Die Staatenkartelltheorie (SKT) ist eine neuere Theoriebildung auf dem Gebiet der Internationalen Beziehungen (IB) und gehört dort zur Gruppe der institutionalistischen Ansätze. Sie wurde bislang vor allem anhand der Europäischen Union konkretisiert, lässt sich aber auf die von Staaten gebildeten internationalen Organisationen (IGOs) generalisieren, d. h. alle IGOs wären dann Staatenkartelle. Die SKT begreift sich als die spezialisierte Variante einer allgemeinen sozialwissenschaftlichen Kartell-Systemtheorie.

Begrifflichkeit

Unter Kartell versteht man in der Staatenkartelltheorie sehr allgemein ein Bündnis von Rivalen. Der Begriff wird dabei in einer analytischen Weise verwendet, nicht im Sinne irgendeiner Form der Herabsetzung. Die Grundbeziehung zwischen Staaten wird als Konkurrenz oder Rivalität aufgefasst, welche partiell im Rahmen internationaler Vereinbarungen und Organisationen aufhebbar sei. Die Terminologie der Staatenkartelllehre stammt in der Hauptsache aus der älteren, historischen Kartelltheorie der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg, wobei etliche der verwendeten Begriffe in ihrer Bedeutung maßvoll erweitert wurden, um auch politische und administrative Funktionen als Gegenstände oder Geschäftszwecke einer zwischenstaatlichen Kartellierung auffassen zu können.

Methodische Grundlagen und Theorieherkunft

Es handelt sich bei der Staatenkartelltheorie um eine Hybrid-Schöpfung aus zwei (oder auch aus mehr) Theorien, die in geeigneter Weise kombiniert werden.

Die Methodik der Theorieerstellung besteht aus drei Schritten: Die Ausgangsbasis einer Staatenkartelltheorie ist zunächst der Verständnisrahmen einer möglichst differenzierten Theorie der internationalen Beziehungen. Hierfür könnten in Frage kommen z. B. der Realismus, die neofunktionalistische Europawissenschaft oder auch eine marxistische Imperialismustheorie. Deren Aussagen über das Verhältnis zwischen den entwickelten Industriestaaten werden in Zweifel gezogen und – unter dem Verdacht einer ideologischen Voreingenommenheit – zur Disposition gestellt. Zur Auffüllung der entstandenen Lücken und Unsicherheiten dient eine weitere Theorie, die klassische Theorie der Unternehmenskartelle. Es handelt sich dabei um die in Europa bis Ende des Zweiten Weltkriegs herrschende Kartelllehre; seit der internationalen Bekämpfung des Kartellwesens durch die US-Amerikaner wurde sie jedoch tabuisiert und gilt als abwegig und apokryph. Verwendet wird insbesondere die Organisationssoziologie der (gereifteren) Kartelltheorie, also deren Erkenntnisse über das Verhältnis der kartellierten Unternehmen zueinander und zu den im Kartell gebildeten gemeinsamen Organen. Die klassische Kartelltheorie der Wirtschaft dient somit als Reparaturwerkzeug zur Behebung von ideologischen Deformationen der Politikwissenschaft, konkret: von Deformationen der gängigen Theorien der IB. Die Übertragungsergebnisse werden in einem dritten Schritt anhand von Fakten, d. h. an den real feststellbaren internationalen Beziehungen überprüft, präzisiert und differenziert.

Im Endergebnis entsteht eine Theorie, die – wie die Kartelltheorie der Unternehmen – auf dem Nutzenkalkül der betrachteten Akteure fußt. Die Staatenkartelltheorie ist in der Folge strikt sozioökonomisch determiniert. Durch die Methode der Ideologiebereinigung ist sie – weder offen noch versteckt-subtil – mit den Interessen irgendeiner real existierenden Großmacht verbunden.

Die wissenschaftstheoretische Voraussetzung des beschriebenen Transfers aus der Kartelltheorie ist die Erkenntnis, dass zwischen Staatenverbindungen und Unternehmensverbindungen (den früher erlaubten und damals sehr zahlreichen Kartellen) eine Vielzahl frappierender Übereinstimmungen bestehen, und zwar institutioneller und funktionaler Art.Rudolf Hilferding: Das Finanzkapital, Frankfurt 1973 [Wien 1910], Bd. II, S. 279. Diese Erkenntnis hat am Vorabend des Ersten Weltkriegs besonders in den Kreisen der II. Sozialistischen Internationale die pazifistische Hoffnung auf einen sogenannten Ultra-Imperialismus befördert. Die Idee einer Übertragung von Kartellwissen auf die internationalen Beziehungen kam bereits damals auf, wurde aber kaum umgesetzt.

Zentrale Aussagen und Instrumente

Der historische Wendepunkt: Dieser wird in der Systemkrise des Kapitalismus nach dem Zweiten Weltkrieg identifiziert.Holm A. Leonhardt: Die Europäische Union im 21. Jahrhundert. Ein Staatenkartell auf dem Weg zum Bundesstaat? In: Michael Gehler (Hrsg.): Vom Gemeinsamen Markt zur Europäischen Unionsbildung. 50 Jahre Römische Verträge 1957–2007, Wien 2009, S. 703. Der Zusammenbruch des anarchischen bzw. imperialistischen Weltsystems 1945 markiere den Beginn für die umfassende Kartellierung der westlichen Staatenwelt. Die großen materiellen, politischen und menschlichen Verluste hätten bei den Nationen bzw. deren herrschenden Klassen zu dem Lernergebnis geführt, dass Kriege und Protektionismus als Kampfmittel untereinander tunlichst wegfallen sollten, um gemeinsam das Überleben des westlichen Gesellschaftssystems zu sichern. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs sei damit das Kartellprinzip zur Lösung zwischenstaatlicher Interessenunterschiede und Beziehungsprobleme weltweit durchgesetzt worden.

Das Kartellverhältnis: Ein Basis-Instrument der Staatenkartelltheorie ist die Beziehungsanalyse zwischen den untersuchten Staaten. Es gilt, einerseits ihre Kooperation, den Umfang ihrer gemeinsamen Interessen, andererseits ihre Konkurrenz, das Ausmaß ihrer Interessenverschiedenheiten zu ermitteln – wesentlich gegen anderslautende idealistische ‚Freundschafts’-Behauptungen oder irrationale ‚Machttrieb’-Unterstellungen der herkömmlichen Theorien der IB. So kann das Grundverhältnis zwischen den integrationssuchenden kapitalistischen Staaten als eine durchaus rationale Freund-Feindschaft erkannt werden‚ als ein schwieriges Verhältnis von Kooperation und Rivalität. Ein Musterbeispiel dafür sei die deutsch-französische Freundschaft, für deren Ambivalenz zahlreiche Beispiele angeführt werden.Holm A. Leonhardt: Die Europäische Union im 21. Jahrhundert. Ein Staatenkartell auf dem Weg zum Bundesstaat? In: Michael Gehler (Hrsg.): Vom Gemeinsamen Markt zur Europäischen Unionsbildung. 50 Jahre Römische Verträge 1957–2007, Wien 2009, S. 706–708.

Die Hegemonialanalyse: Durch die Machtüberlegenheit großer Staaten – wie auch großer Unternehmen – trete eine überproportionale Durchsetzungsfähigkeit und in der Folge eine Privilegierung derselben ein. Gleichzeitig bedeute Integration generell das Eingehen von Abhängigkeiten. Die Analyse dieser oft komplexen Formen von Hegemonie inner- und außerhalb der jeweiligen Staatenverbindungen ist für die Staatenkartelltheorie von grundlegender Bedeutung und mit der Analyse der jeweiligen Kartellverhältnisse verbunden.

Institutionen- und Ideologielehre

Der institutionelle Aufbau: In den Unternehmenskartellen sei stets die Mitgliederversammlung das ursprüngliche und Haupt-Organ eines Zusammenschlusses gewesen. Alle weiteren Organe hätten dienende operative Aufgaben (Sekretariat, marktregulierende Organe, Schiedsstelle) und leiteten sich funktional vom Mitgliederwillen ab. Dieser Zusammenhang finde sich in den Staatenverbindungen gleichartig wieder: der Ministerrat als Mitgliederversammlung, dessen Sekretariat, operative Kommissionen (EU-Kommission) und Schiedsstelle/Gerichtshof.Holm A. Leonhardt: Die Europäische Union im 21. Jahrhundert. Ein Staatenkartell auf dem Weg zum Bundesstaat? In: Michael Gehler (Hrsg.): Vom Gemeinsamen Markt zur Europäischen Unionsbildung. 50 Jahre Römische Verträge 1957–2007, Wien 2009, S. 710–713. Zusätzliche Organe würden – in Unternehmens- wie in Staatenkartellen – nach Bedarf hinzugebildet.

Zum Demokratiegehalt der Europäischen Union: Das Europäische Parlament ist nach der Staatenkartelltheorie ein – weniger wichtiges, nicht wirklich kartellnotwendiges – multifunktionales Gemeinschaftsorgan der EU:Holm A. Leonhardt: Die Europäische Union im 21. Jahrhundert. Ein Staatenkartell auf dem Weg zum Bundesstaat? In: Michael Gehler (Hrsg.): Vom Gemeinsamen Markt zur Europäischen Unionsbildung. 50 Jahre Römische Verträge 1957–2007, Wien 2009, S. 715–716. Die eine Funktion sei die Inszenierung von europäischer Demokratie; hier sollen die demokratischen Anspruchshaltungen der Parteien und Bürger der Mitgliedstaaten symbolisch bedient werden resp. ins Leere laufen. Eine andere Funktion sei die Herstellung von mehr EU-Expertise durch die Parlamentarier der verschiedenen einzelnen Mitgliedstaaten, so dass auch an dieser Stelle nationale Interessen eingebracht werden könnten. Ansonsten könne das Europäische Parlament durch seine Mitwirkungsrechte die Entscheidungsprozesse der Gemeinschaft tatsächlich ein wenig verbessern; es könne Beschlüsse beeinflussen, die sonst der mächtige Ministerrat weitgehend alleine und oft nach dem Prinzip des kleinsten gemeinsamen Nenners treffen würde. Eine deutliche Erweiterung der Rechte des Parlaments stelle die Systemfrage: Kartell oder Bundesstaat; ein solcher kartellüberwindender Schritt könne nur mit Unterstützung oder auf Betreiben einer starken, einer dominanten Gruppe von Mitgliedstaaten erfolgen.

Die Ideologielehre: In Ablösung der nationalimperialistischen Ideologien vor 1945 verbreiten internationale Organisationen resp. Staatenkartelle heute eine Ideologie zwischenstaatlicher Kooperation: „Wenn Krieg und Protektionismus als politische Mittel tunlichst wegfallen sollen, empfiehlt sich ein anderer Umgangsstil zwischen den Partnerstaaten. […] Dem Nationalismus früherer Tage wird eine Ideologie der „Völkerverständigung“ und „Völkerfreundschaft“ entgegengestellt. Der europäische Geist wird insbesondere im EU-Kontext beschworen. Die Gebote der Völkerverständigung und der europäischen Gemeinschaftlichkeit sind das Öl im Getriebe der Interessenaushandlungen im Staatenkartell. Als Ideologien führen sie oft zu Beschönigungen der tatsächlichen Verhältnisse, als Appelle oder Handlungsanleitungen können sie jedoch äußerst wertvoll […] sein. […] Quelle der Gemeinschaftsideologie in reiner Form sind die Zentralorgane der EU, ihre Kommission und ihr Parlament.“

Funktionen und Ergebnisse der Integration

Die funktionale Typologie: Die Unternehmenskartelle früherer Zeiten gestalteten Märkte in ihrem Sinne, Staatenkartelle gestalten Politik. Inhalt und Methode der geleisteten Vereinheitlichungsarbeit seien zwar nicht durchweg gleich, aber immer analogisch vergleichbar. Dadurch sei die funktionale Typologie der klassischen Unternehmenskartelle auch auf Integrationsgemeinschaften zwischen Staaten anwendbar, also eine Typisierung nach dem Zweck des Kartells, hier am Beispiel der Europäischen Union dargestellt:Holm A. Leonhardt: Die Europäische Union im 21. Jahrhundert. Ein Staatenkartell auf dem Weg zum Bundesstaat? In: Michael Gehler (Hrsg.): Vom Gemeinsamen Markt zur Europäischen Unionsbildung. 50 Jahre Römische Verträge 1957–2007, Wien 2009, S. 709–710. der europäische Agrarmarkt habe das gleiche Instrumentarium wie ein – normalerweise verbotenes – Produktionskartell mit Setzung oder Beeinflussung der Preise und Mengen, die diversen Marktordnungen der EU, aber auch deren Gesundheits- und Umweltstandards entsprächen Normierungskartellen, z. T. auch Konditionenkartellen, die Regelungen über Höchstpreise für Mobilfunk-Telefonate in Europa stellten ein supranational verordnetes Kalkulationskartell dar.