Christian Thomasius (* 1. Januar 1655 in Leipzig; † 23. September 1728 in Halle (Saale)) war ein deutscher Jurist, Publizist und Philosoph. Er gilt als Wegbereiter der Frühaufklärung in Deutschland und wird gelegentlich als „Vater der deutschen Aufklärung“Markus Meumann schreibt 2008: „Der in der neueren Thomasius-Literatur nahezu omnipräsente Beiname ‚Vater der deutschen Aufklärung‘ findet sich laut der Zusammenstellung bei Max Fleischmann (Hg): Christian Thomasius. Leben und Lebenswerk. Halle 1931, S. 225–248, erstmals 1928 bei Ferdinand Josef Schneider. Die Verküpfung von Thomasius’ Namen mit dem Beginn der Aufklärung geht jedoch schon auf das späte 18. Jahrhundert zurück; seit ca. 1860/70 ist dann eine merkliche Konjunktur dieser Sichtweise zu beobachten, die sich im 20. Jahrhundert unter immer positveren Vorzeichen fortsetzt.“ So Markus Meumann: Diskursive Formationen zwischen Esoterik, Pietismus und Aufklärung: Halle um 1700. In: Monika Neugebauer-Wölk (Hrsg.): Aufklärung und Esoterik. Rezeption – Integration – Konfrontation (= Hallesche Beiträge zur Europäischen Aufklärung). Max Niemeyer Verlag, Tübingen 2008, S. 78, Anmerkung 4. bezeichnet. Thomasius trug durch sein Eintreten für eine humane Strafordnung im Sinne der Aufklärung wesentlich zur Abschaffung der Hexenprozesse und der Folter bei.

Leben Jugend und Studium Christian Thomasius wurde am 1. Januar 1655 in Leipzig als Sohn des Philosophen Jakob Thomasius, Lehrer von Gottfried Wilhelm Leibniz, geboren. Im Sommersemester 1669 nahm er sein Studium an der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig auf. Am 20. November 1669 erlangte er den akademischen Grad eines Baccalaureus, am 25. Januar 1672 den eines Magisters.Vgl. Bei der Jahresangabe der Magisterpromotion muss es sich um einen Druckfehler handeln. Vgl. hierzu: Ausführlich:

Unter dem Eindruck einer Vorlesung seines Vaters über Hugo Grotius’ De jure belli ac pacis und Samuel von Pufendorfs Jus naturae et gentium wandte sich Thomasius der Rechtswissenschaft zu und studierte ab dem Wintersemester 1675 an der Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) bei Johann Friedrich Rhetz und Samuel Stryk.Vgl. 1678 erschien seine Dissertationsschrift De Iure Circa Frumentum, 1679 schloss er das Jurastudium mit der Promotion erfolgreich ab.Die Dissertationsschrift ist in zwei Teilen erschienen: Caput I.–II.: Caput III–V: Vgl. hierzu grundlegend Zur Frage der Autorschaft der Dissertation vgl. Anschließend gab Thomasius an der Viadrina selbst juristische Vorlesungen.Vgl.

Leipziger Zeit 1679 zog Thomasius zurück in seine Heimatstadt Leipzig. Hier arbeitete er vorwiegend als Anwalt und hielt Privatvorlesungen über das Naturrecht von Grotius und Pufendorf.Vgl. u. Im Februar 1680 heiratete er die gleichaltrige Auguste Christine Heyland, mit der er sechs Kinder hatte.Vgl. Josef Rattner, Gerhard Danzer: Philosophie im 17. Jahrhundert. Die Entdeckung von Vernunft und Natur im Geistesleben Europas. Würzburg 2005, S. 188 (). Wohl vor allem das Studium von Pufendorfs Apologia pro se et suo libro aus dem Jahr 1674 bewirkte bei Thomasius „eine völlige Abkehr von seinen bisherigen Auffassungen […], insbesondere vom orthodoxen Naturrecht“. So stellte er etwa in der 1685 veröffentlichten Schrift De Crimine Bigamiae die Bigamie, damit über Pufendorf hinausgehend, nach äußerstem Naturrecht als erlaubt hin. Vgl. hierzu auch Stephan Buchholz: Recht, Religion und Ehe. Orientierungswandel und gelehrte Kontroversen im Übergang vom 17. zum 18. Jahrhundert. Klostermann, Frankfurt/M. 1988, S. 63 ().

Am 31. Oktober 1687, dem Reformationstag, kündigte Thomasius am Tor der Leipziger Universitätskirche unter dem Titel Discours Welcher Gestalt man denen Frantzosen in gemeinem Leben und Wandel nachahmen solle? eine deutschsprachige Vorlesung an. Vgl. hierzu Werner Schneiders: Vorwort. In: Christian Thomasius: Kleine Teutsche Schriften, Hildesheim [u. a.] 1994, S. Vf. Wenn es sich auch weder – wie vielfach behauptet – um die erste deutschsprachige Vorlesungsankündigung noch um die erste Vorlesung in deutscher Sprache handelte,Vgl. hierzu löste diese doch ebenso wie eine weitere Vorlesung über die Mängel der aristotelischen Ethik aus dem Jahr 1688 und die zwischen 1688 und 1689 publizierten Monats-Gespräche heftige Reaktionen der führenden Vertreter der Leipziger lutherischen Orthodoxie (Valentin Alberti, August Pfeiffer und Johann Benedikt Carpzov) aus.Vgl. Neuere Literatur weist darauf hin, dass das in der Forschung gezeichnete Bild des in Leipzig verfolgten Thomasius’ recht einseitig auf den Äußerungen von Thomasius selbst basiert und keine weiteren Quellen für deren Beleg herangezogen werden. Vgl. hierzu: Thomasius selbst beschreibt die Reaktionen im Abstand von 30 Jahren folgendermaßen:

In der Folge verschärften sich die Auseinandersetzungen. Der dänische König Christian V. bezichtigte Thomasius des Hochverrats. Thomasius musste sich einer Anklage mit dem Vorwurf des Atheismus erwehren.Vgl. Die Situation eskalierte mit der Publikation einer Schrift im Jahr 1689, in der Thomasius auf die höfische Politik einzuwirken versuchte und in einem Eherechtsstreit Position gegen den kursächsischen Hof bezog. In der Folge wurde Thomasius im März 1690 mit einem Lehr- und Publikationsverbot im Kurfürstentum Sachsen belegt. Thomasius verließ daraufhin Leipzig und siedelte in das kurbrandenburgische Halle über.Vgl.

Zeit in Halle mini|Grab des Christian Thomasius auf dem Stadtgottesacker in Halle (Saale).

Im April 1690 wurde Thomasius zum Kurfürstlichen Rat ernannt. Er hielt juristische und philosophische Vorlesungen an der Ritterakademie in Halle und wurde so zum Gründungsmitglied der Juristischen Fakultät der Friedrichs-Universität Halle, die auf wesentliches Betreiben Thomasius’ von Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg gestiftet und am 11. Juli 1694 in der Ratswaage am Halleschen Marktplatz feierlich eröffnet wurde.Vgl.

Engen Austausch pflegte er mit A. H. Francke, dem Hauptvertreter des Hallischen Pietismus. 1714 war er in die preußischen Reformbestrebungen Friedrich Wilhelms I. für eine einheitliche Privatrechtgesetzgebung involviert, die allerdings aufgrund Thomasius’ Bedenken letztlich nicht vorangetrieben wurden.Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. Vandenhoeck u. Ruprecht, Göttingen 2. Auflage 1967, S. 315 und 328.

Christian Thomasius starb am 23. September 1728 in Halle im Alter von 73 Jahren. Sein Grab befindet sich auf dem hallischen Stadtgottesacker.

Ein repräsentatives Gebäude der Martin-Luther-Universität Halle trägt den Namen Thomasianum. 1991 wurde das Stadtgymnasium Halle in Christian-Thomasius-Gymnasium umbenannt.

Werk Monats-Gespräche (1688–1690)

Im Januar 1688 erschien seine Zeitschrift Monatsgespräche in deutscher Sprache. Die Zeitschrift erschien monatlich mit einer Druckauflage von circa 3.000 Exemplaren. Man kann sie als eine sogenannte Individualzeitschrift bezeichnen, da Thomasius der alleinige Verfasser war. Im ersten Jahr veröffentlichte er die Monatsgespräche unter einem Pseudonym, im zweiten unter seinem vollen Namen. Diese Zeitschrift sollte im Gegensatz zu den vorherigen Gelehrtenzeitschriften zugleich unterhaltend und belehrend sein. Sie wurde in einem etwas leichteren sprachlichen Stil, jedoch mit fremdsprachlichen Passagen (lateinisch oder französisch), geschrieben. Außerdem wurde mit den Stilmitteln der Ironie und gelegentlich der Satire gearbeitet. Thomasius schreibt in Form von Gesprächen – die Gesprächspartner darin haben grundsätzlich verschiedene Standpunkte; durch dieses Stilmittel gelingt es Thomasius, die verschiedenen Meinungen darzustellen, und er hat sich dieser Form immer wieder bedient.

Bücher wurden hier nicht einfach nur vorgestellt, sondern kritisch besprochen. Die Werke stammen aus den Bereichen der Rechtswissenschaften, der Philosophie, der Geschichte, der Theologie und der Politik, gelegentlich der Medizin. Dazu kamen aber auch Rezensionen von belletristischen Werken, was in einer Gelehrtenzeitschrift neu war.

Seine Professorenkollegen in Leipzig klagten gegen diese Zeitschrift, da sie sich durch die Karikaturen und Kritiken persönlich angegriffen fühlten. Thomasius provozierte die Gelehrtenwelt mit seinen Darstellungen und Besprechungen sowie mit seiner Missachtung von damaligen Konventionen. 1690 wurde die Monatsgespräche schon wieder eingestellt, als sich das Nachbarland Dänemark vehement über die Zeitschrift beschwerte. Thomasius musste deswegen nach Berlin flüchten.Max Lortzing: Christian Thomasius und Kurfürst Friedrich III. Ein Gedenkblatt zum 200 jährigen Jubiläum der deutschen illustrierten Zeitschriften. In: Der Bär. Illustrierte Wochenschrift für vaterländische Geschichte, Jg. 15 (1889), S. 120–123, hier S. 123. 1690 veröffentlichte der Verlag Christoph Saalfeld eine Zusammenfassung der gesamten Ausgaben.

Juristische und philosophische Schriften In seinem Werk Summarischer Entwurff Derer Grund-Lehren/ Die einem Studioso Iuris zu wissen/ und auff Universitäten zu lernen nöthig versammelte Thomasius 1699 seine juristischen Anschauungen. Im November 1701 erschien sein De crimine magiae, in dem er nicht nur die Beweisbarkeit, sondern letztendlich die Möglichkeit des Teufelsbündnisses verwarf.Im Zusammenhang mit den Hexenprozessen prägte Thomasius in einer weiteren, 1712 erschienenen Schrift den Begriff der Öffentlichen Meinung in deutscher Sprache. Vgl. Elisabeth Noelle-Neumann: Öffentliche Meinung. Die Entdeckung der Schweigespirale. Ullstein, Frankfurt am Main/Berlin 1996, ISBN 978-3-550-06934-5, S. 288. Er forderte, nachdem er sich nach vorheriger Lektüre der Kommentarien von Benedikt Carpzov mit der Apologie pour tous les grands personnages qui ont été soupçonnés de Magie von Gabriel Naudé und der Cautio Criminalis des Friedrich Spee beschäftigt hatte,Emmy Rosenfeld: Friedrich Spee von Langenfeld. Eine Stimme in der Wüste. Walter de Gruyter & Co., Berlin 1958 (= Quellen und Forschungen zur Sprach- und Kulturgeschichte der germanischen Völker. Neue Folge, 2), S. 344–346. die Abschaffung aller Hexenprozesse, während zeitgleich etwa Friedrich Hoffmann an derselben Universität die Hexenlehre weiterhin wissenschaftlich betrieb und die lutheranische Orthodoxie sich zum Verfassen wütender Pamphlete veranlasst sah.So veröffentlichte 1705 Peter Goldschmidt, ein Prediger aus Sterup, seine gegen Thomasius gerichtete Schmähschrift „Verworffener Hexen- und Zauberer-Advocat, das ist, Wolgegründete Vernichtung des thörichten Vorhabens Hn. Christiani Thomasii“.