mini|Welterbe-Emblem mini|Welterbestätten in der Bundesrepublik Deutschland, Stand: Juli 2025
Zum Welterbe in Deutschland gehören (Stand 2026) 55 UNESCO-Welterbestätten, darunter 52 Stätten des Weltkulturerbes und drei Stätten des Weltnaturerbes. Neun dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational. Deutschland ist hinter Italien, China und Frankreich das Land mit den viertmeisten Welterbestätten sowie hinter Italien jenes mit den zweitmeisten Weltkulturerbestätten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Welterbekonvention 1976 ratifiziert. Der Kaiserdom zu Aachen gehörte 1978 als einzige deutsche Stätte zu den zwölf, mit denen die Welterbeliste eröffnet wurde. Die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnete den Vertrag 1988. Die für 1990 nominierten Schlösser und Gärten von Potsdam wurden bei der Sitzung im Dezember 1990, also bereits nach der Wiedervereinigung, gemeinsam mit Gebieten aus Berlin als Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin in das Welterbe aufgenommen. Als bislang letzte Stätten in Deutschland wurden 2025 Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee aufgenommen. 2026 gab es eine Erweiterung der Siedlungen der Berliner Moderne. Deutschland war das zweite Land, in dem einer Stätte der Welterbetitel aberkannt wurde (Dresdner Elbtal, Welterbe 2006–2009).
Die Anträge auf Nominierung einer Stätte zum UNESCO-Welterbe stellen in Deutschland die Bundesländer. Zu den wechselnden Tagungsorten des Welterbekomitees gehörten 1995 Berlin und 2015 Bonn.
Allgemeines Rechtlicher Rahmen Beide deutsche Staaten unterzeichneten die Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage (Welterbekonvention) bereits vor der Wiedervereinigung, die Bundesrepublik am 23. August 1976 und die DDR am 12. Dezember 1988. – KATALYSE Umweltjournal, 2002. Die rechtliche Verbindlichkeit der Konvention für Deutschland ist allerdings bis heute nicht vollständig geklärt. In der Bundesrepublik ging man nach der Ratifikation 1976 von der Existenz eines entsprechenden Vertragsgesetzes im Sinne des Abs. 2 Satz 1 GG aus, das der Konvention innerstaatliche Geltung verschafft hätte.Christina Hotz: Deutsche Städte und Weltkulturerbe. Hamburg 2004, S. 163 ff. Tatsächlich fehlt jedoch bis heute ein solches Vertrags- oder Zustimmungsgesetz, was die überwiegende Meinung in der Literatur zu der Ansicht führt, dass die Welterbekonvention lediglich ein Verwaltungsabkommen im Sinne des Abs. 2 Satz 2 GG darstelltArmin von Bogdandy, Diana Zacharias in NVwZ 2007, S. 527 (530) und damit also keine „echte“ Transformation in nationales Recht erfolgt ist, was nach Ansicht von UNESCO-Vertretern eine empfindliche Lücke darstellt.Die Welterbekonvention – Rechtliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen (PDF; 53 kB) – Birgitta Ringbeck, Mitglied der Deutschen Delegation beim Welterbekomitee.
Die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die die Bundesrepublik mit Beitritt zur Konvention eingegangen ist, sind aber gleichwohl von allen staatlichen Organen zu beachten, wozu auch die Gerichte und Kommunen gehören (Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes).BVerfGE 75, S. 1 (17) Die Bundesregierung Merkel I verneinte im März 2008 sogar jegliche Regelungslücke, indem sie feststellte: „Die Welterbekonvention ist 1976 gemäß…der so genannten ‚Lindauer Absprache‘ ratifiziert worden, d. h. die Länder haben damals ihr Einverständnis gegeben. Damit sind auch die Länder an die Welterbekonvention gebunden.“Re: Welterbekonvention in nationales Recht transformieren – Offener Brief des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung im Auftrag der Bundeskanzlerin, 28. März 2008. Allerdings ist die Rechtsgültigkeit der Lindauer Absprache umstritten, da sie (siehe ebendort) möglicherweise nicht verfassungskonform ist.
Mit der Wiedervereinigung 1990 erweiterte sich die Gültigkeit der Welterbekonvention auf das Beitrittsgebiet (ehemalige DDR), wo jedoch ohnehin bereits im Frühjahr 1989 die Konvention durch den Staatsrat der DDR angenommen worden und in Kraft getreten war.Gesetzblatt der DDR II 1989, S. 113. Im Einigungsvertrag wurde ihre Geltung für das Beitrittsgebiet allerdings mangels Aufnahme in die dafür vorgesehene Anlage II nicht explizit vereinbart. Somit steht ein weiteres „Fragezeichen“ hinter dem o. a. Bundesregierungs-Zitat, da ja die neuen Bundesländer 1976 noch nicht existierten.
Im Zusammenhang mit der Dresdner Waldschlößchenbrücke kam das Bundesverfassungsgericht zu der Einschätzung, dass die Welterbekonvention
Organisatorischer Rahmen Unterschutzstellung und Pflege von Denkmälern sind Angelegenheit der deutschen Bundesländer. Mögliche Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste werden zunächst von der vorgesehenen Welterbestätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Bundeslandes bearbeitet. Die Kultusministerkonferenz (KMK) führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) zusammen. Die Tentativliste dient nach Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz als Grundlage für die künftigen Nominierungen Deutschlands für die UNESCO-Welterbeliste. Sie wird über die für Denkmalpflege zuständigen Länderbehörden, das Sekretariat der KMK, das Auswärtige Amt und das UNESCO-Welterbezentrum in Paris dem UNESCO-Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt.
Deutschland war von 1976 bis 1978, von 1980 bis 1987 und von 1991 bis 1997 Mitglied des Welterbekomitees. Von 1995 bis 1996 hatte es den Vorsitz. 2011 wurde Deutschland erneut in das Welterbekomitee gewählt. Die deutsche Delegation wird vom Auswärtigen Amt als dem für die Zusammenarbeit Deutschlands mit der UNESCO federführenden Ressort geleitet. Die KMK benennt einen Delegierten als Vertreter der Länder für den Kulturbereich beim Welterbekomitee der UNESCO.
Aufgabe der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK), einer Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik, ist es, die Bundesregierung und die übrigen zuständigen Stellen in UNESCO-Belangen zu beraten, an der Verwirklichung des UNESCO-Programms in Deutschland mitzuarbeiten, die Öffentlichkeit über die Arbeit der UNESCO zu informieren und Institutionen, Fachorganisationen und Experten mit der UNESCO in Verbindung zu bringen. Die Deutsche UNESCO-Kommission wirkt an der Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland mit und arbeitet eng mit allen für das Welterbe zuständigen Stellen zusammen.
Als „Dachorganisation“ für die touristische Vermarktung der Welterbe-Stätten fungiert der UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. mit der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK), der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT), der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), lokalen Tourismus-Organisationen und Vertretern einzelner Welterbestätten als ordentliche Mitglieder sowie mit einigen Fördermitgliedern. Der Verein wurde 2001 gegründet und hat seine Geschäftsstelle in Quedlinburg im Salfeldtschen Palais.
Welterbetag Der UNESCO-Welterbetag wurde in Deutschland auf Initiative der Deutschen UNESCO-Kommission und des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. ins Leben gerufen. Er wird seit 2005 alljährlich am ersten Sonntag im Juni mit Veranstaltungen an allen Welterbestätten begangen., Welterbezentrum Dresden
Die zentrale Veranstaltung zum deutschen UNESCO-Welterbetag 2017 fand am 4. Juni im Nationalpark-Zentrum Königsstuhl in Sassnitz statt.unesco-welterbe.de: Anstehende Jahrestagungen und UNESCO-Welterbetage Im Jahr 2018 war der Aachener Dom das Zentrum der Veranstaltungsreihe.unesco.de: Veranstaltungen zum Welterbetag 2018 2020 gab es aufgrund der COVID-19-Pandemie ein weitgehend digitales Angebot der Welterbestätten.Der UNESCO-Welterbetag 2020 kommt ins Haus Die zentrale Veranstaltung 2022 fand in Wismar statt.
Tourismus Während im Rahmen des Dresdner Brückenstreits (s. u.) oft damit argumentiert wurde, dass der Welterbetitel keinen nennenswerten touristisch-ökonomischen Effekt für die Kommune und die ansässigen Unternehmen habe, wird dies deutschlandweit differenzierter beurteilt. Einige Stätten wie beispielsweise die Stralsunder Altstadt und die Klosterinsel Reichenau verzeichneten einen deutlich positiven Einfluss auf die Besucherströme. – morgenweb.de, 2. Juli 2008
Konfliktfälle Trotz der lückenhaften Gesetzesgrundlage wurde bisher – vor allem im Bewusstsein um die tourismusfördernde Bedeutung des UNESCO-Titels – eine Verletzung der Welterbekonvention in den meisten Fällen erfolgreich verhindert. (PDF; 182 kB) – Robert de Jong, President International Committee of Historic Gardens-Cultural Landscapes, ICOMOS/IFLA, 8. November 2002 Zur offenen Konfrontation mit den Schutzzielen der UNESCO kam es lediglich beim Kölner Dom und beim Dresdner Elbtal (siehe #Kölner Dom (gefährdet 2004–2006) und #Dresdner Elbtal (gefährdet ab 2006, gestrichen 2009) weiter unten). Während die örtliche Politik in Köln unter dem Druck der Weltorganisation nach einiger Zeit einlenkte und der Konflikt beigelegt wurde, endete der Dresdner Fall mit der Aberkennung des Welterbe-Status.
Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat das „Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten“Das Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Anfang 2009 im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket I auf den Weg gebracht. In diesem Programm stehen in den Jahren 2009 bis 2014 insgesamt 220 Mio. Euro Bundesmittel für die deutschen UNESCO-Welterbestätten zur Verfügung. Gefördert werden investive und konzeptionelle Maßnahmen, die der Erhaltung, Sanierung oder Weiterentwicklung der Welterbestätten dienen. Dazu gehören die Sanierung von Schlössern, Burgen, Einzelgebäuden, Industriedenkmälern und Landschaftsparks von Weltrang ebenso wie die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in deren Umfeld oder auch die Erstellung von touristischen Leitsystemen. Ein weiteres Ziel des Investitionsprogramms besteht darin, den fachlichen Austausch zwischen den Welterbestätten zu intensivieren. Die Auswahl der Förderprojekte 2009 und 2010 erfolgte auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission.
Kriterien waren dabei: Städtebau (stadtentwicklungspolitische Bedeutung, stadtbildprägende Wirkung, architektonische Qualität) Denkmalpflege (Konservatorisch restauratorische Maßnahmen, Reversibilität von Einbauten, Verträglichkeit der Einbauten) Zusätzliche Aspekte (Dringlichkeit, Machbarkeit, Nachhaltigkeit von Nutzungen, Vorbildwirkung, Innovationscharakter, energetische Aspekte, konjunkturelle Wirkung)
Mit den Mitteln des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten fördert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung insgesamt 213 Projekte in 60 Welterbekommunen und UNESCO-Welterbestätten.
Welterbestätten Aktuelle Welterbestätten Die folgende Tabelle listet die UNESCO-Welterbestätten in DeutschlandDeutsche Bezeichnung entsprechend in chronologischer Reihenfolge nach dem Jahr ihrer Aufnahme in die Welterbeliste (K – Kulturerbe, N – Naturerbe, K/N – gemischt, (G) – auf der Liste des gefährdeten Welterbes).
Als Welterbe gestrichene Stätten
Tentativliste In der Tentativliste (Vorschlagsliste) sind die Stätten eingetragen, die für eine Nominierung zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgesehen sind.
Aktuelle Welterbekandidaten Mit Stand August 2026 sind elf Stätten in der Tentativliste von Deutschland eingetragen. Die letzte Eintragung erfolgte im Mai 2026.