Der Universitätsrat ist ein Organ der universitären Selbstverwaltung an österreichischen Hochschulen. Er ist neben dem Rektorat, dem Rektor und dem Senat eines der obersten Organe jeder Universität. Seine Funktion entspricht in etwa dem eines Aufsichtsrats in einer Kapitalgesellschaft. Der Universitätsrat wurde in dieser Form durch das Universitätsgesetz 2002 eingeführt. Die Kompetenzen des zuvor bestehenden Universitätsbeirats wurden übernommen und maßgeblich erweitert. Neben dem Kollegialorgan werden – meist umgangssprachlich – auch einzelne seiner Mitglieder Universitätsrat (oder Universitätsrätin) genannt.
Zusammensetzung und Funktionsperiode Ein Universitätsrat besteht wahlweise aus 5, 7 oder 9 Mitgliedern. Die Größe legt der Gründungskonvent einer Universität fest, Änderungen können vom Senat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Von den Mitgliedern werden 2, 3 oder 4 (je nach Größe) vom Senat gewählt, ebenso viele werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung bestellt. Das letzte Mitglied wird von den Mitgliedern des Universitätsrates einvernehmlich bestellt.
Die Mitglieder sollten nach § 21 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig [sein] und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können. Ausgeschlossen sind Angehörige der jeweiligen Universität oder des zuständigen Bundesministeriums. Auch Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats oder eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers und Funktionäre einer politischen Partei dürfen nicht zum Universitätsrat berufen werden. Auch eine Tätigkeit innerhalb der letzten vier Jahre in einer der genannten Funktionen schließt eine Position als Universitätsrat aus.
Die Funktionsperiode des Universitätsrats beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl einzelner Mitglieder ist zulässig.
Aufgaben Die Aufgaben eines Universitätsrates entsprechen in etwa denen eines Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft. Sie sind in § 21 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 definiert und umfassen etwa (Auszug): Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans, des Entwurfs der Leistungsvereinbarung und der Geschäftsordnung des Rektorats (jeweils auf Vorschlag des Rektorats) Wahl des Rektors/der Rektorin aus einem Dreiervorschlag des Senats sowie Abschluss des Arbeitsvertrages mit ihm/ihr Wahl der Vizerektoren/der Vizerektorinnen nach Vorschlag des Rektors/der Rektorin Genehmigung der Gründung von Gesellschaften und Stiftungen (auf Vorschlag des Rektorats)
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Universitätsrat berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Universität zu informieren. Die Universitätsorgane sind zur Auskunftserteilung und Kooperation mit dem Universitätsrat verpflichtet.
Universitätsräte an den Universitäten
+ Universitätsräte für die Funktionsperiode 1. März 2018 bis 28. Februar 2023derStandard.at: Uni-Räte sind jetzt fast komplett. Artikel vom 30. April 2018, abgerufen am 2. Mai 2018. Universität Mitgliederzahl Vorsitzender Johannes Kepler Universität Linz 9 Mitglieder Heinrich Schaller Universität Grazhttps://unirat.uni-graz.at/de/mitglieder/ 9 Mitglieder Caroline List Medizinische Universität Graz 7 Mitglieder Hans Sünkel Medizinische Universität Innsbruckhttps://www.i-med.ac.at/universitaet/universitaetsrat/mitglieder.html 7 Mitglieder Elisabeth Zanon Medizinische Universität Wienhttps://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/organisation/universitaetsleitung/universitaetsrat/ 5 Mitglieder Eva Dichand Montanuniversität Leobenhttps://unirat.unileoben.ac.at/de/1114/ 5 Mitglieder Waltraud Klasnic Technische Universität Grazhttp://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Leitung/Unirat 7 Mitglieder Karin Schaupp Technische Universität Wienhttp://www.tuwien.ac.at/wir_ueber_uns/universitaetsleitung/universitaetsrat/mitglieder/ 7 Mitglieder Peter Oswald Universität für Bodenkultur Wienhttps://www.boku.ac.at/universitaetsleitung/universitaetsrat/ 7 Mitglieder Kurt Weinberger Universität für Musik und darstellende Kunst Grazhttps://www.kug.ac.at/einrichtungen/einrichtungen/leitungsorgane/universitaetsrat/start.html 5 Mitglieder Herwig Hösele Universität für Weiterbildung Kremshttp://www.donau-uni.ac.at/de/universitaet/gremien/unirat/index.php 5 Mitglieder Wolfgang Mazal Universität Mozarteum Salzburghttp://www.moz.ac.at/administration.php?o=14284 5 Mitglieder Karl Ludwig Vavrovsky Universität Innsbruckhttp://www.uibk.ac.at/fakten/leitung/universitaetsrat/ 7 Mitglieder Werner Ritter Universität Klagenfurt 7 Mitglieder Werner Wutscher Universität Salzburghttps://www.plus.ac.at/universitaetsrat/ 7 Mitglieder Georg Lienbacher Universität Wienhttps://universitaetsrat.univie.ac.at/mitglieder-des-universitaetsrats/ 9 Mitglieder Eva Nowotny Veterinärmedizinische Universität Wienhttps://www.vu-wien.ac.at/de/universitaet/leitung/universitaetsrat/ 5 Mitglieder Johannes Khinast Akademie der bildenden Künste Wienhttps://www.akbild.ac.at/Portal/organisation/uber-uns/Organisation/Universitaetsrat 5 Mitglieder Eduard Saxinger Universität für Musik und darstellende Kunst Wienhttps://www.mdw.ac.at/universitaetsrat 5 Mitglieder Stefan Zapotocky Universität für angewandte Kunst Wienhttp://www.dieangewandte.at/jart/prj3/angewandte/main.jart?rel=de&content-id=1268829109282&reserve-mode=active 5 Mitglieder Thomas Jakoubek Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linzhttp://ufg.at/?id=1249 7 Mitglieder Gustav Pomberger Wirtschaftsuniversität Wien 5 Mitglieder Cattina Leitner
+ Universitätsräte für die Funktionsperiode 1. März 2023 bis 28. Februar 2028 Universität Vorsitzende*r Montanuniversität Leoben Stefan Pierer Technische Universität Graz Christa Neuper Universität für Bodenkultur Wien Josef PlankJohannes Kepler Universität LinzKatharina PabelMedizinische Universität WienEva Dichand Technische Universität Wien Peter Oswald Universität Innsbruck Reinhard Schretter Wirtschaftsuniversität Wien Cattina Leitner Universität für angewandte Kunst Wien Hildegund Amanshauser Universität Salzburg Marianne Schulze Universität Graz Herbert Beiglböck Mozarteum Karlheinz TöchterleUniversität WienElisabeth Lovrek
Siehe auch Hochschulrat (deutsche Entsprechung)
Weblinks derStandard.at: Uni-Räte sind jetzt fast komplett Funktionsperiode 1. März 2018 bis 28. Februar 2023
Einzelnachweise
Kategorie:Wissenschaftspolitik (Österreich) Kategorie:Hochschulsystem (Österreich) Kategorie:Bildungspolitik (Österreich) * Kategorie:Organisation im Hochschulwesen