mini|Der ehemalige Lagerarzt Heinrich Schmidt (sitzend) wird während des Dachauer Dora-Prozesses am 19. September 1947 von einem Zeugen der Anklage identifiziert.
Der Dachauer Dora-Prozess (auch Nordhausen-Hauptprozess) war ein Kriegsverbrecherprozess der United States Army in der amerikanischen Besatzungszone am Militärgericht in Dachau. Dieser Prozess fand vom 7. August bis zum 30. Dezember 1947 im Internierungslager Dachau statt, wo sich bis Ende April 1945 das Konzentrationslager Dachau befunden hatte. Amtlich wurde das Verfahren als United States of America vs Kurt Andrae et al. – Case 000-50-37 bezeichnet. In diesem Prozess waren 19 Männer angeklagt, denen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Konzentrationslager Mittelbau-Dora und dessen Nebenlagern zur Last gelegt wurden. Der Prozess endete mit 4 Frei- und 15 Schuldsprüchen, darunter ein Todesurteil. Während des Dachauer Dora-Prozesses wurden fünf Nebenverfahren mit jeweils einem Angeklagten verhandelt. Der Dachauer Dora-Prozess war im Zusammenhang mit Konzentrationslagerverbrechen das letzte Hauptverfahren, das im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand.
Vorgeschichte mini|Tote Häftlinge in Häftlingsbaracken, aufgenommen am 11. April 1945 nach der Befreiung des Lagerkomplexes Mittelbau durch Angehörige des United States Army Signal Corps
Von den mehr als 60.000 Häftlingen, die den Lagerkomplex Mittelbau-Dora mit seinen katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen durchliefen, starben mindestens 20.000 an Hunger, Entkräftung, Krankheiten und durch schwerste Misshandlungen.Jens-Christian Wagner (Hrsg.): Konzentrationslager Mittelbau-Dora 1943–1945. Göttingen 2007, S. 7. Als amerikanische Truppen in der Endphase des Zweiten Weltkrieges am 11. April 1945 den Lagerkomplex Mittelbau erreichten, fanden sie fast 2.000 Tote vor. Im Hauptlager selbst konnten nur noch einige Hundert lebende, zumeist aber kranke oder sterbende Häftlinge befreit werden. Das KZ Mittelbau und seine Nebenlager waren bereits bis zum 6. April 1945 geräumt worden. Auf den Todesmärschen starben infolge Entkräftung, Erschießungen und Luftangriffen bis zu 8.000 der etwa 36.500 „evakuierten“ Häftlinge.Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora. Göttingen 2001, S. 301. So verließ ein etwa 400 Häftlinge umfassender Räumungstransport am 4. April 1945 das Außenlager Rottleberode unter der Leitung von Erhard Brauny. Bei Gardelegen traf diese Häftlingsgruppe mit Häftlingen anderer „Evakuierungstransporte“ zusammen. Da aufgrund der nahen Front der „Evakuierungsmarsch“ nicht fortgesetzt werden konnte, wurden auf Befehl von NSDAP-Kreisleiter Gerhard Thiele 1.016 Häftlinge in der Isenschnibber Feldscheune am 13. April 1945 ermordet.Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 7: Niederhagen/Wewelsburg, Lublin-Majdanek, Arbeitsdorf, Herzogenbusch (Vught), Bergen-Belsen, Mittelbau-Dora. C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-52967-2, S. 333.Karola Fings: Krieg, Gesellschaft und KZ. Himmlers SS-Baubrigaden. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2005, ISBN 3-506-71334-5, S. 274.
Vor diesem Hintergrund begannen amerikanische Ermittler des War Crimes Investigating Team 6822 im Rahmen des War Crimes Program, eines US-amerikanischen Programms zur Schaffung von Rechtsnormen und eines Justizapparates zur Verfolgung deutscher Kriegsverbrechen, zügig mit den Untersuchungen zur Feststellung der Verantwortlichen für diese Verbrechen. Die Ermittlungen waren bald abgeschlossen und der Untersuchungsbericht wurde bereits am 25. Mai 1945 dem Oberbefehlshaber der 9. US-Armee, General Simpson, übersandt.Michael Löffelsender: A particularly unique role among concentration camps. Nordhausen 2007, S. 154. Viele Täter wurden bald gefasst und interniert. Es wurden Zeugenaussagen aufgenommen, Beweismittel gesichert und die Verbrechen fotografisch dokumentiert. Diese Ermittlungsergebnisse bildeten die Basis für die Anklageerhebung und damit den Dachauer Dora-Prozess.Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–48. Frankfurt am Main 1992, S. 16 ff. Zu einer geplanten Abgabe dieses Verfahrens und des Buchenwald-Verfahrens an die Sowjetische Militäradministration in Deutschland, auf deren Gebiet Mittelbau und Buchenwald nach dem Abzug der amerikanischen Truppen aus Thüringen am 1. Juli 1945 lagen, kam es jedoch nicht. Die für den 3. September 1946 vereinbarte Überstellung der Internierten und des umfangreichen Beweismaterials bezüglich Mittelbau und Buchenwald scheiterte, da keine Vertreter der sowjetischen Militäradministration am vereinbarten Treffpunkt an der Zonengrenze erschienen.Manfred Overesch: Buchenwald und die DDR – oder die Suche nach Selbstlegitimation. 1995, S. 207ff. Zuvor war es lediglich zur Übergabe von 22 Verdächtigten sowie Akten zum Tatkomplex Gardelegen an die sowjetische Militäradministration gekommen. Warum die Abgabe des Buchenwald- und Dora-Verfahrens an die sowjetischen Ermittlungsbehörden nicht zustande kam, ist ungeklärt. Entsprechende Nachfragen bei der sowjetischen Militäradministration blieben zumeist unbeantwortet, und die von amerikanischer Seite angebotene Aktenübergabe wurde nicht wahrgenommen. Aus der Notiz eines amerikanischen Ermittlers geht hervor, dass möglicherweise aufgrund unklarer Zuständigkeiten bei den sowjetischen Ermittlungsbehörden keiner der dort Verantwortlichen eine Entscheidung treffen wollte.Katrin Greiser: Die Dachauer Buchenwaldprozesse – Anspruch und Wirklichkeit – Anspruch und Wirkung. In: Ludwig Eiber, Robert Sigl (Hrsg.): Dachauer Prozesse – NS-Verbrechen vor amerikanischen Militärgerichten in Dachau 1945–1948. Göttingen 2007, S. 162. Das Nordhausen-Verfahren wurde schließlich im Rahmen der Dachauer Prozesse verhandelt.
Zuvor waren bereits im Bergen-Belsen-Prozess auch zwölf ehemalige Angehörige der Lagermannschaft von Dora-Mittelbau unter britischer Militärgerichtsbarkeit verurteilt worden. Franz Hößler, ehemaliger Schutzhaftlagerführer, Franz Stofel, Kommandoführer im Mittelbauer Nebenlager Kleinbodungen, sowie dessen Stellvertreter Wilhelm Dörr wurden zum Tode verurteilt und am 13. Dezember 1945 im Gefängnis Hameln durch den Strang hingerichtet. Vier Angeklagte wurden zu Haftstrafen verurteilt und fünf weitere freigesprochen.Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora. Göttingen 2001, S. 567. Der ehemalige Lagerkommandant Otto Förschner wurde im Dachau-Hauptprozess zum Tode verurteilt und am 28. Mai 1946 hingerichtet, sein Nachfolger Richard Baer tauchte bei Kriegsende unter und verstarb noch vor Beginn des ersten Frankfurter Auschwitzprozesses 1963 in der Untersuchungshaft.Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945. Frankfurt am Main 2007, S. 24, 158. Der ehemalige SS-Standortarzt im KZ Mittelbau-Dora Karl Kahr wurde aufgrund seines relativ guten Rufs unter den Dora-Häftlingen nicht belastet und sagte im Dachauer Dora-Prozess als Zeuge der Anklage aus.Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora. Göttingen 2001, S. 296f.Frank Wiedemann: Alltag im Konzentrationslager Mittelbau-Dora. Methoden und Strategien des Überlebens der Häftlinge. Peter Lang – Internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 2010, S. 51.
Rechtsgrundlagen und Anklage mini|16 der 19 Angeklagten des Dachauer Dora-Prozesses am 19. September 1947
Die rechtliche Grundlage des Verfahrens bildete die ab März 1947 gültige Legal and Penal Administration, ausgehend von den Erlassen des Military Government.Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–48. Frankfurt am Main 1992, S. 16 ff., 99f.
Die Anklageschrift, die am 20. Juni 1947 den Angeklagten zugestellt wurde, umfasste zwei Hauptanklagen, die unter dem Titel „Verletzung der Kriegsgebräuche und -gesetze“ zusammengeführt wurden. Inhalt der Klageschrift waren Kriegsverbrechen, die während des Zeitraums vom 1. Juni 1943 bis zum 8. Mai 1945 in Dora-Mittelbau und den Außenlagern an nicht-deutschen Zivilisten und Kriegsgefangenen verübt worden waren. Dies war eine entscheidende Änderung gegenüber dem Dachau-Hauptprozess, da nun nicht nur Kriegsverbrechen an Staatsangehörigen alliierter Staaten verfolgt wurden, sondern auch solche, die etwa an Staatenlosen, Österreichern, Slowaken und Italienern begangen wurden. Verbrechen von deutschen Tätern an deutschen Opfern blieben lange ungesühnt und wurden in der Regel erst später vor deutschen Gerichten verhandelt.Deputy Judge Advocate’s Office 7708 War Crimes Group European Command APO 407: United States v. Kurt Andrae et al. Case No. 000-50-37. Review and Recommendations of the Deputy Jugde Advocate for War Crimes, April 1948, S. 30ff.
Alle Angeklagten wurden beschuldigt, im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (Common Design) an Misshandlungen und Tötungen nicht-deutscher Zivilisten und Kriegsgefangener rechtswidrig und vorsätzlich teilgenommen zu haben. Durch das Rechtsinstitut des Common Design mussten den Angeklagten nicht bestimmte Straftaten einzeln nachgewiesen werden; vielmehr wurde bereits die Teilnahme am Betrieb des Konzentrationslagers und die Zugehörigkeit zur Lager-SS als Kriegsverbrechen gewertet. Der Grad der individuellen Verantwortung am Common Design wurde durch Teilnahme an Exzesstaten, den Zuständigkeitsbereich sowie Dienstgrad der Angeklagten ermittelt und diente bei der Urteilsfindung als Maßstab für das Strafmaß.Michael Löffelsender: A particularly unique role among concentration camps. Nordhausen 2007, S. 154.
Prozessbeteiligte mini|Richter des Militärgerichts beim Dachauer Dora-Prozess am 25. September 1947. In der Mitte der Vorsitzende Frank Silliman. Den Vorsitz des aus sieben amerikanischen Militärrichtern bestehenden Militärgerichts übernahm Colonel Frank Silliman, die weiteren Richter waren Col. Joseph W. Benson, Col. Claude O. Burch, Lt. Col. Louis S. Tracy, Lt. Col. Roy J. Herte, Major Warren M. Vanderburgh und der Jurist Lt. Col. David H. Thomas.Michael Löffelsender: A particularly unique role among concentration camps. Nordhausen 2007, S. 155.
Die Anklagevertretung unter dem Hauptankläger William Berman bestand aus den amerikanischen Offizieren Captain William F. McGarry, Capt. John J. Ryan, Lt. William F. Jones und den Ermittlern Jacob F. Kinder sowie William J. Aalmans. Der Niederländer Aalmans war als Soldat der US-Armee an der Befreiung des Mittelbauer Lagerkomplexes beteiligt gewesen. Er vernahm als Angehöriger der War Crimes Group im Zuge der Vorbereitung des Dora-Prozesses die Angeklagten und wurde auch als Übersetzer tätig. Seine diesbezüglichen Erlebnisse schrieb Aalmans in seiner Aufzeichnung mit dem Titel The “Dora”-Nordhausen War Crimes Trial nieder.Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–48. Frankfurt am Main 1992, S. 214. Diese Aufzeichnungen wurden als Informationsbroschüre den Prozessbesuchern zur Einführung in das Verfahren ausgehändigt.
Angeklagt waren 14 SS-Angehörige, vier Funktionshäftlinge sowie als einziger Zivilist Georg Rickhey, Generaldirektor der Mittelwerk GmbH.Michael Löffelsender: A particularly unique role among concentration camps. Nordhausen 2007, S. 152. Von den angeklagten SS-Angehörigen war der ehemalige Lagerarzt des Außenlagers Boelcke-Kaserne und Hauptsturmführer Heinrich Schmidt ranghöchster SS-Führer.Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–48. Frankfurt am Main 1992, S. 96.
Die Verteidigung der Angeklagten wurde von den beiden amerikanischen Offizieren Major Leon B. Poullada und Capt. Paul D. Strader sowie den drei deutschen Rechtsbeiständen Konrad Max Trimolt, Emil Aheimer sowie Ludwig Renner übernommen. Ab dem 31. Oktober 1947 unterstützte Milton Crook nach einem entsprechenden Antrag Poulladas das Verteidigerteam.
Prozessdurchführung