Der Master (englisch; [] oder [], von lateinisch Magister) ist der zweithöchste akademische Grad und wird nach erfolgreichem Abschluss eines Masterstudiums von Universitäten oder ihnen gleichgestellten Hochschulen vergeben. Das Masterstudium stellt dabei ein meist postgraduales Studium dar, das im Anschluss an ein grundständiges Studium (in aller Regel ein Bachelorstudium) erfolgt. Das Masterstudium umfasst unter Anrechnung der vorausgegangenen Studiensemester meist zwei bis vier Semester (Regelstudienzeit) und kann als konsekutives Masterstudium der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums dienen oder als nicht-konsekutives Masterstudium neue Wissensgebiete erschließen. Neben dem erfolgreichen Besuch von Lehrveranstaltungen ist im Rahmen des Studiums eine Masterarbeit zu schreiben. In vielen Staaten (und teils auch Hochschulen innerhalb eines Staates) gibt es Masterstudien, die in Ausrichtung (eher anwendungsorientiert oder eher forschungsorientiert), Dauer, Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau variieren.

Die Abschlussbezeichnung Master wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses und der damit einhergehenden neuen Studienstruktur in Europa eingeführt und der seitdem verliehene Master-Grad entspricht mindestens der fachlichen Qualifikation der zuvor verliehenen akademischen Grade Diplom bzw. Magister. Der Master ist ein berufsqualifizierender Abschluss und berechtigt zur Aufnahme einer Reihe verschiedener Berufstätigkeiten in der Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft bzw. zur Aufnahme eines weiterführenden Promotionsstudiums.

Der akademische Mastergrad wird üblicherweise hinter dem Nachnamen geführt (beispielsweise Max Mustermann, M.A.) und darf nur in der Form geführt werden wie in der Verleihungsurkunde angegeben.

Deutschland Allgemein Der Master als akademischer Grad wird von Hochschulen (Universitäten, gleichgestellten Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)) verliehen. Die bisher von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie von Kunst- und Musikhochschulen verliehenen traditionellen, einstufigen Abschlüsse gelten als äquivalent zum Master. Der Master verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten. § 29 Abs. 2, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergLändergemeinsame Strukturvorgaben/Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 – derzeit i. d. F. vom 4. Februar 2010 (PDF-Datei; 35 kB), KMK. Nach den Vorgaben der Länder ist bei einem Masterstudiengang ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau zu gewährleisten, das mindestens dem der eingeführten Diplomabschlüsse entsprechen muss.

Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen soll, theoretisch-analytische Fähigkeiten vermittelt und die Absolventen in die Lage versetzen soll, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen. Der Masterabschluss ist berufsqualifizierend und berechtigt zur anschließenden Promotion. Die Universitäten (hier: NRW) können in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und Prüfungsleistungen) abhängig machen.NRW – Wissenschaftsministerium.

Zur Abschlussprüfung gehört die Masterarbeit, mit der nachgewiesen wird, dass der Verfasser innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus dem jeweiligen Fachgebiet selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. Durch eine Akkreditierung wird die Erfüllung vorgegebener Anforderungen geprüft.

Masterstudiengänge können vier verschiedenen Profiltypen zugeordnet werden: stärker forschungsorientiert, stärker anwendungsorientiert, künstlerisch und lehramtsbezogen. Die beiden international verbreiteten Profiltypen stärker forschungsorientiert und stärker anwendungsorientiert sind nicht exakt voneinander abgrenzbar und gleichermaßen wissenschaftlich. Die Zuweisung eines Studiengangs zu einem der beiden Profiltypen bezieht sich ausschließlich auf unterschiedliche Schwerpunkte und damit auf relative Unterschiede zwischen den verschiedenen Studiengängen. Beide Profiltypen sind in ihrer Wertigkeit gleich und werden hochschulübergreifend angeboten., Akkreditierungsrat. Das künstlerische Profil haben Masterstudiengänge an Kunst- und Musikhochschulen. Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, haben ein lehramtsbezogenes Profil.

Die Einführung des Masters in Deutschland erfolgt im Rahmen des Bologna-Prozesses. Die Einführung der neuen Studiengänge war für 2010 angestrebt und ist überwiegend abgeschlossen, bis auf einige Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen sowie staatliche und kirchliche Abschlüsse.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge:

Ein konsekutiver Masterstudiengang baut im Prinzip auf einem speziellen Bachelorstudiengang auf. In diesem Fall kann er den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder fachübergreifend erweitern. Seit 2008 verankern die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) allerdings auch fachlich andere Masterstudiengänge als konsekutive Studiengänge, sodass nur die weiterbildenden Studiengänge abgegrenzt sind. Weiterbildende Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Studiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Weiterbildende Studiengänge entsprechen in den Anforderungen (Ziff. 1.3 und 1.4 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 18. September 2008) den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Weiterbildende Studiengänge, die mit dem Master abschließen, wurden an manchen Hochschulen schon vor Einführung des Bologna-Prozesses bzw. vor dessen Auswirkung auf die jeweiligen traditionellen grundständigen Studiengänge angeboten. Ausländische weiterbildende Studiengänge wie z. B. ein spanischer Titulo-Propio-Masterstudiengang, setzen ebenfalls Erfahrung von i. d. R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des hochschuleigenen Studiengangs sollen ebenfalls die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen bzw. eine fachspezifische Ausbildung bieten. Wird ein solcher Master-Grad innerhalb der EU erworben, darf dieser in Deutschland in der verliehenen Original-Form geführt und je nach Studienrichtung als „M.Sc.“ oder „M.A.“ abgekürzt werden. Da diese Studiengänge jedoch nicht als äquivalent zu den im Rahmen der Bologna-Prozess eingeführten Masterstudienabschlüsse gelten, entscheidet über die Anerkennung solcher Master-Abschlüsse in Deutschland schlussendlich immer der Arbeitgeber. Laut Anabin werden solche Studiengänge in Deutschland jedoch prinzipiell als postgraduale Weiterbildung anerkannt.

Die Strukturvorgaben der KMK sahen in der Vergangenheit auch sogenannte nicht konsekutive Masterstudiengänge vor, die im Gegensatz zu den konsekutiven Masterstudiengängen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauten. Die nicht konsekutiven Studiengänge wurden wie weiterbildende Studiengänge behandelt. Seit 2008 ordnet die KMK fachlich andere Masterstudiengänge den konsekutiven Studiengängen zu. Diese Anpassung wird sich jedoch nur im Rahmen von Re-Akkreditierungen auswirken.

Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens ein, höchstens zwei Jahre. Bei einem konsekutiven Studiengang darf die Gesamtregelstudienzeit fünf Jahre nicht überschreiten, was 300 ECTS-Punkten entspricht. Aufgrund besonderer studienorganisatorischer Maßnahmen sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. An Kunst- und Musikhochschulen dürfen konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet werden, was 360 ECTS-Punkten entspricht.Beschluss der KMK vom 12. Juni 2003 (PDF-Datei; 13 kB), KMK.

Die folgende Abbildung zeigt einige mögliche Kombinationen von Regelstudienzeiten für konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge und stellt sie dem traditionellen Diplom gegenüber:

1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr5. Jahr Bachelor ⇒6 Semester / 180 ECTS-Punkte (häufigste Variante) konsekutiver Master4 Semester / 120 ECTS-Punkte Bachelor ⇒7 Semester / 210 ECTS-Punkte (seltenere Variante) kons. Master3 Semester / 90 ECTS-Punkte Bachelor ⇒8 Semester / 240 ECTS-Punkte (seltene Variante) kons. Master2 Sem./60 ECTS-Punkte Vordiplom ⇒  Diplomca. 8–10 Semester Vordiplom ⇒  Diplom (FH)ca. 8 Semester

Für konsekutive und nicht konsekutive Masterstudiengänge sind jeweils verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig. Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu verleihen, z. B. Magister der Wissenschaften. Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist den Hochschulen aber nicht gestattet.

An manchen Berufsakademien kann innerhalb von drei Jahren ein Bachelor mit 210 ECTS-Punkte erworben werden. Dies erlaubt es, in manchen Fällen bereits innerhalb von vier Jahren die für einen Master benötigten 300 ECTS-Punkte zu erwerben.

Allgemein gilt, dass entsprechend den Hochschulgesetzen der Länder akademische Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde bzw. die Prüfungsordnung festgelegt ist. Beispielsweise darf ein Absolvent mit Diplom einer Universität trotz rechtlicher Gleichstellung nicht stattdessen einen Mastergrad führen oder umgekehrt. Ein Mastergrad darf auch nicht aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudienganges verliehen werden, sondern erfordert ein zusätzliches Studium gemäß der Rahmenvorgaben.

Die Bezeichnung wird meist im angloamerikanischen Stil nach dem Namen und von diesem durch ein Komma getrennt geschrieben, beispielsweise Erika Mustermann, M.A.

Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in vielen Bundesländern ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Ausgeschlossen sind somit meist grundständige Studiengänge, die unmittelbar zu einem Masterabschluss führen. Es muss von den Hochschulen individuell geprüft werden, ob ein Absolvent zum Masterstudium zugelassen wird. Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung. Für die Zulassung zu künstlerischen Masterstudiengängen muss in allen Fällen eine besondere künstlerische Eignung nachgewiesen werden.

Abschlussbezeichnungen (konsekutive Mastergrade) Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, hat die KMK entschieden, dass für konsekutive Masterstudiengänge nur sieben verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind. Diese orientieren sich am Inhalt des Studiengangs. M.A. und M.Sc. sind dabei die häufigsten Abschlüsse.

Fachliche Zusätze sind für den Mastergrad generell unzulässig. Zwar wird manchmal der Studiengang „Master of … in …“ genannt, dies ist dann aber nicht die Bezeichnung des Mastergrads selbst, der durch die jeweilige Prüfungsordnung festgelegt wird. Die Kürzel zu den Mastergraden werden teilweise nach angelsächsischem Vorbild auch ohne Punkte geschrieben.

Da die Eingrenzung auf wenige zulässige Abschlussbezeichnungen erst nachträglich durch die KMK beschlossen wurde, werden in einigen Studiengängen noch abweichende Mastergrade verliehen. Die Anpassung an die nachträglichen Vorgaben erfolgt im Rahmen der Reakkreditierung der jeweiligen Studiengänge. In den Strukturvorgaben der KMK in der Fassung vom 10. Oktober 2003 waren die Abschlüsse M.A., M.Sc., M.Eng. und LL.M. als Abschlüsse für konsekutive Studiengänge festgelegt, in der Fassung vom 22. September 2005 wurden die Abschlüsse M.F.A., M.Mus. und M.Ed. ergänzt.

Master of Arts (M.A.)