Usenborn ist ein Stadtteil von Ortenberg im südhessischen Wetteraukreis.
Geografische Lage Usenborn liegt im Übergangsbereich des Vogelsbergs in die Wetterau östlich auf einer Höhe von , 4,5 km östlich des Ortszentrums von Ortenberg und ca. 9 km südöstlich von Nidda. Südlich des Ortes führt die Landesstraße 3184 vorbei.
Geschichte Urgeschichte Hügelgräber in der Gemarkung lassen auf eine urgeschichtliche Besiedlung schließen.
Mittelalter Um 1000 wurde die St. Laurentius-Kirche erbaut, später mehrfach umgebaut und hat bis heute ihren Charakter als Wehrkirche erhalten.
Die älteste erhaltene schriftliche Erwähnung des Ortes stammt vom 14. April 1305 als Usenburne.Heinrich Eduard Scriba, Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landes- und Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Bd. 1: Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen. Supplement der Provinz Oberhessen. Darmstadt 1853, S. 74, Nr. 944. Das Dorf gehörte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit zum Amt Ortenberg, einem Kondominat, das von drei Landesherren aus dem Kreis der Mitglieder des Wetterauer Grafenvereins gebildet wurde.
Frühe Neuzeit mini|Evangelische Kirche in Usenborn
Da alle drei Herren des Kondominats sich der Reformation zuwandten, wurde auch Usenborn lutherisch. 1601 kam es zu einer Realteilung des Kondominats, wobei Ranstadt der Herrschaft Gedern der Grafen von Stolberg-Gedern zugeschlagen wurde. Ranstadt gehört zu den Gebieten, in denen das Solmser Landrecht von 1571 gewohnheitsrechtlich, aber nur teilweise, rezipiert wurde. Das galt insbesondere für die Bereiche Vormundschaftsrecht, Erbleihe und eheliches Güterrecht. Im Übrigen galt das Gemeine Recht. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 108, Anm. 36 und S. 25, Anm. 81, sowie beiliegende Karte. Erst das Bürgerliche Gesetzbuch, das einheitlich im ganzen Deutschen Reich galt, setzte zum 1. Januar 1900 das alte Partikularrecht außer Kraft.
1601 erhielt das Dorf auch eine Schule.
Neuzeit 1806 fiel die Grafschaft Stolberg – und damit auch Usenborn – an das Großherzogtum Hessen. Hier gehörte Usenborn zum standesherrlichen Amt Gedern. 1821 bildete das Großherzogtum den Landratsbezirk Nidda, dem auch Usenborn zugeordnet wurde, und der ab 1832 Kreis Nidda hieß. Mit der Revolution von 1848 wurde kurzzeitig der Regierungsbezirk Nidda gebildet, 1852 aber der Kreis Nidda wiederbelebt. 1874 kam das Dorf zum Landkreis Büdingen, der mit der Gebietsreform in Hessen 1972 im Wetteraukreis aufging.
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Die bis dahin selbständige Gemeinde Usenborn wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen zum 1. Juli 1971 mit den Städten Ortenberg und Lißberg sowie vier weiterer kleinerer umliegender Gemeinden auf freiwilliger Basis zu erweiterten Stadt Ortenberg zusammengeschlossen. Für Usenborn wurde, wie für die übrigen Stadtteile von Ortenberg, ein Ortsbezirk gebildet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Usenborn angehört(e):
vor 1601: Heiliges Römisches Reich, Amt Ortenberg (Kondominat des Wetterauer Grafenvereins) ab 1601: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Stolberg-Wernigerode, Amt Gedern ab 1677: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Stolberg-Gedern, Amt Gedern ab 1806: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande),Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.. Fürstentum Oberhessen, Amt Gedern (zur Standesherrschaft Stolberg gehörig) ab 1815: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Provinz Oberhessen, Amt Gedern (zur Standesherrschaft Stolberg gehörig) ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk NiddaTrennung zwischen Justiz (Landgericht Ortenberg) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Nidda ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Büdingen ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Büdingen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis BüdingenIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen, Stadt Ortenberg ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Wetteraukreis, Stadt Ortenberg
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Usenborn 573 Einwohner. Darunter waren 12 (2,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 84 Einwohner unter 18 Jahren, 243 zwischen 18 und 49, 126 zwischen 50 und 64 und 117 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 219 Haushalten. Davon waren 48 Singlehaushalte, 54 Paare ohne Kinder und 90 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 39 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 135 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung
Historische Religionszugehörigkeit • 1961: 520 evangelische (= 91,55 %), 46 katholische (= 8,10 %) Einwohner
Politik Für Usenborn besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Usenborn) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 61,18 %. Alle Kandidaten gehörten der „Bürgerlisteliste Usenborn“ an. Der Ortsbeirat wählte Martin Neun zum Ortsvorsteher.
Kulturdenkmäler Siehe: Liste der Kulturdenkmäler in Usenborn
Literatur A. Franz, Hrsg., 700 Jahre Usenborn, Festschrift 2005. Hans Georg Ruppel (Bearb.): Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis- und Gerichtszugehörigkeit von 1820 bis zu den Veränderungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform = Darmstädter Archivschriften 2. 1976, S. 204. Carsten Schwöbel, Was bedeutet der Ortsname Usenborn? – Anmerkungen zur frühen Orts- und Kirchengeschichte des Ortenberger Stadtteils. in: Büdinger Geschichtsblätter Bd. XXII, 2011, S. 249–252. Heinz Wionski: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen. Wetteraukreis I. Stuttgart 1999, S. 415–417.
Weblinks Stadtteil Usenborn. In: Webauftritt der Stadt Ortenberg.
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Ort im Wetteraukreis Kategorie:Geographie (Ortenberg, Hessen) Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Wetteraukreis) Kategorie:Ersterwähnung 1305 Kategorie:Gemeindeauflösung 1971