Die Territorien des Schwäbischen Reichskreises setzte sich aus einer Vielzahl von Gebilden unterschiedlichen Charakters zusammen. Mit rund hundert Kreisständen war er der vielherrigste Kreis im vielherrigen Deutschland.Peter-Christoph Storm: Der Schwäbische Kreis als Feldherr, ISBN 3-428-03033-8, S. 54 Der Schwäbische Reichskreis bestand vom 16. JahrhundertDie frühneuzeitliche Reichskreisverfassung war das Ergebnis einer längeren Entwicklung. Ab welchem Datum von der Institution Schwäbischer Kreis gesprochen werden soll, variiert daher je nach Blickwinkel, wobei viele Autoren 1512 als Stichjahr wählen (so das Handbuch der Bayerischen Geschichte, S. 242f). Wesentliche Schritte waren:
1500 Augsburg. Die Reichsregimentsordnung König Maximilians I. enthielt eine grobe Definition von sechs Kreisen, wurde aber nicht umgesetzt. 1512 Köln. Auch die habsburgischen Lande und die Territorien der Kurfürsten wurden einbezogen, die Zahl der (noch namenlosen) Kreise auf zehn festgesetzt. 1521 Worms. Reichsmatrikel mit detaillierter Auflistung der Stände. Allerdings konnte sich der schwäbische Kreistag 1522 nicht auf einen Kreishauptmann einigen, der Kreis blieb zunächst weitgehend funktionslos. 1531 Esslingen. Kreistag mit Kreisabschied, Wahl eines Kreishauptmanns. 1555 Augsburg. Reichsexekutionsordnung, damit waren die Kreise (theoretisch) voll funktionsfähig. bis zum Ende des Alten Reiches 1806.
Kreisstände mini|Die Viertel des Schwäbischen Reichskreises Der Kreis war in vier Viertel geteilt. Die Aufteilung in Kreisviertel wurde in der Kreisexekutionsordnung 1563 festgeschrieben.Siehe Dotzauer S. 145. Viertelsdirektoren waren I=Württemberg, II=Baden, III=Hochstift Konstanz, IV=Hochstift Augsburg.
Analog zum Reichstag waren die Kreisstände (Kreisstimmterritorien) nach Bänken gruppiert:Den Verhältnissen im Reichstag entsprechend setzte sich auch für die Kreisstandschaft im 16. Jahrhundert das Territorialprinzip durch: Sitz und Stimme auf Kreistagen waren nicht einer bestimmten Person oder Dynastie zugeordnet, sondern an das Territorium gebunden. (Wer mehrere solcher Territorien besaß, verfügte über die entsprechende Anzahl von Stimmen.) Für die geistlichen Territorien und die Städte ergab sich dieses Prinzip zwangsläufig, bei den weltlichen Fürsten und Grafen hingegen hatten die Listen zunächst noch den Charakter von Personalmatrikeln. Geistliche Fürsten Prälaten Weltliche Fürsten Grafen und Herren Städte
In den folgenden Aufstellungen sind die Kreisstände den Verhältnissen des Jahres 1801 entsprechend angeordnet;Stand am Vorabend des Friedens von Lunéville, der die Auflösung des Alten Reichs einleitete. die Nummern geben die Rangfolge (Aufrufordnung) wieder.Ein * kennzeichnet die alternierende Rangfolge zweier Stände. Vor diesem Datum ausgeschiedene Stände sind unnummeriert am Ende der jeweiligen Bank angefügt. Ein „R“ in der Spalte „Zugehörigkeit zum Kreis“ bedeutet, dass der Stand in der Reichsmatrikel von 1521 aufgeführt ist.Auf den Schwäbischen Kreis entfallen 101 Stände der Matrikel. Siehe Dotzauer S. 143f. Ein „r“ kennzeichnet durch spätere Aufteilung solcher Stände erzeugte zusätzliche Stimmen. In der Spalte „Bemerkungen“ ist das Kreisviertel (I, II, III oder IV) angegeben.
Geistliche Fürsten
Die verbliebenen geistlichen Fürstentümer wurden 1802/1803 säkularisiert.
Nr. Kreisstand Stift/Orden Fürst Zugehörigkeitzum Kreis Bemerkungen 1 Hochstift Konstanz Hochstift Fürstbischof R III, Kreisausschreibender FürstDie Geschäftsverteilung zwischen den kreisausschreibenden Fürsten Württemberg und Konstanz wurde 1662 vertraglich geregelt. 2 Hochstift Augsburg Hochstift Fürstbischof R IV 3 Fürstabtei Kempten Benediktiner Fürstabt R III 4 Fürstpropstei Ellwangen Säkularkanoniker Fürstpropst R I Hochstift Chur Hochstift Fürstbischof RDie Territorien im Bereich der heutigen Schweiz wandten sich immer mehr der (von der Kreisverfassung ausgenommenen) Eidgenossenschaft zu und beteiligten sich nicht an den Aufgaben des Kreises. Daher bemühte sich der Kreis um ihre Streichung (Kreistag 1544). Schaffhausen, 1501 der Eidgenossenschaft beigetreten, zählte bis 1545 nominell zum Kreis, einige Abteien sogar bis 1571. In späteren Listen werden sie nicht mehr geführt. Siehe Dotzauer S. 36. Fürstabtei St. Gallen Benediktiner Fürstabt R
Prälaten
Die Reichsprälaturen wurden 1802/1803 säkularisiert.
Nr. Kreisstand Orden Prälat Zugehörigkeitzum Kreis Bemerkungen 1 Salem (Salmannsweiler) Zisterzienser Abt R III 2 Weingarten Benediktiner Abt R III 3 Ochsenhausen Benediktiner Abt R III 4 Elchingen Benediktiner Abt R I 5 Irsee Benediktiner Abt R IV 6 Ursberg Prämonstratenser Abt R IV 7 Kaisheim (Kaisersheim) Zisterzienser Abt endgültig ab 1757Der Status Kaisheims war in doppelter Hinsicht umstritten: Zum einen bestritt Pfalz-Neuburg die Reichsunmittelbarkeit des Klosters, zum anderen schwankte die Kreiszugehörigkeit zwischen Schwaben und Bayern. So war das Kloster 1521 Mitglied des Schwäbischen Bundes, wurde aber als bayerischer Kreisstand angesehen. 1589 entschied das Reichskammergericht, Kaisheim gehöre zum Schwäbischen Kreis. Erst 1656 konnte das Kloster die Reichsstandschaft durchsetzen. Seit 1757 wurde es definitiv als Mitglied des Schwäbischen Kreises angesehen. (HBG S. 328ff) I 8 Roggenburg Prämonstratenser Abt R IV 9 Rot Prämonstratenser Abt R III10 Weißenau Prämonstratenser Abt R III11 Schussenried Prämonstratenser Abt R III12 Obermarchtal (Marchtal) Prämonstratenser Abt R III13 Petershausen Benediktiner Abt R III14 Wettenhausen Augustiner-Chorherren Propst ab 1566Wettenhausen orientierte sich zunächst an der Reichsritterschaft, war Mitglied des Sankt Jörgenschilds, später des Ritterkantons Donau. 1566 wurde das Stift als Reichsstand anerkannt und ins schwäbische Prälatenkollegium aufgenommen. (HBG S. 333ff) IV15 Zwiefalten Benediktiner Abt ab 1750Nach Vertrag mit Württemberg, das seit dem 14. Jahrhundert die Vogtei innehatte (und in der Reformation vergeblich versuchte, das Kloster aufzuheben). (HBWG S. 608f) 16 Gengenbach Benediktiner Abt RBehauptete die Reichsstandschaft in enger Anlehnung an Österreich. (HBWG, S. 579ff) II17 Neresheim Benediktiner Abt ab 1767Reichsunmittelbarkeit nach Vergleich mit Oettingen 1764. (HBWG S. 585ff) 18 Heggbach Zisterzienserinnen Äbtissin R III19 Gutenzell Zisterzienserinnen Äbtissin R III20 Rottenmünster Zisterzienserinnen Äbtissin R II21 Baindt Zisterzienserinnen Äbtissin R III22 Söflingen Klarissen Äbtissin ab 1775Nach Vergleich mit der Stadt Ulm, die auf die Vogtei verzichtete. (HBWG S. 603f) I23 St. Georg (Isny) Benediktiner Abt R, ab 1782Das Kloster war im 16. Jahrhundert in den Matrikeln aufgeführt, wurde aber von seinen Vögten, den Truchsessen von Waldburg, vertreten. In der Exekutionsordnung (1563) und der Sitzordnung von 1669 war es nicht enthalten. Durch Vertrag von 1781 erlangte das Kloster Vogtfreiheit und Reichsstandschaft. (HBWG S. 583ff) In Matrikeln auch „St. Jörgen“. III Reichenau Benediktiner Abt R, bis 15401540 dem Hochstift Konstanz inkorporiert und in Priorat umgewandelt. St. Blasien Benediktiner Abt, ab 1746 Fürstabt RObwohl das Kloster bereits im 14. Jahrhundert zum vorderösterreichischen Herrschaftsverband gehörte, wurde es in der Reichsmatrikel aufgeführt. Der Schwäbische Kreis reklamierte mehrmals St. Blasien für sich, konnte sich aber gegen Österreich nicht durchsetzen. (HBWG S. 539ff) St. Peter Benediktiner Abt R, bis 15261526 erwarb Habsburg die Vogtei, das Kloster wurde breisgauischer Landstand. (Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg, ISBN 3-8043-0070-7, S. 475ff) Schuttern Benediktiner Abt R1507 erwarb Habsburg die Vogtei, das Kloster verlor die Reichsunmittelbarkeit. (Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg, ISBN 3-8043-0070-7, S. 562ff) Königsbronn Zisterzienser Abt RDie Stellung des Klosters war seit seiner Gründung – als Reichsabtei oder habsburgisches Hauskloster? – umstritten. Als Zubehör der Herrschaft Heidenheim kam die Vogtei 1504 an Württemberg. 1553 setzte sich die württembergische Position durch, das Kloster wurde aufgehoben. (Der Landkreis Heidenheim, Band 2, ISBN 3-7995-1359-0, S. 375ff) Maulbronn Zisterzienser Abt RMaulbronn, seit 1325 unter pfälzischer Vogtei, wurde im Landshuter Erbfolgekrieg 1504 von Württemberg erobert, in der Folge als Landstand dem Herzogtum einverleibt und im Zuge der Reformation aufgehoben. Allerheiligen (Schaffhausen) Benediktiner Abt R1524 in Chorherrenstift umgewandelt, 1529 aufgehoben Disentis Benediktiner Abt R Einsiedeln Benediktiner Abt R Kreuzlingen Augustiner-Chorherren Abt R1542 letztmals an Reichstag teilgenommen, siehe Pfäfers Benediktiner Abt R St. Johann (Toggenburg) Benediktiner Abt R1555 in Priorat der Fürstabtei St. Gallen umgewandelt Stein am Rhein (St. Georgen) Benediktiner Abt R1525 von Zürich im Zuge der Reformation aufgehoben
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