mini|Luftbild von Salz Salz ist ein Ort in der Gemeinde Freiensteinau im Vogelsbergkreis in Osthessen im Bundesland Hessen in der Bundesrepublik Deutschland.
Geografie Salz liegt an den südlichen Ausläufern des Vogelsbergs. Salz grenzt im Norden an den Ort Ober-Moos, im Osten an den Ort Freiensteinau, im Süden an den Ort Radmühl und im Westen an den Ort Lichenroth.
Ortsgeschichte Mittelalter Die urkundliche Ersterwähnung von Salz geschieht zwischen 863 und 889. Niedergeschrieben ist dies in einem Kopiar des Klosters Fulda aus der Zeit um 1160: „in Salzaha“.Ernst Friedrich Johann Dronke: Traditiones et antquitates Fuldenses. Fulda 1844. Kap. 15, S. 56. 1383 heißt es „Saltza“.Georg Landau: Beschreibung des Gaues Wettereiba. Kassel 1855. S. 208. Am 29. Oktober 1384 wird Bingels von Herolz mit „Salcza“ und anderen Orten der Umgebung genannt. Bingel von Heroldes wird von dem fuldischen Abt Friedrich I. von Romrod mit Gütern „zu Grebinhain, zu Radmolen, zu Mase, zu Fryensteyn, zu Salcza“ belehnt.Heinrich Reimer: Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau. Band 1 – 4. Leipzig 1891 – 1897. Band 4. Nr. 375, S. 325. Auf einer Karte von 1582 steht der Ortsname „Sallcz“.Eduard Erwin Becker: Riedeselsches Urkundenbuch. 1200–1500. Offenbach 1924. Band 1. 373. Der Ortsname basiert auf einem Gewässernamen, dessen salziger Geschmack hier betont wird. Das Grundwort beruht auf dem Althochdeutschen „aha“, was „fließendes Wasser“ bedeutet.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 323.
Neuzeit Der Ort gehörte zur Herrschaft Riedesel. Hier galten die Riedesel’schen Verordnungen aus dem 18. Jahrhundert als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 29, Anm. 92 und S. 103, Anm. 14.
Am 31. Dezember 1971 wurde der Ort in die Gemeinde Freiensteinau eingegliedert.
Politik Ortsvorsteher ist Björn Hommer.
Persönlichkeiten Christoph Muth (1830–1904), Bürgermeister von Salz
Einzelnachweise
Weblinks
Ortsteil Salz im Internetauftritt der Gemeinde Freiensteinau.
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