300px|zentriert|Logo der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Karte 250px|zentriert|Karte der Evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland Basisdaten Fläche: 40.227 km²Evangelische Zeitung vom 27. Mai 2012, S. 4 f Leitende Geistliche: Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt Sitz derLandesbischöfin: Schwerin Sitz desLandeskirchenamtes: Kiel mit einer Außenstelle inSchwerin Mitgliedschaft: EKD, VELKD, ÖRK, LWB, KEK, GEKE, UEK (Gaststatus für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis) Sprengel: 3 Kirchenkreise: 13 Kirchengemeinden: 850 (31. Dezember 2025) Gemeindeglieder: 1.583.785 (31. Dezember 2025) Anteil an derGesamtbevölkerung: 25,7 % (Dezember 2024) Offizielle Website: www.nordkirche.de Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, kurz Nordkirche, ist eine Landeskirche der Evangelischen Kirche in Deutschland. Sie wurde Anfang 2012 durch Zusammenschluss der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK), der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) und der Pommerschen Evangelischen Kirche (PEK) gegründet.
Gebiet Das Gebiet der Nordkirche umfasst im Wesentlichen die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg (ohne Cranz und Neuwerk) und Mecklenburg-Vorpommern. Dazu kommt die Nordschleswigsche Gemeinde mit mehreren Pfarrbezirken in Dänemark. Teile der Kirchengemeinde Blücher gehören zum Amt Neuhaus im niedersächsischen Landkreis Lüneburg. Einzelne Randgemeinden von Mecklenburg-Vorpommern gehören der berlin-brandenburgischen Kirche an, umgekehrt auch einzelne Randgemeinden von Brandenburg der Nordkirche.
Geschichte Nach Verhandlungen seit 2004 über eine Fusion mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs erklärte die Synode der Pommerschen Evangelischen Kirche im Oktober 2006, ein Zusammengehen mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz prüfen zu wollen. Im Februar 2007 bot die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche den Kirchen Mecklenburgs und Pommerns Gespräche über die Bildung einer Nordkirche an. Die Pommersche Kirche erklärte am 17. März 2007, Gespräche mit Nordelbien zu führen. Am 31. März 2007 fasste die Mecklenburgische Synode in Plau am See den Beschluss, sich ebenfalls an den Gesprächen zu beteiligen. Am 14. Juni 2007 nahm eine gemeinsame Steuerungsgruppe in Lübeck Sondierungsgespräche auf. Am 26. November 2007 begannen in Schwerin die Verhandlungen über eine Kirchenfusion. Nach einer Sitzung in Ratzeburg gaben die Kirchenleitungen am 28. April 2008 bekannt, dass Lübeck der Sitz des Kirchenamtes und der Landesbischöfin bzw. des Landesbischofs der Nordkirche werden solle.Sebastian Dittmers: Entstehung der Nordkirche. Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Lutherische Verl.-Ges, Kiel 2015, ISBN 978-3-87503-181-2, S. 154–167.
Der Fusionsvertrag wurde am 5. Februar 2009 im Ratzeburger Dom durch Vertreter der drei Landeskirchen unterzeichnet.Sebastian Dittmers: Entstehung der Nordkirche. Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Lutherische Verl.-Ges, Kiel 2015, ISBN 978-3-87503-181-2, S. 169. Noch kurz vor der Unterzeichnung einigten sich die Vertreter darauf, dass nicht Lübeck, sondern die Landeshauptstadt Kiel der Sitz des Landeskirchenamtes sein solle. Als Außenstelle wurde Schwerin festgelegt.Sebastian Dittmers: Entstehung der Nordkirche. Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Lutherische Verl.-Ges, Kiel 2015, ISBN 978-3-87503-181-2, S. 170–171.
Am 28. März 2009 stimmten die drei gleichzeitig tagenden Synoden in Rendsburg, Plau am See und Züssow jeweils mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit dem Fusionsvertrag zu; die Synode Nordelbiens in Rendsburg stimmte mit 102 Stimmen der 128 Synodalen, die Synode Pommerns in Züssow mit 44 Mitgliedern von 58 und die Mecklenburger Synode in Plau am See mit 39 Stimmen von 56 für die Fusion.
Nach dem Vertragsabschluss wurde zunächst durch den als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten Verband der drei Kirchen die Verfassung erarbeitet und beschlossen. Dazu wurde eine gemeinsame Kirchenleitung und eine verfassungsgebende Synode gebildet. War zunächst der 1. Januar 2012 als Fusionsdatum festgelegt worden, wurde auf der konstituierenden Sitzung der Kirchenleitung des Verbandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland (VELKN) am 26. Mai 2009 in Hamburg der Beginn der neuen Kirche auf Pfingstsonntag, den 27. Mai 2012, festgelegt, um die Gründung mit dem Fest des Heiligen Geistes zu verbinden. Um die Mitglieder der drei Kirchen in Kontakt zu bringen, sollte zu thematischen Studientagen und Begegnungen eingeladen werden; zudem wurden zehn Arbeitsgruppen zu Themen wie Theologie, Verfassung, Finanzen, Verwaltung, Dienste und Werke sowie der Standortumsetzung gebildet.Sebastian Dittmers: Entstehung der Nordkirche. Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Lutherische Verl.-Ges, Kiel 2015, ISBN 978-3-87503-181-2, S. 169–175. Vorsitzender des Gremiums war Gerhard Ulrich.
Bei einer Tagung der gemeinsamen Kirchenleitung des Verbandes der evangelischen Kirchen in Norddeutschland am 17. und 18. September 2010 in Ludwigslust wurden Vorlagen für die verfassungsgebende Synode erarbeitet. Zudem legte sich das Gremium auf den Namensvorschlag Evangelische Kirche im Norden fest, bis dahin war auch schon der Name Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland genannt worden. Der Verfassungsentwurf enthält 129 Artikel, beraten wurde auch das so genannte Einführungsgesetz. Auf der ersten verfassungsgebenden Synode des Verbandes vom 29. bis 31. Oktober 2010 in Lübeck-Travemünde gab es die erste Lesung des Verfassungsentwurfs. Die Synode bestätigte mit großer Mehrheit den ersten Entwurf der Verfassung. Nach heftigen Diskussionen einigten sich die Synodalen mehrheitlich auf den Namen Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Kirchliche Gremien und Gruppen konnten bis zum Sommer 2011 zum Verfassungsentwurf Stellung nehmen.Sebastian Dittmers: Entstehung der Nordkirche. Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Lutherische Verl.-Ges, Kiel 2015, ISBN 978-3-87503-181-2, S. 176. Auf der dritten Tagung der verfassungsgebenden Synode in Rostock-Warnemünde wurden am 7. Januar 2012 mit den erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten die Verfassung und das Einführungsgesetz beschlossen.Sebastian Dittmers: Entstehung der Nordkirche. Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Lutherische Verl.-Ges, Kiel 2015, ISBN 978-3-87503-181-2, S. 177. Zu Pfingsten 2012 wurde die Fusion rechtlich vollzogen.
Verfassung Die Verfassung der gemeinsamen Kirche legt die theologischen und rechtlichen Grundlagen fest. Sie enthält die Bestandteile der Grundartikel, Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche, Dienste und Werke, Finanzverfassung, Rechtsschutz und Schlussbestimmungen.
Aufbau Struktur Die Nordkirche gliedert sich in die Ebenen Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche. Jede dieser Ebenen hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Verfassung der Nordkirche und der gesetzlichen Bestimmungen. Überregionale Dienste und Werke wie Diakonie, Frauenwerk und Jugendpfarramt stehen nach dem Zwei-Säulen-Modell gleichberechtigt zur Ortsgemeinde. Kirchengemeinden innerhalb eines Kirchenkreises können sich zu Kirchengemeindeverbänden als Anstellungskörperschaft zusammenschließen. Kirchengemeinden werden zum Zwecke der Zusammenarbeit zu Kirchenregionen zusammengeschlossen, wenn eine Kirchenkreissatzung dieses bestimmt. Im Gegensatz zu den Kirchgemeindeverbänden können den Kirchenregionen jedoch keine Aufgaben übertragen werden und sie haben auch kein Haushaltsrecht.
Landesbischof und Bischöfe in den Sprengeln Dem Landesbischof bzw. der Landesbischöfin mit Sitz in Schwerin obliegt der leitende geistliche Dienst und die Vertretung der Nordkirche gegenüber den Ländern und anderen Kirchen. Als Predigtstätten dienen der Dom zu Lübeck und der Dom zu Schwerin.Art. 97 Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Einziger Kandidat für die Wahl zum Landesbischof am 21. Februar 2013 war Bischof Gerhard Ulrich., sh:z online vom 28. Januar 2013, abgerufen am 2. Februar 2013 Er wurde mit großer Mehrheit gewählt. Für seine Nachfolge schlug der Wahlausschuss der Landessynode den Hamburger Propst Karl-Heinrich Melzer und die mitteldeutsche Regionalbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt vor.Kristina Kühnbaum-Schmidt und Karl-Heinrich Melzer stellen sich zur Wahl als Landesbischöfin/Landesbischof der Nordkirche, auf nordkirche.de Während der Synodaltagung im Lübecker Dom am 27. September 2018 setzte sich Kühnbaum-Schmidt im ersten Wahlgang mit 90 von 150 Stimmen durch. Sie trat ihr Amt am 1. April 2019 an.Kristina Kühnbaum-Schmidt wird neue Landesbischöfin der Nordkirche, auf nordkirche.de
Neben dem Landesbischof gibt es drei Bischöfe in den Sprengeln. Diese sind keine bloßen Regionalbischöfe, sondern „Vollbischöfe“; d. h. sie sind neben dem Landesbischof Mitglied der VELKD-Bischofskonferenz. Der Amtseinführung bzw. Verabschiedung der Bischöfe in den Sprengeln steht nicht die Landesbischöfin vor, sondern der Leitende Bischof der VELKD. Die Bischöfe in den Sprengeln nehmen die Ordinationen in ihrem Sprengel vor und übernehmen gesamtkirchliche Aufgaben über ihren Sprengel hinaus. Abweichend von der allgemeinen Regelung der bischöflichen Ordination werden im Kirchenkreis Mecklenburg die Ordination sowie die Beauftragung zur öffentlichen Verkündigung im bischöflichen Auftrag von den Pröpstinnen und Pröpsten vollzogen.§ 28, Einführungsgesetz zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 7. Januar 2012; § 16 der Kirchenkreissatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 3. April 2014, abgerufen am 11. Februar 2021 Der Landesbischof ist nicht Dienstvorgesetzter der Bischöfe in den Sprengeln, sondern fungiert als Primus inter pares. Dem Landesbischof kommt ein einheitsstiftendes Amt in der jungen Fusionskirche zu.
Landeskirchenamt Das Landeskirchenamt als oberste Verwaltungsbehörde hat seinen Sitz in Kiel in der Dänischen Straße mit einer Außenstelle in Schwerin.Art. 105 Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Präsident ist seit 2012 Peter Unruh.
Landessynode Auf der landeskirchlichen Ebene wird die Nordkirche durch die Landessynode, die Kirchenleitung und den Landesbischof in gemeinsamer Verantwortung geleitet.Art. 77 Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Die Synodalen wählten auf der konstituierenden Sitzung im Februar 2025 die Hamburger Juristin Anja Fährmann zur Nachfolgerin der seit 2018 amtierenden Präses Ulrike Hillmann.Anja Fährmann zur neuen Präses der Nordkirche gewählt. evangelisch.de, 21. Februar 2025.
Geistliche Aufsichtsbezirke Als geistliche Aufsichtsbezirke wurden drei Sprengel mit jeweils einem Bischof oder einer Bischöfin im Sprengel gebildet: Schleswig und Holstein (Sitz Schleswig), Hamburg und Lübeck (Hamburg) sowie Mecklenburg und Pommern (Greifswald). Auf der Ebene der Kirchenkreise bildet im Regelfall jeder Kirchenkreis geistliche Aufsichtsbezirke, die Propsteien. mini|hochkant|Greifswalder Dom St. Nikolai Sprengel Mecklenburg und Pommern:Bischof: Tilman Jeremias (Greifswald), seit 2019 Kirchenkreis Mecklenburg Propstei Neustrelitz (Pröpstin Britta Carstensen) Propstei Parchim (Pröpstin Sabine Schümann) Propstei Rostock (Propst Dirk Fey) Propstei Wismar (Jonas Görlich) Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis (Dem Kirchenkreis Pommern gehören auch neun Kirchengemeinden im Land Brandenburg an.Anlage 2 zur Kirchenkreissatzung (PDF; 80 kB)) Propstei Demmin (Pröpstin Kathrin Kühl, seit August 2024) Propstei Pasewalk (Propst Philipp Staak, seit Dezember 2023)