Zeitungszeugen ist eine gedruckte Sammeledition, die die Presselandschaft in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus darstellt. Kern jeder Ausgabe sind thematisch gebündelte Nachdrucke von jeweils zwei bis vier Zeitungen aus der NS-Zeit. Über die Edition brachen bald nach Erscheinen der ersten Ausgabe öffentliche Kontroversen und Rechtsstreitigkeiten aus.
Die Ausgaben erschienen donnerstags, die erste am 7. Januar 2009, die letzte am 16. Dezember 2010. Die Reihe wurde von dem Londoner Verlagshaus Albertas Limited produziert. Wunsch und Ziel des britischen Verlegers und Historikers Peter McGee war es, dass die Leser anlässlich des Gedenkjahres 2009 – 70 Jahre Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, 60 Jahre Gründung der Bundesrepublik Deutschland, 20 Jahre Mauerfall – einen historisch fundierten Blick auf die Medienlandschaft von 1933 bis 1945 werfen.
Ab dem 12. Januar 2012 erschien jeden Donnerstag eine zweite Auflage mit erweitertem Kommentar- und Analyseteil. Der Großteil der enthaltenen Nachdrucke glich jedoch denen der ersten Edition. Es waren aber keine großformatigen Poster mehr beigelegt, sondern diese wurden in verkleinerter Form abgedruckt und besprochen. Die zweite Auflage wurde am 28. Februar 2013 nach 60 Ausgaben abgeschlossen.
Inhalt und Aufmachung Die Startauflage betrug 300.000 Exemplare. Statt zunächst 51 geplanten Ausgaben erschienen schließlich 96. Jede Ausgabe bestand aus dem Innenteil, in dem die historischen Zeitungsseiten als Faksimile abgedruckt waren, und dem äußeren Mantelteil, der die kommentierte Einordnung des Materials durch Historiker in den geschichtlichen Zusammenhang enthielt; außerdem lag ein Nachdruck eines Plakates oder Dokumentes bei.
Wissenschaftliche Beratungvon ZeitungszeugenSiehe . Auf: zeitungszeugen.de (zuletzt abgerufen am 29. Januar 2009)Wolfgang BenzPeter LongerichHorst PöttkerGerhard BotzHans MommsenSönke NeitzelFrank BajohrBarbara DistelDieter PohlGabriele Toepser-Ziegert
Renommierte Historiker und Journalismus-Forscher haben die Redaktion wissenschaftlich beraten. Chefredakteurin war Sandra Paweronschitz vom Wiener Ludwig Boltzmann Institut für Historische Sozialwissenschaft. . Auf: presseportal.de, 7. Januar 2009 Das Verlagshaus hatte Editionen in ähnlich beschaffener Form bereits in Belgien und den Niederlanden („De Oorlogskranten“, 1994/95),http://www.oorlogskranten.nl/ Dänemark („Krigsaviserne“, 1998/99), Norwegen („Krigsaviserne“, 2000/01), Finnland („Sodan Lehdet“, 2001/02), Griechenland („Πολεμικός Τύπος“, 2003/04), Spanien („Diarios de la Guerra“, 2006/07) und Österreich („NachRichten“, 2008/09)Vgl. Verena Bruha: Augenzeugenschaft im Nachhinein (PDF; 1,2 MB). Magisterarbeit, Wien 2009 herausgebracht.
Vorläufer Bereits in den Jahren 1973 und 1974 gab es eine ähnliche Reihe, die unter dem Titel Zeitungen als Dokumente vertrieben wurde. Innerhalb dieser Reihe erschienen 16 Ausgaben (15 fortlaufend nummeriert, eine als Sonderausgabe zur Fußball-Weltmeisterschaft 1974) aus dem Zeitraum 1914 (Ausbruch des Ersten Weltkrieges) bis 1954 (Fußball-Weltmeisterschaft in der Schweiz). Die Reihe erschien im Orbis Verlag für Publizistik, Hamburg.Vgl. Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Die Aufmachung ähnelt auffällig der von Zeitungszeugen. Auch hier wurde in einem Mantel jeweils ein Nachdruck einer historischen Zeitung eingebracht. Ursprünglich war die Kommentierung auf vier Seiten begrenzt, wurde jedoch ab der 11. Ausgabe auf acht Seiten ausgedehnt. Die Veröffentlichung behandelte vornehmlich Themen aus der Zeit des Nationalsozialismus. 1973 erteilte das bayerische Finanzministerium dem zur Bertelsmann-Gruppe zählenden Orbis Verlag eine Genehmigung zum Nachdruck des Völkischen Beobachters. Das öffentliche Interesse an der Reihe war jedoch gering. Nach Anfangserfolgen sank die Auflage rasch, und der Verkaufspreis wurde erhöht.Markus Brauck, Martin U. Müller, Conny Neumann: Gift im Umschlag. In: Der Spiegel Nr. 6, 2. Februar 2009, S. 94f
Als das Münchner Institut für Zeitgeschichte (IfZ) vor einigen Jahren eine komplette Digitalisierung des Völkischen Beobachters erwog, um die Zeitung der Forschung zugänglich zu machen, verbot das bayerische Finanzministerium eine derartige Veröffentlichung. Der stellvertretende Direktor des IfZ, Udo Wengst, kritisierte die Verhinderung wissenschaftlicher Editionen durch die bayerische Staatsregierung, jedoch auch den Nachdruck von NS-Zeitungen für ein breites Publikum: „Und ein Hitler-Plakat als Beilage dient sicherlich – wenn der historische Kontext fehlt – nicht der politischen Aufklärung.“Sebastian Fischer: „Zeitungszeugen“. Bayern stellt Strafantrag wegen Nachdruck von Nazi-Zeitungen. In: Spiegel Online, 22. Januar 2009 Auch dem bayerischen Einspruch zum Opfer fielen wissenschaftlich kommentierte Editionen von Adolf Hitlers Mein Kampf. Kritik an der Regierungshaltung führt an, dass das Buch „in Neonazi-Kreisen so den Status eines ‚verbotenen Buches‘“ genieße und „die Minderwertigkeit dieses Buches“ gleichzeitig „nicht wissenschaftlich dokumentiert werden“ könne.Sven Felix Kellerhoff: Nazi-Zeitungen. Dritte „Zeitungszeugen“-Ausgabe wird zensiert. In: Welt Online, 29. Januar 2009
Kritik Vertreter jüdischer Gemeinden in Deutschland äußerten sich bei Anlaufen des Projekts gemäßigt kritisch und meldeten sowohl Bedenken ob des publizierten Inhalts als auch hinsichtlich der Art und Weise der Präsentation des Materials an, so unter anderem auch die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch. auf zeitungszeugen.de.Vgl. Deutsche Geschichte. „Zeitungszeugen“ geben Einblick in NS-Zeit. Auf: faz.de, 13. Januar 2009 Seitens des Zentralrats der Juden werden nun rechtliche Schritte gegen Zeitungszeugen unterstützt, da befürchtet wird, dass die Zeitung einem rechtsradikalen Publikum eine neue Plattform gebe.Presseerklärung: Zentralrat unterstützt rechtliche Schritte gegen das Projekt „Zeitungszeugen“. Keine Kopiervorlagen für Nachwuchsnazis am Zeitungskiosk. Auf: zentralratdjuden.de, 22. Januar 2009
Die Chefredakteurin Sandra Paweronschitz lehnte die Kritik ab:Zeitungszeugen-Chefredakteurin: „Wir geben nicht klein bei“. Interview von Marie Preuß. Auf: Zoomer.de, 21. Januar 2009
Urheberrechtsstreit Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen untersagte der Zeitschrift den Nachdruck von Publikationen aus dem Haus des Franz-Eher-Verlags, dessen Vermögen und Lizenzrechte nach Ende des Zweiten Weltkrieges auf den Freistaat Bayern übergingen und heute von dessen Finanzministerium verwaltet werden. Die Exemplare der bereits veröffentlichten ersten Ausgabe, die Material der historischen Zeitungen des Franz-Eher-Verlags enthalten, sollen nach Willen des Ministeriums eingezogen werden. Die wirksame Übertragbarkeit von Urheberrechten ist jedoch umstritten.Christoph Cadenbach/Sebastian Fischer/Hans Michael Kloth/Severin Weiland: Projekt 'Zeitungszeugen': Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen. In: Spiegel Online, 16. Januar 2009. Vgl. den Abschnitt Rechtslage im Artikel Mein Kampf In einem Memorandum kritisierten acht der zehn wissenschaftlichen Berater des Projekts das Vorgehen der bayerischen Behörden: auf zeitzeugen.de, 20. Januar 2009. Vgl. Deutsche Historiker gegen Nachdruckverbot von NS-Zeitungen. Auf: derStandard.at, 20. Januar 2009. Peter Longerich und Dieter Pohl haben das Memorandum nicht unterzeichnet
Nach Erscheinen der zweiten Ausgabe, welche Nachdrucke des sozialdemokratischen Vorwärts, der liberalen Vossischen Zeitung sowie des NSDAP-Parteiorgans Völkischer Beobachter zum Reichstagsbrand enthält, kündigte das bayerische Finanzministerium Strafanzeige an, „ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ werde eingeleitet.„Zeitungszeugen“. Gericht lässt nachgedruckte Nazi-Zeitung beschlagnahmen. In: Spiegel Online, 23. Januar 2009 Weiter werde gegen den Verlag McGees zivilrechtlich vorgegangen, um „künftige Nachdrucke der NS-Hetzpresse zu verhindern“. McGee hingegen hält es für „völlig unklar, ob dem Freistaat die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den NS-Blättern ‚Angriff‘ oder dem ‚Völkischen Beobachter‘ jemals zugestanden haben“.
Zivilrechtlicher Ansatzpunkt hätte für den Freistaat Bayern die Rechtsnachfolge gegenüber HitlerVgl. Gesetzes Nr. 20 zur Befreiung von Nationalismus und Militarismus vom 5. März 1946 (Bay.GVBl S. 145), Art. 37; Entscheidung der Spruchkammer München vom 15. Oktober 1948; Einziehungsverordnung vom 23. November 1948 (Bay.GVBl S. 268), §§ 3, 9 oder gegenüber dem Eher-VerlagVgl. Kontrollrats-Direktive Nr. 50 vom 29. April 1947 (ABL.KR S. 275), , i. V. m. Kontrollrats-Gesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 (Abl.KR S. 19), , (in dessen eigene oder von Herausgebern bzw. Verfassern abgeleitete Rechte) sein können. Jedoch wurden Unterlassungsansprüche des Freistaats Bayern von den GerichtenLandgericht München Ⅰ, Urteil vom 25. März 2009, Archiv für Presserecht 2009, 179–183; Oberlandesgericht München, Urteil vom 1. Oktober 2009, OLG-Report München 2009, 866–869 weitgehend verneint:
Die als Herausgeber Genannten (insbesondere Hitler) haben die herausgeberische Leistung nicht selbst erbracht und somit kein Sammelwerk-Urheberrecht (LUG § 4 Satz 1) erworben. Dasselbe gilt wohl für die Schriftleiter; außerdem sind sie nicht ausdrücklich als Herausgeber genannt. Schließlich ist nicht nachweisbar, dass diese Personen dem Eher-Verlag Rechte übertragen bzw. eingeräumt haben. Ein eigenes Sammelwerk-Urheberrecht des Eher-Verlags (LUG § 4 Satz 2) als juristischer Person ist 70 Jahre nach der Veröffentlichung erloschen (LUG § 32 i. V. m. UrhG § 132 Satz 2). Soweit die einzelnen Beiträge anonym erschienen sind, sind die Urheberrechte ebenfalls 70 Jahre nach der Veröffentlichung erloschen (UrhG § 66 Abs. 1 i. V. m. § 129 Abs. 1). Im Übrigen ist nicht anzunehmen, dass die Verfasser namentlich gekennzeichneter Beiträge in Abweichung von VerlG § 42 Abs. 2 Satz 2 a.F. (heute UrhG § 38 Abs. 3) dem Eher-Verlag längerfristige ausschließliche Rechte übertragen haben.
Soweit allerdings seit Veröffentlichung noch keine 70 Jahre vergangen sind, rechtfertigt das Zitatrecht (UrhG § 51) es nicht, „ein Sammelwerk wie geschehen in Gänze zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen, ohne dass eine ausreichende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Sammelwerk als solchem stattfindet“.Landgericht München Ⅰ, Urteil vom 25. März 2009 unter I.3.b. Insoweit wurde die Auffassung des Freistaats Bayern bestätigt.Pressemitteilung des Landgerichts München Ⅰ vom 25. März 2009; Thomas Werz: Magazin darf Nazi-Schriften drucken, in: Schwäbische Zeitung, 26. März 2009
In den Zeitungszeugen-Ausgaben von Januar 2010 wurden zunächst Zeitungen des Jahres 1939 nachgedruckt, für die die Urheberrechte seit dem 1. Januar 2010 nun ebenfalls erloschen sind. In den weiteren Ausgaben, mit denen nach Verlagsangaben „das Ende des Zweiten Weltkriegs und das Ende des Nationalsozialismus“ erreicht werden soll,Anschreiben des Albertas-Verlages vom 19. Januar 2010 an Abonnenten sind keine Zeitungen mehr enthalten, die von Verlagen der NSDAP veröffentlicht worden sind.
Strafprozessuale Beschlagnahme