Restorative Justice (englisch: to restore: wiederherstellen; justice: Justiz; Gerechtigkeit) ist eine auch außerhalb des angelsächsischen Sprachraums verwendete Bezeichnung für eine Form der Konflikttransformation durch ein Wiedergutmachungsverfahren. Sie kann eine Alternative zu gängigen gerichtlichen Strafverfahren oder auch gesellschaftliche Initiativen außerhalb des Staatssystems bezeichnen.
Restorative Justice bringt die direkt Beteiligten (Geschädigte, Beschuldigte) und manchmal auch die Gemeinschaft zu einer Suche nach Lösungen zusammen. Dabei wird auf Wiedergutmachung materieller und immaterieller Schäden und die Wiederherstellung von positiven sozialen Beziehungen abgezielt. Die Bewegung hin zu Restorative Justice kommt aus verschiedenen philosophischen Richtungen und Beweggründen:Explanatory memorandum of the Recommendation No. R (99) 19, adopted by the Committee of Ministers of the Council of Europe on 15 September 1999, entitled "Mediation in Penal Matters", p.11-12. vom Wunsch nach Stärkung der Rolle der Geschädigten im Verfahren über die Suche nach menschlichen Alternativen zu Strafe bis hin zum Bestreben, Kosten und Arbeitsbelastung im herkömmlichen Justizsystem zu mindern und die Effektivität zu erhöhen. Praktiken der Restorative Justice finden sich in den Traditionen vieler Kulturen, z. B. in indigenen Kulturen Neuseelands, Nordamerikas oder Hawaiis. Auch die meisten Rechtsordnungen westlicher Länder beinhalten mittlerweile Elemente der Restorative Justice, etwa den Tatausgleich in Österreich oder den Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland.
Geschichte Seit Jahrtausenden gibt es Bestimmungen über Wiedergutmachung, zum Teil auch über Verständigung und Heilung sozialer Beziehungen, in den Rechtsordnungen verschiedener Weltregionen.
Die Māori in Aotearoa / Neuseeland etwa, die Bewohner Australiens und Hawaiis hatten sehr elaborierte Systeme der Restorative Justice. Auch in mehreren nordamerikanischen Gemeinschaften gab (und gibt) es die Tradition des Councils, des Rates, des Redekreises, der auch einen starken Einfluss auf das Erstarken der Restorative-Justice-Bewegung in Kanada und den USA hatte. Der sumerische Codex Ur-Nammu (ca. 2100 v. Chr.) und der babylonische Codex Hammurabi (ca. 1700 v. Chr.) enthielten Regelungen zu Schadenersatz und Wiedergutmachung bei verschiedenen Delikten. Die altirischen Brehon Laws enthalten sehr umfangreiche Regelungen zu Schadenersatzzahlungen und zu Pflegeleistungen bei Körperverletzungen. Auch die Gesetze unter dem Frankenkönig Chlodwig I. (um 500 n. Chr.) und dem englischen Ethelbert von Kent (um 600 n. Chr.) enthielten Bestimmungen zur Wiedergutmachung bei Vergehen. Erst im Laufe des Mittelalters begannen sich in Europa zunehmend Rechtssysteme auszubreiten, die auf Vergeltung aufgebaut sind, und die Vergehen nicht als eine Verletzung der Rechte der Geschädigten begreifen, sondern als Verletzung eines abstrakten Rechtsprinzips, als dessen Repräsentant der Staat auftritt. In der jüngeren Vergangenheit, insbesondere seit Mitte des 20. Jahrhunderts, gibt es verstärkte Bestrebungen in Europa und Nordamerika, das Prinzip der Restorative Justice wieder zu beleben und auch in den staatlichen Rechtsordnungen zu verankern. Dies ist häufig zuerst in kleineren Projekten und Versuchsstudien erfolgt, bevor es zu einer fixen gesetzlichen Verankerung und einer beginnenden Ausweitung des Anwendungsbereiches kam.Explanatory memorandum of the Recommendation No. R (99) 19, adopted by the Committee of Ministers of the Council of Europe on 15 September 1999, entitled "Mediation in Penal Matters", p.15.
Grundelemente und Ziele Die UN-Resolution zu Restorative Justice aus 2002UN Economic and Social Council (2002): ECOSOC Resolution 2002/12: "Basic principles on the use of restorative justice programmes in criminal matters", https://www.un.org/en/ecosoc/docs/2002/resolution%202002-12.pdf baut auf einer Empfehlung des Europarats aus 1999Recommendation No. R (99) 19, adopted by the Committee of Ministers of the Council of Europe on 15 September 1999, entitled "Mediation in Penal Matters" auf, in der er Mediation in Strafsachen als eine flexible, umfassende, lösungsorientierte, partizipative Ergänzung oder Alternative zu klassischen Strafverfahren hervorhebt. Besonders betont werden dabei folgende Aspekte: die aktive Rolle, die sowohl die Geschädigten als auch die Beschuldigten im Verfahren übernehmen können die Möglichkeit der Einbeziehung der Gemeinschaft (z. B. Angehörige, betroffene Nachbarn) die Stärkung der Rolle der Geschädigten und ihrer Bedürfnisse, etwa nach Entschuldigung oder materieller Wiedergutmachung die Förderung der Verantwortungsübernahme durch die Verursacher, in Worten und Taten, was auch die Grundlage für die spätere Wiedereingliederung in das soziale Gefüge verbessern kann.
Die wesentlichen Elemente der Restorative Justice können auch folgendermaßen dargestellt werden:Christa Pelikan, Europaratsexpertin und Mitglied des österreichischen Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie: Christa Pelikan (2010): Was ist Restorative Justice?, in: Muss Strafe sein? - Sustainable Austria Nr. 51, Sept. 2010, S. 4ff. https://www.nachhaltig.at/zeitung_archiv.htm#SusA52 Brunilda Pali and Christa Pelikan (2010): Building Social Support for Restorative Justice, Final Project Report, European Forum for Restorative Justice, Leuven, p. 11-12. Das soziale Element: Die Wahrnehmung und der Umgang mit den Ereignissen in ihrem sozialen Kontext, das heißt in ihren Beziehungszusammenhängen und mit ihren emotionalen Bezügen; d. h. nicht nur als abstrahierter „Straftatbestand“. Dies soll insbesondere den Geschädigten ermöglichen, sowohl ihren emotionalen als auch ihren materiellen Bedürfnissen Gehör zu verschaffen. Das partizipatorische Element: Die aktive Partizipation der betroffenen Parteien; keine Abtretung der aktiven Rolle an Autoritäten, die Entscheidungen fällen ohne Mitspracherecht oder Einwilligung der direkt Betroffenen. Die Freiwilligkeit der Teilnahme auf allen Seiten ist dabei eine wichtige Bedingung. Das Element der Wiedergutmachung: Der Ausgleich des Leides oder des Schadens, der jemandem zugefügt wurde, durch Akte und Dienste, die diesen Personen zugutekommen. Statt zusätzlichen Leidens für die Täter soll es also Wiedergutmachung für die Opfer geben.
In der Praxis nehmen Restorative Justice-Programme viele verschiedene Ausformungen an, die die genannten Prinzipien in jeweils unterschiedlicher Weise und unterschiedlich stark verwirklichen.
Ausprägungen der Restorative Justice im Justizkontext Restorative Justice-Programme im Kontext von Justizsystemen gibt es in vielen verschiedenen Ausprägungen. Unter anderem lassen sie sich nach den unten angeführten Kriterien einteilen.
Behandelte Themen Leichte Vergehen: Viele Restorative Justice-Programme in Europa und Nordamerika haben mit leichten Straftaten begonnen, wie etwa Sachbeschädigung oder leichte Körperverletzung. Häufig sind auch heute noch schwere Straftaten, wie Mord und andere Tötungsdelikte, von Restorative Justice-Programmen ausgenommen. Schwere Verbrechen: In anderen Fällen widmen sich Restorative Justice-Programme gerade den schwersten aller Verbrechen. Das bekannteste Beispiel dazu ist die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika, die nach dem Ende der Apartheid die Aufarbeitung einer Geschichte von schwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen und eine friedliche Zukunft ermöglichen sollte.
Beteiligte am Verfahren Zwei-Parteien-Mediation: Programme wie der Tatausgleich in Österreich oder der Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland bringen nur die unmittelbar Geschädigten und die direkt der Tat Verdächtigen in einem Mediationsverfahren zusammen. Conferencing und Circles: Restorative Justice-Ansätze vieler indigener Gemeinschaften, und auch die Rechtslage in Australien und Neuseeland, binden mehr als nur zwei Parteien in das Verfahren ein. Das können Nachbarn sein, die sich z. B. von einem Einbruch mit verunsichert fühlen; Eltern und Freunde von straffälligen Jugendlichen; Unterstützungspersonen der direkt Betroffenen; andere für das Geschehen und den zukünftigen Rechtsfrieden wichtige Personen und Einrichtungen (in manchen Fällen z. B. das Jugendamt, oder Polizisten)vi Explanatory memorandum of the Recommendation No. R (99) 19, adopted by the Committee of Ministers of the Council of Europe on 15 September 1999, entitled "Mediation in Penal Matters", p.15. Moderation durch Freiwillige oder durch spezialisierte Hauptamtliche: Die Moderation des Restorative Justice-Verfahrens wird in manchen Ländern durch Hauptamtliche mit einer langen, vorgeschriebenen Ausbildung geleistet (z. B. Österreich), in anderen durch Freiwillige, die aus einem ähnlichen sozialen und kulturellen Umfeld wie die Parteien kommen und ein gutes Gespür für die Situation und die beteiligten Menschen mitbringen sollen. Das Vertrauen der Parteien wird hier eher über Augenhöhe von „Menschen wie du und ich“ als über „Expertenstatus“ gesucht. Nach einer relativ kurzen Einschulung gibt es in diesem System vor allem begleitende Supervision und Reflexionsmöglichkeiten. Ein Beispiel dafür wäre Finnland.
Institutioneller Kontext und Zeitpunkt des Verfahrens Im Strafverfahren: Diversion statt Strafe/Gefängnis: Restorative Justice-Programme können als Alternative zum Strafverfahren gestaltet sein, z. B. in Österreich: Hier wird nach Anklageerhebung ein Mediationsverfahren angeboten. Ist dieses erfolgreich, wird die Strafverfolgung eingestellt; ist die Mediation nicht erfolgreich, läuft das gerichtliche Strafverfahren ab. Zusätzlich zur Strafe, im Gefängnis, vor der Entlassung: Restorative Justice-Programme können auch nach einer strafrechtlichen Verurteilung, z. B. im Gefängnis oder vor der Entlassung stattfinden. Freiwillige Begegnungen zwischen Verurteilten und Geschädigten sollen helfen, innerlich soweit mit dem vergangenen Geschehen abzuschließen, dass ein Weiterleben und eine Zukunftsorientierung möglich wird. Die Verurteilten bekommen neue Möglichkeiten, aktiv Verantwortung zu übernehmen; die Geschädigten bekommen weitere Möglichkeiten der Minderung des materiellen und immateriellen Schadens. Auch können eventuell mit der Entlassung verbundene Ängste gemildert werden. Beispiele dazu gibt es etwa in den USA. Manchmal werden solche Prozesse auch jenseits des Rechtssystems, auf Eigeninitiative der betroffenen Menschen ergriffen.e.g. Jo Berry and Pat McGee:
Restorative Justice als gesellschaftliches Konflikttransformationsmodell Auch außerhalb und unabhängig vom staatlichen Justizsystem gibt es Restorative Justice-Praktiken, entweder als Weiterführung bestehender Traditionen oder als neue Initiativen von Einzelpersonen oder Gruppen. Beides kann völlig informell oder in formalisierter Form erfolgen. Diese Initiativen zielen darauf ab, ein friedensstiftendes Instrument für soziopolitische, religiöse, kulturelle, ethnische oder binnenstaatlich bezogene Konflikte zu etablieren.
Manchmal entwickeln solche Initiativen große Breitenwirkung durch Multiplikation (z. B. peer mediation Programme, die dann in vielen Schulen ähnlich entstehen), manchmal stoßen sie eine Veränderung im staatlichen Rechtssystem an.
Um als Restorative Justice klassifiziert werden zu können, müssen diese Praktiken den Prinzipien der Partizipation, der Ermächtigung und Verantwortungsübernahme entsprechen. Wiedergutmachung materieller und immaterieller Schäden muss einen zentralen Stellenwert haben. Wie weit das gelingt, und wie weit einfach eine unhilfreiche Reproduktion informeller Machtstrukturen droht, sollte im jeweiligen Kontext genau betrachtet werden.
Als Zielvorstellung kann Restorative Justice als Weg zur Kompetenzbildung in der Gesellschaft gesehen werden: statt wiederholt die Erfahrung zu machen, dass bei Konflikten Entmündigung durch eine übergeordnete Autorität einsetzt, kann ein eigenverantwortlich-konstruktiver Umgang mit Konflikten erfolgen.