Als Informationsrecht werden bezeichnet: das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, siehe Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Deutschland, siehe Recht auf Information das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in den Vereinigten Staaten von Amerika, siehe Freedom of Information Act das Recht auf Zugang zu Informationen in der Wissensgesellschaft, siehe Right to know das Recht von Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten, siehe Akteneinsicht (Deutschland) das Recht auf Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten, siehe Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung das Recht von Journalisten auf Auskunft gegenüber Behörden nach dem Presserecht das Recht einer Behörde auf Auskunft gegenüber dem Bürger, beispielsweise im Steuerverfahren oder im Umweltrecht im Arbeitsrecht das Informationsrecht des Betriebsrats auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber eine andere Bezeichnung für das Rechtsgebiet des IT-Rechts, dem Recht der Informationstechnologien
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