Franz Josef Huber (* 3. Mai 1894 in Hafenreut bei Kaisheim; † 9. Mai 1955 in Donauwörth) war ein deutscher Politiker (SPD) und Abgeordneter im Bayerischen Landtag.

Leben und Beruf Franz Josef Huber ging nach der mittleren Reife 1910 den Rentamtsdienst. 1918 legte er sein Abitur ab und trat seinen Militärdienst an. 1921 schloss er sein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften ab. Bis Anfang 1945 arbeitete er als Steuer- und Devisenberater in Berlin und schrieb als Mitarbeiter an diversen steuerrechtlichen Fachzeitschriften mit. Im Juli 1945 wurde er Vorsteher des Finanzamts Donauwörth und Regierungsrat.

Politik 1918 trat Huber der SPD bei, später war er Gründungsmitglied des Deutschen Republikanischen Reichsbundes. 1945 war er an der Neugründung der SPD in Donauwörth beteiligt.

In der ersten (1946–1950) und zweiten (1950–1954) Wahlperiode war er Mitglied des Bayerischen Landtages für den Wahlkreis Schwaben. Unter anderem war Huber in der ersten Wahlperiode (ab dem 27. Januar 1947) Vorsitzender des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen. Von 1951 bis 1954 war er stellvertretendes nichtberufliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

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