Deutschland und seine Staaten haben in der deutschen Geschichte eine Vielzahl völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten abgeschlossen. An dieser Stelle soll eine Übersicht über die wichtigsten bestehenden und erloschenen völkerrechtlichen Verträge der Bundesrepublik Deutschland (seit 1951) und den wichtigsten historischen Verträgen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (962–1806), des Königreichs Preußen, des Norddeutschen Bundes (1866/67–1871), des Deutschen Kaiserreichs (1871–1918), der Weimarer Republik (1919–1933) und des „Dritten Reichs“ (1933–1945) gegeben werden und eine kurze Erläuterung zum Vertragsinhalt beigefügt werden.
Bestehende völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik Deutschland Im Folgenden wird zunächst eine Auswahl wichtiger bestehender Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit mehreren Staaten (multilaterale Verträge) und mit einzelnen Staaten (bilaterale Verträge) aufgelistet.
Multilaterale Verträge
Vertragsbezeichnung Beitrittsjahr Inkrafttreten Vereinbartes Vertragsende Erläuterungen zum Vertragsinhalt Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen 1951 Internationale Vereinbarung über den Welthandel und zum Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen Antarktis-Vertrag 1979 2041 Internationale Übereinkunft, die festlegt, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich friedlicher Nutzung, besonders der wissenschaftlichen Forschung, vorbehalten bleibt. Atomwaffensperrvertrag 1969 kein Internationaler Vertrag, der das Verbot der Verbreitung und die Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen sowie das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie zum Gegenstand hat. Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst 1886 Biowaffenkonvention 1983 Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen Budapester Memorandum 1994 Als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht verpflichten sich die USA, Großbritannien und Russland die wirtschaftliche und politische Sicherheit von Kasachstan, Belarus und der Ukraine zu garantieren.Roman Goncharenko: Die vergessenen Garantien für die Ukraine, Deutsche Welle, 4. Dezember 2014. Charta der Vereinten Nationen 1973 „Verfassung“ der Vereinten Nationen (UNO) Charta von Paris 1990 Internationaler Vertrag über die Schaffung einer neuen friedlichen Ordnung in Europa nach der Wiedervereinigung Deutschlands und der Einstellung der Ost-West-Konfrontation Chemiewaffenkonvention 1992 Internationales Übereinkommen der Mitgliedstaaten der Genfer Abrüstungskonferenz, das Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen verbietet. Deutschlandvertrag (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten) 1952 1955 2-jährige Kündigungsfrist Der Vertrag regelt das Ende des Besatzungsstatuts in der Bundesrepublik Deutschland und gab dieser in diesem Zusammenhang die Rechte eines souveränen Staates. AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) 1957 1958 kein ursprünglich EWG-Vertrag, 1993 in EG-Vertrag, 2009 in AEU-Vertrag umbenannt; ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, durch spätere Änderungen auch Gründungsvertrag der Europäischen Union (EU) EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) 1951 1953 kein Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, welche einen Katalog von Grund- und Menschenrechten enthält. Über ihre Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. EURATOM-Vertrag (Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft) 1957 1958 kein Vertrag zur Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernkraftindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern. EU-Vertrag (Vertrag über die Europäische Union) 1992 1993 kein In dem Vertrag wurde die Europäische Union (EU) als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet. Internationales Pflanzenschutzübereinkommen 1952 Soll Verbreitung und Einführung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten kontrollieren und verhindern Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs 1982 Völkerrechtlicher Vertrag zur Regulierung des Walfangs Nordatlantikvertrag 1954 1955 Völkerrechtlicher Vertrag, der die NATO begründete. Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums 1903 Einer der ersten internationalen Verträge auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO Framework Convention on Tobacco Control; FCTC)20032005 Erster zwischenstaatlicher Gesundheitsvertrag, der unter der Leitung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgehandelt wurde. Ziel des Übereinkommens ist es, heutige und künftige Generationen vor den verheerenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1969 Regelt das Recht der völkerrechtlichen Verträge zwischen den Staaten. Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen 1961 Kodifikation des gewohnheitsrechtlich entwickelten Diplomatenrechts. Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen 1963 Kodifikation des gewohnheitsrechtlich entwickelten Konsularrechts. Zwei-plus-Vier-Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) 1990 Vertrag, welcher die deutsche Wiedervereinigung ermöglichte. Kinderrechtskonvention 1989 1990, 2010 Deutschland formulierte 1990 einen Vorbehalt, dass das Ausländerrecht Vorrang vor dem Übereinkommen genieße, da Deutschland neben Österreich als einziger europäischer Staat die Abschiebehaft praktizierte. Dieser Vorbehalt wurde 2010 zurückgenommen, sodass der Vertrag seither seine vollumfängliche Rechtswirkung entfaltet.Marrakesch-Abkommen19941995Gründungs- und Hauptabkommen der Welthandelsorganisation.
Bilaterale Verträge
Offizielle Vertragsbezeichnung Beitrittsjahr Inkrafttreten Vereinbartes Vertragsende Erläuterungen zum Vertragsinhalt Deutsch-polnischer Grenzvertrag 1991 Der Deutsch-Polnische Grenzvertrag garantiert die Unverletzlichkeit der Grenzen und stellt damit einen Gewaltverzicht dar. Deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag 1991 Ergänzung des im Herbst 1990 ausgehandelten Deutsch-Polnischen Grenzvertrages. Elysée-Vertrag 1963 1963 Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der politische Konsultationen beider Regierungen und eine verstärkte Zusammenarbeit in der Außen- und Verteidigungspolitik. Grundlagenvertrag 1972 1973 1989 Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Dem Vertrag gingen eine Reihe anderer Verträge im Rahmen der neuen Ostpolitik (Ostverträge) voran. Unter Bundeskanzler Willy Brandt wurde dadurch eine Kehrtwende von der Hallstein-Doktrin zur innerdeutschen Politik des „Wandels durch Annäherung“ eingeleitet. Luxemburger Abkommen 1952 Vertrag zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland. Inhalt des Abkommens waren Zahlungen, Exportgüter und Dienstleistungen im Gesamtwert von 3,5 Milliarden DM, um die Eingliederung mittelloser jüdischer Flüchtlinge zu unterstützen, sowie die Selbstverpflichtung der Bundesrepublik zur Rückerstattung von Vermögenswerten. Die Bundesrepublik Deutschland erkannte damit de facto den Staat Israel an. Moskauer Vertrag 1970 1972 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion. Die Parteien beriefen sich auf die Charta der Vereinten Nationen und verpflichteten sich ihre Konflikte friedlich zu lösen. In diesem Sinne verpflichten sich die beiden Staaten, die bestehenden Grenzen der europäischen Staaten zu achten und keinerlei Gebietsansprüche gegenüber anderen Staaten zu erheben. Insbesondere wurde die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze der Volksrepublik Polen und die Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland als unverletzlich erklärt. Prager Vertrag 1973 1973 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei. Im Vertrag beriefen sich die Parteien auf die Charta der Vereinten Nationen und erklärten keinerlei Gebietsansprüche gegeneinander zu haben, bekannten sich zu der Unverletzlichkeit ihrer gemeinsamen Grenze und begründeten eine zukünftige Zusammenarbeit. Durch den Vertrag wurden die diplomatische Beziehungen zwischen den Ländern aufgenommen. Vertrag mit Polen zum Schutz der deutschen Minderheiten 1991 Schutz der deutschen Minderheit in auf polnischem Staatsgebiet Vertrag mit Tschechien zum Schutz der deutschen Minderheiten 1991 Schutz der deutschen Minderheit in auf tschechischem Staatsgebiet Vertrag mit der Slowakischen Republik zum Schutz der deutschen Minderheiten 1991 Schutz der deutschen Minderheit in auf slowakischem Staatsgebiet Vertrag mit Ungarn zum Schutz der deutschen Minderheiten 1991 Schutz der deutschen Minderheit in auf ungarischem Staatsgebiet Vertrag mit Rumänien zum Schutz der deutschen Minderheiten 1992 Schutz der deutschen Minderheit in auf rumänischem Staatsgebiet Warschauer Vertrag 1970 1972 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Grundlage des Vertrages: Charta der Vereinten Nationen. Darin bestätigen die Vertragsparteien die auf der Potsdamer Konferenz zwischen den Siegermächten vereinbarte Oder-Neiße-Linie faktisch als Westgrenze Polens. Die beiden Länder bekräftigen, dass ihre Grenzen unverletzlich sind und sie verpflichten sich, keine Gebietsansprüche zu erheben und ihre Konflikte friedlich zu lösen.
Historische völkerrechtliche Verträge Im Folgenden werden die wichtigsten historischen völkerrechtlichen Verträgen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (962–1806), des Königreichs Preußen, des Norddeutschen Bundes (1866/67–1871), des Deutschen Kaiserreiches (1871–1918), der Weimarer Republik (1919–1933), des „Dritten Reichs“ (1933–1945) aufgelistet.
Heiliges Römisches Reich (962–1806)
Offizielle Vertragsbezeichnung Beitrittsjahr Inkrafttreten Vertragsende Erläuterungen zum Vertragsinhalt Augsburger Reichs- und Religionsfrieden 1555 Vertrag zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen. Als Reichsgesetz für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation sicherte er den Anhängern der Confessio Augustana Frieden und ihre Besitzstände zu. Friede von Baden 1714 Einer der Friedensschlüsse zum Ende des Spanischen Erbfolgekrieges. Er folgte dem Friede von Utrecht dem Kaiser Karl VI. zunächst nicht zugestimmt hatte. Mit dem Friede von Baden erkannte er ihn aber nach kurzer Fortsetzung des Krieges am 7. März 1714 an. Der Spanische Erbfolgekrieg war damit beendet. Passauer Vertrag 1552 Zwischen dem römisch-deutschen König Ferdinand I. und den protestantischen Reichsfürsten unter der Führung Moritz von Sachsen nach dem Fürstenaufstand stellte die formale Anerkennung des Protestantismus dar. Vertrag von Bonn 921 Der Vertrag beendete eine fast genau ein Jahrzehnt andauernde Streitigkeit zwischen dem westlichen und östlichen Teil des Frankenreiches. Westfälischer Friede 1648 Friedensverträge, die den Dreißigjährigen Krieg in Deutschland und den Achtzigjährigen Unabhängigkeitskrieg der Niederlande beendeten.
Königreich Preußen