Das Abwasserabgabengesetz regelt die Pflicht, für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) in Gewässer Abgaben zu zahlen. Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich dabei gem. Abs. 1 AbwAG nach der Schädlichkeit des Abwassers.
Das Gesetz enthält an mehreren Stellen Ermächtigungen für Detailbestimmungen durch die Länder. Daher haben die Länder Ausführungsgesetze erlassen.
Es ist das erste Gesetz in Deutschland, das die Erhebung einer zweckgebundenen Abgabe für eine mögliche Umweltbeeinträchtigung ermöglicht. Die Zweckbindung ist in Abs. 1 Satz 1 AbwAG beschrieben.
Literatur Helmut Köhler, Cedric C. Meyer: Abwasserabgabengesetz. Kommentar. = AbwAG. 2., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53641-7. Sieder / Zeitler / Dahme / Knopp, WHG. Loseblattkommentar zum Wasserhaushaltsgesetz, sowie Abwasserabgabengesetz. 60. Auflage, C.H. Beck, München Stand: August 2025, ISBN 978-3-406-38892-7.
Weblinks Gesetzestext des AbwAG Leitfaden Abwasserabgabe. Teil 1: Allgemeines und Vollzug, Informationen auf der Seite der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) (PDF-Datei, Stand: Februar 2023) (Abruf: 6. März 2026) Abwasserabgabengesetz - Leitfaden zum Vollzug -, Informationen auf der Seite des Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (PDF-Datei, Stand: 24. Januar 2018) (Abruf: 6. März 2026)
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