mini|Ernst-Wolfgang Böckenförde (1986)

Ernst-Wolfgang Böckenförde (* 19. September 1930 in Kassel; † 24. Februar 2019 in Au (Breisgau)) war ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler sowie Rechtsphilosoph. Von 1983 bis 1996 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts. Böckenförde zählte zur Ritter-Schule und war Schüler und Freund Carl Schmitts.

Leben und Wirken Herkunft und Ausbildung mini|Deckblatt der Münsteraner Dissertation von 1956 Böckenförde kam im September 1930 als dritter Sohn des Forstmeisters Josef Böckenförde (1894–1962) und seiner Ehefrau Gertrud, geb. Merrem (1899–1977), zur Welt.Dagmar Drüll: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1933–1986. Berlin/Heidelberg 2009, S. 119. Von seinen sieben Geschwistern wurden zwei einer größeren Öffentlichkeit bekannt: der Jurist und Theologe Werner Böckenförde, Domkapitular im Bistum Limburg (1928–2003), und der Jurist Christoph Böckenförde. Ernst-Wolfgang Böckenförde besuchte das Wilhelmsgymnasium Kassel, das er 1949 abschloss. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften und Geschichte an den Universitäten Münster und München. In Münster wurde er Mitglied der katholischen Studentenverbindung Hansea-Halle zu Münster im KV. Im Jahr 1953 legte er das erste juristische Staatsexamen ab und wurde 1956 bei Hans Julius Wolff (Münster) mit der Arbeit Gesetz und gesetzgebende Gewalt. Von den Anfängen der deutschen Staatsrechtslehre bis zur Höhe des staatsrechtlichen Positivismus zum Dr. jur. promoviert. Von 1959 bis 1964 war Böckenförde Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster. 1960 erfolgte bei Franz Schnabel in München die historische Promotion zum Dr. phil. mit der Arbeit Die verfassungsgeschichtliche Forschung im 19. Jahrhundert. Zeitgebundene Fragestellungen und Leitbilder.

Neben die akademischen Lehrer im engeren Sinn, Wolff und Schnabel, traten in der intellektuellen Entwicklung Böckenfördes zwei weitere prägende Figuren: der Philosoph Joachim Ritter (1903–1974) und der Staatsrechtler Carl Schmitt (1888–1985). Böckenförde nahm seit Mitte der 1950er Jahre an Ritters Collegium PhilosophicumJens Hacke: Philosophie der Bürgerlichkeit. Die liberaldemokratische Begründung der Bundesrepublik, Göttingen 2006, S. 35–45. in Münster teil und steuerte später drei Artikel zum von Ritter herausgegebenen Historischen Wörterbuch der Philosophie bei.Historisches Wörterbuch der Philosophie, hrsg. von Joachim Ritter, Karlfried Gründer und Gottfried Gabriel, Schwabe, 13 Bände, Basel 1971–2007; Böckenfördes Artikel: Normativismus (Band 6, S. 932 f.), Ordnungsdenken, konkretes (Schmitt) (Band 6, S. 1312–1315) und Rechtsstaat (Band 8, S. 332–342). Der Hegelianismus Ritters (nicht dessen Aristotelismus) ist in Böckenfördes Werk unverkennbar. Carl Schmitt begegnete Böckenförde erstmals im Jahr 1953, und der Kontakt blieb bestehen bis zum Tod Schmitts 1985. Böckenförde fungierte als Redakteur der Schriften Schmitts und gab sich eindeutig als Mitglied der Schmitt-Schule zu erkennen. So nahm er seit 1957 an den von Ernst Forsthoff zwischen 1957 und 1971 jährlich organisierten Ferienseminaren im Kloster Ebrach teil, an denen sich bis 1967 auch Schmitt selbst beteiligte,Florian Meinel: Die Heidelberger Secession. Ernst Forsthoff und die «Ebracher Ferienseminare». In: Zeitschrift für Ideengeschichte 5 (2011), S. 89–108. und gehörte zu den Herausgebern der Festschrift zu Schmitts 80. Geburtstag.Hans Barion, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Ernst Forsthoff, Werner Weber (Hrsg.): Epirrhosis. Festgabe für Carl Schmitt zum 80. Geburtstag. 2 Bände, Berlin 1968. Er gilt als wichtiger „Nachkriegsschüler“ Schmitts, der für dessen „liberale Rezeption“ in der Bundesrepublik gesorgt habe.Reinhard Mehring: Zu den neu gesammelten Schriften und Studien Ernst-Wolfgang Böckenfördes. In: Archiv des öffentlichen Rechts 117 (1992), S. 449–473, hier S. 450. Dazu bemerkte Christoph Möllers: „Diese Feststellung ist auch auf den zweiten Blick richtig, nur lässt sie, weil Schmitts zuverlässigste intellektuelle Konstante sein Antiliberalismus war, das meiste offen.“Christoph Möllers: Römischer Konziliarismus und politische Reform. Ernst-Wolfgang Böckenförde zum 80. Geburtstag. In: Zeitschrift für Ideengeschichte 4 (2010), S. 107–114, hier S. 109. Den umfangreichen Briefwechsel Böckenfördes mit Carl Schmitt, der sich von 1953 bis 1984 erstreckt und den Böckenförde selbst als ein Herzstück seines Nachlasses betrachtete, hat Reinhard Mehring ediert.Reinhard Mehring (Hrsg.): Welch gütiges Schicksal. Ernst-Wolfgang Böckenförde/Carl Schmitt: Briefwechsel 1953–1984. Nomos, Baden-Baden 2022, S. 847 (Nachwort) (Online).

Publizist Der bekennende Katholik Böckenförde wurde einer größeren Öffentlichkeit durch kritische innerkatholische Debattenbeiträge bekannt, noch ehe er eine Professur erlangte. 1957 erschien in der von seinem Onkel Franz Josef Schöningh herausgegebenen Zeitschrift Hochland sein Aufsatz Das Ethos der modernen Demokratie und die Kirche, in dem er für die vorbehaltlose Anerkennung der Demokratie als Staatsform durch die Katholische Kirche eintrat.Mark Edward Ruff: Ernst-Wolfgang Böckenförde und die Auseinandersetzung um den deutschen Katholizismus, 1957–1962. In: Hermann-Josef Große Kracht, Klaus Große Kracht: Religion, Recht, Republik. Studien zu Ernst-Wolfgang Böckenförde, Paderborn 2014, S. 41–75, hier S. 48–56. 1960/61 engagierte er sich gemeinsam mit Robert Spaemann gegen Thesen des Paters Gustav Gundlach SJ, der den atomaren Verteidigungskrieg für sittlich gerechtfertigt erklärt hatte. 1961 schließlich erschien Böckenfördes berühmter Hochland-Aufsatz Der deutsche Katholizismus im Jahr 1933. Eine kritische Betrachtung. Der Text führte zu einer heftigen Kontroverse, durch die die Erforschung der katholischen Zeitgeschichte vorangebracht wurde, insbesondere in der 1962 gegründeten Kommission für Zeitgeschichte.Mark Edward Ruff: Katholische Kirche im Dritten Reich. Kritik und Kritiker in der Adenauer-Ära. In: zur debatte. Themen der katholischen Akademie in Bayern, , Jg. 2013, Heft 1, S. 39–41. Einen gewissen Abschluss dieser Phase bildete Böckenfördes publizistischer Einsatz für die Erklärung der Religionsfreiheit auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Die schließlich verabschiedete Erklärung „Dignitatis humanae“ (1965) bezeichnete er mit einer Formulierung Josef Isensees als „kopernikanische Wende“ der kirchlichen Lehre,Alle erwähnten Texte abgedruckt in: Ernst-Wolfgang Böckenförde: Kirche und christlicher Glaube in den Herausforderungen der Zeit. Beiträge zur politisch-theologischen Verfassungsgeschichte 1957–2006, Berlin 2007; Zitat Isensee, S. 195. insofern das Konzil erstmals den Vorrang der Religionsfreiheit vor dem religiösen Wahrheitsanspruch anerkannt habe, – in Böckenfördes Worten: „Damit ist der prinzipielle Schritt vom Recht der Wahrheit zum Recht der Person getan.“Karl Gabriel, Christian Spieß: Das Zweite Vatikanum und die Religionsfreiheit. Eine kopernikanische Wende? In: Hermann-Josef Große Kracht, Klaus Große Kracht: Religion, Recht, Republik. Studien zu Ernst-Wolfgang Böckenförde, Paderborn 2014, S. 77–89, hier S. 78.

Zu Beginn der 1960er Jahre gründete Böckenförde gemeinsam mit Roman Schnur die Zeitschrift Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte, deren erstes Heft im Jahr 1962 erschien. Böckenförde und Schnur hatten Werner Weber, Hans Julius Wolff und den Historiker Gerhard Oestreich als Herausgeber gewonnen. Die neue Zeitschrift war als Konkurrenz und Ergänzung zum Archiv des öffentlichen Rechts gedacht und verfolgte, anders als das dogmatisch ausgerichtete Archiv, einen betont interdisziplinären Ansatz: Neben den Juristen fanden Politologen, Historiker und Philosophen in der Zeitschrift ihr Forum. Erklärtes Ziel war es, die neue Zeitschrift zu einer „Stätte der Staatsbesinnung“ zu machen, da in der staatstheoretischen Diskussion der jungen Bundesrepublik „das Verständnis für die politische und rechtliche Bedeutung staatlicher Autorität geschwunden, der Staat zerredet worden“ sei.Klaus Große Kracht: Unterwegs zum Staat. Ernst-Wolfgang Böckenförde auf dem Weg durch die intellektuelle Topographie der frühen Bundesrepublik, 1949–1964. In: Hermann-Josef Große Kracht, Klaus Große Kracht: Religion, Recht, Republik. Studien zu Ernst-Wolfgang Böckenförde, Paderborn 2014, S. 11–40, hier S. 35 (dort zit. nach: Zum Geleit. In: Der Staat 1 (1962), S. 1 f.). Hinter den konkurrierenden Zeitschriften waren somit auch die konkurrierenden „Schulen“ der Staatsrechtslehre in der frühen Bundesrepublik erkennbar: die Smend-Schule hinter dem Archiv und die Schmitt-Schule hinter dem Staat.Stefan Korioth: Wider das Zerreden des Staates. Ernst-Wolfgang Böckenförde und das Entstehen der Zeitschrift „Der Staat“. In: Reinhard Mehring, Martin Otto (Hrsg.): Voraussetzungen und Garantien des Staates. Ernst-Wolfgang Böckenfördes Staatsverständnis, Baden-Baden 2014, S. 30–45; Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Bd. 4: 1945–1990, München 2012, S. 492 f.; Ewald Grothe: Zwischen Geschichte und Recht. Deutsche Verfassungsgeschichtsschreibung 1900–1970, Oldenbourg, München 2005, S. 333 ff. Böckenförde betreute die Zeitschrift bis 1984 redaktionell und war bis zu seinem Tod 2019 ihr Mitherausgeber.Mirjam Künkler, Tine Stein: Staat, Recht und Verfassung. Ernst-Wolfgang Böckenfördes politisches und verfassungstheoretisches Denken im Kontext. In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart 65 (2017), S. 573–610, hier S. 594.

Professuren Im Jahr 1964 habilitierte sich Böckenförde in Münster mit der Arbeit Die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung. Eine Untersuchung zum Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Es folgten Professuren für Öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie an den Universitäten Heidelberg (1964–1969), Bielefeld (1969–1977) und Freiburg im Breisgau (1977–1995, Emeritierung). Bei Böckenförde habilitierten sich Adalbert Podlech, Rolf Grawert, Rainer Wahl, Bernhard Schlink, Albert Janssen, Joachim Wieland, Christoph Enders und Johannes Masing.Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dieter Gosewinkel: Biografisches Interview. In: Ernst-Wolfgang Böckenförde: Wissenschaft, Politik, Verfassungsgericht, Berlin 2011, S. 424. Böckenförde hat betont, dass er „(…) keine Böckenförde-Schule gebildet oder zu bilden gesucht“ habe; insbesondere die Haltung zum Werk Carl Schmitts sei seinen akademischen Schülern stets selbst überlassen gewesen.Ernst-Wolfgang Böckenförde: Dankesworte. In: Rainer Wahl, Joachim Wieland: Das Recht des Menschen in der Welt, Berlin 2002, S. 151–156, Zitat S. 155.