mini|300px|Landesgericht für Strafsachen Wien, 2015

Das Landesgericht für Strafsachen Wien (in den Medien oft auch Straflandesgericht, umgangssprachlich auch als Landl bezeichnet) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich und gleichzeitig das größte ordentliche Gericht Österreichs.Ronald Escher: Justizgeschichte: Die dunklen Seiten. In: Salzburger Nachrichten. 21. September 2012, S. 23. Es befindet sich im 8. Wiener Gemeindebezirk, Josefstadt, in der Landesgerichtsstraße 11 / Wickenburggasse 22 (Zugang zu den Verhandlungssälen). Es ist sowohl ein Gericht erster als auch zweiter Instanz. Ein Gefangenenhaus, die Justizanstalt Wien-Josefstadt, ist angeschlossen. Der gesamte Gebäudekomplex wird im Volksmund auch als „Graues Haus“ bezeichnet.Friedrich Forsthuber: Die Geschichte des „Grauen Hauses“ und der Strafgerichtsbarkeit in Wien. In: Thomas Olechowski (Hrsg.): Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs. Band 2 / 2016. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2016, ISBN 978-3-7001-8059-3, S. 409–418, Kapitel online auf austriaca.at (PDF; 208 kB).

Gerichtsorganisation In diesem Gebäudekomplex befinden sich: das Landesgericht für Strafsachen Wien, die Staatsanwaltschaft Wien und das größte in Österreich vorhandene gerichtliche Gefangenenhaus, die Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Das Landesgericht für Strafsachen ist in erster Instanz für Verbrechen und Vergehen zuständig, die nicht vor das Bezirksgericht gehören. Je nach Schwere des Verbrechens kommt es zu einer anderen Verfahrensart. Entweder entscheidet ein Einzelrichter, ein Schöffengericht oder das Geschworenengericht.

In zweiter Instanz verhandelt das Landesgericht Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Bezirksgerichte. Ein Drei-Richter-Senat entscheidet hier, ob das Urteil aufgehoben wird oder nicht und setzt gegebenenfalls eine neue Strafe fest.

Dem derzeitigen Präsidenten Friedrich Forsthuber stehen zwei Vizepräsidentinnen – Martina Spreitzer-Kropiunik und Christina Salzborn – zur Seite.

Im September 2012 wurden folgende Daten publiziert: Friedrich Forsthuber: Landesgericht für Strafsachen Wien. In: Friedrich Forsthuber, Ursula Schwarz, Johannes Mahl-Anzinger, Mattias Keuschnigg: Die Geschichte des Grauen Hauses und der österreichischen Strafgerichtsbarkeit, Hrsg.: Bibliotheksverein im Landesgericht für Strafsachen Wien, Wien 2012, S. 157. größtes Gericht Österreichs 270 Amtstage pro Jahr täglich 1500 Personen 70 Richter, 130 Mitarbeiter in den Kanzleien 5306 Verfahren (2011) bei den Haft- und Rechtsschutzrichtern, das sind ca. 40 % des gesamtösterreichischen Anfalls 7459 Verfahren bei Hauptverhandlungsrichtern (30 % des gesamtösterreichischen Anfalls) Staatsanwaltschaft mit 93 Staatsanwälten und 250 Mitarbeitern 19.000 Verfahren gegen 37.000 Täter (2011) Justizanstalt Wien-Josefstadt mit 1200 Insassen (überbelegt)

Geschichte Bis 1839 mini|Landesgericht an der Landesgerichtsstraße zwischen November 1901 und 1906 Das ursprüngliche Gebäude des Wiener Stadtgerichtshauses, die sogenannte Bürgerschranne, befand sich von 1440 bis 1839 am Hohen Markt 5. Im Jahr 1773 wurde die Schranne unter Kaiser Joseph II. vergrößert und das Stadt- und Landesgericht des Wiener Magistrats in diesem Haus vereinigt. Ab diesem Zeitpunkt hatte es die Bezeichnung „Kriminalgericht“.Geissler, 1950, S. 6–15.

Wegen Unzulänglichkeiten der Gefängnisräume im alten Gericht am Hohen Markt gab es schon Anfang des 19. Jahrhunderts Bestrebungen, ein neues Kriminalgerichtsgebäudes zu errichten, allerdings musste man dieses Vorhaben auf Grund des Staatsbankrotts im Jahr 1811 aufschieben.

Erst 1816 wurde der Neubau des Kriminalgerichtsgebäudes beschlossen. Obwohl man sich zuerst gegen eine Errichtung außerhalb der Stadt aussprach, wurde als Baugrund das Gebiet der bürgerlichen Schießstätte und des früheren St.-Stephanus-Freithofes in der damaligen Alservorstadt, heute in diesem Teil Josefstadt, gewählt.200 Jahre Rechtsleben in Wien, S. 127. Die Pläne von Architekt Johann Fischer wurden 1831 genehmigt, und 1832 begann man mit dem Bau, der 1839 fertiggestellt wurde. Am 14. Mai 1839 fand die erste Ratssitzung statt.

1839–1918 Johann Fischer griff in seinen Plänen auf toskanische Palastbauten der Frührenaissance zurück wie den Palazzo Pitti oder den Palazzo Pandolfini in Florenz. Das Gebäude wurde auf einem 21.872 m² großen Baugrund mit einer Länge von 223 Meter errichtet. Es hatte drei bzw. zwei Stockwerke (Obergeschoße); der Hof wurde in drei Trakte unterteilt, in denen sich das Gefangenenhaus befand. Weiters wurden eine besondere Abteilung für das Gefängniskrankenhaus (Inquisitenspital) sowie eine Kapelle errichtet.

Das Kriminalgericht Wien war von 1839 bis 1850 ein städtisches Gericht, weshalb der Vizebürgermeister von Wien gleichzeitig Präsident der Kriminalgerichte für Zivil- und Strafsachen war.Geissler, 1950, S. 33. 1850 erfolgte die Aufhebung der Kommunalgerichtsbarkeit; die Staatsverwaltung übernahm das Kriminalgericht am 1. Juli 1850. Von nun an führte es den Titel „k.k. Landesgericht in Strafsachen in Wien“.Geissler, 1933, S. 71.

1851 wurden Geschworenengerichte eingeführt. Diese tagten im großen Sitzungssaal, der sich damals wie heute im zweiten Stock des Amtstraktes befand. Der Saal wies die doppelte Raumhöhe (zwei Stockwerke) auf.Geissler, 1933. 1890/1891 erfolgte eine horizontale Unterteilung. Anfangs stand das Gebäude gemeinsam mit dem Nachbarhaus Florianigasse 2/Landesgerichtsstraße 9 allein auf weiter Flur. Erst mit der 1858 im Zuge der Demolierung der Stadtmauer begonnenen Stadterweiterung wurde es von anderen Bauwerken umgeben.

mini|Originalzelle im Industriemuseum in Wiener Neustadt

Von 1870 bis 1878 erfuhr das Gericht zahlreiche Umbauten. Besonders widmete man sich dem Trakt, der direkt an die Alser Straße anschließt. Auf bisherigem Baugrund wurde ein dreistöckiger Arresttrakt sowie der Schwurgerichtstrakt gebaut. Neu hinzu kam der „Neutrakt“, der eine wirkliche Erweiterung darstellte und drei- bzw. vierstöckig errichtet wurde.Geissler, 1933, S. 97–103. Ab 1873 wurden Hinrichtungen nicht mehr öffentlich, sondern nur mehr im Gefangenenhaus vollstreckt. Die erste Hinrichtung fand am 16. Dezember 1876 im „Galgenhof“ statt; die Beschuldigten wurden dort am Würgegalgen erhängt.Geissler, 1950, S. 20. Zwischen 1876 und 1919 wurden dort 13 Menschen hingerichtet.Letzte Hinrichtung heute vor 60 Jahren. In: wien.orf.at. 24. März 2010, abgerufen am 11. August 2018.

Um 1900 wurde das Gefangenenhaus erweitert. Im Hof II des Gefangenenhauses wurden Küchen-, Wäscherei- und Werkstättengebäude sowie eine Badeanlage für die Gefangenen geschaffen. 1906 / 1907 wurde der Amtstrakt vergrößert. Der zweistöckige Flügeltrakt bekam ein drittes und der dreistöckige Mitteltrakt ein viertes Stockwerk aufgesetzt.200 Jahre Rechtsleben in Wien, S. 128.

1918–1938 In den ersten Jahren der Ersten Republik fanden Änderungen der Gerichtsorganisation statt. Infolge der schlechten Wirtschaftslage und der rasanten Inflation stiegen die Zahl der Fälle und die Anzahl der Inhaftierten stark an. Deshalb wurde in Wien per 1. Oktober 1920 ein zweites Landesgericht errichtet, das Landesgericht für Strafsachen Wien II,StGBl. Nr. 402/1920: Gemeindebezirke XIII bis XV, XVIII, XIX und XXI; Sprengel der Bezirksgerichte Bruck an der Leitha, Hainburg, Schwechat, Liesing, Purkersdorf, Klosterneuburg und Mödling. sowie eine Expositur des Gefangenenhauses in der Garnisongasse.Geissler, 1950, S. 157.

Eine der wichtigsten Gerichtsverhandlungen der Zwischenkriegszeit war der Schattendorf-Prozess, bei dem am 14. Juli 1927 die drei Angeklagten freigesprochen wurden. Im Jänner 1927 hatten Frontkämpfer in eine Versammlung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs geschossen und dabei zwei Menschen getötet. Die Empörung über den Freispruch war groß. Bei einer Massendemonstration vor dem Justizpalast am 15. Juli 1927, die zunächst überwiegend friedlich ablief, kam es zum Justizpalastbrand, worauf die Polizei auch friedliche, vom Schauplatz flüchtende Demonstranten verfolgte und zahlreiche unter ihnen erschoss.Geissler, 1950, S. 27.

Die 1933/1934 begonnene Ständestaatsdiktatur ließ Aufsehen erregende Prozesse gegen ihre Gegner führen: Beispiele dafür sind die Nationalsozialistenprozesse 1934 sowie der Sozialistenprozess 1936 gegen 28 damals illegale Sozialdemokraten und zwei Kommunisten, darunter die Sozialdemokraten Karl Hans Sailer, Maria Emhart, Franz Jonas, Bruno Kreisky, Stefan Wirlandner und Anton Proksch sowie der Kommunist Franz Honner.

Ebenfalls 1934 wurde im Gefolge der Februarkämpfe sowie des Juliputsches eine Reihe von Prozessen durch Standgerichte und Militärgerichte durchgeführt. Etliche endeten mit Todesurteilen, von denen 21 im „Galgenhof“ des Landesgerichtes durch Hängen am Würgegalgen vollstreckt wurden (siehe auch die Liste hier).

Foto des „Galgenhofes“, 1945 Link zum Bild (Bitte Urheberrechte beachten)

1938–1945 mini|Weiheraum mini|Weiheraum, Gedenktafeln für an diesem Ort Hingerichtete

Die ersten Maßnahmen, die die Nationalsozialisten am Landesgericht für Strafsachen nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich 1938 vornehmen ließen, bestanden aus der Errichtung eines Ehrenmals für zehn hingerichtete Nationalsozialisten im Zuge der Prozesse über die Ereignisse im Juli 1934 und aus der Schaffung eines Hinrichtungsraumes (damaliger Raum 47 C, heute Weiheraum, wo 650 Namen von Widerstandskämpfern ausgewiesen werden) mit einer aus Berlin gelieferten Guillotine (damals Gerät F., F wie Fallbeil, genannt).

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden die beiden Landesgerichte für Strafsachen 1939 aufgehoben und mit dem Landesgericht für Zivilrechtssachen, dem Handelsgericht und dem Jugendgerichtshof zum Landgericht Wien zusammengelegt.„VO zur Änderung der Gerichtsgliederung im Lande Österreich“ vom 13. April 1939 (RGBl. I S. 751 / GBlfdLÖ. Nr. 522/1939). Es war (zusammen mit der Untersuchungshaftanstalt Graz) als „zentrale Hinrichtungsstätte für den Vollstreckungsbezirk X“ vorgesehen; als zuständiger Scharfrichter fungierte der aus Berlin hinzugezogene Fritz Ulicky.Der Name ist vielfach verkehrt wiedergegeben (Witzka bzw. Ulitzka). Rolf Hochhuth, Tell gegen Hitler. Historische Studien, Frankfurt am Main 1992, S. 140, schreibt vom „Wiener Scharfrichter Fritz Ulitzka, der auch die sehr vielen Todesurteile in Graz vollstreckte“, und übernimmt die Schreibweise aus der kulturpolitischen Monatsschrift Aufbau, 1949 (S. 28): „(…) Neben ihnen [Reichhart aus München, Reindel aus Magdeburg und Röttger aus Berlin] fungierten später noch die Scharfrichter Köster, Ulitzka, Weiss, Hehr und Roselieb.“

Im Zeitraum vom 6. Dezember 1938 bis zum 4. April 1945 wurden im Landgericht Wien 1.184 Personen exekutiert. Hiervon waren 537 politische Todesurteile gegen Zivilisten, 67 Köpfungen (davon 7 Hängungen) von Militärs,Die Geschichte des Grauen Hauses und der österreichischen Strafgerichtsbarkeit, Bibliotheksverein im Landesgericht für Strafsachen Wien (Hg.), Wien 2012, S. 124. 49 kriegsbedingte Vergehen, 31 kriminelle Fälle. Unter den Hingerichteten befanden sich 93 Frauen in allen Altersklassen, darunter ein 16-jähriges Mädchen und eine 72-jährige Frau, die beide aus politischen Gründen hingerichtet worden waren.Willi Weinert: „Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer“ – Biografien der im Wiener Landesgericht hingerichteten WiderstandskämpferInnen. Ein Führer durch die Gruppe 40 am Wiener Zentralfriedhof und zu Opfergräbern auf Wiens Friedhöfen, Wiener Stern-Verlag, Wien 2011, ISBN 978-3-9502478-2-4, S. 310.