Heise Online, 25. November 2009. so dass – wie Spiegel Online ergänzt – Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wurde bei der Verurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters von kino.to durch das Amtsgericht Leipzig festgestellt, dass auch der Abruf von urheberrechtlich geschützten Werken eine illegale Vervielfältigung darstellt.Süddeutsche Zeitung: Streaming ist illegal. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Dezember 2011. Die Nutzung von Streaming-Portalen, deren Inhalt offensichtlich urheberrechtlich geschützt ist, stellt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 eine Urheberrechtsverletzung dar. Nutzern drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.

In einer Presseerklärung verkündete Respect Copyrights 2009, dass man versuchen wolle, , um den Zugang für solche Dienste zu erschweren und zu sperren.Frank Patalong: Entertainmentbranche: Copyright-Lobby nimmt Streaming aufs Korn. In: Spiegel Online, 25. Dezember 2009.Entwicklungen im illegalen Online-Markt – Raubkopien und Urheberrecht Respect Copyrights.de Presseerklärung von 21. Dezember 2009. (Siehe Fernmeldegeheimnis und Telemediengesetz.)

Laut ihrem Jahresbericht 2009 verfolgt die GVU „weiterhin ihre Strategie, vornehmlich gegen Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide sowie an den Schnittstellen zur illegalen Massenverbreitung zu ermitteln.“ Pressemitteilung der GVU vom 3. November 2010. Nach jahrelangen „Vorermittlungen“ hat die GVU am 28. April 2011 einen Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die Betreiber von kino.to gestellt. Unter Leitung der integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurden am 8. Juni 2011 zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden durchsucht und 13 Personen verhaftet. Pressemitteilung in: Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vom 8. Juni 2011 (PDF; 112 kB)

Österreich Das Ansehen der Videostreams auf Kino.to war in Österreich legal.so auch die VAP: Urheberrechtsindustrie will UPC zu Sperre von Kino.to zwingen von Markus Sulzbacher, Der Standard, 2. November 2010. Da die Seitenbetreiber nicht festgestellt und die Website kino.to auch nicht abgeschaltet werden konnte, wollte die österreichische Lobbygruppe Verein Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) eine österreichweite Sperre der Internetseite erzwingen. Anfang Oktober 2010 forderte VAP alle Internetanbieter dazu auf, kino.to zu sperren. Alle Internetanbieter weigerten sich jedoch, der Forderung nachzugehen, da hierzu „jede Rechtsgrundlage fehle“.

Ende Oktober 2010 reichte VAP mit Unterstützung der Produktionsfirmen Wega Film, Constantin Film und Satel Film eine Klage gegen UPC Austria, einem der größten Internetanbieter in Österreich, ein. Mit dieser Klage wurde in Österreich erstmals die komplette Sperrung einer Internetseite gefordert. Die ISPA steht aber weiterhin auf dem Standpunkt, dass „Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, gesetzlich nicht ermächtigt geschweige denn verpflichtet seien, über ihre Leitungen transportierte Informationen zu kontrollieren“.Filmwirtschaft will Website-Sperre erzwingen Krone.at, 2. November 2010.Urheberrecht: Filmindustrie klagt Provider UPC orf.at, 2. November 2010. Am 17. Mai 2011 sprach das Handelsgericht Wien dem VAP eine einstweilige Verfügung gegen UPC Austria zu. Diese besagt, dass „UPC vorerst seinen Kunden die Streamingplattform Kino.to nicht mehr zugänglich machen dürfe“. Nachdem der VAP 50.000 € als Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt hatte, trat die einstweilige Verfügung in Kraft und UPC musste daraufhin die Domain kino.to sowie sechs weitere IP-Adressen sperren. Die Sperre betraf zu der Zeit jedoch nur den Raum Wien. UPC setzt sich nach wie vor gegen eine Inhaltskontrolle ein, allerdings „wird der Konzern die gerichtliche Entscheidung selbstverständlich respektieren“.orf.at: Kino.to-Sperre aktivdiepresse.com: Kino.to ab Mitternacht gesperrt

Finanzierungs- und Werbepraktiken sowie Gefahren Die Verbraucherzentrale warnte Internetnutzer vor der Benutzung von Kino.to: Bei vielen Streamhostern wiesen Pop-ups oder nachempfundene Windows-Fehlermeldungen auf angeblich fehlende oder veraltete Plug-ins oder Videoplayer bekannter Anbieter hin, ganz unabhängig davon, ob entsprechende Aktualisierungen oder Neuinstallationen notwendig sind. Zudem wurden Scareware-Methoden eingesetzt, das heißt, dass falsche Virusmeldungen auf eine angebliche Bedrohung hinweisen.

Ein Klick auf eine solche Meldung führte zu Weiterleitungen auf Webseiten, die dem Nutzer eine vermeintliche Lösung für das Problem versprachen. Durch das Vornehmen einer Registrierung und einer vermeintlichen Software-Aktualisierung wurde jedoch häufig ein Vertrag über ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.Vorgebliche Antiviren-Seite zockt Anwender ab. In: Heise Online, 18. Februar 2009. Verbraucherschützer warnten, Kino.to sei „eine der schlimmsten Abo-Fallen im Web“. Zudem führten einige Links zu kommerziellen Anbietern.

Sperrung, Verhaftungen und Nachfolger mini|hochkant=2|Hinweis der Kriminalpolizei, nach Übernahme der Domain durch die Strafverfolgung.

Am 8. Juni 2011 wurde die Website kino.to vom Netz genommen. Ermittler der Polizei in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden führten zahlreiche Razzien in Wohnungen, Geschäftsräumen und Rechenzentren durch. Bei dieser Razzia wurden 13 Personen festgenommen, ein weiterer Verdächtiger wurde nach einer mehrmonatigen Flucht verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen. Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Medieninformation vom 8. Juni 2011.

Die Inhalte waren jedoch bereits vorher zum Großteil auf anderen Video-on-Demand-Webseiten verfügbar und nach der Abschaltung von Kino.to wechselten Nutzer zu alternativen Angeboten.Kino.to ist noch lange nicht Geschichte bei 20min.ch, abgerufen am 12. Juni 2011. Die Filmindustrie rechnete darüber hinaus mit der Entstehung von neuen Nachfolge-Angeboten, sodass laut Aussage der GVU „auch in Zukunft mit ähnlichen Plattformen zu rechnen sei“.Filmindustrie rechnet mit neuen illegalen Angeboten bei handelsblatt.com, abgerufen am 12. Juni 2011. Diese Erwartungen wurden wenige Tage später erfüllt, als Seiten wie video2k.tv angaben, „offizieller Nachfolger“ von kino.to zu sein. Auch andere Streaming-Portale konnten zum Teil enorme Aufmerksamkeit erringen, so die Seite unter der Adresse kinox.to, die am 10. Juli online ging und ebenfalls angab, „offizieller Nachfolger“ von kino.to zu sein und vor allem durch die ähnliche Aufmachung für den offiziellen Nachfolger gehalten wurde. bei ga-bonn.de.

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