gerahmt|rechts|Das Schweizer Bildungssystem (vereinfacht)

Das Bildungssystem in der Schweiz liegt aufgrund des Föderalismus vorwiegend in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden, nur in Teilen beim Bund. Ein eidgenössisches Bildungsministerium wurde nie eingerichtet. Man unterscheidet folgende Bereiche und Stufen des Schweizer Bildungssystems: Vorschulstufe (ISCED 0) Primarstufe (ISCED 1) Sekundarstufe I (ISCED 2) Sekundarstufe II (ISCED 3 und 4) Tertiärstufe (ISCED 5 und 6) Erwachsenen- und Weiterbildung Heilpädagogik und Sonderpädagogik

Schulungsverantwortung Bund und Kantone Der Bund und die Kantone teilen sich die Verantwortung für das Bildungswesen, wobei die Kantone grosse Autonomie haben. Die Bundesverfassung garantiert einen kostenfreien Grundschulunterricht. Dennoch machen ungefähr 200 Familien in der Schweiz vom Recht des Hausunterrichts bzw. Unschooling Gebrauch. Artikel 62 der Bundesverfassung verlangt seit 2006 eine Harmonisierung «im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen». In: fedlex.admin.ch. Abgerufen am 1. August 2025. In der Folge wurde die Volksschule schweizweit weitgehend harmonisiert.Schule und Bildung in der Schweiz. In: edk.ch. Abgerufen am 1. August 2025. Im Übrigen haben die Kantone die alleinige Kompetenz.

In den weiterführenden Schulen (Sekundarstufe II) hat der Bund etwas grössere Kompetenzen. Die Kantone sind jedoch weiterhin für die Ausführung zuständig und ihnen obliegt die Verantwortung. So werden die Abschlussprüfungen kantonal geregelt, die Ausweise (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis nach einer beruflichen Grundbildung, Berufsmatura, Matura) jedoch vom Bund gestellt oder anerkannt.

In der Tertiärstufe sind die Kompetenzen ebenfalls verteilt. Dem Bund obliegt die Regelungskompetenz für den Bereich der höheren Berufsbildung, das heisst, er ist für die höhere Berufsbildung wie auch für die Fachhochschulen (FH) und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH Zürich und École polytechnique fédérale de Lausanne) verantwortlich. Bei den Universitäten liegt die Obhut wiederum bei den Kantonen. Sie werden vom Bund finanziell unterstützt.

Privatschulen und öffentliche Schulen In der Schweiz existieren private und öffentliche Schulen. Im Schuljahr 2016/17 besuchten 4,6 % der Schweizer Schüler eine Privatschule, somit weit weniger als im OECD-Durchschnitt. Die Schweiz ist eines der wenigen OECD-Länder, in denen die Schüler öffentlicher Schulen denen von Privatschulen leistungsmäßig überlegen sind.Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: PISA 2006 – Schulleistungen im internationalen Vergleich – Naturwissenschaftliche Kompetenzen für die Welt von Morgen. 2007. Bertelsmann Verlag, S. 269 Die Schweiz weist zahlreiche Privatschulen auf, die von Jugendlichen ausländischer Herkunft besucht werden.Peter Metz: „Schulen auf besonnter Höhe“. Gründung und Entwicklung von alpinen Mittelschulen in der Schweiz. Tardis Verlag, Chur 2019, ISBN 978-3-9525049-0-1. [Behandelt private Mittelschulen.]

PISA-Studien Im internationalen Vergleich bei den PISA-Studien der OECD 2018 konnte die Schweiz mit einem respektablen vorderen Ergebnis in der Mathematikkompetenz aufwarten, während die Ergebnisse für Lesen und Naturwissenschaften eher unterdurchschnittlich ausfielen, hinter Deutschland, aber gleich mit oder vor Österreich. Frankreich war nur im Lesen etwas besser, Italien stets schlechter. Für 2022 konnten die Ergebnisse bestätigt werden, die Schweiz hat in Mathematik weltweit das achtbeste Ergebnis. In der langfristigen Tendenz seit 2000 waren die Werte in früheren Studien teilweise deutlich besser.

Schul- und Bildungsstufen Obligatorische Schule Kosten, DauerDie Verantwortung für die obligatorische Schule tragen die Kantone, die Gemeinden organisieren den Schulbetrieb. Der Besuch der öffentlichen Schule ist kostenlos. Die Schulpflicht dauert schweizweit elf Jahre. Der Kindergarten umfasst zwei, die Primarstufe sechs Jahre. Die Sekundarstufe I umfasst drei Jahre. Nur im Kanton Tessin dauert die Primarschule (Scuola elementare) fünf und die Sekundarstufe I (Scuola media) vier Jahre.Sistema educativo del cantone Ticino. Auf der Website der EDK, August 2018 (italienisch)Eine graphische Darstellung des Bildungssystems in der Schweiz einschließlich der Zuordnung zur ISCED findet sich hier: Im Kanton Basel-Stadt besuchen Kinder im Vorkindergartenalter verpflichtend mehrmals pro Woche eine Spielgruppe mit gezielter Sprachförderung, falls eineinhalb Jahre vor Kindergartenbeginn sprachlicher Förderbedarf festgestellt wurde.Deutschlernen vor dem Kindergarten, Kanton Basel-Stadt

LehrpläneZur Harmonisierung der Schule unter den Kantonen wurden die Lehrpläne in den einzelnen Sprachregionen vereinheitlicht: In der französischsprachigen Schweiz wurde der Plan d'études romand (PER) bereits 2011 bis 2014 eingeführt. Der 2014 vorgelegte Deutschschweizer Lehrplan 21 wurde bis 2023 von allen Kantonen eingeführt. Der Kanton Tessin begann im Schuljahr 2015/2016 mit der Einführung des Piano di studio. Auf der Website der EDK, abgerufen am 25. Februar 2019 Im Kanton Graubünden arbeiten auch die rätoromanischen Auf der Website des Kantons Graubünden, abgerufen am 25. Februar 2019 (rätoromanisch) und italienischsprachigen Schulen mit dem Lehrplan 21 (Plan d’instrucziun 21 bzw. Piano di studio 21).Piano di studio 21, Auf der Website des Kantons Graubünden, abgerufen am 25. Februar 2019 (italienisch)

Religionsunterricht Siehe Religionsunterricht in der Schweiz

Heil- und Sonderpädagogik, Inklusion Für Kinder und Jugendliche, welche die üblichen schulischen Anforderungen nicht erfüllen können, gibt es besondere Schulformen. Die besondere Schulung umfasst Sonderschulen, Sonderklassen und ambulante Förder-, Beratungs- und Therapieangebote. Die integrative Schule in der Schweiz geht von einem weiteren Inklusionsbegriff aus, der ein dual-inklusives Schulsystem beinhaltet.Speck, Otto (2016): Was ist ein inklusives Schulsystem? Das heisst, alle Kinder werden gemeinsam geschult, sofern es für sie und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zuträglich ist. Zusätzlich bestehen weiterhin separate Schulen für Kinder mit erwiesenem sonderpädagogischen Bedarf.

Im Schuljahr 2016/17 besuchten über 30.000 Schüler Sonderschulen. Das waren noch ca. 3 % aller Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I, nachdem dieser Anteil 10 Jahre zuvor noch über 6 % betragen hatte. Nach der Neuordnung waren 2018/19 nur noch 17.100 Schüler (1,8 % der Schüler) in Sonderschulen, 1,4 % in Sonderklassen der Regelschule, 4,8 % haben verstärkte sonderpädagogische Maßnahmen und 4,6 % eine Lehrplananpassung.

Vorschulstufe Ziele Der Kindergarten (frz. École enfantine, it. Scuola dell’infanzia) fördert die Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf den Schuleintritt vor. Betont werden die Förderung der Selbstständigkeit der Kinder sowie Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen. Dies geschieht ohne systematische Leistungsbeurteilung und ohne Selektion, d. h. ohne Einteilung in Leistungsgruppen. Die Schulfähigkeit der Kinder wird am Ende des Kindergartens durch die Lehrperson des Kindergartens beurteilt. In einigen Kantonen liegt der endgültige Entscheid für den Schuleintritt bzw. die Rückstellung bei den Eltern. In anderen Kantonen entscheiden schliesslich die Schulpflegen bzw. Inspektorate, Schulkommissionen oder Erziehungsdirektionen. In einigen Kantonen der Deutschschweiz werden Schulreifetests durchgeführt.

Fächer In den Kindergartenlehrplänen werden Ziele für Fachbereiche formuliert (z. B. für die Fachbereiche Mensch und Umwelt, Bewegung, Gestalten, Musik, Sprache, Mathematik) und es werden fächerübergreifende Lernziele formuliert (z. B. Bewegungsmöglichkeiten, Wahrnehmungsfähigkeit, Umgang mit Erfolg und Misserfolg).

Aufnahme Für den Eintritt in den Kindergarten gibt es weder Prüfungen noch Aufnahmeverfahren.

Freiwilligkeit Der Besuch des Kindergartens war bis 1999 freiwillig. Seit 1999 haben nach und nach alle der 26 Kantone ein Kindergartenobligatorium eingeführt. Als letzter Kanton beschloss Graubünden im Dezember 2024 die Einführung des Obligatoriums.Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) (Botschaften Heft Nr. 7/2024-2025, S. 387) https://ris.gr.ch/de/geschaefte/geschaeft/5d37846097d24f369a752f8ed7d17fd8

Dauer, Eintritt In 17 Kantonen müssen alle Kinder den Kindergarten während zwei Jahren, in 8 Kantonen während mindestens einem Jahr besuchen. Effektiv absolviert die grosse Mehrheit der Kinder in den 25 Deutsch- und Westschweizer Kantonen zwei Kindergartenjahre. Im Kanton Tessin besucht ein Grossteil der Kinder vor Beginn der Schulpflicht sogar freiwillig ein zusätzliches drittes Kindergartenjahr. Auf der Website der EDK, Kantonsumfrage 2017/2018 In den vergangenen Jahren haben die Kantone das Schuleintrittsalter vorverlegt. Die Kinder treten mit vollendetem vierten Altersjahr in den Kindergarten ein. Der Stichtag für den Kindergarteneintritt liegt je nach Kanton zwischen dem 1. April und dem 31. Juli. Auf der Website der EDK, Kantonsumfrage 2017/2018

Unterrichtszeit und Klassengrösse Die Unterrichtszeit beträgt im ersten Jahr 18 bis 22 Stunden pro Woche. Im zweiten Jahr werden mehrheitlich zwischen 20 und 26 Lektionen unterrichtet. Auf der Website der EDK, Kantonsumfrage 2017/2018 Im Durchschnitt waren im Schuljahr 2016/17 18,7 Kinder in einer Klasse.Klassengrösse der obligatorischen Schule nach Bildungsstufe, Entwicklung., Bundesamt für Statistik, 29. März 2018 Die meisten Kantone haben Blockzeiten eingeführt. Die Kinder stehen damit an fünf Vormittagen pro Woche wenigstens zu dreieinhalb Stunden unter der Obhut der Kindergartenlehrpersonen. Auf der Website der EDK, Kantonsumfrage 2017/2018

Statistik Im Schuljahr 2016/17 besuchten 170 756 Kinder die Vorschulstufe (davon 48,7 % Mädchen). Der Anteil der ausländischen Kinder belief sich auf 27,5 %. 18 174 Lehrpersonen, davon 94,6 % Frauen, teilten sich 9 139 Vollzeitstellen.Lehrkräfte nach Bildungsstufe und Hochschulpersonal., Bundesamt für Statistik, 29. Oktober 2019

Entwicklungen In verschiedenen Kantonen laufen Schulversuche, den Kindergarten mit der ersten oder den beiden ersten Primarschuljahre in einer dreijährigen sogenannten Grundstufe bzw. vierjährigen Basisstufe zusammenzuführen. Dadurch ergibt sich ein fliessender Übergang zwischen Kindergarten und Schule. Je nach Entwicklung des Kindes kann die Dauer der Grund- bzw. Basisstufe verkürzt oder verlängert werden.

Primarstufe

Der Übertritt von der Vorschulstufe in die Primarstufe geschieht ohne Prüfung. Pro Woche werden je nach Stufe 21 bis 32 Lektionen erteilt.

Das Ziel der Primarschule besteht darin, dass Schüler ihre intellektuellen und schöpferischen Fähigkeiten entfalten, ihre körperlichen und musischen Fähigkeiten entwickeln und Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich selbst, der Umwelt, ihren Mitmenschen und der Gesellschaft entwickeln. Die Kantone legen die Lehrpläne fest. In allen Kantonen werden auf der Primarstufe die folgenden Fächer unterrichtet: eine Landessprache (je nach Region Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch), eine Fremdsprache spätestens ab der 3. und eine weitere Fremdsprache spätestens ab der 5. Klasse, Auf der Website der EDK, Kantonsumfrage 2017/2018 Mathematik, Mensch, Natur und Gesellschaft, Gestalten (Bildnerisches, Textiles und Technisches Gestalten), Musik sowie Bewegung und Sport.Lehrplan Volksschule Kanton Zürich, 13. März 2017

Die schulischen Leistungen werden mittels Noten oder mittels Lernberichten beurteilt. Während des ersten Schuljahrs gibt es in der Mehrzahl der Kantone keine Noten, sondern Beurteilungsgespräche oder Lernberichte. Noten werden meist mit einer Notenskala von 1 bis 6 (6 = beste Note) verteilt. Zweimal pro Jahr erhalten die Schüler ein Zeugnis oder einen Lernbericht.

Sekundarstufe I Ziele