mini|Ein Askari mit der Flagge des Auswärtigen Amts; Ostafrika, 1906 Die Flaggen und Wappen in den Kolonien des Deutschen Kaiserreichs waren jene Hoheitszeichen, die ab dem Jahr 1884 in den deutschen Kolonialgebieten und abhängigen Gebieten zur Anwendung kamen. Speziell für die Kolonien konzipierte Flaggen wurden erst ab den Jahren 1891 beziehungsweise 1893 eingeführt. Die im Jahr 1914 vorgesehenen Wappen gelangten infolge der politischen Entwicklungen nicht mehr zur offiziellen Einführung. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs und der sukzessiven Besetzung der Kolonien durch alliierte Streitkräfte verloren die Flaggen ihre Gültigkeit und wurden nicht weiter verwendet. Bei gelegentlich publizierten Reichsflaggen mit ergänzenden Kolonialwappen handelt es sich um Entwürfe, die im Rahmen der Wappenplanungen von 1914 entstanden, jedoch zu keinem Zeitpunkt amtlich eingeführt wurden. Darüber hinaus fanden in den deutschen Kolonien auch Flaggen privater Kolonialgesellschaften und ähnlicher Organisationen eine nennenswerte Verbreitung.
Erwerb von Kolonien Bedingt durch den wirtschaftlichen Aufschwung Deutschlands in den 1880er Jahren wurde die Kolonialpolitik mit Nachdruck betrieben. Obwohl Reichskanzler Bismarck ursprünglich gegen koloniale Bestrebungen Deutschlands war – er fürchtete Konflikte mit anderen europäischen Großmächten – schien ab dem Jahr 1884 die außenpolitische Lage gefestigt zu sein. In rascher Folge wurden daher einige Territorien in Afrika und Ozeanien zu Kolonien beziehungsweise abhängigen Gebieten gemacht, die amtlich als „Schutzgebiete“ bezeichnet wurden. Im Wesentlichen waren dies: Deutsch-Südwestafrika am 24. April 1884 Togo am 5. Juli 1884 Kamerun am 12. Juli 1884 Deutsch-Neuguinea am 4. November 1884 Deutsch-Ostafrika am 4. Dezember 1884 Witu am 27. Mai 1885 Samoa am 17. Februar 1900 Im Jahr 1898 wurde das Gebiet von Kiautschou mit seiner Hauptstadt Tsingtau vom Kaiserreich China an das Deutsche Reich verpachtet. 1899 wurden Inselgruppen Mikronesiens von Spanien erworben. 1911 wurde Neukamerun von Frankreich abgetreten.
Flaggen in den Anfangsjahren mini|Postflaggen in einer Postagentur in Togo um 1890 Im Gegensatz zu den anderen europäischen Kolonialmächten wie zum Beispiel Großbritannien, zeigte das Deutsche Reich zunächst kein besonderes Interesse an der Gestaltung von speziellen Flaggen für die verschiedenen Kolonien. Die offizielle Inbesitznahme des Gebietes wurde in der Regel durch eine Flaggenhissung der kaiserlichen Kriegsflagge besiegelt. Beispiele für derartige Flaggenhissungen sind aus Angra Pequena (Deutsch-Südwestafrika) am 7. August 1884, aus Kamerun am 21. Juli 1884 oder aus Mioko (Neuguinea) am 4. November 1884 bekannt. Gezeigt wurde ebenfalls die National- und Handelsflagge, die auch von privater Seite verwendet werden konnte. Die Kriegsflagge sowie die Nationalflagge waren die in den Anfangsjahren ausschließlich verwendeten Flaggen, die das Deutsche Kaiserreich repräsentieren sollten. Eine Ausnahme bildeten Postflaggen, die in den Kolonien zur Kennzeichnung von Poststationen Verwendung fanden. Reichspost befördernde Schiffe führten ebenfalls die Postflagge, der auf Basis der Kriegsflagge noch ein gelbes Posthorn hinzugefügt wurde. In den Häfen der Schutzgebiete wurden außerdem die Dienstflaggen der Lotsen- und Zollverwaltung mit zugehöriger Gösch eingesetzt.
Flagge Zeitraum der Verwendung Bezeichnung Anmerkungen 150px|rand 1867–1892 Kaiserliche Kriegsflagge Verwendet von offiziellen Stellen in allen Kolonien bis 1892 150px|rand Ab 1884 National- und Handelsflagge Verwendet von offiziellen und privaten Stellen. Ab 1891 teilweise auch von der einheimischen Bevölkerung als Bootsflagge verwendet. 150px|rand 1867–1892 Reichspostflagge Diente der Kennzeichnung von Poststationen sowie Postschiffen. 150px|rand 1867–1892 Gösch der Postschiffe Diente der Kennzeichnung von Postschiffen. 150px|rand 1867–1892 Reichsdienstflagge der Lotsenverwaltung Verwendet auf Schiffen der Lotsenverwaltung 150px|rand 1867–1892 Gösch der Lotsenverwaltung Verwendet auf Schiffen der Lotsenverwaltung 150px|rand 1867–1892 Reichsdienstflagge der Zollverwaltung Verwendet auf Schiffen der Zollverwaltung 150px|rand 1867–1892 Gösch der Zollverwaltung Verwendet auf Schiffen der Zollverwaltung
Flaggen ab 1891 mini|Reichskriegsflaggen in Deutsch-Ostafrika um 1890 mini|Flagge des Auswärtigen Amts, Nauru (nach 1892) mini|hochkant|Flaggenhissung auf Samoa um 1900 Für den Gouverneur von Deutsch-Ostafrika wurde die im engeren Sinne erste besondere Kolonialflagge geschaffen: Am 5. März 1891 wurde durch Allerhöchste Order bestimmt, dass für den Gouverneur ein eigenes Kommandozeichen eingeführt wird. Auf den weißen Streifen der Nationalflagge wurde der Reichsadler ohne Krone und Kette gesetzt. Dieses Kommandozeichen durfte nicht an Land geführt werden, sondern ausschließlich auf Schiffen des Gouverneurs oder der Kaiserlichen Marine. Sofern die Flagge in einem Boot Verwendung fand, musste sie am Bug angebracht werden.
Ende des Jahres 1892 entschied sich Kaiser Wilhelm II. dazu, das gesamte Flaggensystem des Kaiserreichs zu modifizieren. Im Zuge dessen wurden erstmals auch für die Kolonien spezielle Flaggen geschaffen.
Nach dem 1. April 1893 verwendete man besondere Dienstflaggen in den „Schutzgebieten“. Das Zeigen beziehungsweise Hissen der Reichskriegsflagge wurde verboten. Der damalige Gouverneur von Deutsch-Ostafrika, Freiherr von Soden, erhielt jedoch vom Kaiser die Sondererlaubnis, weiterhin die Reichskriegsflagge zeigen zu dürfen.
Am 1. April 1893 erhielt das Auswärtige Amt eine eigene Dienstflagge, in deren Zentrum sich eine weiße, vergrößerte Scheibe befand, auf die der Reichsadler aufgelegt worden war. Diese Flagge wurde fortan von allen Gouverneuren und offiziellen Stellen in den Kolonien verwendet. Eine Ausnahme bildete lediglich das erwähnte Deutsch-Ostafrika.
Am 13. August 1893 wurden für die Regierungsfahrzeuge und Regierungsgebäude in den Kolonien für die Bereiche Lotsenverwaltung und Zoll eigene zusätzliche Embleme eingeführt. Diese wurden an der Stockseite der Flagge des Auswärtigen Amts im schwarzen Streifen angebracht. Im Bereich der Lotsenverwaltung waren dies die roten Buchstaben „L“ und „V“, zwischen denen sich ein gelber, unklarer Anker befand, während die Zollbehörden die gleiche Flagge führten, jedoch anstelle des „L“ ein „Z“ verwendeten.
Ebenfalls ab 1893 wurde eine neu gestaltete Reichspostflagge in den Kolonien eingeführt.
In den Ausführungsbestimmungen betr. die Führung der Kriegsflagge seitens der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika vom 12. Dezember 1893 heißt es:
Erst am 9. November 1904 erlosch auch diese Sondergenehmigung.
Am 1. März 1898 wurde es auch dem Gouverneur von Kiautschou genehmigt, die gleiche Flagge wie der Gouverneur von Deutsch-Ostafrika zu führen. Weshalb lediglich in diesen beiden Fällen besondere Gouverneursflaggen geschaffen wurden, ist unbekannt. In der Allerhöchsten Order vom 1. März 1898 heißt es:
Als am 17. Mai 1907 für die Kolonien mit dem Reichskolonialamt eine besondere Behörde geschaffen wurde, stellte man sich die Frage, welche Flagge diese Behörde repräsentieren sollte. Die Wahl fiel auf die Flagge des Auswärtigen Amts, was durch Allerhöchste Order vom 9. Oktober 1907 bestätigt wurde.
Erlaubnisschein zur Führung der Deutschen Flagge mini|hochkant|Erlaubnisschein zur Führung der Deutschen Flagge
Gewöhnlich wurde der einheimischen Bevölkerung in den Kolonien das Recht gewährt, die Nationalflagge des Deutschen Kaiserreichs auf ihren Wasserfahrzeugen zu führen. Auf schriftlichen Antrag hin erhielten die jeweiligen Bootsbesitzer eine behördliche Genehmigung zur Führung der deutschen Flagge. In Deutsch-Ostafrika wurden diese Genehmigungen ab dem 28. Juli 1891 und auf den Marschall-Inseln ab dem 19. September 1893 erteilt. Ferner ist bekannt, dass vom 8. Februar 1909 an auch der Gebrauch der deutschen Flagge auf dem Viktoriasee und auf dem Nyassasee in Ostafrika möglich wurde.
Flagge Zeitraum der Verwendung Bezeichnung Anmerkungen 150px|rand 1892–1902 Reichskriegsflagge Gezeigt in Deutsch-Ostafrika sowie von offiziellen Stellen in Kiautschou. 150px|rand Ab 1903 Reichskriegsflagge Die letzte Version der Kriegsflagge wurde bis 1904 in Deutsch-Ostafrika und darüber hinaus von offiziellen Stellen in Kiautschou verwendet. 150px|rand Ab 1891/1898 Gouverneurflagge für Deutsch-Ostafrika und Kiautschou Ab 1891 in Deutsch-Ostafrika und ab 1898 in Kiautschou verwendet. 150px|rand Ab 1893 Dienstflagge des Auswärtigen Amts/Reichskolonialamts Bis 1907 war das Auswärtige Amt für die Kolonien zuständig, danach übernahm diese Aufgaben das neu geschaffene Reichskolonialamt. 150px|rand Ab 1893Dienstflagge im Bereich der Lotsenverwaltung Konstruktionsdetails zur Lotsenflagge: 130px 150px|rand Ab 1893 Dienstflagge im Bereich der Zollverwaltung Konstruktion des Emblems wie Lotsenflagge, jedoch mit stilistisch angepasstem Buchstaben „Z“ 150px|rand Ab 1898 Reichsdienstflagge der Kaiserlichen MarineWurde als Flagge aller zivilen Einrichtungen in Kiautschou eingesetzt. Auch Leuchttürme wurden damit ausgestattet. 150px|rand Ab 1893 Dienstflagge im Bereich des Reichspostamtes Wurde zur Kennzeichnung von Poststationen und Postschiffen eingesetzt
Lokale Flaggen Mancherorts waren zuzüglich oder anstelle der deutschen Flaggen lokale Flaggen in Gebrauch:
Flagge des Basterlands mini|hochkant|Flagge des Basterlands Die auf dem Gebiet der Kolonie Deutsch-Südwestafrika lebenden Baster zeigten offenbar eine eigene Flagge. Diese war quadratisch geformt und bestand aus drei konzentrischen Streifen in den Farben Schwarz-Rot-Weiß.Flagge des Basterlands bei Flags of the World.
Flagge der Ralik-Inseln mini|hochkant|Flagge der Ralik-Inseln (Marschallflagge), 1878–1894 Die Ralik-Inseln sind Teil der Inselgruppe der Marshallinseln. Die westlichen 18 Atolle heißen Ralik, was man mit „Sonnenuntergang“ übersetzen kann. Die eigentliche Kolonisierung der Inseln durch das Deutsche Kaiserreich begann zwar offiziell erst am 15. Oktober 1885, jedoch bereits im November 1878 erreichte eine deutsche Kreuzerkorvette, die Ariadne, auf der Suche nach einer Kohlestation die Atolle. Auf dem zur Inselgruppe gehörigen Jaluit-Atoll schloss der Kapitän der Ariadne, Bartholomäus von Werner, am 19. November 1878 einen Vertrag über die Kohlestation mit den dortigen Oberhäuptlingen ab. Im Artikel VII dieses Vertrages wurde eine Flagge beschrieben, die der Kapitän den Häuptlingen am letzten Tag ihres Aufenthalts überreichte. Sie sollte das Deutsche Reich symbolisieren und ähnelte der Nationalflagge, wurde jedoch mit zwei zusätzlichen Streifen, einem weißen sowie einem schwarzen, versehen. Die Flagge wurde von den Einheimischen gut angenommen und fand in den folgenden Jahren weitere Verbreitung. So wurde der Hafen von Jaluit im Jahr 1883 von 67 Schiffen angefahren, von denen 11 unter der Ralik-Flagge ein- bzw. ausliefen. Die offizielle Inbesitznahme für das Deutsche Reich erfolgte im Oktober 1885 durch das Hissen der Reichsflagge. Erst im Jahr 1893 fiel es dem Deutschen Reichskommissar für das Schutzgebiet der Marschall-Inseln auf, dass die Einheimischen eine ungewöhnliche Flagge führten. Am 12. Mai des Jahres 1893 schrieb dieser an das Reichsministerium des Inneren:
Die mit diesem Schreiben in Gang gesetzten behördlichen Aktivitäten führten zunächst am 19. September 1893 dazu, dass den Einheimischen die Erlaubnis zur Führung der Deutschen Reichsflagge erteilt wurde. Um eventuellen separatistischen Bestrebungen der Inselbevölkerung entgegenzuwirken, verbot man ein Jahr später, am 7. März 1894, die Verwendung der Ralik-Flagge.https://web.archive.org/web/20070415110827/http://www.karaschewski.de/kolonialflaggen/Ralik/Ralik.htm
Flagge des Sultanats Witu mini|links|Haus des Sultans Ahmad Simba al-Nabahani mit der Flagge von Witu um 1890 (Zeichnung vermutlich von Alfred Voeltzkow) mini|Flagge des Sultans von Witu, Fumobakari (um 1890)