Gleichberechtigung bezeichnet die Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte in einem bestimmten Rechtssystem.
Grundlagen Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde.Reinhold Zippelius: Der Gleichheitssatz. In: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Band 47, 1989, S. 7 ff. Sie war als Gleichberechtigung der sozialen Stände im Staat (französisch égalité) neben Freiheit (liberté) und Brüderlichkeit (fraternité) eine Forderung der französischen Revolution. Die im Jahr 1789 formulierte Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) gilt dabei als Grundlagentext u. a. für die Rechtsgleichheit. Die Erklärung schloss allerdings Frauen nicht mit ein. Olympe de Gouges forderte daher 1791 die volle rechtliche, politische und soziale Gleichberechtigung aller Geschlechter mit ihrer Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne) ein. Informationen zur politischen Bildung (Heft 254), Bundeszentrale für politische Bildung.
Geschichte Strukturen in der Entwicklung der Gleichberechtigung Es gibt drei Entwicklungsfelder: Gleichberechtigung der Menschen Gleichberechtigung der Staatsbürger eines Staates Gleichberechtigung einzelner Gruppen: Geschlecht, Farbe, Alter Es existieren zahlreiche Werke, die schwerpunktmäßig Aspekte beschreiben, etwa in der Verfassungsgeschichte, Militärgeschichte oder Kirchengeschichte, und es gibt Gesamtdarstellungen der Geschichte eines Landes. Laut Grimm sollten Verfassungsgeschichte und Allgemeine Geschichte sich gegenseitig nicht aus den Augen verlieren und relevante Aspekte des anderen mit im Auge haben.Dieter Grimm: Die Historiker und die Verfassung. Ein Beitrag zur Wirkungsgeschichte des Grundgesetzes. München 2022, S. 13–37.
Antike, Neuzeit, England, Frankreich Der Gedanke, dass es für jede Person unverzichtbare Freiheitsrechte des einzelnen gibt, ist so alt wie die Geschichte der Unterdrückung der Menschen durch den Menschen. In der Antike forderte Alkidamas, dass niemand zum Sklaven gemacht werden darf.
Die Spannung zwischen individuellem Freiheitsbedürfnis und Herrschaftsansprüchen erreichte im absolutistischen Staat einen Höhepunkt. Nun forderte John Locke (1632–1704), dass der Eigenwert des Individuums mit seinen Privatsphären dem Staat entzogen werden muss. In die gleiche Richtung zielte das aufgekommene reformatorische Denken: Es gibt ein angeborenes Naturrecht: Glaubens- und Gewissensfreiheit, Schutz vor staatlichen Eingriffen, Freiheit des Eigentums. Friedrich Schiller: „Der Mensch ist frei und wäre er in Ketten geboren!“
In England werden die Grundfreiheiten des Individuums, Gleichheit vor dem Gesetz, Anspruch auf einen gesetzlichen Richter festgelegt: Petition of Rights (1628), Habeas-Corpus-Akte (1679) und Bill of Rights (1689). Ähnliche Entwicklung in Amerika.Dieter Hesselberger: Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung. 3. Auflage. 1979, S. 51 ff.
Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde.Reinhold Zippelius: Der Gleichheitssatz. In: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Bd. 47, 1989, S. 7 ff.
In den Generalständen, die der französische König Ludwig XVI. 1789 einberufen hatte, war umstritten, ob nach Ständen oder nach Köpfen abgestimmt werden sollte: Im erstgenannten Fall hätten die privilegierten Stände Klerus und Adel die Mehrheit gehabt, im zweitgenannten der Der Dritte Stand, der doppelt so viel Vertreter hatte wie die beiden anderen. Der Dritte Stand setzte sich durch und erklärte sich am 17. Juni 1789 zur Nationalversammlung. Die Abgeordneten schworen, nicht eher auseinanderzugehen, bis sie eine Verfassung für Frankreich geschaffen hätten. Dieser Ballhausschwur gilt als eines der Ereignisse, mit denen die Französische Revolution begann.Hans-Ulrich Thamer: Die Französische Revolution. Beck, München 2013, S. 29–33.
Die Gleichberechtigung der drei Stände (égalité) war eine der drei zentralen Forderungen der Revolution (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit). Die im Jahr 1789 formulierte Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) gilt dabei als Grundlagentext u. a. für die Rechtsgleichheit. Die Erklärung schloss allerdings Frauen nicht mit ein. Olympe de Gouges forderte daher 1791 die volle rechtliche, politische und soziale Gleichberechtigung aller Geschlechter mit ihrer Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne) ein. Informationen zur politischen Bildung (Heft 254), Bundeszentrale für politische Bildung
Neben die naturrechtlich begründeten Menschenrechte trat mit den Vorgängen der französischen Revolution also ein weiterer Komplex, die Staatsbürgerrechte, die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt.Dieter Hesselberger: Das Grundgesetz. 3. Auflage, 1979, S. 52. Die Nationalversammlung beschließt am 22. August 1789, dass Anklage nur dann erhoben werden darf, wenn der Fall gesetzlich geregelt ist.Augsburger-Postzeitung, 3. September 1789. Am 26. August 1789 beschließt sie Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, die Menschenrechte, Recht auf Eigentum.Augsburger Postzeitung, 9. September 1789. Der französische König billigt am 13. September 1791 die neue Konstitution, am 14. September schwor er in der NV, dem Gesetz treu zu sein. Das Volk in Paris umjubelt am 14., 18. und am 20. September 1791 die königliche Familie. Es galt nun die Reihenfolge: „Gott, die Nation, das Gesetz, der König“. Bedeutsam ist die „Proklamation des Königs“ vom 28. September 1791: „Ludwig, von Gottes Gnaden und durch das konstitutionelle Staatsgesetz König der Franzosen.“Augsburgische Postzeitung, 23. September 1791; 27, 28. September 1791; 10., 12. Oktober 1791; 30. April 1792.Münchner Zeitung, 26., 29., 30. September 1791, 11. Oktober 1791, 13. Januar 1792.
Am 21. September 1792 wird durch den (an diesem Tag gegründeten) französischen Nationalkonvent König Ludwig XVI. abgesetzt, die Erste Französische Republik beginnt.Augsburger Postzeitung vom 1., 2. und 3. Oktober 1792.
Deutschland 18. Jahrhundert mit Anfang 19. Jh. Friedrich Schiller beschreibt 1794 in seinem Werk 'Kabale und Liebe' eine paradoxe Situation, nicht nur in Württemberg: Um im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg die Freiheit zu erkämpfen, lässt der Landesherr Zwangsrekrutierungen vornehmen!
Kabale und Liebe: Der Landesherzog lässt durch seinen Diener der Herzogin sündhaft teure Brillanten aus Venedig überreichen. Sie fragt nach dem Preis. Der Kammerdiener erklärt, dass kein Heller für diese Edelsteine zu bezahlen sei. Es wurden siebentausend Landeskinder nach Amerika verkauft, um den Kaufbetrag zu begleichen. Der Kammerdiener weint und eröffnet, dass auch er einige Söhne hat hergeben müssen. Und erzählt weiter: Es sind keine Freiwilligen. Wer sich weigerte, wurde erschossen. „Wir hörten die Büchsen knallen, sahen ihr Gehirn auf das Pflaster spritzen.“ Deserteure wurden hart mit Spießrutenlaufen bestraft.
In Bayern erschienen im März 1800 anonyme Flugschriften mit Vorwürfen gegen den Herrscher: „Der Bauer zahlt ja mit seinem Geld und Blute immer allein die Zeche…“, und der Kurfürst sei ein Hofmetzger, weil „er unsere Kinder verkauft wie’s Vieh“. Bezug genommen wird auf den Subsidienvertrag mit England. Kurbayern verpflichtet sich, mit englischem Geld zusätzlich zu seinen regulären Truppen 12 000 Mann unter Waffen zu stellen (16. März 1800). In einer zweiten Absprache (15. Juli 1800) verpflichtete sich die britische Regierung, höhere Zahlungen zu leisten und den Territorialstand Kurbayerns zu garantieren. Erörtert wurde auch die schwierige Situation, die nötige Anzahl Soldaten auszuheben und in den Waffen zu üben, ohne der Landwirtschaft zu lange Kräfte zu entziehen.1.) 1800 - Flugschrift - Max I. Joseph König in München-Geschichte (hartbrunner.de). 2.) Geheimer Staatsrat, Die Protokolle des Bayerischen Staatsrats 1799 bis 1817, Band 1, 1799 bis 1801, Bearbeitet von Reinhard Stauber unter Mitarbeit von Esteban Mauere, S. 248, 239, 265.
Kaum hatte Kurfürst Max Joseph 1799 die Macht übernommen, stellte er sich über das bestehende Recht, zu seinem Vorteil: Kaum an der Macht wird am 22. März 1800 bestimmt: „… das Oekonomische und Rechnungswesen der Hofstäbe gehört zu dem geheimen Finanz-Departement“ und „die Hofstäbe hängen in allem, was Dienst selbst und das Hofceremoniell betrifft, von den allerhöchsten Befehlen ab“Chur-pfalz-baierisches Regierungs- und Intelligenz-Blatt, München 1800, S. 66 und 118f. Später wird im Geheimen Staatsrat resigniert festgestellt: „Weder habe der Finanzminister im Staatsrat Etatprobleme offenlegen wollen, noch habe der König gewünscht, Details der Einnahmen- und Ausgabenpolitik in einer Referendärsversammlung erörtern zu lassen.“Die Protokolle des Bayerischen Staatsrats 1799 bis 1817 Herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Eberhard Weis und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns durch Hermann Rumschöttel, Bd. 3, München 2015, 1808, Einleitung S. 11. Er hatte immense persönliche Schulden. Und die ließ er sich vom Staat begleichen! Den 3.659.068 fl persönlicher Schulden standen 5.767.712 fl Staatseinnahmen gegenüber; das waren 63 % des Jahresetats!Die Protokolle des Bayerischen Staatsrates 1799 bis 1817, hrsg. v. der Historischen Kommission bei der Bay. Akademie der Wissenschaften und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, Bd. 2, München 2008, Nr. 105 Protokoll der geheimen Staatskonferenz vom 7. Mai 1803, S. 510: Nr. 105. und S. 158ff, Nr. 24, 17. März 1802. Als seine persönlichen Schulden getilgt waren, ordnete der Churfürst am 20. Oktober 1804 an,Churpfalzbaierisches Regierungsblatt, 1805, S. 201–212. dass mittels Regierungsblätter „zu Jedermanns Wissenschaft gebracht“ werde: Privatschulden des regierenden Fürsten können nicht als Landesschulden anerkannt werden. Die Rechtslage war damals eindeutig! Bayern war damals viel weiter: Kurfürst Karl Theodor, stets viel geschmäht, arbeitete zwischen 1786 und 1794 konstruktiv mit dem Land zusammen:Hammermayer, Ludwig, 1.)Das Ende des alten Bayern, Die Zeit des Kurfürsten Max III. Joseph und des Kurfürsten Karl Theodor, in Handbuch der Bayerischen Geschichte, hrsg. v. Spindler, Max, Bd. 2, S. 985–1102, hier: S. 1086f. – 2.) Hammermayer, L., ZBLG - Seite 711 ZBLG 28 (1965) (digitale-sammlungen.de) Der wahrhaft revolutionäre Umbruch war bereits vor 1789 eingeleitet. Die Französische Revolution brachte weiteren Auftrieb. Obwohl Karl Theodor einen „Gesamtlandtag“ verhinderte, stand den „Landständen“ ab 8. Mai 1790 und 18. Mai 1792 die „Repräsentation der gesamten bayerischen Nation“ zu. „Zum ersten Male erzwang sie (d. V.: die Landschaft) damals von der Regierung genaue Rechenschaftsablage über die von ihr der Hofkammer überwiesenen Summen.“ Die Ausgaben für den Hof von Max Joseph stiegen kontinuierlich an, Steuern wurden neu eingeführt und erhöht, Abgaben auf jedweden Besitz, Mehrung der Arbeitstage, Streikverbot, Spezialgerichte.Die Protokolle des Bayerischen Staatsrates 1799 bis 1817, hrsg. v. der Historischen Kommission bei der Bay. Akademie der Wissenschaften und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, drei Bände. Vergleich mit den Vorgängen 1789 in Frankreich: Am 11. Juli 1789 wird der damals fähigste Politiker Frankreichs entlassen, weil er sich weigerte, die privaten Schulden des Bruders des Königs „unter die außerordentlichen Ausgaben des Staates aufzunehmen“. In dem folgenden Sturm auf die Bastille und weiteren Unruhen kamen mehrere tausend Menschen um! Dieser Graf Artois drängte als Emigrant die deutschen Fürsten, in Frankreich einzumarschieren.Augsburgische Postzeitung vom 24. Juli 1789.
19. Jahrhundert Frühe Verfassungen