Der Anglizismus Settlement () steht im Finanzwesen für die gegenseitige Erfüllung von Kassa- und Termingeschäften, die in der Lieferung des Basiswerts durch den Verkäufer und der Bezahlung als Gegenleistung durch den Käufer besteht.
Allgemeines Das Settlement ist mit einem Kaufvertrag vergleichbar, bei dem es Zug um Zug zum beiderseitigen Austausch von Ware und Geld kommt. Ein Risiko, dass der Käufer trotz seiner Bezahlung die Ware nicht erhält oder der Verkäufer die Ware übergeben hat ohne gleichzeitige Bezahlung, ist beim Präsenzkauf über die Ladentheke nicht vorhanden. Anders verhält es sich beim Versendungskauf, bei dem eine örtliche Distanz zwischen Käufer und Verkäufer für die Gefahr sorgt, dass die Ware während des Transports beschädigt wird, untergeht oder gar nicht geliefert wird und der Käufer bereits bezahlt hat und umgekehrt. In beiden Fällen gewährt entweder der Käufer einen ungeplanten Kundenkredit oder der Verkäufer entsprechend einen ungewollten Lieferantenkredit. Hierbei handelt es sich um Vorleistungen, die mit einem Vorleistungsrisiko verbunden sind.
Geschichte Spätestens seit dem Konkurs der Herstatt-Bank am 24. Juni 1974 um 15:30 Uhr MEZ ist im Finanzwesen und speziell im Interbankenhandel die gegenseitige Erfüllung von Kassa- und Termingeschäften thematisiert. An diesem Tag hatten mehrere Gegenparteien des Instituts größere, unwiderrufliche DM-Zahlungen an die Herstatt-Bank geleistet, aber noch keine entsprechenden US-Dollar-Zahlungen erhalten, da die US-Finanzmärkte gerade erst geöffnet hatten. Die Herstatt-Schließung löste eine Kettenreaktion aus, die Störungen der Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme zur Folge hatte.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 63 Die New Yorker Korrespondenzbank des Instituts (Chase Manhattan Bank) setzte sämtliche vom Herstatt-Konto zu leistenden US-Dollar-Zahlungen aus. Dadurch entstanden den Banken, die zuvor an diesem Tag DM-Zahlungen an das Bankhaus Herstatt veranlasst hatten, offene Risikopositionen in der Höhe der geleisteten Zahlungen.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 63 Die Schließung des Bankhauses Herstatt war der erste und spektakulärste Fall eines Bankzusammenbruchs, bei dem nicht vollständig abgewickelte Devisenhandelstransaktionen zu schwerwiegenden Problemen bei den Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssystemen führten.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 64
Im Februar 1990 kam es durch den Zusammenbruch der Bankengruppe Drexel Burnham Lambert, deren Londoner Tochtergesellschaft Drexel Burnham Lambert Trading an den Devisen- und Goldmärkten aktiv gewesen war, zu Problemen. Im Juli 1991 hatte die Liquidation der Bank of Credit and Commerce International für britische und japanische Gegenparteien des Instituts Kapitalverluste im Devisengeschäft zur Folge. Zum Zeitpunkt des versuchten Staatsstreichs in der Sowjetunion im August 1991 beeinträchtigten Unsicherheiten über einige Finanzinstitute, die ihren Sitz in der Sowjetunion hatten oder im Eigentum sowjetischer Institute standen, die Funktion der Systeme. Der Zusammenbruch der Barings Bank im Februar 1995 verursachte Schwierigkeiten beim ECU-Clearing.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 64 Der Konkurs von Lehman Brothers im September 2008 erreichte die bisher höchsten Dimensionen des Erfüllungsrisikos. Dieses Risiko traf insbesondere die deutsche KfW, die am 15. September 2008 aus einem Devisenswap rund 319 Millionen Euro an Lehman Brothers überwies, als deren Konkurs bereits bekannt war. Die fällige Gegenleistung von Lehman Brothers über 500 Millionen US-Dollar blieb aus und musste von der KfW als Verlust verbucht werden.SPIEGEL ONLINE vom 12. Dezember 2009, Lehman-Überweisungspanne: KfW bekommt Geld zurück Im Dezember 2009 rechnete die KfW mit einem Guthaben von Lehman Brothers bei der Bundesschuldenverwaltung über rund 200 Millionen Euro auf, so dass sich der Verlust auf etwa 119 Millionen Euro verminderte.
Erfüllungsrisiko Allgemein Ökonomische Austauschbeziehungen sind regelmäßig durch das Auftreten von Zeitverzögerungen (englisch ) bei der Abwicklung geprägt. Die wesentliche Abwicklungsverzögerung entsteht durch die häufig nicht simultan erfolgende Abwicklung von Zahlungs- und Lieferungsteil einer Transaktion, der so genannten asynchronen Abwicklung.Gerald R. Riedl, Der bankbetriebliche Zahlungsverkehr, 2002, S. 74 f. Dabei gibt es bei internationaler Abwicklung zwei Arten der Zeitverzögerung: Zeitverzögerung durch nicht zeitgleiche Verbuchung bei den Kontrahenten und Zeitverzögerung durch zwar zeitgleiche Verbuchung bei den Kontrahenten, die aber ihren Sitz in verschiedenen Zeitzonen haben.
Weil sich die Betriebszeiten der Zahlungsverkehrssysteme in den großen Devisenhandelszentren – London, New York, Frankfurt und Tokio – nicht vollständig decken, wird ein großer Teil der Devisengeschäfte außerhalb der Geschäftszeit einer der Gegenparteien durchgeführt.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 66 Diese Zeitverzögerungen bilden die Hauptursachen für die Entstehung der Risikokategorien Bonitäts- und Liquiditätsrisiko. Das Bonitätsrisiko ist die Gefahr, dass eine Gegenpartei ihre Verpflichtung weder bei Fälligkeit noch zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Zahlungsverkehrssysteme in den Ländern der Zehnergruppe, 1995, S. 553 Ein Liquiditätsrisiko besteht, weil es möglich ist, dass ein Kontrahent bei Fälligkeit oder danach nicht in der Lage ist, seine Verpflichtung in voller Höhe zu erfüllen,Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 65 die eigene Zahlung jedoch geleistet worden ist. Eine wichtige Quelle von Liquiditätsrisiken ist das operationelle Risiko. Bei der Zahlungsabwicklung besteht dieses Risiko insofern, als eine Zahlung aufgrund eines technischen oder menschlichen Versagens fehlgeleitet werden kann oder nicht rechtzeitig zustande kommt.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 65 Das Abwicklungsrisiko („Settlement risk“) ist der Oberbegriff für die Gefahren, dass die Abwicklung in einem Zahlungsverkehrssystem oder Wertaustauschsystem nicht wie erwartet erfolgt.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Zahlungsverkehrssysteme in den Ländern der Zehnergruppe, 1995, S. 551
Speziell im Bankwesen Ein gegenseitiges Erfüllungsrisiko besteht im Bankwesen nur dann nicht, wenn die Leistungen zum selben Zeitpunkt stattfinden und jeder Kontrahent in Kenntnis der gleichzeitigen Gegenleistung des anderen Kontrahenten leistet. Sobald zwischen den Leistungen jedoch ein Zeitraum von zwei Tagen oder mehr liegt, entsteht die Gefahr der Insolvenz des Kontrahenten. Bei Kassageschäften sind beide Kontrahenten verpflichtet, zwei Handelstage nach Geschäftsabschluss beiderseitig zu erfüllen. Ausnahme ist das Abwicklungsschema Erfüllung am gleichen Tag (englisch ), bei dem die Erfüllung am Tag des Geschäftsabschlusses erfolgt. Dieses Abwicklungsschema ist nur für beschleunigte zeitkritische Zahlungstransaktionen (beispielsweise eilige SEPA-Zahlungen) vorgesehen.
Am Tag des Geschäftsabschlusses (Handelstag, englisch ) besteht beim Kassageschäft für jeden Kontrahenten zunächst ein Abwicklungsrisiko, solange beide Vertragspartner noch nicht geleistet haben, obwohl sie zur Leistung verpflichtet sind. Am Erfüllungstag (englisch ) zahlt im Normalfall der Käufer den Kaufpreis (englisch ) und der Verkäufer liefert den Basiswert (englisch ). Das Vorleistungsrisiko entsteht am Erfüllungstag für jeden der Kontrahenten, weil ein Kontrahent bei seiner Leistung nicht mit Sicherheit weiß, ob der andere Kontrahent ebenfalls zu jenem Zeitpunkt seine Gegenleistung erbracht hat. Beim Termingeschäft liegt der beiderseitige Erfüllungstag noch weiter in der Zukunft, meist bei mindestens 1–12 Monaten oder länger, so dass die Gefahr der Insolvenz der Gegenpartei weiter zunimmt.
Das Bankwesen ist von dieser Gefahr asynchroner Abwicklung insbesondere bei Kassa- und Termingeschäften betroffen. Das Risiko, dass die eine Partei eines Devisenhandelsgeschäfts die von ihr verkaufte Währung auszahlt, ohne die von ihr gekaufte Währung zu erhalten, wird als Erfüllungsrisiko bei Devisenhandelstransaktionen oder als „Herstatt-Risiko“ bezeichnet.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 65 Dieses Risiko besteht solange, wie Kreditinstitute untereinander ihre Transaktionen bilateral abwickeln. Eine Möglichkeit, Erfüllungsrisiken gegenseitig zu minimieren, besteht im Abschluss von bilateralen oder multilateralen Nettingvereinbarungen. Schalten Banken jedoch eine dritte Partei für Vermittlungszwecke ein und beauftragen diese, die Zahlung und Lieferung zu übernehmen, wird unter bestimmten Voraussetzungen das Erfüllungsrisiko ausgeschaltet.
Um das Problem des Erfüllungsrisikos asynchroner Abwicklung zu lösen, präsentierte 1995 die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) einen Lösungsansatz auf der Grundlage des Prinzips „Zahlung gegen Zahlung“.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Zahlungsverkehrssysteme in den Ländern der Zehnergruppe, 1995, S. 551 In einer Weiterentwicklung dieses Ansatzes gründeten die G20-Banken im Juli 1997 ein zweckgebundenes Finanzinstitut, die CLS Bank International.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 69 Die CLS-Bank nahm im September 2002 ihren Betrieb auf und wickelt seither Transaktionen in 17 Währungen ab, die etwa 94 % des weltweit täglich gehandelten Devisenvolumens repräsentieren. Innerhalb des CLS-Systems wird zwischen Abwicklung von Transaktionen und Ein- bzw. Auszahlungen, d. h. Zahlungen im Verhältnis der CLS-Mitglieder und der CLS-Bank untereinander, differenziert. Das Prinzip „Zahlung gegen Zahlung“ führt dazu, dass die Mitglieder auf ihren CLS-Konten jederzeit einen nicht negativen Gesamtsaldo (sämtlicher Währungen zusammengenommen) ausweisen müssen und deshalb insgesamt über keinen Intraday-Überziehungskredit verfügen. Am Ende des Tages ist der Saldo ihrer CLS-Konten immer null.Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalsbericht Dezember 2002, S. 71
Aufsichtsrechtliche Regelung Wegen der Gefahr des Ausfalls von Gegenparteien befasst sich die in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Kapitaladäquanzverordnung (englische Abkürzung CRR) sehr ausführlich mit dem Ausfallrisiko. Ein Vorleistungsrisiko besteht nach Art. 379 Abs. 1 CRR, wenn ein Kreditinstitut Wertpapiere, Fremdwährungen oder Waren bezahlt hat, bevor es diese erhalten hat oder Wertpapiere, Fremdwährungen oder Waren geliefert hat, bevor es deren Bezahlung erhalten hat oder bei grenzüberschreitenden Geschäften, wenn seit der Zahlung bzw. Lieferung mindestens ein Tag vergangen ist.