Die Metaphysik der Sitten ist die 1797 veröffentlichte Schrift des Philosophen Immanuel Kant zur Rechts- und Tugendlehre. Die Metaphysik der Sitten ist die Ausarbeitung der praktischen Philosophie auf der Grundlage der Theorie der Moral, die Kant in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMS) und Kritik der praktischen Vernunft (KpV) entwickelt hatte und deren Kern die Begründung des kategorischen Imperativs und das Verhältnis von Pflicht und Freiheit ist. Der Kategorische Imperativ und das damit verbundene Prüfverfahren ist ein Maßstab dafür, ob eine beabsichtigte oder ausgeführte Handlung geboten, erlaubt oder verboten ist. Damit ist die Grundfrage, die Kant in der Kritik der reinen Vernunft (KrV) gestellt hatte – Was soll ich tun? – nur zum Teil beantwortet, denn der Kategorische Imperativ gibt keine unmittelbare Leitlinie dafür, wie man seine Lebensführung gestalten soll. Erst in der Metaphysik der Sitten beschreibt Kant, unter welchen Gesichtspunkten man das Handeln des Menschen als ein moralisch gutes Leben bezeichnen kann.

Die Metaphysik der Sitten besteht aus zwei getrennten Teilen, die mit Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre (RL) sowie mit Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre (TL) betitelt sind. Es handelt sich um eine bedeutende Ausarbeitung einer deontologischen Ethik, die Kant als Pflichtenlehre gestaltet. In beiden Perspektiven bleibt der Kategorische Imperativ die Grundlage des Handelns. In der Rechtslehre behandelt Kant das moralisch gebotene Handeln in den äußeren Beziehungen der Menschen untereinander, die sich im positiven Recht niederschlagen. In der Tugendlehre befasst er sich hingegen mit den inneren, bloß subjektiven Maßstäben, die das Handeln für das Subjekt selbst als moralisch wertvoll kennzeichnen. Für die Tugendelehre gelten nur die Zwecke, die ein Mensch sich selbst setzt, während im Recht das Interesse anderer Menschen zu berücksichtigen ist. Kant unterscheidet somit Rechts- und Tugendpflicht. Die Tugendpflicht beruht auf einem inneren Zwang, die Rechtspflicht auf einem äußeren Zwang. Indem Kant das Gesamtwerk sowie die beiden Hauptteile jeweils als metaphysisch bezeichnet, bringt er zum Ausdruck, dass er Prinzipien ausarbeitet, die allein aus der Vernunft abgeleitet sind und nicht ihre Begründung in der Erfahrung haben.

Einordnung in Kants Werk Über die Entwicklung von Kants Denken zur Moralphilosophie weiß man recht viel aufgrund von zum Teil sehr ausführlichen Mitschriften über seine Vorlesungen zur Moralphilosophie, die er über einen längeren Zeitraum immer wieder vorgetragen und weiterentwickelt hatte. Diese Mitschriften sind vorwiegend in Band XXVII der Akademie-Ausgabe von Kants Werken festgehalten.Herausgegeben in drei Teilbändern von Gerhard Lehmann, 1974, 1975 und 1979. Der Band ist in zwei Halbbände geteilt. Der erste Halbband umfasst die “Praktische Philosophie Herder” [1762-1764] (XXVII.1-90), die “Praktische Philosophie Powalski” (XXVII.91-236) und die “Moralphilosophie Collins” (XXVII.237-473). Im zweiten Halbband folgt die “Metaphysik der Sitten Vigilantius” [1793-1794] (XXVII.478-732), der Abdruck von Baumgarten “Ethica Philosophica” , das “Naturrecht Feyerabend” (XXVII.733-1394) und die “Moral Mrongovius” (XXVII.1395-1581). Paul Menzer hat 1924 das Buch “Immanuel Kant, Eine Vorlesung über Ethik” veröffentlicht. Der Text wurde von der Kant-Gesellschaft zu den Feiern zum 200. Geburtstag Kants publiziert. Für die Herstellung des Textes benutzte Menzer drei Handschriften: 1. die “Philosophia practica universalis” von Friderico Brauer (1780) 2. die “Vorlesung über die Philosophische Moral” von G. Kutzner (1781) und 3. “Des berühmten Professor Kant zu Königsberg in Pr. philosophische Moral” von Mrongovius (1782). Er verwendete die Vorlesungnachschrift von Brauer als Basis und komplettierte den Text mit Hilfe der zwei anderen Heften. (Vgl. Paul Menzer: Einleitung (1924), in: Immanuel Kant. Eine Vorlesung über Ethik, leicht überarbeitete Neuauflage hrsg. von Gerd Gerhard: Fischer, Frankfurt 1990.) Eine Neuedition unter dem Titel Vorlesung zur Moralphilosophie hrsg. von Werner Stark mit einer Erläuterung und textkritischen Anmerkungen von Werner Stark und einer Einleitung von Manfred Kühn erschien 2004 bei de Gruyter. Zugrunde gelegt ist die Nachschrift Kaehler, die seit 1997 zum Kant-Archiv in Marburg gehört und die Stark in etwa auf das Jahr 1774/75 datiert. Dabei ist die Akademieausgabe nicht vollständig. Zudem weisen die einzelnen Mitschriften Lücken und Brüche auf. Sie geben dennoch ein ganzheitliches Bild von Kants Vorstellungen einer praktischen Moralphilosophie, das zeigt, wie die veröffentlichten Schriften im Zusammenhang stehen. Kants Vorlesungen zur Moralphilosophie (ca. 1775)Immanuel Kant: Vorlesungen zur Moralphilosophie, hrsg. von Werner Stark, de Gruyter, Berlin 2004 mit Erläuterungen zur Entstehung des Buches durch Werner Stark und einer Einleitung von Manfred Kühn Philosophia practica universalis Religio (= Abschnitt in Ethica) Ethica Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), Kritik der praktischen Vernunft (1788), Von einem neuerdings erhobenen vornehmen Ton in der Philosophie (1796)Was heißt, sich im Denken orientieren? (1786), Über das Mißlingen aller philosophischen Versuche in der Theodizee (1791), Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (1792), Das Ende aller Dinge (1794) Recension von Schulz’s Versuch einer Anleitung zur Sittenlehre für alle Menschen, ohne Unterschied der Religion, nebst einem Anhange von den Todesstrafen (1783), Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis (1793), Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf (1795), Die Metaphysik der Sitten (1797), Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen (1797) Veröffentlichte Schriften Kants zur praktischen Philosophie nach 1781

Die Schriften zur Geschichtsphilosophie und zur Anthropologie sind in der Übersichtstabelle nicht enthalten. Nicht aufgeführt ist auch die Schrift Untersuchung über die Deutlichkeit der Grundsätze der natürlichen Theologie und der Moral aus dem Jahr 1764, die eher ein Vorläufer der Religionsschrift ist. Kant selbst hat die systematische Stellung seiner veröffentlichten Schriften untereinander nicht beschrieben. Lediglich in der Einleitung zur Metaphysik der Sitten verweist er darauf, dass diese sich an die Kritik der praktischen Vernunft anschließt und zugleich eine parallele Arbeit zu den Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft darstellt. Die theoretischen Grundlagenschriften zur Ethik, die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785) und die Kritik der praktischen Vernunft (1788) erschienen zeitnah zur zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft (1787) und sind damit Teil des kritischen Gesamtwerks. Weitere Aufsätze wie Was heißt, sich im Denken orientieren? (1786) oder Über den Gebrauch teleologischer Prinzipien in der Philosophie (1788) runden das Gesamtbild der voll ausgebildeten praktischen Philosophie ab. Wichtige Aussagen zur Ethik enthalten auch die Kritik der Urteilskraft (1790) und die Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (1793). Im Jahr 1793 veröffentlicht Kant zudem einen Aufsatz in der Berlinischen Monatsschrift mit dem Titel Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, in dem er sich gegen Vorwürfe von Christian Garve wehrt, dass seine Moralphilosophie zu theoretisch sei und auf Gefühle keine Rücksicht nehme. Hier finden sich einige von Kants Ansichten über das Verhältnis seines Pflichtbegriffs zur Tugend bzw. zur Tugendlehre. Es folgten: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf (1795), grundlegend für Kants Theorie zum Weltbürgerrecht, und Von einem neuerdings erhobenen vornehmen Ton in der Philosophie (1796), einer Warnung vor mystischer Schwärmerei. Erst danach erschien die MdS als Konzept der Anwendung seiner Ethik. Nur damit ist eine vollständige Beurteilung der Ethik Kants im GanzenRose, Uwe. Kants Ethik im Ganzen: Studien zur Anwendung des kategorischen Imperativs, Berlin, Boston: De Gruyter, 2021. ISBN 978-3-11-073726-4 möglich. Dies ist bei Kritikern Kants, die sich nur auf die Grundlagenschriften beziehen, nicht der Fall.Weitere Hinweise finden sich in den im handschriftlichen Nachlass Kants dokumentierten Vorarbeiten zu vielen der genannten Schriften, so insbesondere auch zu der MdS, die in der Akademie Ausgabe in Band XXIII veröffentlicht sind.

Einleitung in die Metaphysik der Sitten Historisch ist die Rechtslehre als eigenständige Schrift etwa ein halbes Jahr früher veröffentlicht worden als die Tugendlehre. Die Rechtslehre enthält deshalb nach einer kurzen Vorrede zunächst eine Einleitung in die Metaphysik der Sitten sowie nachfolgend eine zweite Einleitung in die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre. Die Tugendlehre ihrerseits hat eine eigene Einleitung, die sich auch auf die allgemeine Einleitung in die Metaphysik der Sitten bezieht.

In der kurzen Vorrede verweist Kant darauf, dass die Metaphysik der Sitten der Kritik der praktischen Vernunft (1788) folgt (MS 6:205). Die MS ist damit eine Fortsetzung der Theorie der Moral, in der Kant zunächst das Grundprinzip (den Kategorischen Imperativ) erarbeitet und begründet hat. Nun soll eine Theorie der Anwendung des Grundprinzips erfolgen. Einen Hinweis auf die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten gibt er nicht. Die Anwendung der Grundlagenschriften der praktischen Philosophie als „Sittenlehre“ zerfällt nach Kant in die Rechtslehre und die Tugendlehre (MS 6:205).Die Seitenangaben zur Metaphysik der Sitten im Artikeltext beziehen sich auf die Akademie-Ausgabe, Band VI Auch die MS basiert wie die Grundlegungsschriften auf Gedanken, die der reinen Vernunft entstammen, sie enthält aber auch in der „Anwendung auf in der Erfahrung vorkommende Fälle“ (MS 6:229) Anders als die in seiner Zeit verbreitete populäre Moralphilosophie pocht Kant auf „scholastische Pünktlichkeit“ (MS 6:206) und unterscheidet die Konzepte nach „Schulsprache“ und „Volkssprache“. Ohne apriorische Grundsätze wäre die Ethik nichts anderes eine „Glückseligkeitslehre“ (MS 6:215), die auf Erfahrungen beruht und damit ihre Verhaltensregeln nur aus den heteronomen Regeln der Klugheit entnehmen kann. Klugheit kann aber nur „Rathschläge“ (MS 6:216.23) geben, die nicht gebieten, was Pflicht ist. Deshalb ist „ein System der Erkenntniß a priori aus bloßen Begriffen“ (MS 6:216) erforderlich. Daher gilt: „eine Metaphysik der Sitten kann nicht auf Anthropologie gegründet, aber doch auf sie angewandt werden.“ (MS 6:217) Insofern dient diese der „Erzeugung, Ausbreitung und Stärkung moralischer Grundsätze“ (MS 6:217), bietet aber keine Prinzipien. Kant beginnt die Einleitung in die Metaphysik der Sitten mit Überlegungen zu „dem Verhältniß der Vermögen des menschlichen Gemüths zu den Sittengesetzen.“ (MS 6:212) Kant skizziert hier (wie in der KpV) eine Handlungstheorie, die hinter seinen Ausführungen in der MS zugrunde liegt, indem er die Vermögen des menschlichen Gemüts erörtert.Thomas Höwing: Das Verhältnis der menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen (MS 6:211-214) in: O. Sensen/J. Timmermann/A. Trampota (Hrsg.), Kant*s Tugendlehre. A Comprehensive Commentary, Berlin/New York, de Gruyter 2013, S. 25–58, S. 25 Diese Handlungstheorie, die Kant selbst nie explizit ausgeführt hat, bildet die empirische und (moral)psychologische Basis seiner Moralphilosophie.