Der Arzneimittelversandhandel in Deutschland ist im Jahr 2004 mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) auf eine rechtliche Grundlage gestellt worden, die es Apotheken ermöglicht, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente bundesweit zu versenden. Von den etwa 19.000 Vor-Ort-Apotheken in Deutschland verfügen knapp 3.000 über eine behördliche Erlaubnis für den Versand von Arzneimitteln (Stand 2019). Darunter gibt es etwa 150 aktive Versandapotheken mit einem echten Webshop und einer Listung in Preissuchmaschinen.

In Deutschland ist nach § 43 Abs. 5 AMG (8) aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen der Versand von Tierarzneimitteln für lebensmittelliefernde TiereUrteil des BGH vom 12. November 2009 (Az.: I ZR 210/07). verboten. Dies soll verhindern, dass Arzneimittel unkontrolliert Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, verabreicht werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Versandapotheken dürfen in Deutschland nach § 43 Abs. 1 S. 1 AMG in Verbindung mit § 11a ApoG nur von Apotheken betrieben werden. Der verantwortliche Apotheker, die Postanschrift, die Aufsicht führende Behörde und weitere Angaben müssen auf dem Impressum der Internetseite angegeben werden. Alle versendeten Medikamente müssen in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel sein. Für alle rezeptpflichtigen Medikamente gilt, dass das Originalrezept per Post an die Versandapotheke geschickt werden muss. Zudem müssen alle Versandapotheken über ein Notfalldepot verfügen und sich am Meldesystem für Arzneimittelsicherheit sowie am Nacht- und am Notdienst beteiligen.

Ebenfalls im Jahr 2004 wurde die Preisbindung für rezeptfreie Arzneien aufgehoben. Der dadurch entstandene Wettbewerb eröffnet einen neuen Handlungsspielraum für die Apotheker beim Preisgefüge.

2016 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Festpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht zulässig ist. Die Preisbindung würde für ausländische Apotheken den Zugang zum deutschen Markt erschweren. Als Begründung wurde angeführt, dass der Versandhandel der wichtigste Zugang zum deutschen Markt sei und der Preis für Versandapotheken ein wichtiger Wettbewerbsfaktor sei. Der Preiswettbewerb sei eine Möglichkeit, um Vorteile traditioneller Apotheken (individuelle Beratung, Rezepturarzneimittel) auszugleichen. Außerdem biete ein Preiswettbewerb den Patienten Vorteile und eine Preisbindung sei nicht geeignet, um eine gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln zu fördern. Hintergrund war eine Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung, die ein Bonussystem mit DocMorris unterhält, und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.EuGH-Urteil Urteil in der Rechtssache C-148/15 (PDF; 158 kB) Das Urteil führte zu einer Zunahme von Marketing-Aktivitäten der ausländischen Versandapotheken und Zukäufen von Mitbewerbern und Dienstleistern. Ein 2017 vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegter Entwurf für ein VersandhandelsverbotEntwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (PDF; 149 kB) wurde nicht eingebracht. (PDF) Faktenblatt der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vom Juli 2019 Ein entsprechendes Verbot war auch im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode des Bundestages vorgesehen.Koalitionsvertrag 2018–2021 (PDF) 2019 beschloss das Bundeskabinett das Apotheken-Stärkungsgesetz, das ein Verbot durch die Änderung des SGB V vorsieht.Apotheken-Stärkungsgesetz und Sammelverordnung – Kabinett beschließt Apothekenreform auf deutsche-apotheker-zeitung.de

2019 entschied das Landgericht Magdeburg, dass Apotheker rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel auch über Amazon vertreiben dürfen.LG Magdeburg, Urteil vom 18.01.2019 auf beck.de Infolgedessen bieten inzwischen ca. 30 deutsche Apotheken Bestellungen über Amazon an.Medikamente bei Amazon auf amazing-lists.de, mit Apothekenliste Neben wenigen bekannten Anbietern wie apodiscounter (apo.com Group) und Aponeo gehören dazu vor allem kleinere Apotheken mit Versandhandelserlaubnis.

Versandapotheken in Deutschland mit Umsätzen (Umsätze netto 2021 – teilweise geschätzt)https://de.statista.com/infografik/15489/die-top-10-online-apotheken-in-deutschland-nach-umsatz/

docmorris.de – 783,3 Mio. Euro – seit 2012 zur-Rose-Gruppe shop-apotheke.com – 517,9 Mio. Euro medpex.de – 216,9 Mio. Euro – seit 2019 zur-Rose-Gruppe medikamente-per-klick.de – 180,0 Mio. Euro apodiscounter.de – 132,2 Mio. Euro eurapon.de – 87,9 Mio. Euro – seit 2017 zur-Rose-Gruppe aponeo.de – 86,9 Mio. Euro apotal.de – 59,6 Mio. Euro – seit 2020 zur Rose-Gruppe mycare.de – 50,7 Mio. Euro sanicare.de – 43,5 Mio. Euro

Marktanteil der Versandapotheken

Der Marktanteil der Versandapotheken betrug 2007 vier Prozent des Marktes für rezeptfreie Medikamente auf den Versandhandel, im Jahr 2008 waren es fünf Prozent. Somit konnten Versandapotheken ihren Anteil im deutschen Markt stetig erhöhen. Ihr Anteil am rezeptfreien Markt lag nach Zahlen des Marktforschungsunternehmen IMS Health im Jahr 2009 bereits bei neun bis zehn Prozent. Folglich konnten Versandapotheken ihren Umsatz in diesem Jahr von 140 Millionen Euro auf 622 Millionen Euro steigern. Im Bereich der rezeptpflichtigen Medikamente wurde der Anteil auf zwei Prozent geschätzt.apotheke adhoc Die Umsatz- & Absatzzahlen von OTC-Arzneimitteln zeigen, dass der Versandhandel einen immer größer werdenden Marktanteil erreicht, der im Jahr 2018 bereits einen zweistelligen prozentualen Marktanteil von 13,6 Prozent (Absatz) bzw. 17,7 Prozent (Umsatz) aufwies. Für rezeptpflichtige Medikamente steigen die GKV-Ausgaben merklich an, seit gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 ausländische Versandhändler nicht mehr an die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gebunden sind, der Marktanteil liegt mit 1,1 Prozent (Absatz) bzw. 1,0 Prozent (Umsatz) jedoch deutlich niedriger als in der Selbstmedikation. (PDF) ABDA.

Für 2018 wird allein der im Wesentlichen auf den deutschen Markt entfallende Umsatz der beiden den Arzneimittelversandhandel in Deutschland dominierenden Versandapotheken DocMorris (Heerlen/Niederlande) sowie Shop Apotheke (Venlo/Niederlande) unter Einbeziehung mehrerer von diesen beiden Versandapotheken erworbenen deutschen Versandapotheken (u. a. die Erwerbe von Eurapon, Vitalsana und apo-rot durch die Zur Rose Group und der Europa Apotheek durch die Shop Apotheke) auf jeweils ca. 500 Millionen Euro geschätzt.Jürgen Salz: Aspirin in einer Stunde, Wirtschaftswoche Heft 41/2018 vom 5. Oktober 2018, Seite 54–56, hier Seite 54. Mit der Übernahme der Versandhandelsaktivitäten der Medpex Versandapotheke mit Wirkung ab Anfang 2019 sowie der Apotal Apotheke im Juni 2020Zur Rose übernimmt auch noch Apotal Meldung der Deutschen Apotheker Zeitung vom 26. Juni 2020, abgerufen am 6. August 2020 jeweils durch die Zur Rose Group ist von einem weiteren Anstieg der auf die beiden Marktführer entfallenden Marktanteile auszugehen.

Für den Versandhandel von Arzneimitteln gelten dieselben Qualitätsanforderungen wie für eine Vor-Ort-Apotheke, wie beispielsweise der Kontrahierungszwang. Dieser schreibt vor, dass sie alle Arzneien, die in Deutschland erhältlich sind, auch an den Verbraucher ausliefern müssen.

Die Lücke der persönlichen Beratung, wie sie in stationären Apotheken erteilt wird, schließen zugelassene Versandapotheken mit telefonischer Fachberatung oder E-Mail Kontakt durch pharmazeutisches Personal (Apotheker, Pharmazieingenieur oder PTAs). Im Jahr 2009 veröffentlichte die ServiceBarometer AG eine Studie, die zeigt, dass Versandapotheken einen hohen Kundenzufriedenheitswert haben, obwohl die persönliche Beratung oft fehlt. Der Spitzenwert lag bei 1,73, was für 46 Prozent vollkommen zufriedene und 36 sehr zufriedene Kunden steht. Mit den Apotheken vor Ort sind laut einer ABDA-Analyse (Stand 2018) 93 Prozent der Bundesbürger entweder zufrieden oder sogar sehr zufrieden.

Einführung des elektronischen Rezeptes Mit der geplanten Einführung des E-Rezeptes im Frühjahr 2020 wird sich die Verteilung der Marktanteile weitergehend verändern. Laut einer der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ vorliegenden Studie könnte die Neuregelung den Arzneimittelversandhandel stärken, während die Zahl der Vor-Ort-Apotheken weiterhin zurückgehen dürfte. Die Studienautoren gehen davon aus, dass die Zahl der stationären Apotheken in Deutschland bis 2030 auf knapp 12.000 fallen könnte.G. Waschinski: Wie das E-Rezept den Markt für Apotheken verändert. Handelsblatt, 20. April 2019. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gab es Ende 2018 deutschlandweit nur noch 19.423 stationäre Apotheken. Die Zahl ist seit Jahren rückläufig und lag zu dem Zeitpunkt auf dem niedrigsten Stand seit den 1980er Jahren. Die elektronische Rezept-Übermittlung an Apotheken soll aber keine Pflicht werden. In einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage stellt das Bundesministerium für Gesundheit klar, dass die vollständige Abschaffung des Papierrezepts nicht geplant sei.

Der Deutsche Apothekerverband teilte im August 2019 in einem Interview mit, bereits ein eigenes E-Rezept-Modell entwickelt zu haben mit einer dazugehörigen App. Er setzt sich dafür ein, dass der digitale Verordnungsprozess frei von Werbung, Diskriminierung und kommerziellen Interessen bleiben und der Patient unbeeinflusst entscheiden solle, wo er sein Rezept einlöse, sei es in der Versandapotheke oder in der Vor-Ort-Apotheke.Interiew „Wir wollen die Basistechnologie für das E-Rezept schaffen“. DAZ.online, 21. August 2019, DAZ.online-Themenwoche.

Arzneimittelfälschungen Arzneimittelfälschungen treten in der Lieferkette deutscher Versandapotheken kaum auf. Vielmehr handelt es sich um ein Problem ausländischer Anbieter, die unkontrolliert ihre Waren nach Deutschland versenden. Die Zollstatistik für das Jahr 2007 über die Einfuhr von gefälschten Arzneimitteln nach Deutschland spricht von Arzneimittelfälschungen in einem Wert von 8,3 Mio. Euro, was einen Anstieg an eingeführten Arzneimittelfälschungen nach Deutschland bedeutet. Allerdings entfielen 90 % dieser „Fälschungen“ auf einen Patentstreit der Firmen Mundipharma und Cimex.A. Müller: Oxygesic-Streit verzerrt Zollstatistik. apotheke adhoc, 20. Mai 2008. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Wert der illegal nach Deutschland eingeführten und entdeckten Arzneimittelfälschungen von 2,5 Mio. Euro im Jahre 2006 auf 0,6 Mio. Euro 2007 gesunken ist. Zu diesem Ergebnis kommt auch Rolf Schwanitz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, auf der 172. Sitzung des Deutschen Bundestages. In der Zollstatistik 2018 werden noch 42.590 Arzneimittel im Wert von 513.736 Euro aufgeführt. (PDF)

Ende 2007 stellte das Bundeskriminalamt fest, dass durch den Arzneimittelversandhandel, vor allem durch illegalen Versand aus dem außereuropäischen Ausland, in großer Zahl Arzneimittel-Fälschungen zum deutschen Verbraucher gelangen. Das Bundeskriminalamt forderte, das Verbot des Arzneimittelversandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen. Allerdings beschäftigt sich der Bundesrat in Deutschland derzeit nicht mehr mit dem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel, da die Gefahren des Internethandels mit Medikamenten offensichtlich geringer sind als der Nutzen. So wurde der Gesetzgebungsantrag der Freistaaten Sachsen und Bayern („Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß“) im Dezember 2008 wieder von der Tagesordnung genommen.