mini|Historische Entwicklung der CO₂-Emissionen in der EU-27 mini|CO2-Emissionen pro Kopf in der Europäischen Union Die Klimapolitik der Europäischen Union ist ein europäisches Politikfeld, das auf die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau sowie die Transformation der europäischen Volkswirtschaften zu einer low carbon economy zielt.
Ziele Die Europäische Union (EU) hat sich in ihrem Primärrecht „die Bekämpfung des Klimawandels“ als Ziel gegeben ( AEUV). Das Europäische Klimagesetz bildet seit 2021 den Rahmen für die Klimapolitik der EU und enthält als wesentliche Elemente ihre konkretisierten Klimaziele. Es schreibt u. a. die Minderung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 fest. Zu diesem Ziel haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten auch in ihren national festgelegten Klimaschutzbeiträgen zum Übereinkommen von Paris verpflichtet. Im Klimagesetz hat sich die EU ferner das Ziel gegeben, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Für die Zeit danach strebt die EU negative Emissionen an.
Auf Unionsebene begann die Entwicklung einer europäischen Klimapolitik in den 1990er Jahren. Seitdem hat sie sich zu einem der dynamischsten Politikfelder der EU entwickelt. Organisatorisch war sie lange Zeit in der Generaldirektion Umwelt angesiedelt. In der Kommission Barroso II wurde erstmals das Amt eines Kommissars für Klimaschutz geschaffen, das nun unabhängig vom Umweltkommissar besteht.
Mit ihrer Klimapolitik strebt die EU zum einen an, den eigenen Ausstoß von Treibhausgasen zu vermindern (Mitigation), etwa durch das seit 2005 bestehende Emissionshandelssystem. Da eine Begrenzung des anthropogenen Klimawandels letztlich jedoch nur auf globaler Ebene zu erreichen ist, engagiert sich die EU zum anderen aber auch aktiv in den Verhandlungen im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention. Die EU-Klimapolitik verfolgt daneben auch das Ziel einer Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels (Adaptation), etwa durch Katastrophenschutzmaßnahmen in Europa oder durch die Konfliktprävention in Entwicklungsländern.
Rechtsgrundlagen
Die EU-Klimapolitik nahm ihren Anfang als Teil der EU-Umweltpolitik. Damit hatte sie ihre primärrechtliche Grundlage in der Einheitlichen Europäischen Akte, die 1987 in Kraft trat und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, damals EWG-Vertrag genannt) um Bestimmungen zur Umwelt ergänzte, ohne ausdrücklich das Klima zu nennen., Titel II, Kapitel II, Abschnitt II, Unterabschnitt VI – Umwelt, Artikel 25. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. L 169/4 vom 29. Juni 1987, zur Ergänzung des Artikel 130r (heute Artikel ). Seit 2009 ist der Umweltschutz auch als Ziel im EU-Vertrag enthalten, er verpflichtet die Europäische Union zu einer nachhaltigen Entwicklung und fordert, auf Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hinzuwirken.EU-Vertrag , Absatz 3.
Mit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 wurde im Kontext des Umweltschutzes auch die Klimapolitik als Ziel der „Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene […] insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels“ in den AEUV und damit auch ausdrücklich in das Primärrecht aufgenommen. Abschnitt Umwelt (Klimawandel), Artikel 143 zur Änderung des Artikel 174a. In: Amtsblatt der Europäischen Union, 50. Jahrgang, 17. Dezember 2007, 2007/C 306/01.Resultierende konsolidierte Fassung des AEUV: , Titel XX „Umwelt“, Artikel 191 (vormals Artikel 174 EGV) Daneben sind die ebenfalls mit dem Vertrag von Lissabon in den AEUV aufgenommenen energiepolitischen Zielsetzungen – darunter die Förderung von Energieeffizienz, von Energieeinsparungen und die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen – eine wichtige zusätzliche Legitimation für klimapolitische Maßnahmen der EU.AEUV . Vgl. auch
Entscheidungen über energiepolitische Maßnahmen werden innerhalb der EU grundsätzlich auf Vorschlag der Kommission vom Rat und Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach getroffen. Bei Maßnahmen, die stark in den Energiemix sowie die Energieversorgungsstruktur der Mitgliedstaaten eingreifen, entscheidet der Rat nach AEUV , Abs. 2 jedoch einstimmig, das Europäische Parlament wird in diesen Fällen nur konsultiert. Gleiches gilt bei Eingriffen in die Bodennutzung., Abs. 2b).
Treibhausgasemissionen in der EU Die EU veröffentlicht als Mitglied der Klimarahmenkonvention jährlich Daten zu Treibhausgasemissionen der EU-Staaten seit 1990. Die Treibhausgasemissionen der EU-28 sind seit 1990 von 5,7 auf 4,3 Mrd. Tonnen CO2-Äquivalent gesunken. Die Emissionen stammten in erster Linie aus der Energiegewinnung (56,8 %), gefolgt von Verkehr (20,8 %), Landwirtschaft (10,2 %), Industrie (8,7 %) und Müllwirtschaft (3,4 %). Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft speicherten 7,1 % der Gesamtemissionen. CO2 hatte mit 81 % den größten Anteil an den Emissionen, Methan 10,6 %, Lachgas 5,6 % und fluorierte Treibhausgase 2,8 %. In der EU-27 von 2020 entfiel auf Deutschland erneut der größte Anteil der EU-Emissionen, gefolgt nunmehr von Frankreich, Polen, Italien und Spanien. Pro-Kopf waren die Emissionen 2020 am höchsten in Luxemburg, Irland und Tschechien, und am geringsten in Schweden, Rumänien und Malta.
Aktionsfelder
Ihren Ausgangspunkt nimmt die EU-Klimapolitik im Europäischen Programm für den Klimaschutz (ECCP) des Jahres 2000, mit dem die Umsetzung der im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen geregelt wurde. Seither hat sich die EU-Klimapolitik immer weiter ausdifferenziert, die Zahl der klimapolitischen Aktionsfelder wurde stetig ausgeweitet. Einen besonderen Schub erhielt die EU-Klimapolitik mit der erstmaligen Verabschiedung einer europäischen Energiestrategie im Januar bzw. März 2007. In diesem Rahmen wurde festgelegt, dass die EU bis 2020 eine Verringerung ihres Treibhausgasausstoßes um 20 % (gegenüber dem Basisjahr 1990) erreichen will. 2011 hat die EU das 20-%-Ziel auch auf UN-Ebene festschreiben lassen, im Rahmen des Kyoto-II-Abkommens.
Die wichtigsten Aktionsfelder der EU-Klimapolitik sind:
Emissionsrechtehandel (EU-ETS) Treibhausgasreduktionen jenseits des Emissionshandelssektors Engagement in den internationalen Klimaverhandlungen Anpassung an den Klimawandel in der EU Klimaschutz als präventive Sicherheitspolitik Regulierung des CO2-Ausstoßes von PKW und leichten Nutzfahrzeugen Förderung der Abscheidung und Speicherung von CO2 Steigerung der Energieeffizienz und Förderung der Energieträger aus erneuerbaren Quellen
Die Europäische Union als Ganzes ist, wie auch alle ihre Mitgliedstaaten, Vertragspartei des 1992 verabschiedeten Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen wie auch des Kyoto-Protokolls (1997) und des Übereinkommens von Paris (2015). In der internationalen Klimapolitik, die in diese multilateralen Abkommen mündete, hat die EU eine führende Rolle eingenommen. Indem der Klimaschutz innerhalb der EU seit den 2000er Jahren immer ambitionierter geworden ist und führend in der Einführung von Instrumenten wie dem Emissionshandel war, gilt er als international beispielgebend. Auch die EU-Klimadiplomatie hat seitdem an Format gewonnen.
Klima- und Energiepaket 2020 Das Klima- und Energiepaket 2020 wurde 2007 beschlossen und Rechtsvorschriften 2009 erlassen. Seine drei wichtigsten Ziele, auch als „20-20-20-Ziele“ bekannt, sind:Für den Begriff „20-20-20-Ziele“ siehe beispielsweise:
Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 % (gegenüber dem Stand von 1990) 20 % der Energie in der EU aus erneuerbaren Quellen Verbesserung der Energieeffizienz um 20 %
Die Emissionsminderung um 20 % wurde Anfang 2010 zum Beitrag der EU zu den Klimaschutzzusagen der Industrieländer im Rahmen des Copenhagen Accord, der Ergebnis der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen 2009 war.
Das wichtigste Instrument zur Senkung der Emissionen ist das EU-Emissionshandelssystem (EHS), das rund 45 % der Treibhausgasemissionen (Großkraftwerke und große Industrieanlagen, Luftverkehr) in der EU abdeckt. 2020 sollen die betreffenden Branchen im Vergleich zu 2005 21 % weniger Emissionen verursachen. Darüber gelten nationale Emissionsminderungsziele für die restlichen 55 % der Emissionen (Wohnungsbau, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Verkehr mit Ausnahme Luftverkehr). Im Rahmen der Lastenteilungsentscheidung liegen die Ziele einzelner Mitgliedsstaaten zwischen −20 % (ärmste Länder) und +20 % (reichste Länder). Die von nationalen Emissionsminderungszielen abgedeckten Sektoren sollen ihre Emissionen im Vergleich zu 2005 um insgesamt 10 % senken. Dieses Ziel ist geringer als das für die vom EHS abgedeckten Sektoren, da Emissionsminderungen in den EHS-Sektoren zu geringeren Kosten erreicht werden können.
Zur Steigerung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen haben die EU-Länder verbindliche nationale Ziele im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegt. Auch diese Ziele variieren je nach Ausgangslage und Fähigkeit der Länder, die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen zu erhöhen, von 10 % in Malta bis zu 49 % in Schweden.
Daneben unterstützt die EU die Entwicklung CO2-armer Technologien im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten wie dem NER-300-Programm (2012–2021) mit 2 Mrd. Euro Fördervolumen für Projekte zum Carbon Capture and Storage (CCS) und erneuerbare Energien. Jedoch kam es im Rahmen des NER-300 nicht zur Realisierung risikoreicher CCS-Projekten. Das NER-300-Programm wird abgelöst durch den Innovation Fund (IF) (2020–2030) mit 10 Mrd. Fördervolumen für Projekte in den Bereichen CCS, erneuerbare Energien, Energiespeicher und emissionsintensive Industrien. Das Programm Horizont 2020 dient der Forschungsförderung. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sind der Energieeffizienzplan und die Energieeffizienzrichtlinie.
Die Fortschritte bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU waren in den letzten Jahren recht konstant, sodass das Ziel für 2020 die Emissionen um 20 % unter das Niveau von 1990 zu senken erreicht werden konnte. Die Covid-19-Pandemie hatte große Auswirkungen auf das Erreichen der Ziele für 2020. Obwohl die Daten noch nicht abschließend ausgewertet wurden, gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass der wirtschaftliche Abschwung durch die Pandemie im Jahr 2020 die Emissionen in der EU stark reduziert hat. Eine Fortsetzung des durchschnittlichen Tempos des Emissionsrückgangs zwischen 1990 und 2018, würde die Emissionen jedoch nicht ausreichend reduzieren, um das für 2030 angestrebte Ziel einer Reduktion von mindestens 40 % zu erreichen.
Fahrplan 2050