Die Kurden in Syrien sind die größte ethnische Minderheit des Landes. Ihr genauer Anteil an der Bevölkerung ist unklar und wird je nach Quelle unterschiedlich (8 bis 15 %) angegeben. Fast alle syrischen Kurden gehören dem sunnitischen Islam an; daneben gehören einige auch zu den Jesiden oder zu anderen Religionsgemeinschaften.

Mit der Volkszählung von 1962 in al-Hasaka verloren über 100 000 Kurden die syrische Staatsbürgerschaft. In Syrien unterscheidet man zwischen „Ajanib“ ( adschanib), registrierten Ausländern, und „Maktumin“, die behördlich nicht erfasst sind. Mit Präsidialerlass Nr. 49 vom 7. April 2011 war zwar den Ajanib der Erwerb der syrischen Staatsbürgerschaft erleichtert worden. Bis Ende September 2011 sind nach Angaben des syrischen Innenministeriums 51.000 Wiedereinbürgerungen vorgenommen worden.Kurdwatch, 16. September 2011 Doch beinahe 200 000 Kurden aus Syrien sind weiterhin staatenlos.Robert Gloy: Von Syrien in die Schweiz – ohne Staatsangehörigkeit UNHCR Schweiz, 7. Mai 2018

Demografie

Syriens Kurden leben hauptsächlich entlang der Grenze zur Türkei in Nordostsyrien, diese Region erstreckt sich über den größeren Teil des Gouvernements al-Hasaka. Die größten Städte der Region sind Qamischli und al-Hasaka. Eine andere Region mit einer signifikanten kurdischen Bevölkerung ist Ain al-Arab (Kobanê) in Nordsyrien in der Nähe der Stadt Dscharābulus und Kurd Dagh im Nordwesten, rund um die Stadt Afrin im Gouvernement Aleppo. Die Region Kurd Dagh erstreckt sich bis zu den türkischen Landkreisen İslahiye und Kırıkhan. Auch leben viele Kurden in den Großstädten wie Aleppo und Damaskus. Die kurdisch bewohnten nördlichen und nordöstlichen Teile Syriens werden auf kurdisch „Kurdistana Binxetê“ (Kurdistan unter der Grenze) oder „Rojava“ (Westkurdistan) genannt.

Das US State Department geht von einem kurdischen Anteil von 9 % an der Bevölkerung aus, die CIA von 10 %, die Gesellschaft für bedrohte Völker von 12 % und der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung Olivier de Schutter von 10 bis 15 %.

Geschichte Die Geschichte der syrischen Kurden beginnt mit der Auflösung des Osmanischen Reiches nach 1918 und der Gründung Syriens, das erst ein französisches Mandat war und 1946 unabhängig wurde. 1957 gründeten Osman Sebrî und andere kurdische Politiker mit der Demokratischen Partei Kurdistan-Syrien die erste kurdische Partei in Syrien. Die Ziele der DPKS waren die Förderung der kurdischen kulturellen Rechte, wirtschaftlicher Fortschritt und demokratischer Wandel. Die DPKS wurde vom Staat nie legal anerkannt und blieb eine Untergrundorganisation. Nach einer Razzia 1960 wurden die beiden Führer Osman Sebrî und Nur al-Din Zaza verhaftet, wegen Separatismus angeklagt und eingesperrt. Darauf spaltete sich die Partei in je eine Bewegung unter Sabri und Zaza.

Volkszählung von 1962

Nach dem Scheitern der Union mit Ägypten 1961 erklärte sich Syrien laut Verfassung zu einer Arabischen Republik. Am 23. August 1962 führte die Regierung eine außerordentliche Volkszählung in der Dschazira durch. Als Ergebnis wurden 120.000 Kurden (ca. 20 % der kurdischen Bevölkerung in Syrien) in der Dschazira zu Ausländern erklärt. Sie konnten nicht wählen, Besitz erwerben oder in amtlichen Stellen Arbeit annehmen. Die Volkszählung fand aufgrund des „Dekrets Nr. 93“ in der damaligen Provinz al-Hasaka statt. Die treibende Kraft hinter dem Beschluss war deren Gouverneur Saʿid as-Saiyid. (PDF; 559 kB) Tatsächlich hatten die Bewohner syrische Ausweise und sie wurden aufgefordert, diese auszuhändigen, damit sie erneut syrische Staatsbürger werden könnten. Diejenigen, die das taten, bekamen sie nicht zurück. Es wurde eine Medienkampagne gegen die Kurden mit Slogans wie Rettet das Arabertum in der Dschazira! und Bekämpft die kurdische Bedrohung! gestartet. Diese Politik fiel mit dem Aufstand Mustafa Barzanis in Irakisch-Kurdistan und der Entdeckung von Ölreserven in den kurdischen Gebieten Syriens zusammen. Im Juni 1963 nahm Syrien an einer Militäraktion der Iraker gegen die Kurden teil und sorgte für Flugzeuge, gepanzerte Fahrzeuge und 6000 Mann. Syrische Truppen überquerten die irakische Grenze und bewegten sich auf Zaxo zu, um Barzanis Kämpfer zu verfolgen.Îsmet Şerîf Wanlî: S. 151–152

Begründung Die syrische Regierung begründete die außerordentliche Volkszählung damit, dass Kurden aus den Nachbarländern, besonders der Türkei, illegal die Grenze überschritten hätten. Weiterhin behauptete sie, dass diese Kurden sich dort ansiedelten und so nach und nach die Mehrheit in Städten wie Amude und Qamischli ausmachten. Auch sagte sie, dass viele es schafften, sich illegal in die syrischen Einwohnerregister einzuschreiben. Des Weiteren spekulierte die Regierung, dass Kurden vorhätten, sich anzusiedeln und Besitz zu erwerben, besonders nach den landwirtschaftlichen Gesetzesreformen, um von der Neuverteilung der Ländereien zu profitieren.

Wegen dieser wachsenden illegalen Einwanderung führte die Regierung am 5. Oktober 1962 die Volkszählung durch, mit dem Ziel die Register zu reinigen und die illegalen Einwanderer zu identifizieren. Am Ende wurden mehr als 120.000 Kurden als Fremde identifiziert und in speziellen Registern geführt. Die restlichen überprüften Bürger wurden in neue zivile Melderegister übertragen. Mittlerweile ist die Zahl der staatenlosen Kurden in Syrien auf mehr als 200.000 angestiegen.Syria’s Kurds Struggle for Rights Artikel der voanews.com vom 2. September 2005

Die staatenlosen Kurden werden in zwei Gruppen geteilt, die adschanib (arab.: „Ausländer“) und maktumin (arab.: „versteckt“). Adschanib erhalten standesamtliche Identitätsdokumente, maktumin nur in Ausnahmefällen Identitätsbescheinigungen von ihrem zuständigen Bürgermeister (muhtar). Maktumin sind staatlichen Restriktionen in höherem Ausmaß als adschanib unterworfen, so erhalten sie keine Schulabschlusszeugnisse und dürfen kein Hochschulstudium aufnehmen.Refugees International, Buried Alive, Stateless Kurds in Syria, Januar 2006, S. 3,4

Abdullah Öcalan legitimierte später diese Haltung Syriens zu den Kurden. Im Jahr 1996 erklärte Öcalan öffentlich, dass es keine originäre kurdische Bevölkerung in Syrien gebe. Die dortigen Kurden seien Flüchtlinge aus der Türkei, die froh sein würden, zurückzukehren.Jordi Tejel: Syria’s Kurds: History, Politics and Society, Routledge New York 2009, S. 78David McDowell: A Modern History of The Kurds. 3rd revised edition. New York 2004, Seite 479

Kritik Nach Human Rights Watch (HRW) soll nach einigen Aussagen die außergewöhnliche Volkszählung willkürlich durchgeführt worden sein. So seien die Mitglieder ein und derselben Familie unterschiedlich eingestuft worden. Manche Mitglieder derselben Familie wurden zu Staatsbürgern erklärt, während andere als Ausländer deklariert wurden, was die Ungenauigkeit des Vorgangs nahelegt; HRW behauptet auch, dass manche Kurden, die den Wehrdienst geleistet hatten, ihre Staatsbürgerschaft verloren, während andere, die die Beamten bestochen hatten, sie behalten durften. So soll die syrische Regierung gemäß Human Rights Watch viele ursprünglich kurdische Einwohner zu Fremden erklärt und folglich ihre Menschenrechte verletzt haben, als sie ihnen die syrische Staatsbürgerschaft entzog. Staatenlose Kurden haben nicht die Möglichkeit, legal in ein anderes Land auszuwandern, weil sie keine Papiere haben. In Syrien dürfen sie nicht in staatlichen Behörden und Unternehmen beschäftigt werden und sie dürfen legal keinen syrischen Staatsangehörigen heiraten. Kurden mit dem Status eines Ausländers haben nicht das Recht zu wählen oder sich zur Wahl zu stellen.

Arabischer Gürtel 1965 entschied die syrische Regierung, einen “Arabischen Gürtel” (al-hizām al-ʿarabi) in der Dschazira entlang der türkischen Grenze zu errichten. Der Gürtel war 350 km lang und 10–15 km breit und erstreckte sich von der irakischen Grenze im Osten bis nach Ras al-Ain im Westen. Die Durchführung des Planes begann 1973 und es wurden beduinische Araber in den kurdischen Gebieten angesiedelt. Alle Ortsnamen des Gebietes wurden arabisiert. Kurdisch wurde erst an Schulen verboten, dann am Arbeitsplatz, ebenso wurden kurdische Medien verboten. Des Weiteren wurden die Kurden in den Geschichtsbüchern nicht mehr genannt. Gemäß dem ursprünglichen Plan sollten etwa 140.000 Kurden in die südlichen nahen Wüsten bei Al-Raad deportiert werden. Obwohl die kurdischen Bauern enteignet wurden, weigerten sie sich wegzuziehen und ihre Häuser aufzugeben. Unter diesen Bauern durften diejenigen, die man zu Ausländern erklärt hatte, keinen Besitz haben, keine Häuser reparieren oder neue Häuser bauen.Îsmet Şerîf Wanlî: S. 157, 158 und 161 Ein Dekret vom Jahre 1992 verbot die Registrierung von Kindern mit einem kurdischen Vornamen. Kurdische Kulturzentren und Bücherläden waren auch verboten.

Kurdische Unruhen in Syrien Die 1986-Demonstrationen miniatur|Kurdische Beerdigung in Afrin Im März 1986 versammelten sich tausende Kurden in traditioneller Kleidung im kurdischen Viertel von Damaskus, um das Frühlingsfest Nouruz zu feiern. Die Polizei warnte sie, dass das Tragen kurdischer Trachten verboten sei, und feuerte in die Menge; dabei starb eine Person. An der Beerdigung in Qamischli nahmen rund 40.000 Kurden teil. Auch in Afrin wurden drei Kurden während der Newroz-Demonstrationen getötet.Îsmet Şerîf Wanlî S. 163–164

Bei der Niederschlagung von Unruhen konnte das baathistische Regime trotzdem auf die Hilfe kurdischer Spezialeinheiten zurückgreifen. Zu den Spezialkräften, die dem Bruder des Präsidenten, Rifaat al-Assad, unterstanden, gehörten neben alawitischen auch getrennt organisierte kurdische Einheiten. Sie halfen bei der Niederschlagung von Aufständen 1980 in Aleppo und 1982 in Hama, beim Massaker von Hama wurden Kurdisch-Sprecher von den Soldaten verschont.Îsmet Şerîf Wanlî, Kurdistan und die Kurden, Band 3, Göttingen 1988, ISBN 3-922197-23-X, S. 15 f.

Unruhen im März 2004

Nach einem Zwischenfall in einem Fußballstadion in Qamischli starben bei Unruhen, die am 12. März begannen, 30 Menschen und 160 wurden verletzt. Kurdische Quellen deuteten an, dass syrische Sicherheitskräfte nach Zusammenstößen während eines Fußballspieles zwischen örtlichen kurdischen Fans der Heimmannschaft und arabischen Fans der Mannschaft aus der Stadt Deir ez-Zor scharfe Munition gegen Zivilisten einsetzten. Die internationale Presse berichtete über neun Tote am 12. März. Laut Amnesty International wurden hunderte Menschen, überwiegend Kurden, nach den Unruhen verhaftet. Kurdische Häftlinge berichteten über Folter und Misshandlungen. Einige kurdische Studenten wurden von ihren Universitäten verwiesen, weil sie an friedlichen Protesten teilgenommen hatten.Syria: Address Grievances Underlying Kurdish Unrest, Bericht von Human Rights Watch (HRW) vom 19. März 2004.

Bürgerkrieg in Syrien