Der VI. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Er ist hauptsächlich für das Recht der unerlaubten Handlungen (z. B. Verkehrsunfallsachen, Produkt- und Arzthaftung) zuständig.

Aufgrund der anhaltend hohen Eingangszahlen in Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben (sog. „Diesel-Sachen“), und angesichts der Überlastung des damit bislang in erster Linie befassten VI. sowie des VII. Zivilsenats hat das Präsidium des Bundesgerichtshofs am 21. Juli 2021 beschlossen, mit Wirkung zum 1. August 2021 vorübergehend einen VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes als Hilfsspruchkörper einzurichten. Diesem ist die Zuständigkeit in sog. „Diesel-Sachen“ für die ab diesem Zeitpunkt neu eingehenden Verfahren zugewiesen. Die Mitglieder des Hilfszivilsenats werden nach dem Beschluss des Präsidiums anteilig weiterhin einem allgemeinen Zivilsenat zugewiesen bleiben.Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2021 Nr. 141/2021, abrufbar unter https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021141.html?nn=10690868

Errichtung Der Senat wurde am 1. November 1952 errichtet. Es war die erste Neuerrichtung eines Zivilsenats nach der Gründung des Bundesgerichtshofs.

Besetzung Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Anfang 2026)Besetzung des VI. Zivilsenats nach dem Geschäftsverteilungsplan 2026, abgerufen am 17. August 2026. wie folgt besetzt:

Vorsitzender: Stephan Seiters Stellvertretende Vorsitzende: Vera von Pentz Beisitzer: Christiane Oehler, Ulrike Müller, Oliver Klein, Peter Allgayer, Cornelius Böhm, Birgit Linder

Vorsitzende Nr. Name (Lebensdaten) Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit 1 Wilhelm Meiß (1893–1960) 15. Mai 1953 30. September 1959 2 Joseph Engels (1901–1982) 8. Oktober 1959 30. November 1969 3 Rudolf Pehle (1910–1972) 28. Januar 1970 28. August 1972 4 Reinhold Weber (1914–2007) Ende 1972 / Anfang 1973 30. April 1982 5 Hans-Joachim Hiddemann (1923–1984) 18. Mai 1982 19. April 1984 6 Erich Steffen (* 1930) 29. Juni 1984 31. Mai 1995 7 Werner Groß (* 1935) 7. Juli 1995 31. Oktober 2000 8 Gerda Müller (* 1944) 27. November 2000 30. Juni 2009 9 Gregor Galke (1953–2026) 19. August 2009 31. August 2018 9 Stephan Seiters (* 1960) 22. Mai 2019

Zuständigkeit Nach dem Geschäftsverteilungsplan des BGH (Stand 2026Geschäftsverteilungsplan 2026 (abgerufen am 17. August 2026)) ist der VI. Zivilsenat zuständig für: ie Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit nicht der I. Zivilsenat (Nr. 1, 16), der II. Zivilsenat (Nr. 1 e, f, i und j), der III. Zivilsenat (Nr. 1, 2, 10 und 15), der V. Zivilsenat (Nr. 1 b, e, h und l), der VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) oder der VII. Zivilsenat (Nr. 3) zuständig ist, Schadensersatzansprüche aus medizinischer Behandlung von Mensch und Tier, auch wenn sie auf Vertrag gestützt sind, Schadensersatzansprüche aus §§ 84 ff des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff KunstUrhG); die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Unfällen, an denen ein Luftfahrzeug, ein Kraftfahrzeug, eine Eisenbahn oder eine Straßenbahn beteiligt sind, auch wenn sie auf den Beförderungsvertrag gestützt sind, jedoch mit Ausnahme der zur Zuständigkeit des I. Zivilsenats (Nr. 6) gehörenden Frachtverträge über Güter; die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 () sowie aus dem Gesetz zur Regelung der Gentechnik vom 16. Dezember 1993 (); die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus dem Umwelthaftungsgesetz vom 10. Dezember 1990 (), soweit nicht weitergehende Ansprüche aufgrund anderer Vorschriften (§ 18 Abs. 1 UmweltHG) geltend gemacht werden oder ein anderes Rechtsgebiet den eigentlichen Gegenstand des Streites bildet.

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Einzelnachweise

Zivilsenat 06 Zivilsenat 06