Kommunalwahl NRW 2009 245px|Landesflagge Nordrhein-Westfalens 2004 – 2009 – 2014 Daten Datum: 30. August 2009 Wahlart: Kommunalwahl Wahlgebiet: Nordrhein-Westfalen Wahlberechtigt: 14 Mio EU-BürgerWert 2004 Wahlbeteiligung: 52,3 % Verfahren: Sainte-Laguë Ergebnisse CDU: 38,6 % −4,8 %p SPD: 29,4 % −2,3 %p Grüne: 12,0 % +1,7 %p FDP: 9,2 % +2,4 %p Linke: 4,4 % +3,0 %p Teilnehmer Parteien:

CDU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke, ödp, DKP, DVU, REP, NPD, ZENTRUM, GRAUE, Statt, HP, LD, AMP, Bürgerbewegung pro NRW, DSP, FAMILIE, FAKT, Die Tierschutzpartei, ÖkoLi, Offensive D, PBP

Wählergruppen:

BfB, Bürgernähe, Soziale Liste Bochum, UWG Wattenscheid, Bürgerliste für Dortmund, pro Köln, UWG-MS, DIP und weitere Karte 245px|Wähleranteil der stärksten Partei an den Kommunalwahlen vom 7. Juni 2009 in NRW Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 2009 fanden am 30. August 2009 statt. Es war nach den Europawahlen am 7. Juni und vor den Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag die zweite der drei Wahlen, zu denen die Nordrhein-Westfalen 2009 aufgerufen waren. Am Tag der nordrhein-westfälischen Kommunalwahl fanden im Saarland, in Sachsen und in Thüringen Landtagswahlen statt.

Bei den Kommunalwahlen wurden die Räte der kreisfreien Städte, die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke der kreisfreien Städte, die Kreistage (zzgl. Vertretung in der Städteregion Aachen) und die Gemeinderäte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden neu gewählt. Gleichzeitig erfolgte in der Regel die Direktwahl der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte (zzgl. Städteregionsrat für die Städteregion Aachen). Die Wahl entschied ebenfalls über die Zusammensetzung der beiden Landschaftsversammlungen (indirekt) und der fünf Regionalräte.

Dies wären für lange Zeit die letzten Kommunalwahlen gewesen, bei denen die Stadträte und Kreistage gemeinsam mit den Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten gewählt wurden, nachdem das Kabinett Rüttgers 2007 beschlossen hatte, die Amtszeit letzterer von fünf auf sechs Jahre auszudehnen. Diese Regelung wurde jedoch vor der Kommunalwahl 2014 vom Kabinett Kraft II wieder rückgängig gemacht.

Rechtsgrundlage Das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalens (KWahlG NRW) ist die Rechtsgrundlage für die Kommunalwahlen. Es legt fest, dass alle EU-Bürger, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag seit mindestens 15 Tagen im Wahlgebiet wohnen, wahlberechtigt sind. (KWahlG NRW § 7) Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und am Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat. (KWahlG NRW § 12)

Wahltag Die Kommunalwahl sollte ursprünglich, wie in den Ländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, „am Tag der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland“ (KWahlG NRW § 14) am 7. Juni 2009 stattfinden. Allerdings dauerte die XIV. Amtsperiode noch bis Ende September 2009. Die XIV. und XV. Amtsperiode hätten sich damit um fast vier Monate überschnitten.

Klage gegen den Wahltermin am 7. Juni 2009 Gegen die Zusammenlegung der Wahltermine der Kommunal- und Europawahl erhoben die Landtagsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/​Die Grünen am 19. September 2008 Normenkontrollklage beim nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof. Dieser erklärte am 18. Februar 2009 den einschlägigen Passus des Kommunalwahlgesetzes NRW für mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar und nichtig. Eine Überschneidung der Wahlperioden sei für maximal zweieinhalb Monate vertretbar.

Klage gegen den Wahltermin am 30. August 2009 und gegen den Wegfall der Stichwahl Der Innenminister Ingo Wolf (FDP) legte daraufhin den 30. August 2009 als Wahltag fest.

Die SPD reichte erneut Klage gegen den Wahltermin am 30. August 2009 und diesmal auch gegen den Wegfall der Stichwahl ein. Die SPD argumentiert, dass nur bei einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl eine hohe Wahlbeteiligung gegeben sei, und dies Verfassungsrang habe. Gleichzeitig will die SPD die Stichwahl für Landräte und Oberbürgermeister wieder einführen, welche selten hohe Wahlbeteiligungen erreichen.

2004 kam es laut Angaben der Landeswahlleiterin bei 69 Oberbürgermeister- und Landratswahlen zu 20 zweiten Wahlgängen. Die Wahlbeteiligung lag zwischen 31 % (Landratswahl Kreis Wesel) und 51 % (Wahl des Oberbürgermeisters von Münster) und im Durchschnitt aller 2. Wahlgänge bei 39 %. Die Wahlbeteiligung bei den ersten beziehungsweise einzigen Wahlgängen lag zwischen 45 (OB-Wahl Mönchengladbach) und 62 % (Landratswahlen in Coesfeld und Warendorf) und im nordrhein-westfälischen Durchschnitt bei 55 %.

Verfassungsrichter Jürgen Brand erklärte sich für befangen, nachdem er in die Kritik geraten war, weil er als SPD-Unterbezirkschef am Wahlkampf teilnahm. Sein designierter Nachfolger Thomas Griese verzichtete, weil er für die Grünen zur Kommunalwahl in Aachen antrat. Verfassungsrichterin Barbara Dauner-Lieb, Mitglied im CDU-Landesarbeitskreis Justiz, verzichtete hingegen nicht und hielt an ihrer Prozessbeteiligung fest. Sie war bei den Kommunalwahlen keine Kandidatin. Eine erste Anhörung fand am 5. Mai 2009 statt. Am 26. Mai 2009 verkündete der Verfassungsgerichtshof die Ablehnung der Anträge.

Drei Wahltermine Am 30. August 2009 wurden die Landtage im Saarland, in Sachsen und in Thüringen gewählt. Da diese Länder auch an der Europa- und der Bundestagswahl teilnehmen, finden 2009 in vier Ländern Wahlen an drei verschiedenen Terminen statt.

Von den fünfzehn Wahlen, die 2009 in Deutschland stattfanden, fielen die Landtagswahl in Brandenburg und die vorgezogene Landtagswahl in Schleswig-Holstein mit der Bundestagswahl zusammen.

Acht Kommunal- oder Regionalwahlen fanden am Tag der Europawahl statt.

Hintergrund aus Sicht der SPD Die SPD wollte die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September zusammenlegen. Sie argumentierte, dass die Wahlbeteiligung dann höher wäre und das der Demokratie nützte. 1994 fiel das letzte Mal eine Kommunalwahl mit einer Bundestagswahl zusammen. Dies war die letzte Kommunalwahl, bei der die SPD mehr als 40 Prozent der Wählerstimmen erhielt und die FDP ihr schlechtestes Ergebnis überhaupt bei einer Kommunalwahl einfuhr.

Die SPD behauptete, dass dieser Umstand der Hintergrund für die Einrichtung des zusätzlichen Wahltermins durch die schwarz-gelbe Landesregierung wäre. Dem widersprach der Direktor der „NRW School of Governance“ an der Universität Duisburg-Essen Karl-Rudolf Korte, der sagte, dass SPD und FDP gleichermaßen von einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl profitieren würden. Die Prognosen für SPD und FDP sind für die Bundestagswahlen besser, als sie es für die Kommunalwahlen waren.

Die NRW SPD argumentierte, dass den Nordrhein-Westfalen keine drei Wahlen hintereinander zugemutet werden könnten.

Hintergrund aus Sicht der FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen wollte mit der Zusammenlegung von Europawahl und Kommunalwahl erreichen, dass beide Wahlen attraktiver werden und gegenseitig voneinander profitieren. Dieses Ziel wird nun erst 2014 erreicht. Wäre die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammengelegt worden, hätte dieses Ziel 2014 nicht erreicht werden können, da sich dann die Amtsperioden wieder zu sehr überschnitten hätten.

Die FDP argumentierte weiter, dass die Kommunalpolitik bei einem gemeinsamen Wahltermin mit der Bundestagswahl unter die Räder käme, sie selbst aber ohnehin von einem Umfragehoch getragen würde, was die Vorwürfe der SPD entkräftete. Außerdem sorgte nur ein getrennter Wahltermin für die Chancengleichheit der Parteien und der freien Wählervereinigungen, die als kommunale Gruppierungen nicht im Zentrum der bundesweiten Öffentlichkeit stünden.

Auf kommunaler Ebene lag die SPD in der XIV. Amtsperiode 2004 bis 2009 in einigen Kommunen hinter freien Wählergruppen erst auf Platz 3 oder gar Platz 4.

Die Kosten der Wahl Die Kosten für eine Wahl wurden von den Kontrahenten zu einem Argument für oder gegen einen Wahltermin gemacht. Kosten Pro Wähler Berechnung Argument/Bemerkung 4,5 Mio. €Mehrkosten 0,32 € CDU/FDP „Normale Personalkosten, Ausgaben für Stimmzettel, Wählerverzeichnisse etc. fallen bei jedem Wahlgang an, egal ob an einem Termin ein oder zwei Wahlen stattfinden“ 14,8 Mio. €Gesamtkosten 1,06 € Ingo Wolf „Der Einspareffekt … würde nach Berechnungen des Städte- und Gemeindebundes maximal 30 Prozent betragen.“ 34,58 Mio. €Gesamtkosten 2,47 € Stadt Dortmund Vollkostenberechnung aus dem Jahr 1998 42 Mio. €Gesamtkosten 2,86 € SPD Vollkostenberechnung, die nicht berücksichtigen, dass gewisse Kosten bei einer Zusammenlegung dennoch anfallen.

Resolution der freien Wähler Der Landesverband der Freien und unabhängigen Bürger- und Wählergemeinschaften in NRW (LWG) sprach sich gegen die Zusammenlegung von Kommunalwahl und Bundestagswahl aus. An ihrem Landesverbandstag am 20. Mai 2006 in Dortmund verabschiedeten sie eine Resolution:

Wahlsystem Kreistage und Stadträte (NUTS-3)

mini|Die 2004 stärkste Partei in den Landkreise und kreisfreien Städten (NUTS-2) in Prozenten mini|Die 2004 gewählten Landräte der Landkreise (NUTS-2) nach Parteizugehörigkeit mini|Die 2004 gewählten Oberbürgermeister der kreisfreien Städte (NUTS-2) nach Parteizugehörigkeit mini|Die 2004 gewählten Bürgermeister der kreisabhängigen Städte(NUTS-3) nach Parteizugehörigkeit bzw. aufstellender Partei Die Gebietskörperschaften der NUTS-3-Ebene (Landkreise und Kreisfreie Städte) werden in Wahlkreise eingeteilt. Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Wähler haben eine Stimme, mit der sie den Wahlkreiskandidaten wählen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt. Die für die Wahlkreiskandidaten abgegebenen Stimmen entscheiden ebenfalls über die Zusammensetzung der Kreistage und Stadträte durch die unveränderbaren Reservelisten der Parteien.

1999 erklärte der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof die Fünfprozenthürde für verfassungswidrig. Durch den Wegfall dieser Sperrklausel wurden die Kommunalparlamente vielfältiger. So saßen im Stadtrat von Duisburg gegen Ende der XIV. Amtsperiode Vertreter von zehn Parteien und Wählergruppierungen.

Eine erneute Sperrklausel von Sitzzahl 1,0 erklärte das Oberste Verfassungsgericht 16. Dezember 2008 für verfassungswidrig, da es in einem Gemeinderat mit 20 Gemeinderäten de facto wieder eine Fünf-Prozent-Sperrklausel bedeutet hätte. Diese sah das Kommunalwahlgesetz von 2007 vor. Die Entscheidung führte allerdings auch dazu, dass 2004 in Duisburg ein Sitz im Stadtrat für die Duisburger Alternative Liste schon für 0,53 % (entspricht 0,39 Durchschnittssitzen) der Wählerstimmen zu haben war.

Die Verteilung der Sitze geschieht nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung.

Die Organisation „Mehr Demokratie“ übergab am 8. April 2008 95.000 Unterschriften für die Volksinitiative „Mehr Demokratie beim Wählen“. Die Initiative forderte ein demokratischereres Kommunalwahlrecht mit der Möglichkeit zu panaschieren und kumulieren. Der Landtag lehnte die Initiative mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP ab. Volksinitiativen in Nordrhein-Westfalen sind eher unverbindliche Petitionen an das Parlament.

Landräte und Oberbürgermeister An der Spitze der Verwaltung der Landkreise steht ein Landrat, an jener der kreisfreien Städte ein Oberbürgermeister. Beide sind also hauptamtliche Wahlbeamte, die direkt durch das Volk gewählt werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann. Eine absolute Mehrheit war bei dieser Wahl nicht notwendig und somit auch keine Stichwahl. Seit der Abschaffung der Stichwahl sind gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien und Wählergruppen zulässig (§ 46d Abs. 3 KWahlG NW). Gibt es nur einen Bewerber, können die Wähler eine Ja- oder eine Neinstimme abgeben. Der Bewerber ist gewählt, wenn auf ihn mehr Ja- als Neinstimmen entfallen und er von mindestens 25 % der Wahlberechtigten gewählt wurde.