Kammerfrau () ist die veraltete Bezeichnung einer Frau, die zur unmittelbaren (auch körperlichen) Bedienung einer hochgestellten Dame, beispielsweise einer Fürstin, bestimmt war.Kammerfrau. In: Duden. Abgerufen am 26. Juli 2023. Kammerfrauen wurden vereinzelt auch als Staatsjungfrauen oder Staatsjungfern bezeichnet.Brigitte Kasten, Margarete Bruckhaus (Bearb.): Die jülich-kleve-bergischen Hof-, Hofämter- und Regimentsordnungen 1456/1521 bis 1609. Thorbecke, Ostfildern 2015, ISBN 978-3-7995-4529-7, S. 519 (= Residenzenforschung, Band 26).
Kammerfrauen waren an fürstlichen Höfen in der Hierarchie unterhalb der Hofdamen, aber über den Kammerdienerinnen angesiedelt.Johann Georg Krünitz (Hrsg.): Kammer=Frau. In: Oeconomische Encyclopädie. Band 33: Kama–Kämmlinge. Joachim Pauli, Berlin 1785 (kruenitz1.uni-trier.de). Sie waren oft verwitwet und mussten als Vertrauteste des weiblichen Hofstaates auch nachts verfügbar sein.
Siehe auch Kammerzofe Hofdame Kammerherr
Einzelnachweise
Kategorie:Weibliche Berufsbezeichnung Kategorie:Historischer Beruf