Das Weber-Gleichnis ist eines der Gleichnisse der antiken Philosophie. Es stammt von dem griechischen Philosophen Platon (428/427–348/347 v. Chr.), der es in seinem fiktiven, literarisch gestalteten Dialog Politikos („Der Staatsmann“) darlegt. Zuerst wird das Vorgehen bei der Ermittlung dessen, worin eine Kunst besteht, anhand der Webekunst demonstriert. Damit wird die Lösung der eigentlichen Aufgabe vorbereitet: der Bestimmung dessen, was den Staatsmann und die Staatskunst ausmacht.

Rahmen

Der Dialog Politikos, dessen fiktive Handlung sich im Jahr 399 v. Chr. abspielt, gehört zu den Spätwerken Platons. Die Teilnehmer sind Platons Lehrer Sokrates, der Mathematiker Theodoros von Kyrene, ein nicht namentlich genannter „Fremder“ aus Elea und Sokrates der Jüngere. Theodoros und der ältere Sokrates beteiligen sich nur anfangs kurz an dem philosophischen Gespräch und beschränken sich dann aufs Zuhören; der eigentliche Dialog ist ein Zwiegespräch zwischen dem Fremden und dem jüngeren Sokrates. Dabei übernimmt der philosophisch weit überlegene Fremde die Gesprächslenkung. Sein junger Dialogpartner beschränkt sich über weite Strecken darauf, Zustimmung zu äußern und Fragen zu stellen.

In der Forschung wird meist angenommen, dass der Fremde Platons eigene Auffassung ausdrückt. Anderer Meinung ist jedoch Harvey Ronald Scodel. Seiner Interpretation zufolge will sich Platon von der Untersuchungsmethode der eleatischen Schule, welcher der Fremde angehört, distanzieren, indem er dem Leser deren Unzulänglichkeit vor Augen führt.Harvey R. Scodel: Diaeresis and Myth in Plato’s Statesman, Göttingen 1987. Scodel deutet S. 15–19 den Umstand, dass Sokrates der Ältere anwesend ist, aber nie ins Gespräch eingreift, als stillschweigende Missbilligung der Lehren des Fremden. Die gegenteilige Auffassung vertritt beispielsweise Maurizio Migliori: Arte politica e metretica assiologica, Milano 1996, S. 208f.

Im Politikos wollen die Gesprächspartner die Definition des Staatsmanns und die Besonderheit seines Aufgabenbereichs herausarbeiten. Ein erster Definitionsvorschlag wird nach langen Erörterungen korrigiert, schließlich aber dennoch vom Fremden als unzulänglich zurückgewiesen.Siehe zu diesem Teil des Dialogs Friedo Ricken (Hrsg.): Platon: Politikos. Übersetzung und Kommentar (=Platon: Werke, Bd. II 4), Göttingen 2008, S. 91–141.

Inhalt

Der jüngere Sokrates bittet den Fremden, ihm die Mangelhaftigkeit des ersten Definitionsvorschlags einsichtig zu machen. Der Fremde antwortet, es sei schwer, den Sachverhalt begreiflich zu machen, wenn man nicht ein „Muster“ (parádeigma, oft ungenau mit „Beispiel“ übersetzt)Gegen die Übersetzung mit „Beispiel“ wendet sich Kenneth M. Sayre: Metaphysics and Method in Plato’s Statesman, Cambridge 2006, S. 97. Vgl. dazu Melissa S. Lane: Method and Politics in Plato’s Statesman, Cambridge 1998, S. 46 Anm. 67. zur Hand nehme. Er schlägt vor, zuerst etwas Vertrautes, die Wollweberei, als Muster zu nehmen und methodisch zu untersuchen, um dann beim Erschließen des Unbekannten, der Staatskunst, nach derselben Methode vorzugehen.

Zunächst legt der Fremde dar, unter welchen Voraussetzungen ein solches Muster hilfreich ist. Dies ist dann der Fall, wenn zwischen dem Bekannten und dem Unbekannten eine Analogie besteht. Aufgrund einer erkannten Gemeinsamkeit kann man vom Bekannten auf das Unbekannte schließen.Platon, Politikos 277c–279b. Siehe dazu Friedo Ricken (Hrsg.): Platon: Politikos. Übersetzung und Kommentar (=Platon: Werke, Bd. II 4), Göttingen 2008, S. 142–147. Zur Deutung des Vergleichs zwischen Webekunst und Staatskunst und zur Methodologie des Fremden siehe Sylvain Delcomminette: L’Inventivité Dialectique dans le Politique de Platon, Bruxelles 2000, S. 238–258, 273–320; David A. White: Myth, Metaphysics and Dialectic in Plato’s Statesman, Aldershot 2007, S. 68–74, 78f., 97f., 118–129; Stanley Rosen: Plato’s Statesman. The Web of Politics, New Haven 1995, S. 81–118; Kenneth M. Sayre: Metaphysics and Method in Plato’s Statesman, Cambridge 2006, S. 77–112; Melissa S. Lane: Method and Politics in Plato’s Statesman, Cambridge 1998, S. 56–61; Lambros Couloubaritsis: Le paradigme platonicien du tissage comme modèle politique d’une société complexe. In: Revue de philosophie ancienne 13, 1995, S. 107–162.

Definition der Weberei

Bei der Bestimmung der Wollwebekunst geht der Fremde nach der Methode der Dihairesis vor. Dabei wird ein Begriff bestimmt, indem ein allgemeinerer Begriff so lange in Unterbegriffe unterteilt wird, bis die Definition des gesuchten Begriffs erreicht ist. Die Produkte des Menschen zerfallen in zwei Hauptgruppen: die Dinge, die ihm ermöglichen, etwas zu tun, und diejenigen, die ihn davor schützen, etwas zu erleiden. Die Schutzmittel werden unterteilt in Heilmittel und Abwehrmittel, die Abwehrmittel in Waffenrüstungen und Einhegungen, die Einhegungen in diejenigen, die vor fremden Blicken schützen sollen, und diejenigen, die vor Kälte und Hitze schützen sollen. Die Schutzmittel gegen Kälte und Hitze sind entweder Obdach oder Bedeckungen, die Bedeckungen entweder Unterlagen (auf denen man schläft) oder Umhüllungen. Von den Umhüllungen schreitet man weiter unterteilend voran bis zu den Kleidungsstücken, deren Merkmal ist, dass sie „aus dem mit sich selbst Zusammengebundenen angefertigt“ sind. Die Kunst der Kleiderproduktion besteht in erster Linie aus der Webekunst, bei der die Begriffsbestimmung damit angelangt ist.Platon, Politikos 279b–280a. Siehe dazu Stanley Rosen: Plato’s Statesman. The Web of Politics, New Haven 1995, S. 101–104; Mitchell Miller: The Philosopher in Plato’s Statesman, 2. Auflage, Las Vegas 2004, S. 61.

Durch dieses Verfahren ist die Webekunst zwar von vielen verwandten Künsten – etwa der Herstellung von Filz oder Leder – abgegrenzt, doch weist der Fremde darauf hin, dass damit der Begriff „Webekunst“ nicht hinlänglich definiert ist. Das Weben ist nämlich ein Zusammenflechten, doch geht ihm ein anderer, seiner Art nach entgegengesetzter Arbeitsgang voraus, das Kardieren (Krempeln), das eine Trennung von Zusammenhängendem und Zusammengefilztem ist. Weitere Arbeitsgänge, die mit dem Weben nichts zu tun haben, sind das Walken und das Spinnen. Somit kann nicht alles, was zur Produktion von Wollkleidung gehört, zur Webekunst gezählt werden. Hinzu kommt die Herstellung der Werkzeuge, die der Weber benötigt; sie ist kein Weben und doch ein Teil der Arbeit, die verrichtet werden muss, damit Wollkleidung entstehen kann.Platon, Politikos 280a–281d.

Aufgrund dieser Überlegungen stellt der Fremde fest, dass eine Kunst nicht nur von anderen Künsten abzugrenzen ist, die andersartige Produkte hervorbringen, sondern auch von ihren eigenen Hilfskünsten, die zwar der Erzeugung ihres Produktes dienen, aber nicht an dessen Herstellungsprozess beteiligt sind. Daraus ergibt sich die Unterscheidung zwischen herstellenden Künsten, durch die ein bestimmtes Produkt verfertigt wird und die somit dessen Hauptursachen sind, und Hilfskünsten, die der Herstellung der benötigten Werkzeuge dienen und somit Mitursachen sind.Platon, Politikos 281d–e.

Bei den Hauptursachen der Produktion von Wollkleidung trennt der Fremde zunächst das Walken als eigene Kunst ab. Alles Übrige nennt er Wollverarbeitungskunst. Diese zerfällt in einen trennenden und einen verbindenden Teil. Zum trennenden Teil zählt das Kardieren, aber auch ein Teil der Behandlung auf dem Webstuhl. Der verbindende Teil setzt sich aus einer drehenden und einer verflechtenden Tätigkeit zusammen. Drehend ist die Verfertigung der Schussfäden („Einschlag“) und Kettfäden („Zettel“, „Kette“), verflechtend die Erzeugung des Gewebes. So gelangt der Fremde schließlich zu einer präzisen Bestimmung der Weberei; sie ist diejenige Kunst, die „durch geradlinige Verflechtung von Einschlag und Kette ein Geflecht hervorbringt“.Platon, Politikos 282a–283b. Vgl. dazu Stanley Rosen: Plato’s Statesman. The Web of Politics, New Haven 1995, S. 112–118; Mitchell Miller: The Philosopher in Plato’s Statesman, 2. Auflage, Las Vegas 2004, S. 62.

Untersuchung der Staatskunst

Bei der Bestimmung der staatsmännischen Kunst stellt sich methodisch die gleiche Aufgabe wie bei der Definition der Weberei. Die Weberei ist von allen anderen Künsten, mit denen sie Gemeinsamkeiten aufweist, abgegrenzt worden. Ebenso ist die Staatskunst dadurch zu bestimmen, dass sie von allen anderen Künsten unterschieden wird, die ebenfalls dem Gemeinwohl dienen und ihr daher den Anspruch auf die Fürsorge für den Staat streitig machen könnten.Platon, Politikos 279a, 287a–b. Siehe dazu Friedo Ricken (Hrsg.): Platon: Politikos. Übersetzung und Kommentar (=Platon: Werke, Bd. II 4), Göttingen 2008, S. 165–167.

Schon vor der Darlegung des Weber-Gleichnisses waren die beiden Gesprächspartner zum vorläufigen, noch unbefriedigenden Ergebnis gelangt, dass die Staatskunst die freiwillige Wartung einer sich freiwillig unterordnenden Herde von zweifüßigen Lebewesen sei. Das Merkmal der Freiwilligkeit unterscheidet den Staatsmann vom Tyrannen.Platon, Politikos 276e. Unterschiede zum Hirten sind, dass der Staatsmann seine Herde nicht aufzieht und ernährt, und dass sie nicht allein seiner Fürsorge untersteht.Platon, Politikos 267e–268c, 275d–e.

Nun bleibt noch die Aufgabe, die Staatskunst als Hauptursache von den Mitursachen sowie von anderen hauptursächlichen Künsten im Staat abzugrenzen und damit ihre Besonderheit herauszuarbeiten. Hierbei sind alle Künste ins Auge zu fassen, die zum Fortbestand des Staates beitragen. Während bei der Webekunst nur die Herstellung von deren Werkzeugen zu den Mitursachen zählt, gehören im Fall des Staates alle produzierenden Gewerbe zu dieser Klasse. Im Staat als arbeitsteiliger Gemeinschaft ist jede Herstellung von Besitztümern – auch solchen, die nur dem Vergnügen dienen – eine Mitursache seines Fortbestands. Wegen der Verschiedenartigkeit und Vielzahl der hier in Betracht kommenden Tätigkeiten und ihrer Zwecke stößt die Unterteilung in Unterbegriffe, wie sie für die Weberei mit Erfolg eingesetzt wurde, auf Schwierigkeiten, daher muss die Vorgehensweise der Besonderheit dieses Falls angepasst werden.Platon, Politikos 287b–289d. Siehe dazu Mitchell Miller: The Philosopher in Plato’s Statesman, 2. Auflage, Las Vegas 2004, S. 74–82.

Zu den Hauptursachen zählt der Fremde die Tätigkeiten von Dienstleistern. Zu den mit Dienstleistungen Beschäftigten gehören Sklaven, Tagelöhner und Lohnarbeiter ebenso wie Kaufleute und Schiffsherren,Der „Schiffsherr“ (naúklēros) war zugleich Besitzer und Kapitän eines Schiffs. Krämer und Geldwechsler, Herolde und Sekretäre, Wahrsager und Priester. Wer mit solchen Tätigkeiten beschäftigt ist, der erhebt im Gegensatz zum Staatsmann keinen Anspruch auf die Staatslenkung oder auf eine Beteiligung an ihr; allenfalls bei Priestern und durch das Los bestimmten hohen Beamten und deren Mitarbeitern kann ein solcher Anspruch vorkommen.Platon, Politikos 289c–291a. Daher ist bei diesen Gruppen die Abgrenzung vom Staatsmann meist einfach.