Eine Klausel für den sozialen Fortschritt, meist verkürzt soziale Fortschrittsklausel genannt, wird vor allem gefordert um sicherzustellen, dass soziale Schutz- und Arbeitnehmerrechte im Recht der Europäischen Union mindestens den gleichen Stellenwert haben wie die Dienstleistungsfreiheit und der Binnenmarkt.
Dabei werden die sozialen Rechte der Arbeitnehmer als Grundrechte verstanden.
Diese Forderung wird insbesondere vom Europäischen Gewerkschaftsbund im Rahmen der Diskussion über den Vertrag von Lissabon vertreten.
Konkret gefordert wird ein zusätzliches Protokoll oder eine feierliche Erklärung, .
Folgende Formulierung wurde vorgeschlagen:
In Deutschland wird diese Forderung insbesondere von Politikern der SPD und der Partei Die Linke unterstützt.
Die SPD und DIE LINKE integrierten die Forderung nach der Fortschrittsklausel in ihr Programm zur Europawahl 2009.
Im Europaparlament hatte zuvor allerdings die deutliche Mehrheit aller SPD-Abgeordneten, darunter auch der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Sozialdemokraten Martin Schulz, gegen Anträge der Linksfraktion GUE/NGL gestimmt, in den sog. Andersson-Bericht die Forderung nach einer sozialen Fortschrittsklausel im EU-Primärrecht einzufügen.
Nach der Europawahl stimmte die SPD am 17. März 2011 auch im Bundestag gegen einen Antrag der LINKEN, der die Bundesregierung dazu auffordert sich für die Einführung der Sozialen Fortschrittsklausel einzusetzen; die Grünen enthielten sich.
Einzelnachweise
Kategorie:Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Europäischen Union