Das Wort Arbeitspflicht umfasst folgende Bedeutungen:

die Hauptpflicht des Arbeitnehmers aus einem Dienstvertrag zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung, siehe Arbeitspflicht (Arbeitsrecht) eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Arbeit in der Zeit des Nationalsozialismus, siehe Reichsarbeitsdienst der Erlass des Alliierten Kontrollrats von 1946 zur Registrier- und Arbeitspflicht, siehe Kontrollratsbefehl Nr. 3 die gesetzliche Verpflichtung zu einem Arbeitsdienst, siehe auch zivile Dienstpflicht die gesetzliche Verpflichtung Strafgefangener zur Arbeit, vgl. Strafvollzugsgesetze (Deutschland) die verfassungsrechtliche Verpflichtung in der DDR, einen Beruf zu lernen und ihn auszuüben, siehe §§ 24–25 Verfassung der DDR

Siehe auch: Zwangsarbeit