mini|Sitzung des Böhmischen Landtags im Jahre 1564 unter Maximilian II.

Der Böhmische Landtag, amtliche Bezeichnung: Landtag des Königreiches Böhmen (, auch Český zemský sněm) in Prag war bis 1913 über mehrere Jahrhunderte hinweg die politische Vertretung des Königreichs Böhmen. Er entstand als Ständevertretung der Prälaten, Herren, Ritter und Königlichen Städte. Deren vornehmstes Privileg war das Recht der Königswahl des Böhmischen KönigsUwe Tresp: Gewalt bei böhmischen Königswahlen im späten Mittelalter, in: Gewalt und Widerstand in der politischen Kultur des späten Mittelalters, hg. v. Martin Kintzinger, Frank Rexroth und Jörg Rogge (Vorträge und Forschungen des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte Band 80) Ostfildern 2015, S. 120 und zwar im Fall des Aussterbens der herrschenden Dynastie.Uwe Tresp S. 121

Stände und Absolutismus

mini|Der alte Sitzungssaal auf der Prager Burg

Der Böhmische Landtag war seit dem Mittelalter die oberste Repräsentanz der Stände. Die Stände Böhmens wählten den polnisch-litauischen Jagiellonen Vladislav II. 1471 zum König. Im Jahr 1500 wurde die nach dem König benannte Vladislavsche Landesordnung im Landtag verabschiedet. Sie sicherte den böhmischen Herren und Rittern weitgehende politische Mitspracherechte und gilt als älteste geschriebene Verfassung Böhmens. Vorsitzender des Landtags war der Oberstburggraf (siehe Böhmische Landesämter). Er führte die Geschäfte mit acht vom Landtag nominierten Beisitzern, zwei aus jedem Stand.Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3, S. 437 (opacplus.bsb-muenchen.de).

Als 1547 der Ständeaufstand niedergeschlagen wurde, befand sich König Ferdinand I. in der stärkeren Position, die es ihm erlaubte, das Monarchische Prinzip in Böhmen durchzusetzen. Die Stände mussten praktisch auf das Widerstandsrecht verzichten, die Urteile des königlichen Appellationsgerichts anerkennen und vor allem dem dynastischen Erbrecht der Habsburger zustimmen.

Nachdem im Juni 1617 die Stände noch Erzherzog Ferdinand zum König von Böhmen gewählt hatten, mündete der innere Konflikt in eine offene Feindschaft, nachdem Ferdinand nach einem Protestschreiben der Stände weitere Ständeversammlungen verbot. Darauf warfen Vertreter der protestantischen böhmischen Stände die königlichen Statthalter nach einem Streitgespräch aus den Fenstern der Prager Burg. In der Anfangsphase des Ständeaufstands von 1618 wurde von den böhmischen Adeligen die Vorherrschaft der Habsburger noch anerkannt. Nach dem Tod des Kaisers Matthias im März 1619 verweigerten die böhmischen Stände dem Nachfolger Ferdinand II. gänzlich die Gefolgschaft. Am 31. Juli 1619 wurde eine neue böhmische Verfassung, die Confoederatio Bohemica, verabschiedet, in der das Königreich Böhmen mit seinen Nebenländern zu einer Konföderation gleichberechtigter Länder wurde, angeführt von einem durch die Stände gewählten Herrscher. Dieser Konföderation schloss sich auch ein Teil des österreichischen Adels an. Am 19. August 1619 wurde Ferdinand endgültig abgesetzt und am 26. August 1619 der Anführer der deutschen Calvinisten, Kurfürst Friedrich von der Pfalz, zum böhmischen König gewählt.

Nach der Niederlage der böhmischen Stände in der Schlacht am Weißen Berg 1620 erließ Ferdinand II. 1627 die Verneuerte Landesordnung, in der die Monopolstellung der Stände zugunsten des Landesherrn verschoben wurde. Trotz dieser Beschränkungen blieb der Landtag mit seinen Ausschüssen, vor allem dem als Exekutivorgan wirkenden Landesausschuss, ein wirksames Mittel der politischen Mitentscheidung. In den in der Regel jährlich stattfindenden Sitzungen konnten die Stände über das Recht auf Steuerhoheit dem Landesherrn entgegentreten. Alle direkten und indirekten Steuern, ausgenommen Zolleinnahmen, blieben in der Steuergewalt der Stände.Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3, S. 20 und S. 41 ff. (opacplus.bsb-muenchen.de, opacplus.bsb-muenchen.de).

Auch nach 1627 blieb der Böhmische Landtag ein bedeutendes Gremium der Landesverwaltung, obwohl die böhmische Königin, Erzherzogin Maria Theresia und deren Sohn Kaiser Joseph II. ihn stark zu Gunsten Wiens in seinen Rechten beschnitten bzw. ihn gar nicht mehr einberufen hatten.Stefan Albrecht: Böhmen In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2021 .

Der Landtag war somit mehr ein Relikt des Ständischen Staates als ein Instrument absolutistischer Herrschaft. Schon in den 1630er Jahren war der Landtag wieder Plattform zur Organisation der Opposition gegen den Monarchen und Ort für politische Auseinandersetzungen.Petr Mat’a: Die Habsburgermonarchie 1620 bis 1740. Leistungen und Grenzen des Absolutismusparadigmas. Verlag Steiner, Stuttgart 2006, ISBN 3-515-08766-4, S. 320.

Erst unter der Regierung Maria Theresias wurde die Mitherrschaft der Stände nachhaltig eingeschränkt, da die Herrscherin daranging, in Wien zentrale Dienststellen für Angelegenheiten, die alle ihre Herrschaftsgebiete betrafen, zu schaffen.Karl Bosl: Böhmen als Paradefeld ständischer Repräsentation vom 14. bis zum 17. Jahrhundert. In: Karl Bosl (Hrsg.): Aktuelle Forschungsprobleme um die Erste Tschechoslowakische Republik. Verlag Oldenbourg, München 1969, S. 9–21. Die ständischen Landtage wurden jedoch, mit Ausnahme der Jahre 1784–1788 unter Kaiser Josef II., ohne Unterbrechung bis 1848 abgehalten.Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3, S. 41 (opacplus.bsb-muenchen.de).

Der ständische Landtag tagte bis 1801 auf der Prager Burg. Ab 1801 hatte er seinen Sitz im Palais Thun auf der Prager Kleinseite. Dieser Tagungsort blieb bis 1913 bestehen. Heute ist das Palais der Sitz des Tschechischen Abgeordnetenhauses.

Versuch eines gewählten Landtags der böhmischen Länder 1848 mini|Sitz des Landtags 1801–1913: das Palais Thun

1848 hatten die Landstände 214 Mitglieder. Die Märzrevolution erfasste auch Böhmen und gipfelte im Prager Pfingstaufstand. Am 11. März 1848 wurde dem kaiserlichen Statthalter für Böhmen eine Petition übergeben, in der auch die Einberufung und Reform des Landtages gefordert wurde. Dieser sollte gewählt werden und auch Mähren und Österreichisch-Schlesien repräsentieren. Im Verlauf der Revolution bildete sich der Nationalausschuss von 1848, der sich als vorläufige Volksvertretung verstand. Die für den 30. März 1848 vorgesehene Eröffnung der Landstände erfolgte jedoch nicht. Stattdessen wurden die Stände auf unbestimmte Zeit vertagt.

Das Ringen um demokratische Erneuerung wurde damals bereits vom Nationalitätenkonflikt überschattet. Der Nationalausschuss war primär Vertreter der tschechischsprachigen Bevölkerung. 28 deutsch dominierte böhmische Städte protestierten schriftlich beim Kaiser und lehnten die Bildung eines Böhmischen Landtags ab.

Mit „allerhöchstem Kabinettsschreiben“ vom 8. April 1848 gab der Kaiser den Forderungen nach einem frei gewählten Landtag nach. Die Stadt Prag sollte 12 Abgeordnete wählen, Städte mit mehr als 8000 Einwohnern je zwei und Städte mit mehr als 4000 Einwohnern je einen. Die ländliche Bevölkerung sollte je Vikariat zwei Abgeordnete wählen. Hinzu sollten die Mitglieder der bisherigen Landstände sowie der Rektor sowie die vier Dekane der Fakultäten der Universität Prag und ein Vertreter der Technischen Hochschule Prag kommen. Das Wahlrecht sollte jedem steuerpflichtigen Bürger zustehen. Der Landtag solle das Recht haben, „über alle Landesangelegenheiten zu beraten und zu beschließen“.

Leo von Thun-Hohenstein, der kaiserliche Statthalter in Böhmen, erhielt keine Weisungen aus Wien und entschied sich, Landtagswahlen für den 17. und 18. Mai auszuschreiben. Die Wahl konnte jedoch nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Während insbesondere in Prag die Wahl abgelehnt wurde, weil das Wahlrecht die vormaligen Privilegien nicht beseitigte, hofften die konservativen Kräfte auf eine Rückkehr der alten Zustände.

Am 25. April 1848 wurde mit Allerhöchstem Patent die Verfassungs-Urkunde des österreichischen Kaiserstaates, auch in Böhmen gültig, erlassen,Politische Gesetze und Verordnungen 1792 bis 1848. Nr. 49 / 1848, S. 145 ff. (alex.onb.ac.at). die Pillersdorfsche VerfassungPillersdorfsche Verfassung, die gemäß § 2 auch für das Königreich Böhmen, Österreichisch-Schlesien und die Markgrafschaft Mähren galt. Darin wurde die Änderung der bisherigen Regeln für Landtage angekündigt.

Am 26. August 1848 wurde der Nationalausschuss verboten. Die Wahl und der Zusammentritt eines Landtags der böhmischen Länder scheiterten, der alte Ständische Landtag wurde, als letztes Relikt der böhmischen Selbstbestimmung, vom Kaiser aufgelöst. Die gewählten böhmischen Vertreter wirkten im Reichstag in Wien mit, konnten aber das Scheitern der 1848er Revolution nicht verhindern.Otto Urban: Die Landtage der böhmischen Länder: Der böhmische Landtag. In: Helmut Rumpler, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band VII: Verfassung und Parlamentarismus, 2. Teilband: Die regionalen Repräsentativkörperschaften. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2871-1, S. 1991–2055, hier S. 1995ff.

Gewählter Landtag 1861–1913 mini|Giebel des Palais Thun mit dem Wappen von Böhmen

Das 1860 erlassene Oktoberdiplom hatte den Kronländern Landtage versprochen, deren Einführung in der Februarverfassung vom 28. Februar 1861 im Detail geregelt wurde: Dazu lagen für jedes Kronland, so auch für Böhmen, eigene Bestimmungen bei.Landes-Ordnung und Landtags-Wahlordnung für das Königreich Böhmen, RGBl. Nr. 20 / 1861, Beilage II, l, S. 230 (alex.onb.ac.at).

Durch ihr Amt waren der Erzbischof von Prag, die Bischöfe von Leitmeritz, Königgrätz und Budweis sowie der Rektor der Prager Universität (ab 1882: beide Rektoren der Prager Universitäten) ohne Wahl auf Dauer ihrer Funktion Landtagsmitglieder.Warum nicht der Bischof von Olmütz?

Die anderen 236 Mitglieder wurden in drei Kurien gewählt: Erste Kurie (Großgrundbesitzer) mit 70 Abgeordneten, davon gewählt 16 Abgeordnete durch die Fideikommissbesitzer und 54 Abgeordnete durch die weiteren Großgrundbesitzer. Zweite Kurie (Städte und Handelskammern) mit 87 Abgeordneten; davon gewählt 72 Abgeordnete von den Städten 15 Abgeordnete von den Handels- und Gewerbekammern (Prag: 4, Budweis: 2, Reichenberg: 4, Eger: 3, Pilsen: 2).Jörg Konrad Hoensch: Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart. Verlag Beck, München 1997³, ISBN 3-406-41694-2, S. 352 (books.google.de). Dritte Kurie (Gemeinden) mit 79 Abgeordneten, gewählt von den übrigen Gemeinden.

Während 1848 auf einen Zensus verzichtet werden sollte, war nun ein Zensus vorgesehen. Das Wahlrecht, nur für Männer bestimmt, setzte eine jährliche Steuerzahlung von 10 Gulden voraus; dies schloss die ärmeren Schichten ebenso wie alle Frauen von der politischen Mitbestimmung aus. Wegen dieser Vorgaben wurde der Böhmische Landtag 1861 erstmals gewählt. Die Demokratisierung des böhmischen Wahlrechts, auf Gesamtstaatsebene durch die von k.k. Ministerpräsident Max Wladimir von Beck mit Rückendeckung des Kaisers betriebene Wahlrechtsreform 1906/1907 gelungen, kam in der Monarchie nicht zustande, da die deutschen Eliten die Majorisierung durch das mehrheitlich tschechische Volk fürchteten.

Das Palais Thun-Hohenstein, wo der ständische Landtag seit 1801 seinen Sitz hatte, wurde für den nach Kurien gewählten Landtag 1861 adaptiert.