Leipziger Fuß bezeichnet eine ursprünglich 1687 von Kurbrandenburg getroffene Festlegung eines Münzfußes für Silbermünzen („12-Taler-Fuß“) zur Ablösung des Zinnaer Münzfußes.
Vorgeschichte
Die Ausprägung von Silbermünzen in einem neuen Münzfuß in Kurbrandenburg ging auf Initiative von Dodo (II.) zu Innhausen und Knyphausen zurück, der ab 24. September 1684 die Münzverwaltung in Kurbrandenburg führte. Wegen der Verbreitung unterwertiger Münzen war eine Änderung des bisherigen Zinnaer Münzfußes zwingend notwendig. Der bisherige Vertragspartner Kursachsen lehnte aber 1686 eine Änderung des Münzfußes ab. Nach dieser Ablehnung ließ Dodo II. ab 1687 Zweidrittel- und Dritteltaler in Brandenburg im 12-Taler-Fuß im Alleingang prägen. Der Kurfürst Johann Georg III. von Sachsen und die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg wollten den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. bewegen, wieder zum Zinnaer Vertrag zurückzukehren. Es kam 1689 zu Abwertung des brandenburgischen Zweidritteltalers und in Sachsen sogar zu dessen Verbot.
Die Kaufleute auf den Messen in Leipzig und Braunschweig akzeptierten die neuen brandenburgischen Zweidritteltaler als das zurzeit beste Geld. Der einsetzende Protest der Leipziger Kaufmannschaft zwang den sächsischen Kurfürsten, das Verbot noch im gleichen Jahr wieder zurückzunehmen. Ab Oktober 1689 wurde auch in Kursachsen der Zweidritteltaler im 12-Taler-Münzfuß ausgeprägt.
Nach einem Schreiben an die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg konnten auch diese überzeugt werden, den neuen Münzfuß zu akzeptieren. In diesem Schreiben drohte Kurbrandenburg mit der Schließung seiner Münzstätten, weil der Silberpreis auf mindestens 11 Taler 8 Groschen für die feine Mark gestiegen war und der dann einsetzenden Flut von minderwertigem Geld sowie der weiteren Ausbreitung der Heckenmünzstätten.
Diese erzwungene Einigung fand ihren Niederschlag in dem am 16. Januar 1690 geschlossenen Leipziger Münzvertrag zwischen Kurbrandenburg, Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg.
Vertragsinhalt Wesentlicher Vertragsinhalt war die weitere deutliche Verringerung des Silbergehaltes der auszuprägenden Münzen durch den Wechsel vom 10½-Taler-Münzfuß laut Vertrag von Zinna vom 27. August 1667 auf einen 12-Taler-Münzfuß, die schnelle Ausprägung der neuen und die Einziehung aller minderwertigen Münzsorten.
Es sollte hauptsächlich der Silbergehalt der mit dem Vertrag von Zinna neu eingeführten Talerteilstücke verringert werden. Der Wert der Talerteilstücke in nachfolgender Tabelle bezieht sich immer auf den Reichsrechnungstaler zu 24 Groschen = 90 Kreuzer.
Nominal Feingewicht Zinna Feingewicht Leipzig Wert in Kurant Zweidritteltaler 14,848 g 12,992 g 1 Gulden = 16 Groschen = 60 Kreuzer Dritteltaler 7,424 g 6,496 g ½ Gulden = 8 Groschen = 30 Kreuzer Sechsteltaler 3,712 g 3,248 g ¼ Gulden = 4 Groschen = 15 Kreuzer
Allerdings gab es keine verbindlichen Regelungen, mit welchem Raugewicht und Feingehalt diese Münzen auszuprägen waren. Sie sollten ja nur eine Interimslösung sein und nicht den Reichsmünzfuß abändern. Einig war man sich über die Verringerung des Feingehaltes gegenüber den Münzen nach Zinnaer Fuß. Damit war beabsichtigt, das Gewicht der Münzen zu erhöhen und somit den Münzen ein attraktiveres Erscheinungsbild zu geben.Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 685.
Mit dem neuen Feingewicht wurden aus einer Kölnischen Gewichtsmark Feinsilber jetzt 18 Zweidritteltaler geschlagen. Entsprechend wurde der Leipziger Fuß nicht nur 12-Taler-Fuß, sondern auch 18-Gulden-Fuß genannt.
Die Hauptwährungsmünze, der Zweidritteltaler zu 60 Kreuzer, hatte zwar das Silberfeingewicht eines halben Reichsspeziestaler, wurde aber nie als solcher bezeichnet, sondern stets als Zweidrittel oder Gulden. Es war ein Interimslösung und noch keine beabsichtigte Abänderung der Reichsmünzordnung.
Auswirkungen auf den Taler Für die Ausprägung des Reichstaler galt weiterhin das Augsburger Reichsmünzedikt vom 30. Mai 1566. Er war mit 8 Stück auf die raue Mark, damit 29,232 g je Taler und fein 14 Loth 4 Grän (888,888 ‰) auszubringen. Das sind 9 Stück auf die feine Mark bzw. 25,984 g Silber je Reichstaler. Als ausgeprägter alter Reichstaler wurde er Speziestaler genannt und mit dem Leipziger Münzfuß sein Nennwert erhöht:
Reichsfuß 1571–16671 Reichszähltaler = 24 Groschen = 90 Kreuzer Zinnaischer Fuß 1667–1690 1 1/6 Reichszähltaler = 28 Groschen = 105 Kreuzer Leipziger Fuß 1690–1757 1 1/3 Reichszähltaler = 32 Groschen = 120 Kreuzer
Die Ausgabe des Reichsspeziestalers und dessen Bedeutung als Handelsmünze mussten weiter zurückgehen, wenn gleichzeitig Talerstücke in einem geringeren Münzfuß ausgeprägt werden konnten. Er wurde eine Gelegenheitsmünze und kaum bzw. auch unterwertig geprägt. Noch umlaufende Reichstaler waren durch Abnutzung und Beschneidung meist untergewichtig. Der Reichstaler und dessen halbe und viertel Talerstücke wurde zum Silberlieferant für die Umprägungen in geringerhaltige Münzen, ein außerordentlich gewinnreiches Geschäft.
In Kursachsen soll er laut Anordnung vom 26. April 1690 zur Bezahlung der bergbauenden Gewerke für die Silberlieferungen gedient haben. Spezielle Ausbeutetaler gab es in Kursachsen erst ab 1756. Laut dieser Anordnung stieg auch die Bezahlung an die bergbauenden Gewerke für die Mark Silber um 1 Gulden auf 11 Gulden 16 Groschen 1 5/7 Pfennige.Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 152, 180 und 676
Münzfuß Feingehalt Gewicht Feingewicht Reichsfuß 9 Stück a.d.f. Mark 14 Loth 4 Grän = 888,889 ‰ 29,232 g 25,984 g Zinnaischer Fuß 10,5 Stück a.d.f. Mark 14 Loth 4 Grän = 888,889 ‰ 25,056 g 22,272 g Leipziger Fuß 12 Stück a.d.f. Mark 12 Loth = 750,000 ‰ 25,984 g 19,488 g
Aber der ganze Kuranttaler wurde kaum geprägt und war keine Handelsmünze. Ihm fehlte die Anerkennung als Reichsmünze. In Kursachsen wurde er nur als Gedenkmünze ausgegeben.Gernot Schnee: Sächsische Taler 1500–1800. 1982, S. 971, 977 und 982
Auch Teilstücke des Talers wurden im Leipziger Fuß geprägt und wiesen in der Umschrift auf diesen Münzfuß hin.
Anerkennung des Leipziger Münzfußes als Reichsmünzfuß Die nach dem Leipziger Fuß geprägten Münzen verbreitete sich sehr rasch. Die am Leipziger Vertrag beteiligten Fürsten wollten eine Anerkennung als Reichsmünzfuß. Doch es gab erheblichen Widerstand.
mini|Leopold I. Kaiser vom 18. Juli 1658 bis 5. Mai 1705 mini|Reichsspeziestaler 1692
28. November 1692 Kaiser Leopold sah sich gezwungen, ein Gesetz zu erlassen, wonach die Einfuhr schlechter Münzsorten und die Ausfuhr werthaltiger Münzsorten ernstlich verboten wurden. Es erfolgte für alle im Gesetz nicht genannten Münzsorten der jeweiligen Münzherren die Außerkurssetzung zum 2. Februar 1693 (Mariä Lichtmess). Mit diesem Gesetz wurde der Reichstaler auf einen Wert von 2 Gulden gesetzt, d. h. Kaiser Leopold hat den Leipziger Münzfuß anerkannt.Siegfried Becher: Das österreichische Münzwesen vom Jahre 1524 bis 1838. 1. Band 1. Abteilung. Wien 1838, S. 79 f.
Allerdings wurde der Leipziger Münzfuß nicht zum Reichsmünzfuß erhoben. Die nach Leipziger Münzfuß ausgeprägten Zweidrittel-, Drittel- und Sechsteltaler waren keine Reichsmünzen. Kaiser Leopold ging weiter davon aus, dass Halb-, Viertel- und Achteltaler ausgeprägt werden, deren Wert durch eine Ziffer im Münzgepräge erkennbar sein musste. Nach der General-Ausmünzungstabelle von 1690 bis 1750 hatte aber der Zweidritteltaler, die Hauptwährungsmünze des Leipziger Münzfußes, den gleichen Wert wie der Halbe Reichsspeziestaler:Siegfried Becher: Das österreichische Münzwesen vom Jahre 1524 bis 1838. 1. Band 2. Abteilung. Wien 1838, S. 8.
Vergleich Halber Reichsspeziestaler Zweidritteltaler Stücke auf die raue Mark 16 17 Gehalt 14 Lot 4 Grän 15 Lot 2 Grän Stücke auf die feine Mark 18 18 Münzfuß der feinen Mark 12 Taler 12 Taler Wert eines Stückes 16 Groschen 16 Groschen
30. Mai 1695 Die Reichstagsversammlung konnte sich jahrelang nicht einigen, ob der Reichsmünzfuß für den Reichstaler erhalten oder in Richtung Leipziger Fuß geändert wird. Initiativen gingen nur von den Reichskreisen aus. Kaiser Leopold unterstützte mit dem Münzedikt vom 30. Mai 1695 die drei korrespondierenden Kreise (fränkischer, bayerischer und schwäbischer Kreis), keine Änderungen an der Ausprägung des Reichsspeziestalers zuzulassen. Aufgetretene Abweichungen bei der Ausprägung der Taler sollten beseitigt und einheitlich eine Silberfeinheit von 14 Loth 4 Grän bei einem äußeren Wert von 2 Gulden gesichert werden.Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 741.
21. September 1695 Kaiser Leopold hielt weiter am alten Reichsmünzfuß fest. Er untersagte den niedersächsischen Kreis Albertustaler, Bancotaler oder andere Taler auszumünzen, die vom alten Reichsmünzfuß abweichen. Am 1. Juni 1696 setzten die drei korrespondierenden Kreise auf den Münzprobationstag in Nürnberg diese Taler gänzlich in Verruf.Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 747.
mini|Joseph I. Kaiser vom 5. Mai 1705 bis 17. April 1711 mini|Österreichischer Reichsspeziestaler 1705
1701 bis 1721 Der Spanische Erbfolgekrieg und der Nordische Krieg verschärften das Münzunwesen. An einer Einigung auf einem neuen Reichsmünzfuß während des Kriegszustandes war nicht zu denken. Kaiser Joseph I. gelang es nicht, den zunehmenden Umlauf von 15 % bis zu 25 % geringhaltigere Scheide- und Landmünzen zu unterbinden.Siegfried Becher: Das österreichische Münzwesen vom Jahre 1524 bis 1838. 1. Band 1. Abteilung. Wien 1838, S. 82.
27. März 1721 Auf den Münzprobationstag in Nürnberg gaben die drei korrespondierenden Kreise erstmals ihr Vorhaben auf, den Reichstaler wieder auf einen Wert von 90 Kreuzer bzw. 24 Groschen zurückzusetzen. Dazu zwang sie der steigende Silberpreis infolge der sich umgreifenden Prunksucht in allen Schichten der Bevölkerung. Sie akzeptierten den Wert von 120 Kreuzer bzw. 32 Groschen und wollten sich mit den anderen Kreisen darüber verständigen. Dieser Sinneswandel bewog Kaiser Karl VI. die Reichsmünzangelegenheit wieder zum Gegenstand der Regensburger Reichstagsversammlung zu machen.Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 764ff.
25. April 1721 Zunächst verbot Kaiser Karl VI. mit Patent vom 25. April 1721 die Ausfuhr werthaltiger Münzen sowie aller weiteren Gegenstände aus Silber, u. a. auch Silbergeschirr unter Androhung der völligen Enteignung und sogar Todesstrafe. Es gelang jedoch nicht die Zirkulation der geringwertigen in- und ausländischen Münzen zu unterbinden.Siegfried Becher: Das österreichische Münzwesen vom Jahre 1524 bis 1838. 1. Band 1. Abteilung. Wien 1838, S. 82.
mini|Karl VI. Kaiser vom 12. Oktober 1711 (22. November 1712) bis 20. Oktober 1740 mini|Österreichischer Reichsspeziestaler 1712
20. Juni 1726 In einem auf Anordnung des Kaisers erstellten Münzbedenken der kaiserlichen Hofkammer gab es die Einsicht, dass die früheren Kaiser viel zu leichtfertig das Münzregal an Reichsgrafen, Freiherrn und privaten Personen vergeben hatten, die es missbraucht hätten. Es sollte in den Reichskreisen nur noch drei bis vier Münzstätten geben und alle Heckenmünzen beseitigt werden. In einem weiteren Gutachten wurde empfohlen, den Leipziger Münzfuß als künftigen Reichsmünzfuß bei der Ausprägung zu sichern. Erwartet wurden Vorschläge für das neue einheitliche Münzsystem.Johann Christoph Stößel: Versuch einer Chur-Sächsischen Münzgeschichte. Chemnitz 1780, S. 766ff.
13. Februar 1733