Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (auch Saarländischer Verfassungsgerichtshof) ist das Verfassungsgericht des Saarlandes. Das Gericht hat zugleich den Sonderstatus eines Verfassungsorgans (siehe: Verfassung des Saarlandes). Laut der Verfassung vom 15. Dezember 1947 ist der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte Organ des Volkswillens (Art. 97 SVerf). Die näheren Regelungen über den Verfassungsgerichtshof trifft das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof.

Der Sitz des Verfassungsgerichtshofes ist Saarbrücken.

Zusammensetzung und Wahl Der Verfassungsgerichtshof setzt sich aus acht Richtern zusammen. Jedem dieser acht Richter wird ein Stellvertreter zugeordnet. Die Richter sowie ihre jeweiligen Stellvertreter werden mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederanzahl des Landtags für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Es gibt bestimmte Auflagen, die ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes erfüllen muss: So muss es die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zum Landtag wählbar, mindestens 35 Jahre alt sein und die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst aufweisen. Mindestens zwei Mitglieder und deren Stellvertreter sollen Berufsrichter sein und einem oberen Landesgericht angehören.

Verwaltung Die Verwaltung wird durch den Präsidenten ausgeübt.

Aufgaben Der Verfassungsgerichtshof entscheidet:

über die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit der Verfassung (abstrakte und konkrete Normenkontrollen) über Organstreitigkeiten über Verfassungsbeschwerden über Anfechtungen bestimmter Entscheidungen des Landtags bzw. der Landesregierung betreffend Volksbegehren und Volksentscheide über Wahl- und Mandatsprüfungen über Anklagen gegen Mitglieder der Regierung sowie über weitere im Verfassungsgerichtshofgesetz genannte Gegenstände.

Geschichte Der Verfassungsgerichtshof war schon seit dem Inkrafttreten der saarländischen Verfassung im Jahr 1947 vorgesehen, jedoch hatte er zu damaliger Zeit sehr beschränkte Zuständigkeiten. Die eigentlichen Aufgaben eines Verfassungsgerichtes lagen bei der Verfassungskommission, die nach dem Vorbild Frankreichs geschaffen wurde. So bestand der Verfassungsgerichtshof zunächst nur auf dem Papier. Erst nach der ablehnenden Volksabstimmung über das Saarstatut vom 23. Oktober 1955, die den Weg zur politischen und wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik ebnete, wurde im Dezember 1956 eine umfassende Verfassungsnovelle verabschiedet, durch die die bisherigen Befugnisse der Verfassungskommission auf den Verfassungsgerichtshof übertragen wurden. Er nahm im Januar 1959 mit Wahl seiner Mitglieder bzw. seines Präsidenten im Februar 1959 seine Arbeit auf.

Mitglieder Quelle:

Präsidenten seit 1959 # Name Amtszeit Weiteres Amt 1 Erich Lawall 1959–1964 Präsident des Oberlandesgerichtes Saarbrücken 2 Hans Oehlenschläger 1964–1966 Präsident des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes 3 Rolf Best 1966–1971 Präsident des Oberlandesgerichtes Saarbrücken 4 Philipp Marzen 1971–1974 Präsident des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes 5 Wilhelm Gehrlein 1974–1985 Präsident des Oberlandesgerichtes Saarbrücken 6 Horst Hilpert 1986–1995 Präsident des Landesarbeitsgerichtes des Saarlandes 7 Roland Rixecker seit 1995 Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichtes

Derzeitige Mitglieder Mitglieder Stellvertreter Name Amtszeit Weiteres Amt/weiterer Beruf Name Amtszeit Weiteres Amt/weiterer Beruf Roland Rixecker(Präsident) bis 15. Juli 2026A Präsident des Oberlandesgerichtes a. D.Christoph Schmit bis 7. Dezember 2028 Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Rudolf Wendt(Vizepräsident) bis 15. Juli 2026A UniversitätsprofessorAlma Abegg bis 17. November 2027 RechtsanwältinRoberto Bartone bis 12. Juni 2030 Richter am Finanzgericht Steffen Dick bis 17. November 2027 Präsident des LandessozialgerichtsAlexandra Windsberger seit 29. April 2026B Rechtswissenschaftlerin (Universität Konstanz) Michaela Treese bis 14. Februar 2029 Rechtssekretärin Claudia Witsch bis 17. November 2027 Vorsitzende Richterin am Landgericht Annemarie Matusche-Beckmann bis 19. Juni 2030 Universitätsprofessorin Corinna Philipp bis 18. März 2031 Richterin am Landgericht Olaf Jaeger bis 6. Oktober 2031 Rechtsanwalt Hans-Georg Warken bis 15. Juli 2026A Rechtsanwalt Markus Groß bis 19. Juni 2030 Rechtsanwalt Hans-Peter Freymann bis 17. November 2027 Präsident des Oberlandesgerichts Karl-Werner Dörr bis 13. September 2028 Präsident des Landesarbeitsgerichts ADie reguläre Amtszeit endete am 15. Juli 2026. Nach § 2 Abs. 6 S. 1 VerfGHG werden die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers fortgeführt, längstens jedoch sechs Monate, also bis zum 15. Januar 2027. Eine Neuwahl durch den Landtag ist bisher nicht erfolgt (Stand: 30. September 2026).

BAmtsende vom Verfassungsgerichtshof noch nicht veröffentlicht; die Amtszeit beträgt nach § 2 VerfGHG sechs Jahre.

Weitere bekannte Mitglieder Siehe :Kategorie:Richter (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes)

Literatur Werner Thieme: Die Entwicklung des Verfassungsrechts im Saarland von 1945 bis 1958. In: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge / Bd. 9, 1960, S. 432–462.

Weblinks Offizielle Website des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes Verfassung des Saarlandes (vor allem Art. 96–97) Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes Übersicht der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes

Einzelnachweise

Saarland, Verfassungsgerichtshof Kategorie:Gericht (Saarbrücken) Kategorie:Gerichtsgründung 1958