mini|Sechsspännig gezogenes Geschütz von vorn Als reitende Artillerie wurde die Artillerie bezeichnet, deren Kanoniere zur besseren Beweglichkeit auf Pferden ritten. Die reitende Artillerie bildete im Deutschen Heer zusammen mit der fahrenden Artillerie die Feldartillerie.

Begriffe Friedrich der Große, der als Begründer der reitenden Artillerie angesehen wird (wenn auch schon vorher ähnliche Institutionen für kurze Zeit auftauchten), nannte die neue Waffe „reitende Artillerie“. In Frankreich hieß sie zunächst „Artillerie legere“ oder auch „Artillerie volante“, später „Artillerie à cheval“. In Deutschland findet sich auch (selten) die Bezeichnung „berittene Artillerie“ oder „Artillerie zu Pferde“.

Einsatz, Taktik Normalerweise marschierten die Bedienungsmannschaften der Geschütze zu Fuß neben diesen her oder saßen auf der Protze auf. Dadurch, dass man die Mannschaften beritten machte, konnte die Artillerie eine ähnliche Geschwindigkeit und Beweglichkeit wie die Kavallerie erreichen und zusammen mit dieser eingesetzt werden.

Das übliche Geschoß der Feldartillerie war bis zur Einführung von Geschützen mit gezogenem Rohr (also vor etwa 1860) die Vollkugel. Diese wirkte gegen feindliche Infanterie am besten, wenn sie als Rikoschettschuss so gezielt wurde, dass sie aus der Flanke in den Linien der Infanterie mehrfach aufprallte und dadurch etliche nebeneinander stehende Soldaten ausschaltete.

Wenn Kavallerie gegen Infanterie kämpfte, legte sie die letzten zweihundert Meter im Galopp zurück: Die Gewehre der Infanterie wirkten noch um 1815 bis etwa 200 m, und diese Strecke war in 20 Sekunden zu durchmessen, einer Zeit, in der die Infanterie nur eine Salve abgeben konnte. Nach Abgabe dieser Salve konnte sie sich nur noch mit Bajonett gegen die jetzt eindringende Kavallerie wehren. Da die Kavallerie aufgrund höherer Geschwindigkeit und Wendigkeit aber auch aus Flanke und Rücken angreifen konnte, musste die von Kavallerie angegriffene Infanterieformation ein Karree bilden, um sich gegen Angriffe von allen Seiten wirksam zu verteidigen. Diese Karrees aus dicht gedrängt stehenden Soldaten waren gegen Beschuss durch Artillerie, die außerhalb der Gewehrschussweite aufgestellt war und die Kavallerie begleiten konnte, sehr verwundbar.

Verbände aus Kavallerie und reitender Artillerie konnten daher gegen Infanterie sehr erfolgreich sein.

Geschichte Wann und durch wen in der Geschichte ein erstes Mal reitende Artillerie im Sinne der eingangs gewählten Definition erfolgte, ist nicht ganz klar: Verschiedene Herrscher aus dem 16. und 17. Jahrhundert werden genannt, indessen ist aus den Quellen nicht zu entnehmen, ob es sich hierbei nur um die Einführung leichter besonders beweglicher Geschütze handelte, oder ob die Bedienungen dieser Geschütze auch beritten warenDecker 1819 S. 91, 92. Die erste nachweislich reitende Batterie wurde 1759 in Preußen durch Friedrich den Großen aufgestelltOrtenburg, Kabinettskriege S. 116, Poten, Stichwort "Reitende Artillerie", andere Staaten folgten bald nach.

Schon im 16. Jahrhundert wurden vorübergehend der Reiterei leichte Geschütze mit doppelter Bespannung beigegeben. Gustav Adolf manövrierte seine leichte Regimentsartillerie mit der Kavallerie und 1675 verwendete der Große Kurfürst gegen die Schweden nicht nur mit Pferden bespannte Kanonen, sondern auch eine Bedienung der Artillerie zu Pferde. Der Gebrauch der berittenen Artillerie setzte sich jedoch noch nicht durch. Der eigentliche Schöpfer der reitenden Artillerie (artillerie légère oder volante) als bleibende Einrichtung ist Friedrich der Große, der durch die russischen Kavallerie-Regimenter angeregt wurde, die während des siebenjährigen Krieges je zwei leichte Geschütze mit berittener Bedienung (berittene Artillerie) bei sich führten. Friedrich ließ durch Kabinettsorder vom 21. April 1759 eine „Reitende Artillerie-Brigade“ von 10 Sechspfündern aufstellen, später „Batterie Reitende Artillerie“ genannt. Er besaß somit eine bewegliche Artillerie, die unter allen Umständen den Märschen der Armee folgen konnte. Der Unterschied der friderizianischen reitenden Artillerie zu dem ähnlichen russischen Institut bestand darin, dass sie nicht nur eine Beigabe zur Kavallerie waren, auch keine vereinzelten Regimentsgeschütze, sondern ein selbständiger Truppenteil. Man wollte nicht nur einige Granat- oder Kartätschschüsse abzugeben, sondern bezweckte eine wirkliche artilleristische Wirkung mit Sechspfündern.

Im 19. Jahrhundert diente reitende Artillerie den Korps- und Divisionskommandeuren als besonders bewegliche Artilleriereserve, eine Aufgabe, die gegen Ende des Jahrhunderts schwand: Es konnte im Laufe des 19. Jahrhunderts die Schussweite der Feldkanonen von 1000 bis 1200 Meter auf 6 bis 7 km, also um das Sechsfache, gesteigert werden: Um einen Feuerschwerpunkt im Gefechtsstreifen eines Verbandes zu verlegen, musste also Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr die Feuerstellung gewechselt werden: Es genügte ein Schwenken des Geschützes.

Ferner besaß jede Kavallerie-Division eine Batterie oder AbteilungBei reitenden und fahrenden Truppen sprach man in Deutschland bis 1945 statt von „Bataillon“ von „Abteilung.“ reitender Artillerie. Dies blieb so, bis -spätestens im und nach dem Zweiten Weltkrieg- die Kavallerie als Truppengattung verschwand.

Einzelne Staaten

Preußen bis 1870 1759 stellte Preußen eine erste „Reitende Artillerie-Brigade“ auf, bestehend aus 10 Sechspfündern, wobei die Kanoniere alle beritten warenDecker 1822 S. 148, Peldszus 3a Bl. 15, Köhler S. 43, Ortenburg, Kabinettskriege S. 117. Diese Formation ging noch im gleichen Jahr in der Schlacht bei Kunersdorf verlorenKöhler S. 50, wurde sofort wieder aufgestellt, jetzt aber nur noch mit 6 SechspfündernPeldszus 3a Bl.16,17 und blieb auch nach dem Frieden von Hubertusburg bestehen. In der Folgezeit wurde sie erheblich vermehrt: 1773 gliederte sie sich in sieben Batterien zu je acht sechspfündigen Kanonen und zwei siebenpfündigen HaubitzenDecker 1822 S. 150, Peldszus 3a Bl.20, in den 1790er Jahren wuchs sie zu einem Regiment zu 10 Kompagnien an.Köhler S. 51Bis 1918 schrieb man „Kompagnie“, erst in der Reichswehrzeit ab 1919 wurde im Rahmen einer Entfranzosisierung die Schreibweise „Kompanie“ befohlen. Nach der Katastrophe von 1806/07 erfolgte 1808 eine Neugliederung: Die gesamte Artillerie wurde jetzt in drei Regimenter geteilt, jedes Artillerieregiment erhielt 12 Fußkompagnien und 3 reitende Kompagnien. Die reitenden Kompagnien hatten eine Sollstärke von 5 Offizieren, 14 Unteroffizieren, 2 Trompetern und 112 Gemeinen, 2 siebenpfündigen Haubitzen und 2 sechspfündigen Kanonen sowie 132 PferdenPietsch Bd.II S. 164. Im Rahmen der Befreiungskriege wurde die Zahl der reitenden Kompagnien vermehrtPietsch Bd. II S. 166.

In der ab 1816 geltenden Friedensgliederung hatte jedes Korps eine Artillerie-Brigade, in der Artilleriebrigade gab es drei Abteilungen zu drei Fuß- und einer reitenden Kompanie. Neben der Handhabung des Geschützes wurden die Kanoniere der Reitenden Artillerie auch im Reiten ausgebildet. Sie waren mit Kavalleriesäbel bewaffnet, ihre Uniform in einigen Details derjenigen der Kavallerie angeglichen. So trugen sie am Säbel auch keine Troddel, sondern einen Faustriemen. Gemäß A.K.O. vom 20. November 1854 wurden die drei reitenden Kompanien eines jeden Artillerieregiments, jetzt Batterien genannt, in einer Reitenden Abteilung zusammengefasst. Im Kriegsfall (so 1866 und 1870/71) wurden ein oder zwei dieser Batterien einer Kavalleriedivision zugeteilt und durch Neuaufstellungen ersetzt.

Abgekürzte Schreibweise Vor allem in den Ranglisten wurde die Reitende Abteilung eines Artillerieregiments mit einem großen R, die einzelnen Batterien mit einem kleinen r gekennzeichnet: R/1 ist also die Reitende Abteilung des Feldartillerie-Regiments 1, 1.r/1 die 1. reitende Batterie dieses Regiments.

Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt bis 1870

Bayern hatte zunächst keinerlei reitende Artillerieformationen. Erst am 15. Mai 1867 wurden beim 2. und 3. bayer. Feldartillerie-Regiment je zwei reitende Batterien aufgestelltMilitärhandbuch für das Königreich Bayern nach dem Stande vom 16. April 1870, München 1870, .141.

Sachsen hatte in der Zeit nach 1815 eine „Reitende Artillerie-Brigade“ in Stärke von zwei Batterien zu je 4 Offizieren, 10 Unteroffizieren, zwei Trompetern und 58 Mannschaften und 69 DienstpferdenXylander S. 500. Auch bei Neuorganisation des Sächsischen Heeres 1867 blieben diese beiden Batterien, jetzt als „Reitende Abteilung“ des (sächs.) Feldartillerieregiments 12, stationiert in Geithain, bestehenRangliste der königl. sächs. Armee vom Jahre 1868, S. 69ff.

Württemberg hatte in der Zeit nach 1815 ein Artillerieregiment, bestehend aus einer Fußabteilung zu drei Batterien, und einer reitenden Abteilung zu drei Batterien. jede reitende Batterie zu 4 Offizieren, 14 Unteroffizieren, 3 Trompetern, 74 Mannschaften und einem Hufschmied, dazu 45 Reitpferde, sechs 6-Pfünder-Kanonen und 2 10-Pfünder-Haubitzen (davon im Frieden allerdings nur 4 Geschütze bespannt)Xylander S. 354ff.

Das Königreich Hannover hatte Zeit seines Bestehens eine Artillerie-Brigade, der unter anderem Reitende Artillerie angehörte: ein Stab (Major), sein Adjutant (Oberleutnant), ein Arzt, ein Stabs-Fourier, ein Sattlermeister und ein Sattlergehilfe 2 Kompanien zu je 5 Offizieren, 3 Oberfeuerwerkern, 1 Fourier, 6 Feuerwerker, 4 Bombardiere, 2 Schmiede, 3 Trompeter, 120 KanoniereXylander S. 607ff.

Baden hatte in der Zeit nach 1815 eine Artilleriebrigade, bestehend aus drei fahrenden und einer reitenden Batterie. Letztere bestand aus 4 Offizieren, 14 Unteroffizieren, 3 Trompetern, 181 Mannschaften, dazu 67 Reit- und 68 Zugpferden sowie sechs 6-Pfünder-KanonenXylander S. 354ff. Auch nach der Reichsgründung blieb diese reitende Batterie beim 1. großherzogl. badischen Feldartillerie-Regiment Nr. 14 bestehen und wurde erst zum 1. Oktober 1913 in die 6. fahrende Batterie dieses Regiments umgewandeltPietsch Bd. II S. 174.

Hessen-Darmstadt hatte in der Zeit nach 1815 eine Artilleriekorps, bestehend aus zwei Kompagnien Fußartillerie und einer halben Kompagnie reitender Artillerie, letztere zu 2 Offizieren, 7 Unteroffizieren, 2 Trompetern, 64 Mannschaften, 41 Reitpferden, einer 7-Pfünder-Haubitze und drei Sechspfünder-KanonenXylander S. 457ff, die Zugpferde für die Geschütze wurden offenbar erst im Kriegsfall ausgehoben. Wie in Baden, blieb auch diese als reitende Batterie des 1. großherzogl. hessischen Feldartillerie-Regiments Nr. 25 bis 1. Oktober 1913 bestehen und wurde erst dann in eine fahrende umgewandelt.

Die übrigen Kleinstaaten des Deutschen Bundes hatten keinerlei reitende Artillerie.

Deutsches Kaiserreich

Nach Umgliederung der Feldartillerie in den Jahren 1872 bis 1874 hatte jede Feldartillerie-Brigade eines Korps zwei Feldartillerie-Regimenter: Ein Korps- und ein DivisionsartillerieregimentRangliste Preußen 1873. Die reitende Abteilung (zu 3 Batterien, wie bisher) trat zum Korpsartillerie-Regiment.

Die Reduzierung der aktiven Wehrpflicht von 3 auf 2 Jahre im Jahr 1893Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 3. August 1893, Reichsgesetzblatt 1893, Nr. 30, S. 233–235 Scan auf Commons galt nicht für die Soldaten der reitenden Artillerie, die -wie auch die Soldaten der Kavallerie- weiterhin drei Jahre zu dienen hatten.