mini|AWO-Pflegeheim in Ilmenau (Thüringen)
Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber bzw. nachts (teilstationär) und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauerhafte Langzeitpflege, in vielen Pflegeheimen wird zusätzlich zeitlich befristete Kurzzeitpflege angeboten. Gründe für die Aufnahme in ein Pflegeheim sind einerseits hohes Alter, eine schwere chronische Krankheit oder eine schwere Behinderung, andererseits die begrenzten Möglichkeiten einer häuslichen Pflege.
Pflegebedürftige ältere Menschen sind meist in Altenpflegeheimen, behinderte pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht. Häufig sind Altenpflegeheime mit Altenheimen kombiniert. Pflegeheime werden von Wohnheimen unterschieden, auch wenn in beiden Einrichtungen behinderte, pflegebedürftige oder kranke Personen dauerhaft untergebracht sein können. In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht dort aber die Integration des Bewohners in das soziale Umfeld, eventuell auch in eine Berufstätigkeit, nicht die Pflege. Im Pflegeheim ist der Abhängigkeitsgrad von der Versorgung durch Dritte meist sehr hoch.
Statistik
In Deutschland werden etwa 20 Prozent von den mittlerweile 5,7 Millionen Pflegebedürftigen (Stand: 2023) in einem der 16.500 Pflegeheime gepflegt.Pflegebedürftige in Deutschland Statistisches Bundesamt, abgerufen am 26. März 2025.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit war die Altersverteilung im Jahr 2022 wie folgt: 22,5 Prozent der stationär versorgten Personen waren über 90 Jahre alt, während 38,2 Prozent zwischen 80 und 90 Jahre, 13,7 Prozent zwischen 70 und 80 Jahre und ein Viertel (25,2 %) unter 70 Jahre alt waren.Pflegebedürftige nach Altersgruppe und Versorgungsform 2021 Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 7. Juni 2023.
Ende 2023 wurden insgesamt 799.591 Pflegebedürftige in zugelassenen Pflegeeinrichtungen oder vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen stationär versorgt:
Pflegegrad Anzahl Pflegebedürftige Anteil in % 1 3.998 0,5 2 132.732 16,6 3 298.24737,3 4 248.67331,1 5 114.34214,3
Im Jahr 2023 waren von 5.688.473 Leistungsbeziehern der Pflegeversicherung 1.102.375 in ambulanter Pflege, ca. 14,1 Prozent stationär. 4.888.882 werden dagegen ausschließlich von Angehörigen gepflegt. In der Regel erfolgt eine Unterbringung in einem Pflegeheim oft erst bei einem höheren Pflegegrad. Gemäß SGB XI gab es bis 2017 drei Pflegestufen, die ab 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt wurden.
In Deutschland werden insgesamt rund 4 Prozent der vollstationären Altenheime und Pflegeheime (zusammen betrachtet) durch kommunale Anbieter geführt, 53 Prozent liegen in gemeinnütziger Trägerschaft (zum Beispiel der großen Wohlfahrtsverbände) und 43 Prozent werden durch private Betreiber geführt (Stand: Juli 2022).
Im Jahr 2021 gab es in Deutschland 16.115 Pflegeheime, darunter 11.358 mit vollstationärer Dauerpflege. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2011, wurden 12.354 Pflegeheime betrieben, 10.384 darunter mit vollstationärer Dauerpflege.Pflegeheime und ambulante Pflegedienste. Statistisches Bundesamt, Stand 21. Dezember 2022, abgerufen am 2. Juni 2024.
Personalausstattung
Der Heimträger muss sicherstellen, dass die Zahl der Beschäftigten und ihre persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistende Tätigkeit ausreicht.Für Deutschland geregelt in § 11 Abs. 2 Nr. 2 Heimgesetz des Bundes. Das Heimgesetz gilt jedoch nur noch übergangsweise, bis die Länder eigene Gesetze zur Regelung des Heimrechts geschaffen haben. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise seit dem 10. Dezember 2008 mit § 12 Abs. 3 Satz 1 Wohn- und Teilhabegesetz eine Regelung in Kraft, die der des Heimgesetzes entspricht. Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Mindestens die Hälfte der mit betreuenden Tätigkeiten beauftragten Beschäftigten müssen Fachkräfte sein. In Pflegeheimen muss auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein.§ 5 Abs. 1 HeimPersV des Bundes (gilt nur solange die Länder noch keine entsprechenden Regelungen getroffen haben); § 12 Abs. 3 Nordrhein-Westfälisches Wohn- und Teilhabegesetz.
Um von der Pflegeversicherung zugelassen zu werden, muss gewährleistet sein, dass die pflegebedürftigen Bewohner unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft (Altenpfleger, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger) gepflegt werden. In den zu schließenden Versorgungsverträgen zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung oder einer vertretungsberechtigten Vereinigung gleicher Träger und den Landesverbänden der Pflegekassen werden, differenziert nach Pflegegraden, Richtwerte für das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Betreuungs-, Pflege- und Pflegefachkräften und pflegebedürftigen Bewohnern festgelegt (Personalschlüssel). Entsprechendes gilt auch für den Leitungs- und den Verwaltungsbereich des Heimes sowie den Bereich Hauswirtschaft und Technik.
Verhältnis der Pflege- und Betreuungskräfte zu pflegebedürftigen Bewohnern:
BayernIn Bayern vorgesehene Personalschlüssel, Stand 1. Oktober 2017 Vergütung vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Anhang 2: Aufstellung des bpa über die Pflegeschlüssel am 7. Mai 2018 (Seite 36). Pflegegrad 1 1 : 6,7 Pflegegrad 2 1 : 3,71 Pflegegrad 3 1 : 2,6 Pflegegrad 4 1 : 1,98 Pflegegrad 5 1 : 1,79
Davon sind mindestens die Hälfte Pflegefachkräfte. Die tatsächliche Anwesenheit während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche reduziert sich durch maximale Arbeitszeit, freie Tage, Urlaub, Krankheit, Fortbildung. Die tatsächliche Arbeit mit dem Bewohner reduziert sich zusätzlich durch Tätigkeiten für Organisation, Dokumentation, Besprechungen und Übergaben, Reinigung etc.
In Bayern gilt ein höherer Schlüssel für Einrichtungen mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt.
Die Einhaltung dieser Werte wird durch die Heimaufsicht und den Medizinischen Dienst (MD) überwacht.
Pflegemissstände, mangelnde Versorgung Der Pflege-Report,Pflege-Report 2023 (PDF; 16 MB), auf link.springer.com, abgerufen am 6. September 2024 der jährlich in Buchform und als Open-Access-Publikation erscheint, beleuchtet im Schwerpunkt 2023 die Versorgungsqualität von Langzeitgepflegten. Bereits im Jahr 2018 stand das Thema „Qualität in der Langzeitpflege“ im Fokus des Pflege-Reports. Viel ist seither geschehen: Die gesetzliche Qualitätssicherung in der Pflege wurde grundlegend reformiert, die Pandemie hat als „Brennglas“ insbesondere im Pflegeheim erhebliche Defizite aufgezeigt. Die Wirkungen unzureichender Personalausstattung, Qualifikation und interprofessioneller Zusammenarbeit treten immer deutlicher zutage. Diese Entwicklungen sind Anlass genug, die Themen Versorgungsqualität und Qualitätssicherung bei Langzeitgepflegten im Pflege-Report aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und aktuelle Entwicklungen einer kritischen Würdigung zu unterziehen (SpringerLink) (Wido).
Seit Jahren gibt es immer wieder Berichte über kritische Zustände in einigen Pflegeheimen (sogenannte Pflegeskandale). Manche Pflegebedürftige wurden nicht würdig und sorgfältig behandelt. In extremen Fällen kam es zu Misshandlungen, Körperverletzungen und Todesfällen. Teilweise liege das an individuellem Fehlverhalten einzelner Pflegekräfte. Der Anteil an bettlägerig gehaltenen und in Folge an Dekubitus (Wundliegegeschwür) leidenden Heimbewohnern bzw. Patienten ist immer noch hoch. Dies sei vor allem bedingt durch zu geringe finanzielle Mittel und dadurch eine immer kürzer werdende tägliche Pflegezeit pro Person. Dazu gibt es eine Diskussion um die Organisation der pflegerischen Arbeiten durch die Vorgesetzten (Organisationsversagen) und um die Institution Altenheim allgemein. Manche sehen in der Einführung neuer Pflegekonzepte wie der Palliativpflege (Palliative Care) in Pflegeheimen eine zukunftsweisende Lösung vieler Probleme.
Laut dem sechsten Qualitätsbericht zur Pflege der Krankenkassen wurden 2020 knapp 7 % der in die Stichprobe einbezogenen Patienten fixiert,6. PFLEGE-QUALITÄTSBERICHT DES MDS NACH § 114A ABS. 6 SGB XI. Qualität in der ambulanten und stationären Pflege. www.mds-ev.de. Dezember 2020, abgerufen am 1. November 2021. 2012 waren dies noch rund 20 %. Bei ca. 11 % geschah dies 2012 ohne richterliche Anordnung.Handelsblatt vom 24. April 2012: Deutsche Pflegestudie. Wenn das Pflegeheim zum Gefängnis wird.
Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung beklagte 2012, dass 42 % der Bewohner in Pflegeheimen „unter freiheitsentziehenden Maßnahmen“ lebten.Ärzte-Zeitung vom 24. April 2012: Hospizstiftung beklagt Pflege-Missstände Hinsichtlich der Versorgung mit Essen und Trinken hat sich die Versorgungssituation deutlich verbessert. Allerdings kommt es noch zu häufig zu Druckgeschwüren durch fehlerhafte Pflege. Auch würden zu viele Heimbewohner durch Pillen ruhiggestellt.Deutsche Pflegestudie. Wenn das Pflegeheim zum Gefängnis wird. In: Handelsblatt, 24. April 2012.
In der Studie zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen (SÄVIP-Studie) aus dem Jahr 2005Johannes Hallauer, Christel Bienstein, Ursula Lehr, Hannelore Rönsch: SÄVIP – Studie zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen. Vincentz Network, Hannover 2005, ISBN 3-87870-138-1 . wird angemerkt, dass in Pflegeheimen die allgemein- und fachärztliche Versorgung unzureichend sei, auch in solchen mit hohen Monatskosten. Dort leben aber sehr viele Menschen mit zum Teil mehreren und schweren Krankheiten und Behinderungen bei hoher Medikamentennutzung. Dazu hat die Studie durch eine bundesweite Befragung von 782 Heimen mit 65.000 Plätzen festgestellt, dass es nur in acht dieser 782 Heime Heimärzte gibt. Bei 81 Prozent der Bewohner wurden keine Arztbesuche außerhalb des Heimes verzeichnet.
An dieser Situation hat sich seither nichts Grundlegendes verändert. Als eine Ursache dafür wird oft die unzureichende Honorierung der Ärzte angegeben. Prinzipiell stellt die Gesundheitspolitikerin Ursula Lehr als Mitautorin der Studie fest: „Wie oft könnte eine Facharztbehandlung nicht nur der Lebensqualität und größeren Selbstständigkeit der Bewohner helfen, sondern auch den Pflegeaufwand reduzieren.“Eckart Roloff: Wo bleiben die Ärzte in Altenheimen? In: Dr. med. Mabuse, Heft 162 vom Juli/August 2006, S. 8.Gottlob Schober: Bericht zur ärztlichen Versorgung in Heimen. In: Report Mainz, ARD, 18. August 2008. 2013 gab das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information eine umfangreiche Publikation zu diesem Problem heraus.Katrin Balzer et al.: Beschreibung und Bewertung der fachärztlichen Versorgung von Pflegeheimbewohnern in Deutschland, Köln 2013, . Weil dieses Thema öffentlich kaum bewusst und von den Medien nur sehr selten aufgegriffen wird, hat die Initiative Nachrichtenaufklärung es im Jahr 2011 an die 5. Stelle der am meisten vernachlässigten Themen gesetzt.2011: Top 5 Ärztliche Versorgung in Altenheimen mangelhaft, auf derblindefleck.de Auch im Jahr 2021 hat sich an der Lage nichts geändert.Eckart Roloff: Diagnose: ein Defizit auf Dauer. Warum Ärzte in Heimen die Versorgung verbessern könnten. In: Dr. med Mabuse, Heft 254, November/Dezember 2021, S. 44–46. Aktuelle Studien und Berichte zeigen weiterhin gravierende Missstände.