mini|Jeanne d’Arc (Miniaturmalerei eines unbekannten Malers, spätes 19. oder frühes 20. Jahrhundert;Philippe Contamine: Remarques critiques sur les étendards de Jeanne d’Arc. Francia, Ostfildern, Jan Thorbecke Verlag, Nr. 34/1, 2007, https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:16-fr-450323 ein zu Lebzeiten entstandenes Bild ist nicht überliefert.) rahmenlos|class=notpageimage skin-invert-image|zentriert|hochkant mini|Geburtshaus von Jeanne d’Arc in Domrémy-la-Pucelle mini|Jeanne d’Arc (Basilika von Bois-Chenu, Domrémy) mini|hochkant|Maison de Jeanne d’Arc in Orléans mit Ausstellungen über Jeanne d’Arc (2008)
Jeanne d’Arc [] (* vermutlich 1412 in Domrémy, Lothringen; † 30. Mai 1431 in Rouen, Frankreich), auch Jehanne d’Arc,Vergleiche Signatur in :Datei:Lettre de Jeanne d'Arc aux Riomois.JPG. im deutschsprachigen Raum auch Johanna von Orléans oder Jungfrau von Orléans genannt, war eine französische Widerstandskämpferin im Hundertjährigen Krieg, einem bewaffneten Konflikt zwischen England und Frankreich im 14. und 15. Jahrhundert, und wurde deswegen später zur französischen Nationalheldin. Sie wird in der römisch-katholischen Kirche als Jungfrau und Heilige verehrt.
mini|hochkant|Karte Frankreichs mit den Routen Johannas von Domremy nach Chinon und von Orleans nach Reims Während des Hundertjährigen Krieges verhalf sie bei Orléans dem Dauphin und späteren französischen König Karl VII. zu einem Sieg über Engländer und Burgunder. Anschließend geleitete sie Karl zu seiner Königssalbung nach Reims. Nach der Niederlage der Franzosen in der Schlacht von Compiègne wurde Jeanne d’Arc am 23. Mai 1430 durch Johann II. von Luxemburg gefangen genommen, später an die Engländer ausgeliefert und schließlich in einem kirchlichen Verfahren des Bischofs von Beauvais, Pierre Cauchon, der pro-englisch eingestellt war, aufgrund verschiedener Anklagen verurteilt. Am 30. Mai 1431 wurde Jeanne d’Arc im Alter von 19 Jahren auf dem Marktplatz von Rouen auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
24 Jahre später strengte die Kurie einen Revisionsprozess an, in dem das Urteil aufgehoben und Jeanne zur Märtyrerin erklärt wurde. Im Jahr 1909 wurde sie von Papst Pius X. selig- und 1920 von Papst Benedikt XV. heiliggesprochen. Ihr Gedenktag ist der 30. Mai. An diesem Tag gedenkt man ihrer auch in der Church of England.Holy Days auf www.churchofengland.org
Geschichtlicher Hintergrund Im Hundertjährigen Krieg versuchte das englische Königshaus aufgrund erbrechtlicher Zusammenhänge seine Ansprüche auf den französischen Thron durchzusetzen. Vorausgegangen war der Tod des französischen Königs Karl IV. Der seit 1328 in England herrschende König Eduard III. erhob als Sohn von Isabelle, der Tochter Philipps IV. „des Schönen“, Anspruch auf den Thron. Französische Rechtsgelehrte akzeptierten diesen Anspruch jedoch nicht, da Frauen und deren Erben von der Thronfolge grundsätzlich ausgeschlossen waren. Schließlich wurde Philipp VI. als Nachfahre der Kapetinger aus der Nebenlinie der Valois am 28. Mai 1328 in Reims zum König gesalbt. Nach der Konfiszierung des englischen Herzogtums Guyenne 1337 durch Philipp VI. landete Eduard III. mit 4.000 Rittern und 10.000 Bogenschützen in der Normandie.
1415 besiegte der englische König Heinrich V. die Franzosen in der Schlacht von Azincourt und erhob erneut Anspruch auf den französischen Thron. Englische Truppen hatten den Norden des Landes bis zur Loire besetzt. Orléans, der Schlüssel zur Überquerung des Flusses, war von John of Lancaster, einem Bruder Heinrichs V., eingekesselt (→ Belagerung von Orléans).
Leben Kindheit und Jugend Weder für Jeanne d’Arcs genauen Tag der Geburt noch für das Geburtsjahr gibt es eine zuverlässige Quelle. Sie wurde während der zweiten Hälfte des Hundertjährigen Krieges in Domrémy, einem kleinen Dorf an der Maas, um 1412 als Tochter von Jacques Darc (oder Jacques Tarc, Tare, Dart, Day, Daix) und Isabelle Romée in eine wohlhabende Bauernfamilie geboren. Die üblich gewordene Schreibweise „d’Arc“ taucht erst im 16. Jahrhundert auf, um die Nobilitierung der Familie anzudeuten.Wolfgang Müller: Der Prozeß Jeanne d’Arc In: Juristische Schulung 1987, S. 433–441, hier: S. 435.
Mit 13 Jahren hatte Jeanne d’Arc laut Gerichtsprotokoll ihre ersten Visionen. In diesen hörte sie die Stimme der Heiligen Katharina. Später kamen die des Erzengels Michael und der Heiligen Margareta hinzu. Von ihnen erhielt sie den Befehl, Frankreich von den Engländern zu befreien und den Dauphin zum Thron zu führen. Die Erscheinungen wiederholten sich. Gegen Ende Dezember 1428 verließ Jeanne ihr Elternhaus.
Wirken im Hundertjährigen Krieg mini|hochkant|Jeanne d’Arc bei der Königssalbung Karls VII. (Historiengemälde von Dominique Ingres, 1854) mini|hochkant|Königliches Adelspatent 1429: Karl VII. erhebt Jeanne d’Arc samt Familie in den Adelsstand und verleiht ihnen ein Wappen. mini|hochkant|Wappen von Jeanne d’Arc
Am 1. Januar 1429, im Alter von fast 17 Jahren, versuchte Jeanne d’Arc zum ersten Mal, beim Stadtkommandanten der Festung Vaucouleurs, Robert de Baudricourt, vorzusprechen. Beim dritten Versuch bekam sie eine Audienz. Nachdem sie ihn nach einer erfolgreichen Prüfung ihres Glaubens überzeugt hatte, indem sie ein Kreuz küsste, gab er ihr am 22. Februar 1429 eine Eskorte (Jean de Metz, Bertrand de Poulengey; Anhänger des Dauphins) mit, die sie zu Karl VII. nach Chinon begleiten sollte, das sie am 5. März 1429 nach elf Tagen Ritt durch Feindesland erreichte. Ein Empfehlungsschreiben Baudricourts kündigte ihren Empfang am französischen Hof an. Sie wurde vom Dauphin empfangen. Jeanne überzeugte ihn, dass sie im Namen des Himmels gekommen sei, um Frankreich aus der misslichen Lage zu retten, und sicherte ihm zu, dass er in Reims zum König von Frankreich gesalbt würde. Niemand weiß genau, wie Jeanne den Dauphin überzeugte; es ist nur bekannt, dass sie sich mit ihm in ein Zimmer zurückzog und ihn angeblich an einer ihrer Visionen teilhaben ließ.
In Poitiers ließ der Dauphin Jeanne drei Wochen lang von Geistlichen und hochgestellten Persönlichkeiten auf ihre Glaubwürdigkeit prüfen und ihre Jungfräulichkeit von Hofdamen untersuchen. Nach erfolgreichem Bestehen beider Prüfungen beschloss der Kronrat, ihr eine Rüstung anfertigen zu lassen, und stellte ihr eine kleine militärische Einheit zur Seite, zu der kampferfahrene Leute wie etwa Étienne de Vignolles, besser bekannt als La Hire („der Wilde“), und Gilles de Rais gehörten. Ihr erster Auftrag war es, einen Proviantzug nach Orléans durchzubringen. Am 29. April kam ihr Zug in der eingeschlossenen Stadt an. Die Truppen in Orléans wurden von dem Erfolg motiviert und ließen sich überzeugen, einen Ausfall zu wagen. Am 7. Mai ritt Jeanne d’Arc voran. Von einem Pfeil getroffen und vom Pferd geworfen, blieb sie dennoch auf dem Feld. Das beeindruckte ihre Mitkämpfer und steigerte die Kampfbereitschaft des Heeres. Einen Tag später zogen die Engländer von der aussichtslos gewordenen Stellung ab. Der 8. Mai wird in Orléans als Tag der Befreiung gefeiert. Bis zum 17. Juni 1429 waren die Engländer unter der Mitwirkung Jeanne d’Arcs aus den Burgen südlich der Loire vertrieben. Später, nach ihrem Sieg über die englische Verstärkungsarmee auf offenem Feld in der Schlacht bei Patay am 18. Juni, war auch der Weg nach Reims für den Dauphin offen, wo man am 16. Juli einmarschierte.
Am 17. Juli 1429 wurde der Dauphin, wie von Johanna von Orléans prophezeit, in der Kathedrale von Reims als Karl VII. gesalbt; Jeanne nahm, mit der Siegesfahne neben dem Altar stehend, an der Feier teil. Der Ruhm Jeanne d’Arcs war auf dem Höhepunkt. Ihr Vater erhielt vom König als Zeichen der Dankbarkeit die Steuerfreiheit. Die königlichen Ratgeber unterminierten den Einfluss Jeanne d’Arcs. Immer wieder bat sie den König, nach Paris vorstoßen zu dürfen – erst nach etlichen strategischen Fehlentscheidungen gab er im September 1429 ihrem Drängen nach. Der Versuch am 8. September 1429 misslang jedoch und Karl VII. wandte sich von ihr ab. Er wollte nun lieber Frieden schließen, entließ Teile der Armee und versagte ihr die Unterstützung in ihrem Bemühen, die Engländer restlos vom Festland zu vertreiben.
Festnahme und erster Inquisitionsprozess mini|hochkant|Zeitgenössische Darstellung im Protokoll des Parlaments von Paris, 1429
Die von Jeanne d’Arc betriebene Befreiung von Paris blieb also erfolglos. Sie wurde am 23. Mai 1430 bei Compiègne von Johann von Luxemburg festgenommen und den Burgundern„Burgunder“ bezeichnet hier kein Volk, sondern eine politische Partei. Zum Beispiel waren Paris und Rouen (die größten Städte des Königreichs) beides burgundische Städte, wo die meisten Einwohner König Karl VII. und Jeanne d’Arc nicht unterstützten. ausgeliefert. Der Herzog von Burgund, Philipp III., wiederum verkaufte Jeanne nach zwei Fluchtversuchen am 18./19. Juni und sieben Monaten in Gefangenschaft für 10.000 Franken an John of Lancaster, den Herzog von Bedford. Dieser hielt sie in der Burg Bouvreuil, dem Sitz der englischen Besatzungsmacht in Frankreich, gefangen, wo sie fünf Monate lang in einem Turm eingesperrt war.
Nach einem drei Monate währenden Prozess unter dem Vorsitz des Bischofs von Beauvais, Pierre Cauchon, wurde sie „wegen ihres Aberglaubens, ihrer Irrlehren und anderer Verbrechen gegen die göttliche Majestät“ – so ein Gutachten der Universität von Paris – verurteilt. Jeanne musste darin ohne rechtlichen Beistand gegen dialektisch und rhetorisch geschulte Kleriker argumentieren. Gefährlich wurden Jeannes gerichtliche Aussagen, als sie sich zunächst nicht dem Urteil der Kirche unterwerfen, sondern nur ein direkt von Gott stammendes Urteil anerkennen wollte. Trotz ihrer einfachen Herkunft und mangelnden Bildung erwies sich Jeanne als rhetorisch sehr geschickt. Auf die Fangfrage „Johanna, seid ihr gewiss, im Stande der Gnade zu sein?“ antwortete sie: „Wenn ich es nicht bin, möge mich Gott dahin bringen; wenn ich es bin, möge mich Gott darin erhalten!“ Hätte sie behauptet, im Stande der Gnade zu sein, wäre ihr das als häretische Anmaßung ausgelegt worden; hätte sie es geleugnet, so hätte sie ihre Schuld zugegeben.
Am 19. Mai 1431 befand man sie in zwölf von 67 Anklagepunkten für schuldig. Die ursprünglichen Anklagepunkte beschuldigten sie unter anderem des Feenzaubers, des Gebrauchs der Alraunenwurzel, der Häresie, der Anbetung von Dämonen (mit Bezug auf die von Jeanne gehörten Visionen, bei denen sie niederkniete) und des Mordes (da Jeanne nicht als Soldat anerkannt wurde, waren alle Männer, die sie in Schlachten besiegte, als Mordopfer zu betrachten). Als man ihr nach der Urteilsverkündung eröffnete, der Scheiterhaufen erwarte sie, wenn sie ihren Irrglauben nicht einräume, schwor Jeanne ihren Überzeugungen ab. Vermutlich geschah dies aus spontaner Furcht vor dem Feuertod, wie sie auch in ihrem späteren Widerruf des Geständnisses selbst erklärte. Am 24. Mai 1431 wurde auf dem Friedhof von St-Ouen die Exkommunizierung Jeanne d’Arcs vollzogen, die sich in einem öffentlichen Geständnis in allen Anklagepunkten für schuldig befand. Nach ihrem Abschwören verurteilte man sie als Häretikerin zu lebenslanger Haft, was unter normalen Umständen bedeutet hätte, die Schuldige nun in ein kirchliches Gefängnis zu überstellen.
Zweiter Inquisitionsprozess mini|hochkant|Jeanne d’Arcs Tod auf dem Scheiterhaufen, Historiengemälde von Hermann Stilke, 1843