mini|Gedenkstein an den Todesmarsch vom KZ Dachau nach Süden im April 1945. Standort: Krailling, errichtet 1989 mini|Gedenktafel in Nassenheide mini|Wegmarkierung eines Todesmarsches in Breitenfeld mini|Gedenkstätte für einen Todesmarsch östlich von Clausthal-Zellerfeld mini|Gedenkstätte an die Todesmärsche vom KZ Auschwitz-Birkenau nach Gleiwitz auf dem Städtischen Friedhof in Gleiwitz Als Todesmärsche von KZ-Häftlingen (teils auch euphemistisch Evakuierungsmärsche genannt) werden verschiedene „Räumungsaktionen“ der SS-Wachmannschaften in der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Dabei löste die SS ab 1944 frontnahe Konzentrationslager, so auch z. B. das berüchtigte Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, auf und zwang die meisten KZ-Häftlinge zum Abmarsch in Richtung Reichsmitte oder sperrte sie zum Abtransport in Eisenbahnwagen. Sehr oft wurden nicht marschfähige Häftlinge in großer Zahl erschossen. Viele Lagerteile wurden von der SS in Brand gesetzt.
Zahlreiche KZ-Häftlinge überlebten die tage- und wochenlang dauernden Märsche bzw. Transporte nicht: Sie erfroren, verhungerten oder brachen geschwächt zusammen und wurden dann von den SS-Wachmannschaften erschossen. Einzelne Züge gerieten zufällig unter Beschuss durch im Bodenkampf eingesetzte Kampfflieger der alliierten Truppen, andere blieben unversorgt auf Ausweichstrecken liegen; manche Todesmärsche endeten mit einer Katastrophe wie der Versenkung der Cap Arcona oder in einem Massaker wie bei der Isenschnibber Feldscheune in Gardelegen.
Begriff Die Bezeichnung „Todesmarsch“ wurde im Nachhinein von Opfern geprägt und ist in der wissenschaftlichen Literatur ein geläufiger Begriff geworden. Das Standardwerk Enzyklopädie des Nationalsozialismus definiert Todesmarsch als ein „Phänomen im Dritten Reich, vor allem gegen Ende des Krieges, als die Häftlinge etlicher KZ evakuiert, d. h. in großer Zahl gezwungen wurden, unter unerträglichen Bedingungen und brutalen Misshandlungen über weite Entfernungen zu marschieren, wobei ein großer Teil von ihnen von den Begleitmannschaften ermordet wurde.“Wolfgang Benz (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 1997 ff, ISBN 3-608-91805-1, S. 759.
Bei einigen Märschen schloss sich für die Überlebenden ein Weitertransport in Zügen an. Manchmal wurden die Häftlinge bei der Räumung von Lagern auch von Lastwagen abgeholt oder unmittelbar in Eisenbahnwagen verfrachtet. Auch diese Transporte, die gleichfalls tagelang dauerten, unter widrigen Umständen stattfanden und zahlreiche Todesopfer forderten, werden oft als Todesmärsche bezeichnet.
Im Zusammenhang mit der Auflösung der Konzentrationslager wird häufig der Ausdruck „Evakuierung“ verwendet. Dieser Begriff bezieht sich gemeinhin jedoch auf eine Rettungsmaßnahme, bei der Menschen angesichts drohender Gefahr vorübergehend an einen sicheren Ort gebracht werden. Bei den hier angesprochenen „Evakuierungen“ verhinderte die SS die rettende Befreiung durch alliierte Truppen und verursachte mit dem schonungslosen Abtransport weitere Todesopfer. Daher erscheinen die Begriffe „Räumung“ oder „Auflösung“ der Lager treffender.Katharina Hertz-Eichenrode (Hrsg.): Ein KZ wird geräumt. Häftlinge zwischen Vernichtung und Befreiung. Bremen 2000, ISBN 3-86108-764-2, S. 33. Die Historikerin Katrin Greiser weist darauf hin, dass ‚Evakuierung’ keine Tätersprache sei, sondern in Texten von Überlebenden gebräuchlich und durch die deutschsprachige Übersetzung der Nürnberger Prozesse-Protokolle weit verbreitet (evacuationleo.org). Ehemalige SS-Angehörige hätten von ‘Räumung’, ‘Rückführung’, ‘Umquartierung’, ‘auf Transport schicken’ oder ‘Bergung von Menschen’ gesprochen.Katrin Greiser: Die Todesmärsche von Buchenwald. Räumung des Lagerkomplexes im Frühjahr 1945 und Spuren der Erinnerung. Göttingen 2008, ISBN 978-3-8353-0353-9, S. 10 in Anm. 8.
Bei den meisten Todesmärschen wurden zahlreiche erschöpfte Häftlinge am Wegesrand von den Wachmannschaften erschossen. Besonders diese willkürlichen Tötungen führten zur Bezeichnung Todesmarsch. Diana Gring definiert „Todesmarschverbrechen“ als „nichtstationär verübte NS-Gewalttaten in der Kriegsendphase, die im Zusammenhang mit den Räumungen der Konzentrationslager standen und während der Märsche bzw. an den entsprechenden Aufenthalts- und Endpunkten des Routenverlaufs verübt wurden.“Diana Gring: Das Massaker von Gardelegen. Ansätze zur Spezifizierung von Todesmärschen am Beispiel Gardelegen. In: Detlef Garbe, Carmen Lange: Häftlinge zwischen Vernichtung und Befreiung. Bremen 2005, ISBN 3-86108-799-5, S. 155. Die Verbrechen in dieser Zeitspanne insgesamt werden als Endphase-Verbrechen (1944/1945) bezeichnet.
Systematische vergleichende Analysen liegen erst im Ansatz vor. In der Dokumentation Mörderisches Finale von Ulrich Sander wurden diese Massenverbrechen erstmals systematisch gesammelt und in den historischen Kontext gestellt. Als wichtige gemeinsame Merkmale der Todesmärsche stellt Diana Gring heraus: Zufälligkeit des Tatortes, Heterogenität der Tätergruppen und Abtrennung der oberen von der unteren Befehlsebene.Diana Gring: Das Massaker von Gardelegen. S. 159ff. Katrin Greiser hat herausgearbeitet, dass die Todesmärsche und -transporte als Fortsetzung des Systems der Konzentrationslager zu sehen sind. Dessen grundlegende Strukturen haben auch in seiner letzten Phase weiterfunktioniert und sich wieder, wie schon mehrfach seit 1933, flexibel angepasst.Katrin Greiser: Die Todesmärsche von Buchenwald. Räumung des Lagerkomplexes im Frühjahr 1945 und Spuren der Erinnerung. Wallstein, Göttingen 2008, ISBN 978-3-8353-0353-9, S. 133 ff. u. 452.
Zeitliche Einordnung mini|Todesmärsche Auschwitz-Loslau: Mahnmal in Wodzisław Śląski (Loslau) Der erzwungene Rückzug der deutschen Truppen führte ab Sommer 1944 dazu, dass die in Frontnähe geratenen Konzentrationslager mit ihren zahlreichen Außenlagern aufgelöst und geräumt wurden. Mit der Räumung der Lager von Auschwitz im Januar 1945 begannen die Todesmärsche der Gefangenen. Beim Herannahen der Roten Armee beziehungsweise der westalliierten Truppen wurden die Häftlinge in Marschkolonnen „evakuiert“ oder mit Eisenbahnzügen – oftmals in offenen Güterwagen – abtransportiert. Zuletzt wurden vom KZ Neuengamme aus noch Mitte April 1945 mehr als 10.000 Häftlinge von der SS auf einen Marsch gezwungen.
Bei der Räumung von Konzentrationslagern lassen sich drei Phasen unterscheiden: In einer ersten Phase zwischen August 1944 und Mitte Januar 1945 wurden die Lager weitgehend geordnet aufgelöst. Meist wurden die Häftlinge der Außenlager im Stammlager zusammengezogen und ein Teil schon Wochen vor der Auflösung des Lagers abtransportiert. Es folgte bis Anfang April 1945 eine Zeitspanne, in der es zu immer hektischeren und kaum vorbereiteten Räumungen kam. Oft ermordete die SS-Wachmannschaft vor dem Aufbruch die „marschunfähigen“ Häftlinge wie auch viele meist deutsche politische Funktionshäftlinge, denen man eine Widerstandshandlung zutraute.Karin Orth: Planungen und Befehle der SS-Führung zur Räumung des KZ-Systems. In: Detlef Garbe: Häftlinge zwischen Vernichtung und Befreiung. Die Auflösung des KZ Neuengamme und seiner Außenlager durch die SS im Frühjahr 1945. Bremen 2005, ISBN 3-86108-799-5, S. 36f. In der letzten Phase kam es zu überstürzten und chaotischen Abmärschen, für die es kaum noch Ausweichlager als Zielorte gab.Katharina Hertz-Eichenrode (Hrsg.): Ein KZ wird geräumt…. S. 32 (mit Lit. und Karte S. 72).
Kontroverse Deutungen mini|Gedenktafel mit der Route des Todesmarsches für das KZ Buchenwald Der Entscheidungsprozess zur Räumung der Lager lässt sich wegen der lückenhaften Quellenlage nicht rekonstruieren. Ob ein „Führerbefehl“ zur „Vernichtung aller Häftlinge samt Wachen“, der in den Memoiren von Felix Kersten erwähnt wird, tatsächlich gegeben wurde, ist höchst zweifelhaft; auch angeblich örtlich erteilte entsprechende Vernichtungsbefehle, über die zu fast jedem Konzentrationslager berichtet wird, lassen sich nicht belegen und wurden auch in keinem Konzentrationslager durchgeführt.Joachim Neander: Vernichtung durch Evakuierung? Die Praxis der Auflösung der Lager – Fakten, Legenden und Mythen. In: Detlef Garbe, Carmen Lange (Hrsg.): Häftlinge zwischen Vernichtung und Befreiung. Bremen 2005, ISBN 3-86108-799-5, S. 45f; ausgeliefert mit .
Möglicherweise gab Heinrich Himmler schon am 17. Juni 1944 einen Befehl aus, die KZ-Häftlinge nicht einfach in die Hände der alliierten Befreier fallen zu lassen. Die höheren SS- und Polizeiführer erhielten die Befugnis, bei unmittelbar bevorstehendem Angriff eine „Evakuierung“ anzuordnen.Karin Orth: Planungen und Befehle der SS Führung zur Räumung des KZ-Systems. S. 34. mini|Gedenktafel in Wallitz bei Rheinsberg für das KZ Sachsenhausen Offenbar verfolgten die Verantwortlichen „eine Politik voller Widersprüche“.Daniel Blatman: Die Todesmärsche… S. 1068 in: Ulrich Herbert, Karin Orth, Christoph Dieckmann: Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Fischer TB, Frankfurt 1998, ISBN 3-596-15516-9. Himmlers „Judenpolitik“ war in den letzten Kriegsmonaten wechselhaft und inkonsequent.Karin Orth: Planungen und Befehle der SS Führung zur Räumung des KZ-Systems…. S. 33–44. Himmler selbst versuchte, Kontakte zu den Westalliierten zu knüpfen, und hielt darum jüdische Häftlinge lange in Geiselhaft zurück.Daniel Blatman: Die Todesmärsche… S. 1069. Noch im März 1945 schickte er Oswald Pohl mit dem unmissverständlichen Auftrag in verschiedene Lager, das Massensterben einzudämmen und insbesondere verbliebene jüdische Häftlinge zu verschonen.Karin Orth: Planungen und Befehle der SS Führung zur Räumung des KZ-Systems, S. 39. Am 15. April 1945 erreichte ein Kurier den Leiter eines „Evakuierungsmarsches“ aus Helmbrechts und übermittelte den ausdrücklichen Befehl Himmlers, die Juden nicht zu töten.Daniel Jonah Goldhagen: Hitlers willige Vollstrecker. Taschenbuchausgabe Berlin 1998, ISBN 3-442-75500-X, S. 418. Andererseits gab Himmler am 18. April 1945 – oftmals wird fälschlich der 14. April genannt – einen nicht im Original überlieferten Befehl an das KZ Flossenbürg, die Häftlinge unter keinen Umständen lebend der US-Armee zu überlassen, da sich in Buchenwald die befreiten Häftlinge „grauenhaft gegen die Zivilbevölkerung benommen“ hätten und eine Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellten.Daniel Blatman: Die Todesmärsche… S. 1076 / Zum Befehl: Herbert Diercks, Michael Grill: Die Evakuierung des KZ Neuengamme und die Katastrophe am 3. Mai 1945 in der Lübecker Bucht. Eine Sammelrezension. In: Kriegsende und Befreiung. Bremen 1995, ISBN 3-86108-266-7 (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland 2 / 1995) S. 175–176.
Dem Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann wird zugeschrieben, er habe KZ-Häftlinge aus der Stadt entfernen lassen, weil er befürchtet habe, dass die Siegermächte beim Anblick halbverhungerter Gefangener eine sofortige strenge Bestrafung angeordnet hätten.Christina Weiss in: Katharina Hertz-Eichenrode (Hrsg.): Ein KZ wird geräumt. S. 11. Als „faktisches Geschehen“ stellte die Historikerin Karin Orth heraus, dass die SS die KZ-Häftlinge bis zum Schluss in ihrer Gewalt halten wollte: „Zu welchem Zweck auch immer – als Arbeitssklaven, die eine uneinnehmbare Festung für den 'Endkampf' errichten sollten, als Opfer eines […] apokalyptischen Untergangs, als Geiseln für etwaige Verhandlungen mit den Westmächten oder als Verfügungsmasse für den erwarteten antikommunistischen Neubeginn.“Karin Orth: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager Hamburg 1999, ISBN 3-930908-52-2, S. 332.