mini|Beispiel einer Meldebestätigung nach 2015
mini|Beispiel einer Meldebestätigung vor 2015 Meldebestätigung bezeichnet in Deutschland das bei der An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt unentgeltlich ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Die Meldebestätigung wird nur einmal ausgestellt.
Daten Die Meldebestätigung enthält folgende Daten: Familienname Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens Doktorgrad Geburtsdatum Einzugsdatum oder Auszugsdatum Datum der An- oder Abmeldung Anschrift alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung
Die Rechtsgrundlage dafür ist Absatz 2 Bundesmeldegesetz. Bis 2015 war das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes, z. B. in Baden-Württemberg § 18 Abs. 7 Meldegesetz§ 18 Meldegesetz Baden-Württemberg die Rechtsgrundlage.
Abgrenzung Die Meldebestätigung ist nicht zu verwechseln mit einer Meldebescheinigung nach BMG. Die Meldebescheinigung enthält die folgenden eigenen personenbezogenen Daten: Familienname Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens Doktorgrad Geburtsdatum derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Werden Daten zu einer anderen Person benötigt, kann eine Melderegisterauskunft beantragt werden.
Siehe auch
Österreich: Meldezettel Schweiz: Schriftenempfangschein oder Niederlassungsausweis
Einzelnachweise
Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht (Deutschland)