Unter einer Guillotine-Klausel, die ihren Namen vom gleichnamigen Fallbeil hat, versteht man eine Klausel, die die Annahme eines Vertragspakets davon abhängig macht, dass alle Verträge angenommen werden. Wird nur einer der Verträge von einer Partei nicht angenommen oder später gekündigt, so gelten alle Verträge als nicht angenommen oder gekündigt. In: Lexikon vimentis.ch; abgerufen am 14. Februar 2014.
Die Guillotine-Klausel kommt zur Anwendung, wenn verhindert werden soll, dass eine Partei sich lediglich „die Rosinen aus dem Kuchen pickt“, das heißt, dass sie lediglich die für sie überwiegend vorteilhaften Verträge eingeht oder beibehält, während es für die andere Partei wesentlich ist, dass das Paket als Gesamtpaket in Kraft tritt.Nach dem Votum – Die Angst der Schweizer vor den billigen Deutschen. manager-magazin.de
Beispiel: Bilaterale Verträge Schweiz–EU Beispiele für die Guillotine-Klausel finden sich im bilateralen Verhältnis der Europäischen Union zur Schweiz. Ein Grund für die Anwendung dieser Klausel liegt nicht zuletzt darin, dass die im Vergleich zur Schweiz schwerfälligeren Entscheidungsprozesse der Europäischen Union es dieser erschweren würden, ihrerseits mit der Kündigung der anderen Verträge zu reagieren, sollte die Schweiz einen oder mehrere Verträge kündigen.
Ein konkretes Beispiel:
Weblinks Guillotine Klausel. In: Lexikon vimentis.ch
Einzelnachweise
Kategorie:Vertragsgestaltung Kategorie:Europarecht außerhalb der EU Kategorie:Europarecht Kategorie:Aussenpolitik (Schweiz) Kategorie:Außenpolitik der Europäischen Union