Neukirch/Lausitz () ist ein Ort in der Oberlausitz und die zugehörige Gemeinde im Südosten Sachsens. Es gehört zum Landkreis Bautzen und liegt eingebettet zwischen zwei Bergzügen des Oberlausitzer Berglandes am Fuße des reich bewaldeten 587 m hohen Valtenberges.
Geografie mini|299x299px|Blick auf Neukirch mit dem Valtenberg Der Valtenberg ist der Neukircher Hausberg. An ihm entspringt die durch Neukirch fließende Wesenitz. Größere Städte in der Umgebung sind Bautzen (15 km) und Bischofswerda (12 km). Angrenzende Gemeinden sind (im Uhrzeigersinn) Doberschau-Gaußig, Wilthen und Steinigtwolmsdorf mit den Ortsteilen Ringenhain und Weifa im Landkreis Bautzen, Neustadt in Sachsen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie Schmölln-Putzkau im Landkreis Bautzen.
Gemeindegliederung Der Ort besteht aus den Gemarkungen Niederneukirch und Oberneukirch.
Zu Niederneukirch gehören die Weiler Hübelschenkhäuser Rupprechtshäuser Steinhübel Valtenhäuser Viehbig Zu Oberneukirch gehören die Weiler Buschmühle Gickelshäuser Meyershäuser Richtershäuser Sandhübel Viehbighäuser
Geschichte Um 1200 legten herbeigerufene fränkische Siedler ein Waldhufendorf an, verdrängten die ursprüngliche wendische Bevölkerung und errichteten eine neue Kirche. In der ältesten beglaubigten Urkunde, datiert: Göda den 25. Februar 1222, wird unter neun Oberlausitzer Kirchdörfern Neukirch als „Neinkirgen“ erstmals urkundlich erwähnt. Während sich der deutsche Name auf die damals neu erbaute Kirche im Ortsteil Niederneukirch bezieht, weist die sorbische Bezeichnung auf die geographische Lage an der Wesenitz hin.Jan Meschgang: Die Ortsnamen der Oberlausitz. Domowina Verlag, Bautzen 1973, S. 97.
Mit Datum vom 6. August 1753 schreibt der Neukircher Gerichts-Notarius Johann Theodorius Kummer in der im Turmknopf aufbewahrten Gedenkschrift: „Neukirch, ein großes und weitläufiges, beinahe dreiviertel Meilen langes Dorf in dem Markgrafentum Ober-Lausitz und in dem Budissinischen Kreise gelegen ... welches nach dem Dorf-Gemeinde-Recht vom 24. Martii 1646 frei Stadt-Recht, Jahrmärkte abzuhalten und den Vogel abzuschießen, sowohl als in einer Kayserlichen und Königlichen Stadt hat.“
In der Nähe der Ortschaft fanden im Mai 1813 im Zusammenhang mit der Schlacht bei Bautzen Gefechte zwischen französischen und russischen Truppen statt.
Vom 12. bis 15. September 1830 fand im Ort die sogenannte Neukircher Hofrevolution statt.
In den 1850er Jahren gründeten Auswanderer in Victoria in Australien eine wendische Gemeinde, die sich auch Neukirch nannte und heute Byaduk heißt. Der erste Siedler war Johann Rentsch, der bis zu seinem Tod im Jahr 1915 dafür sorgte, dass dort Wendisch gesprochen wurde.: Early Byaduk Settlers, in englischer Sprache, abgerufen am 5. Oktober 2011.
Der Ort bestand bis 1923 aus vier selbständigen GemeindenHeimatmuseum (Hrsg.): Die Entwicklung der Schreibweise des Ortsnamens Neukirch, im September 2002. Niederneukirch, Oberneukirch, Steinigtwolmsdorfer Anteil (Oberneukirch St. A.), Oberneukirch, Oberlausitzer Seite (Oberneukirch L. S.) und Oberneukirch, Amtsanteil (Stolpener Anteil; Oberneukirch A. A.).
+ Jeder Gemeindeteil hatte eine eigene Gerichtsbarkeit (Auszug vom August 1816) A., in Ober-Neukirch B., in Ober-Neukirch C., in Ober-Neukirch D., in Nieder-Neukirch E., in Nieder-Neukirch unter das Königliche Sächs. Amt Stolpen gehörig unter die Herrschaft zu Steinigtwolmsdorf gehörig Freyherrlich Huldenbergischen Antheils Freyherrlich Huldenbergischen Antheils unter das Königliche Sächsische Ober-Amt zu Budissin gehörig Richter: Johann Gottlob Beck Richter: Johann Georg Haufe Richter: Johann Gottfried Hultsch Richter: Johann Christoph Dreßler Richter: Johann Gottlieb Dreßler Gerichtsschöppen: Johann Gottlieb Günther, Johann Gottlieb Heinke, Johann Gottlob Lehmann Gerichtsschöppen: Johann Gottlieb Ritter, Johann Gottfried Lehmann Gerichtsschöppen: Johann Christian Schossel, Johann Gottfried Lehmann, Carl Gottfried Neumann, Johann Traugott Wobst Gerichtsschöppen: Johann Gottfried Hultsch, Johann Christoph Richter, Christian Gottlieb Opitz, Johann Daniel Opitz, Johann Gottlieb Thonig, Johann Gotthelf Hartmann
Am 15. November 1923 wurden Niederneukirch und Oberneukirch, Oberlausitzer Seite zu Neukirch am Hohwald zusammengelegt, am 13. August 1924 wurde der Name in Neukirch/Lausitz geändert. Der Zusammenschluss von Oberneukirch, Steinigtwolmsdorfer Anteil und Oberneukirch, Amtsanteil zu Oberneukirch erfolgte am 1. Februar 1925. Am 1. Juli 1928 wurde dann die Gemeinde Oberneukirch in die Gemeinde Neukirch/Lausitz eingemeindet.
Neukirch ist neben der brandenburgischen Kreisstadt Forst (Lausitz) die einzig verbliebene Gemeinde mit dem Namenszusatz Lausitz, andere Gemeinden benennen in ihren Namenszusätzen den Teil der Lausitz explizit, beispielsweise Weißwasser/Oberlausitz, oder wurden mittlerweile eingemeindet wie der Bischofswerdaer Ortsteil Schönbrunn/Lausitz.
Gutshistorie mini|Gebäude des ehem. Oberen Ritterguts in Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 62–62e: Wohn- und Wirtschaftsgebäude Das ehemals ungeteilte große Gut Neukirch war im 13. und 14. Jh. das Stammhaus des Oberlausitzer Geschlechts derer von Haugwitz.
Aus diesem Gut Neukirch bildeten sich im Laufe der Zeit unter anderem die beiden Rittergüter Ober-Neukirch und Nieder-Neukirch. Ober-Neukirch gehörte vormals unter anderem der Familie von Raussendorf, Nieder-Neukirch der Familie von Burkersroda. 1711 trat die Tochter Sidonia Erdmuth von Burkersroda ihrem Ehemann Ernst Ludwig Freiherrn von Stein zum Altenstein Gut Nieder-Neukirch für 22.000 Thaler ab. Seine Belehnung durch den Landesherrn fand 1715 statt. Hinzu erwarb der neue Grundherr auch für 37.000 Thaler gesamt das Gut Ober-Neukirch, Belehnung 1716. Die nun vereinte Besitzung Ober- und Nieder-Neukirch wurde dann an Daniel Erasmus Freiherr von Huldenberg veräußert. Nachfolgend verband sich die Familie von Huldenberg mit der Familie von Oppen auf Fredersdorf in der Zauche, südlich von Potsdam gelegen. Karoline Freiin von Huldenberg (1770–1840), Erbherrin auf Ober- und Nieder-Neukirch mit Steinigt-Wolmsdorf, hatte 1790 den Hauptmann Ferdinand von Oppen-Fredersdorf geheiratet. 1840 erfolgte die preußische Erlaubnis zur Namensvereinigung zu Freiherren von Oppen zu Huldenberg, 1859 in Form der Primogenitur.Rudolf von Stillfried-Rattonitz: Verzeichniss der seit dem Bestehen des Kgl. Preuss. Heroldamtes (1855) erfolgten Standeserhöhungen, Adelsbestätigungen und Namensvereinigungen nebst Beschreibung der verliehenen Wappen, in: Zeitschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie, C. Freiherren, Oppen von Huldenberg, Auflage Separat-Ausgabe, Hrsg. Herold Verein zu Berlin, Mitscher & Röstell, Berlin 1875, S. 9. Online Vertreter wurde Albert Freiherr von Oppen-Huldenberg, dann sein Sohn der gut situierte Oberst Hans Matthias Albert Freiherr Oppen von Huldenberg mit zeitweiligem Hauptwohnsitz in Dresden und Fredersdorf. Nach dem Genealogischen Handbuch des Adels war später der Oberleutnant d. R. Hans-Carl Freiherr von Oppen-Huldenberg (1911–1943) der letzte Grundbesitzer. Er war mit Elsita Gräfin von Reichenbach verheiratet und hatte mit ihr zwei Töchter, beide in Dresden geboren. So starb die Familie Oppen von Huldenberg aus.
+ Besitzer von „Gut Neukirch“ Zeitraum Besitzer Quelle: Geschichte von Neukirch, Oberlausitzer Verlag Frank Nürnberger, Spitzkunnersdorf 1225 Sifridus de Hugwitz ao. 1225: "Sifridus de Hugwitz stiftet 2 Schock Jahreszins zu der vom Oberlausitzischen Adel gegründeten Schlosskapelle zu Bautzen" siehe dazu https://www.rambow.de/geschichte-der-von-haugwitz.html 1319–1330 Ritter Thylich von Neukirch, genannt von Haugwitz 1. Urkunde vom 21. Oktober 1319, Thylich verkauft 4 Talente Zins im Dorfe Ostro2. Urkunde vom 24. Juni 1330, Thylich schenkt unter Zustimmung seiner Söhne dem Kloster Marienstern 8 Talente Zins zu Ostro, bedingt sich jedoch 2 Talente als lebenslanges Besitztum für seine Tochter Ute aus, die den Schleier nahm zwischen 1330 und 1379 Gelfrad, Theodor und Günther – Söhne des Thylich 1379 Geldfried, Rüdiger, Otto und Albert, Gebrüder von Haugwitz zu Neukirch – Söhne Theodors oder Günthers 1. Fundationsurkunde vom 25. Oktober 1379 für den vom Budissiner Domherrn Johannes von Kaltenborn neu gestifteten „Altar der Dornenkrone Christi“ über 8 Mark wiederkäuflicher Zinsen auf das ebenfalls in ihrem Besitz befindliche Dorf Putzkau2. Sowohl vorgehende Urkunde wie auch die Bestätigungsurkunde zum Testament Kaltenborns vom 1. Juni 1388 weisen Geldfried von Haugwitz zu Neukirch als Pfarrer zu Neukirch aus. 1407 Heinrich von Hugewitz, Bucstul genannt, zu Nunkirchen gesessen Heinrich von Hugewitz, genannt Bucstul, gesessen zu Nunkirchen, verbürgt sich am 31. Mai 1407 urkundlich für einen Zinskauf des Franziskanerklosters zu Budissin. 1412–1414 Gunther von Hugewicz zur Nuenkirche gesessen Als Zeugen wie als Gewährsbürgen für Bischof Rudolf von Meißen bezeichnen Urkunden der Jahre 1412–14 mehrfach einen „Gunther von Hugewicz zur Nuenkirche gesessen“.
Im Jahr 1420 wird erstmals von Anteilsbesitz am Gut Neukirch berichtet. Dieser Anteil liegt im Meißnischen Teil von Ober-Neukirch und befand sich derzeit in den Händen Henzels von Glubaczk (Glaubitz).