Die Medaille für Rettung aus Lebensgefahr wurde am 13. Februar 1843 durch Herzog Adolph von Nassau gestiftet und konnte allen Personen verliehen werden, die unter eigener Lebensgefahr einen anderen Menschen gerettet hatten. Für eine Verleihung war nicht ein Erfolg der Tat notwendig. Es genügte bereits die Absicht bzw. der Versuch.
Aussehen und Trageweise Die aus Silber gefertigte runde Medaille zeigt das nach links gewendete Brustbild des Stifters mit der Umschrift . Rückseitig ist die vierzeilige Inschrift zu lesen. Darunter befindet sich ein verzierter waagrechter Stab.
Getragen wurde die Auszeichnung an einem ponceauroten Band auf der linken Brustseite.
Sonstiges Mit der Verleihung war eine Geldprämie verbunden.
Wurde ein Inhaber der Medaille für Rettung aus Lebensgefahr zu einer Zuchthausstrafe verurteilt, so zog dies den Verlust der Medaille nach sich.
Literatur Jean Schoos: Die Orden und Ehrenzeichen des Großherzogtums Luxemburg und des ehemaligen Herzogtums Nassau in Vergangenheit und Gegenwart. Verlag der Sankt-Paulus-Druckerei AG, Luxemburg 1990, ISBN 2-87963-048-7, S. 141–142.
Kategorie:Orden und Ehrenzeichen (Deutschland) Kategorie:Gesellschaft (Herzogtum Nassau) Kategorie:Medaille